Blick fürs Wesentliche
Der LPK SGB VII wird federführend von den prägenden Akteur:innen des Unfallversicherungsrechts aus Lehre, Verwaltungspraxis und Ministerien verantwortet. Er steht damit für Lehr- und Praxisrelevanz mit dem Blick für die wesentlichen Probleme.
Die Neuauflage
Neben den jüngst ergangenen Entscheidungen der Höchst- und Instanzgerichte berücksichtigt die 6. Auflage alle gesetzlichen Neuregelungen, unter anderem:
Änderungen des SGB VII infolge des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes
Neuregelungen im Berufskrankheitenrecht und andere Änderungen durch das 7. SGB IV-Änderungsgesetz
Änderungen durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU
Aktuelle Entwicklungen
Reichweite des Versicherungsschutzes im Homeoffice
Neuartige Gesundheits-Apps: Digitale Gesundheitsanwendungen als ergänzende Maßnahmen für den rehabilitativen Erfolg
Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Fortsetzung der gesundheitsgefährdenden Tätigkeit
Ausgewiesene Schwerpunkte
Stärkung der Individualprävention
Leistungen der Rehabilitation und zur Teilhabe
Besonderheiten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Einwirkungen des EU-Rechts
Klare Antworten
Mit seinem besonderen Fokus auf den Fragen der Unfallverhütung und der Leistungsarten, die er klar und verständlich beantwortet, ist der LPK SGB VII auf dem neusten Stand, eine verlässliche Argumentations- und Auslegungshilfe für die Mitarbeiter:innen der Unfallversicherungsträger, Fachanwält:innen für Sozialrecht, Sozialrichter:innen, Betriebs- und Personalräte und Studierende.
Herausgeber
Prof. Harald Becker, Rektor der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU), Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Edgar Franke, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Bürgermeister a.D., Berlin | Prof. Dr. Thomas Molkentin, Ministerialrat im Bundeministerium für Arbeit und Soziales a.D., Hamburg | Prof. Dr. Denis Hedermann, HGU, Bad Hersfeld/Hennef
Autor:innen
Michael Baron, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Harald Becker, Rektor der HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege a.D., Hamburg | Prof. Dr. Edgar Franke, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Bürgermeister a.D., Berlin | Bernd Grüner, Direktor des Sozialgerichts a.D., Gießen | Prof. Dr. Denis Hedermann, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Katrin Kanzenbach, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Karl Friedrich Köhler, Leitender Verwaltungsdirektor a.D., ehem. Dekan des Fachbereichs Landwirtschaftliche Sozialversicherung an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Kassel | Andreas Köllner, Leiter des Standortes Dortmund, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe | Martin Kunze, Leitender Verwaltungsdirektor, Stellvertretender Geschäftsführer und Leiter der Rehabilitations- und Leistungsabteilung der Unfallkasse Nord, Kiel und Hamburg | Prof. Dr. Caroline Lüder, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Thomas Molkentin, Ministerialrat im Bundeministerium für Arbeit und Soziales a.D., Hamburg | Prof. Dr. Ralf Möller, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Hans-Jürgen Rapp, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Ann-Kathrin Schäfer, Referatsleiterin, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berlin | Eberhard Ziegler, Referatsleiter, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berlin | Dr. Eric Zimmermann, HGU, Bad Hersfeld/Hennef
Aktualisiert: 2023-05-17
> findR *
Die Vorsorge gegen das wirtschaftliche Risiko einer Erkrankung kann für den Betroffenen von existenzieller Bedeutung sein. Die gesetzliche Krankenversicherung ist daher ein entscheidender Bestandteil des deutschen Sozialversicherungsrechts. Sie entstand gegen Ende des 19. Jahrhunderts als "Arbeiterversicherung". Anlass für die Versicherung dieser Personen war deren Schutzbedürftigkeit, da sie in finanzieller Hinsicht nicht eigenständig in der Lage waren, sich gegen Fälle der Erkrankung abzusichern.
Im Laufe der Zeit wurde der in der GKV versicherte Personenkreis beständig erweitert. Daneben zeigt sich die heutige Erwerbswelt zunehmend vielgestaltiger. So ist neben dem "klassischen Normalarbeitsverhältnis" eine Vielzahl anderer Konstellationen in der Realität anzutreffen. Zudem sind auch die sozialen Unterschiede zwischen unselbständigen und selbständigen Erwerbstätigen in den letzten Jahrzehnten merklich geringer geworden. Aufgrund dieser Umstände ist es nicht einfach, zu bestimmen, welche Personen dem System der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind.
Die vorliegende Arbeit widmet sich dem Thema, wer in der modernen gesetzlichen Krankenversicherung unter welchen Voraussetzungen und aus welchem Grund versichert ist. Anhand einer detaillierten Aufarbeitung der einzelnen Statusbestimmungsnormen des SGB V und der einschlägigen Sondergesetze werden dabei insbesondere die Fragen beantwortet, ob es einen Leitgedanken gibt, der über die Zuordnung einer Person zur GKV entscheidet und ob das Regelungssystem in der Lage ist, die in der realen Erwerbswelt auftretenden Sachverhalte einer angemessenen rechtlichen Lösung zuzuführen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Vorsorge gegen das wirtschaftliche Risiko einer Erkrankung kann für den Betroffenen von existenzieller Bedeutung sein. Die gesetzliche Krankenversicherung ist daher ein entscheidender Bestandteil des deutschen Sozialversicherungsrechts. Sie entstand gegen Ende des 19. Jahrhunderts als "Arbeiterversicherung". Anlass für die Versicherung dieser Personen war deren Schutzbedürftigkeit, da sie in finanzieller Hinsicht nicht eigenständig in der Lage waren, sich gegen Fälle der Erkrankung abzusichern.
Im Laufe der Zeit wurde der in der GKV versicherte Personenkreis beständig erweitert. Daneben zeigt sich die heutige Erwerbswelt zunehmend vielgestaltiger. So ist neben dem "klassischen Normalarbeitsverhältnis" eine Vielzahl anderer Konstellationen in der Realität anzutreffen. Zudem sind auch die sozialen Unterschiede zwischen unselbständigen und selbständigen Erwerbstätigen in den letzten Jahrzehnten merklich geringer geworden. Aufgrund dieser Umstände ist es nicht einfach, zu bestimmen, welche Personen dem System der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind.
Die vorliegende Arbeit widmet sich dem Thema, wer in der modernen gesetzlichen Krankenversicherung unter welchen Voraussetzungen und aus welchem Grund versichert ist. Anhand einer detaillierten Aufarbeitung der einzelnen Statusbestimmungsnormen des SGB V und der einschlägigen Sondergesetze werden dabei insbesondere die Fragen beantwortet, ob es einen Leitgedanken gibt, der über die Zuordnung einer Person zur GKV entscheidet und ob das Regelungssystem in der Lage ist, die in der realen Erwerbswelt auftretenden Sachverhalte einer angemessenen rechtlichen Lösung zuzuführen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Blick fürs Wesentliche
Der LPK SGB VII wird federführend von den prägenden Akteur:innen des Unfallversicherungsrechts aus Lehre, Verwaltungspraxis und Ministerien verantwortet. Er steht damit für Lehr- und Praxisrelevanz mit dem Blick für die wesentlichen Probleme.
Die Neuauflage
Neben den jüngst ergangenen Entscheidungen der Höchst- und Instanzgerichte berücksichtigt die 6. Auflage alle gesetzlichen Neuregelungen, unter anderem:
Änderungen des SGB VII infolge des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes
Neuregelungen im Berufskrankheitenrecht und andere Änderungen durch das 7. SGB IV-Änderungsgesetz
Änderungen durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU
Aktuelle Entwicklungen
Reichweite des Versicherungsschutzes im Homeoffice
Neuartige Gesundheits-Apps: Digitale Gesundheitsanwendungen als ergänzende Maßnahmen für den rehabilitativen Erfolg
Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Fortsetzung der gesundheitsgefährdenden Tätigkeit
Ausgewiesene Schwerpunkte
Stärkung der Individualprävention
Leistungen der Rehabilitation und zur Teilhabe
Besonderheiten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Einwirkungen des EU-Rechts
Klare Antworten
Mit seinem besonderen Fokus auf den Fragen der Unfallverhütung und der Leistungsarten, die er klar und verständlich beantwortet, ist der LPK SGB VII auf dem neusten Stand, eine verlässliche Argumentations- und Auslegungshilfe für die Mitarbeiter:innen der Unfallversicherungsträger, Fachanwält:innen für Sozialrecht, Sozialrichter:innen, Betriebs- und Personalräte und Studierende.
Herausgeber
Prof. Harald Becker, Rektor der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU), Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Edgar Franke, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Bürgermeister a.D., Berlin | Prof. Dr. Thomas Molkentin, Ministerialrat im Bundeministerium für Arbeit und Soziales a.D., Hamburg | Prof. Dr. Denis Hedermann, HGU, Bad Hersfeld/Hennef
Autor:innen
Michael Baron, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Harald Becker, Rektor der HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege a.D., Hamburg | Prof. Dr. Edgar Franke, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Bürgermeister a.D., Berlin | Bernd Grüner, Direktor des Sozialgerichts a.D., Gießen | Prof. Dr. Denis Hedermann, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Katrin Kanzenbach, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Karl Friedrich Köhler, Leitender Verwaltungsdirektor a.D., ehem. Dekan des Fachbereichs Landwirtschaftliche Sozialversicherung an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Kassel | Andreas Köllner, Leiter des Standortes Dortmund, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe | Martin Kunze, Leitender Verwaltungsdirektor, Stellvertretender Geschäftsführer und Leiter der Rehabilitations- und Leistungsabteilung der Unfallkasse Nord, Kiel und Hamburg | Prof. Dr. Caroline Lüder, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Thomas Molkentin, Ministerialrat im Bundeministerium für Arbeit und Soziales a.D., Hamburg | Prof. Dr. Ralf Möller, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Hans-Jürgen Rapp, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Ann-Kathrin Schäfer, Referatsleiterin, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berlin | Eberhard Ziegler, Referatsleiter, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berlin | Dr. Eric Zimmermann, HGU, Bad Hersfeld/Hennef
Aktualisiert: 2023-05-08
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Blick fürs Wesentliche
Der LPK SGB VII wird federführend von den prägenden Akteur:innen des Unfallversicherungsrechts aus Lehre, Verwaltungspraxis und Ministerien verantwortet. Er steht damit für Lehr- und Praxisrelevanz mit dem Blick für die wesentlichen Probleme.
Die Neuauflage
Neben den jüngst ergangenen Entscheidungen der Höchst- und Instanzgerichte berücksichtigt die 6. Auflage alle gesetzlichen Neuregelungen, unter anderem:
Änderungen des SGB VII infolge des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes
Neuregelungen im Berufskrankheitenrecht und andere Änderungen durch das 7. SGB IV-Änderungsgesetz
Änderungen durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU
Aktuelle Entwicklungen
Reichweite des Versicherungsschutzes im Homeoffice
Neuartige Gesundheits-Apps: Digitale Gesundheitsanwendungen als ergänzende Maßnahmen für den rehabilitativen Erfolg
Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Fortsetzung der gesundheitsgefährdenden Tätigkeit
Ausgewiesene Schwerpunkte
Stärkung der Individualprävention
Leistungen der Rehabilitation und zur Teilhabe
Besonderheiten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Einwirkungen des EU-Rechts
Klare Antworten
Mit seinem besonderen Fokus auf den Fragen der Unfallverhütung und der Leistungsarten, die er klar und verständlich beantwortet, ist der LPK SGB VII auf dem neusten Stand, eine verlässliche Argumentations- und Auslegungshilfe für die Mitarbeiter:innen der Unfallversicherungsträger, Fachanwält:innen für Sozialrecht, Sozialrichter:innen, Betriebs- und Personalräte und Studierende.
Herausgeber
Prof. Harald Becker, Rektor der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU), Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Edgar Franke, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Bürgermeister a.D., Berlin | Prof. Dr. Thomas Molkentin, Ministerialrat im Bundeministerium für Arbeit und Soziales a.D., Hamburg | Prof. Dr. Denis Hedermann, HGU, Bad Hersfeld/Hennef
Autor:innen
Michael Baron, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Harald Becker, Rektor der HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege a.D., Hamburg | Prof. Dr. Edgar Franke, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Bürgermeister a.D., Berlin | Bernd Grüner, Direktor des Sozialgerichts a.D., Gießen | Prof. Dr. Denis Hedermann, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Katrin Kanzenbach, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Karl Friedrich Köhler, Leitender Verwaltungsdirektor a.D., ehem. Dekan des Fachbereichs Landwirtschaftliche Sozialversicherung an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Kassel | Andreas Köllner, Leiter des Standortes Dortmund, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe | Martin Kunze, Leitender Verwaltungsdirektor, Stellvertretender Geschäftsführer und Leiter der Rehabilitations- und Leistungsabteilung der Unfallkasse Nord, Kiel und Hamburg | Prof. Dr. Caroline Lüder, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Prof. Dr. Thomas Molkentin, Ministerialrat im Bundeministerium für Arbeit und Soziales a.D., Hamburg | Prof. Dr. Ralf Möller, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Hans-Jürgen Rapp, HGU, Bad Hersfeld/Hennef | Ann-Kathrin Schäfer, Referatsleiterin, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berlin | Eberhard Ziegler, Referatsleiter, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berlin | Dr. Eric Zimmermann, HGU, Bad Hersfeld/Hennef
Aktualisiert: 2023-04-27
> findR *
Die Vorsorge gegen das wirtschaftliche Risiko einer Erkrankung kann für den Betroffenen von existenzieller Bedeutung sein. Die gesetzliche Krankenversicherung ist daher ein entscheidender Bestandteil des deutschen Sozialversicherungsrechts. Sie entstand gegen Ende des 19. Jahrhunderts als "Arbeiterversicherung". Anlass für die Versicherung dieser Personen war deren Schutzbedürftigkeit, da sie in finanzieller Hinsicht nicht eigenständig in der Lage waren, sich gegen Fälle der Erkrankung abzusichern.
Im Laufe der Zeit wurde der in der GKV versicherte Personenkreis beständig erweitert. Daneben zeigt sich die heutige Erwerbswelt zunehmend vielgestaltiger. So ist neben dem "klassischen Normalarbeitsverhältnis" eine Vielzahl anderer Konstellationen in der Realität anzutreffen. Zudem sind auch die sozialen Unterschiede zwischen unselbständigen und selbständigen Erwerbstätigen in den letzten Jahrzehnten merklich geringer geworden. Aufgrund dieser Umstände ist es nicht einfach, zu bestimmen, welche Personen dem System der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind.
Die vorliegende Arbeit widmet sich dem Thema, wer in der modernen gesetzlichen Krankenversicherung unter welchen Voraussetzungen und aus welchem Grund versichert ist. Anhand einer detaillierten Aufarbeitung der einzelnen Statusbestimmungsnormen des SGB V und der einschlägigen Sondergesetze werden dabei insbesondere die Fragen beantwortet, ob es einen Leitgedanken gibt, der über die Zuordnung einer Person zur GKV entscheidet und ob das Regelungssystem in der Lage ist, die in der realen Erwerbswelt auftretenden Sachverhalte einer angemessenen rechtlichen Lösung zuzuführen.
Aktualisiert: 2023-04-17
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