Erste umfassende Kommentierung der Totalrevision des BVergG 2018
Dieses Werk bietet die erste umfassende Kommentierung zum BVergG 2018, mit welchem insbesondere folgende wesentliche Änderungen umgesetzt wurden:
- Adaptierung der Bestimmungen für den Unterschwellenbereich
- Neuregelung und Erweiterung der In-House-Vergabe
- Möglichkeit der Beschränkung der Subvergabe
- Regelungen für die Zulässigkeit nachträglicher Vertragsänderungen
- Haftung des Auftragnehmers im Zusammenhang mit Subunternehmern
Das Vergaberecht gilt als eines der dynamischsten Rechtsgebiete Österreichs. Die ständige Weiterentwicklung ist insbesondere den sich häufig ändernden europarechtlichen Vorgaben geschuldet. Mit der Umsetzung der drei EU-Vergaberichtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU im Vergaberechtsreformgesetzes 2018 (BGBl I 65/2018) ist am 21.8.2018 eine der bisher umfassendsten Änderungen in diesem Rechtsgebiet in Kraft getreten. Beim neuen BVergG 2018 handelt es sich nicht um eine bloße Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006, sondern um ein gänzlich neues Vergabegesetz ("Totalrevision des BVergG").
Wie ist der Kommentar aufgebaut?
Die Gliederung des Kommentars entspricht dem BVergG 2018 und umfasst alle 6 Teile des Gesetzes. Neben dem klassischen Teil für öffentliche Auftraggeber sind auch die Regelungen für Vergabeverfahren von Sektorenauftraggebern, der Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht und sämtliche Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung sowie die zivilrechtlichen Bestimmungen umfasst. Zur besseren Übersichtlichkeit ist jeder Paragraf des BVergG 2018 in einen Kommentar-Teil und einen zusätzlichen Judikatur-Teil gegliedert, welcher die wesentliche Rechtsprechung des EuGH, EuG, VfGH, VwGH, BVA und BVwG zum jeweiligen Paragrafen umfasst.
An wen richtet sich der Kommentar?
Als praktisches und umfangreiches Nachschlagewerk richtet sich der Kommentar zum BVergG 2018 sowohl an Laien als auch an Fachjuristen. Aufgrund der übersichtlichen Struktur liefert das Werk rasche Antworten auf sämtliche vergaberechtliche Fragestellungen in dieser juristischen Spezialdisziplin. Durch den zu jeder Bestimmung des BVergG 2018 vorhandenen getrennten Judikatur-Teil wird die Recherche nach der aktuellen Rechtsprechung erheblich erleichtert, insbesondere da beim jeweiligen Paragrafen auch die Entscheidungen zu den Vorgängerbestimmungen des BVergG 2006 angeführt sind.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Erste umfassende Kommentierung der Totalrevision des BVergG 2018
Dieses Werk bietet die erste umfassende Kommentierung zum BVergG 2018, mit welchem insbesondere folgende wesentliche Änderungen umgesetzt wurden:
- Adaptierung der Bestimmungen für den Unterschwellenbereich
- Neuregelung und Erweiterung der In-House-Vergabe
- Möglichkeit der Beschränkung der Subvergabe
- Regelungen für die Zulässigkeit nachträglicher Vertragsänderungen
- Haftung des Auftragnehmers im Zusammenhang mit Subunternehmern
Das Vergaberecht gilt als eines der dynamischsten Rechtsgebiete Österreichs. Die ständige Weiterentwicklung ist insbesondere den sich häufig ändernden europarechtlichen Vorgaben geschuldet. Mit der Umsetzung der drei EU-Vergaberichtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU im Vergaberechtsreformgesetzes 2018 (BGBl I 65/2018) ist am 21.8.2018 eine der bisher umfassendsten Änderungen in diesem Rechtsgebiet in Kraft getreten. Beim neuen BVergG 2018 handelt es sich nicht um eine bloße Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006, sondern um ein gänzlich neues Vergabegesetz ("Totalrevision des BVergG").
Wie ist der Kommentar aufgebaut?
Die Gliederung des Kommentars entspricht dem BVergG 2018 und umfasst alle 6 Teile des Gesetzes. Neben dem klassischen Teil für öffentliche Auftraggeber sind auch die Regelungen für Vergabeverfahren von Sektorenauftraggebern, der Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht und sämtliche Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung sowie die zivilrechtlichen Bestimmungen umfasst. Zur besseren Übersichtlichkeit ist jeder Paragraf des BVergG 2018 in einen Kommentar-Teil und einen zusätzlichen Judikatur-Teil gegliedert, welcher die wesentliche Rechtsprechung des EuGH, EuG, VfGH, VwGH, BVA und BVwG zum jeweiligen Paragrafen umfasst.
An wen richtet sich der Kommentar?
Als praktisches und umfangreiches Nachschlagewerk richtet sich der Kommentar zum BVergG 2018 sowohl an Laien als auch an Fachjuristen. Aufgrund der übersichtlichen Struktur liefert das Werk rasche Antworten auf sämtliche vergaberechtliche Fragestellungen in dieser juristischen Spezialdisziplin. Durch den zu jeder Bestimmung des BVergG 2018 vorhandenen getrennten Judikatur-Teil wird die Recherche nach der aktuellen Rechtsprechung erheblich erleichtert, insbesondere da beim jeweiligen Paragrafen auch die Entscheidungen zu den Vorgängerbestimmungen des BVergG 2006 angeführt sind.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Aktualisiert: 2023-05-04
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Erste umfassende Kommentierung der Totalrevision des BVergG 2018
Dieses Werk bietet die erste umfassende Kommentierung zum BVergG 2018, mit welchem insbesondere folgende wesentliche Änderungen umgesetzt wurden:
- Adaptierung der Bestimmungen für den Unterschwellenbereich
- Neuregelung und Erweiterung der In-House-Vergabe
- Möglichkeit der Beschränkung der Subvergabe
- Regelungen für die Zulässigkeit nachträglicher Vertragsänderungen
- Haftung des Auftragnehmers im Zusammenhang mit Subunternehmern
Das Vergaberecht gilt als eines der dynamischsten Rechtsgebiete Österreichs. Die ständige Weiterentwicklung ist insbesondere den sich häufig ändernden europarechtlichen Vorgaben geschuldet. Mit der Umsetzung der drei EU-Vergaberichtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU im Vergaberechtsreformgesetzes 2018 (BGBl I 65/2018) ist am 21.8.2018 eine der bisher umfassendsten Änderungen in diesem Rechtsgebiet in Kraft getreten. Beim neuen BVergG 2018 handelt es sich nicht um eine bloße Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006, sondern um ein gänzlich neues Vergabegesetz ("Totalrevision des BVergG").
Wie ist der Kommentar aufgebaut?
Die Gliederung des Kommentars entspricht dem BVergG 2018 und umfasst alle 6 Teile des Gesetzes. Neben dem klassischen Teil für öffentliche Auftraggeber sind auch die Regelungen für Vergabeverfahren von Sektorenauftraggebern, der Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht und sämtliche Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung sowie die zivilrechtlichen Bestimmungen umfasst. Zur besseren Übersichtlichkeit ist jeder Paragraf des BVergG 2018 in einen Kommentar-Teil und einen zusätzlichen Judikatur-Teil gegliedert, welcher die wesentliche Rechtsprechung des EuGH, EuG, VfGH, VwGH, BVA und BVwG zum jeweiligen Paragrafen umfasst.
An wen richtet sich der Kommentar?
Als praktisches und umfangreiches Nachschlagewerk richtet sich der Kommentar zum BVergG 2018 sowohl an Laien als auch an Fachjuristen. Aufgrund der übersichtlichen Struktur liefert das Werk rasche Antworten auf sämtliche vergaberechtliche Fragestellungen in dieser juristischen Spezialdisziplin. Durch den zu jeder Bestimmung des BVergG 2018 vorhandenen getrennten Judikatur-Teil wird die Recherche nach der aktuellen Rechtsprechung erheblich erleichtert, insbesondere da beim jeweiligen Paragrafen auch die Entscheidungen zu den Vorgängerbestimmungen des BVergG 2006 angeführt sind.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Erste umfassende Kommentierung der Totalrevision des BVergG 2018
Dieses Werk bietet die erste umfassende Kommentierung zum BVergG 2018, mit welchem insbesondere folgende wesentliche Änderungen umgesetzt wurden:
- Adaptierung der Bestimmungen für den Unterschwellenbereich
- Neuregelung und Erweiterung der In-House-Vergabe
- Möglichkeit der Beschränkung der Subvergabe
- Regelungen für die Zulässigkeit nachträglicher Vertragsänderungen
- Haftung des Auftragnehmers im Zusammenhang mit Subunternehmern
Das Vergaberecht gilt als eines der dynamischsten Rechtsgebiete Österreichs. Die ständige Weiterentwicklung ist insbesondere den sich häufig ändernden europarechtlichen Vorgaben geschuldet. Mit der Umsetzung der drei EU-Vergaberichtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU im Vergaberechtsreformgesetzes 2018 (BGBl I 65/2018) ist am 21.8.2018 eine der bisher umfassendsten Änderungen in diesem Rechtsgebiet in Kraft getreten. Beim neuen BVergG 2018 handelt es sich nicht um eine bloße Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006, sondern um ein gänzlich neues Vergabegesetz ("Totalrevision des BVergG").
Wie ist der Kommentar aufgebaut?
Die Gliederung des Kommentars entspricht dem BVergG 2018 und umfasst alle 6 Teile des Gesetzes. Neben dem klassischen Teil für öffentliche Auftraggeber sind auch die Regelungen für Vergabeverfahren von Sektorenauftraggebern, der Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht und sämtliche Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung sowie die zivilrechtlichen Bestimmungen umfasst. Zur besseren Übersichtlichkeit ist jeder Paragraf des BVergG 2018 in einen Kommentar-Teil und einen zusätzlichen Judikatur-Teil gegliedert, welcher die wesentliche Rechtsprechung des EuGH, EuG, VfGH, VwGH, BVA und BVwG zum jeweiligen Paragrafen umfasst.
An wen richtet sich der Kommentar?
Als praktisches und umfangreiches Nachschlagewerk richtet sich der Kommentar zum BVergG 2018 sowohl an Laien als auch an Fachjuristen. Aufgrund der übersichtlichen Struktur liefert das Werk rasche Antworten auf sämtliche vergaberechtliche Fragestellungen in dieser juristischen Spezialdisziplin. Durch den zu jeder Bestimmung des BVergG 2018 vorhandenen getrennten Judikatur-Teil wird die Recherche nach der aktuellen Rechtsprechung erheblich erleichtert, insbesondere da beim jeweiligen Paragrafen auch die Entscheidungen zu den Vorgängerbestimmungen des BVergG 2006 angeführt sind.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Aktualisiert: 2021-07-20
Autor:
Andreas Auprich,
Wolfgang Berger,
Ralf Blaha,
Sebastian Feuchtmüller,
Christian Fink,
Dieter Hauck,
Heid Schiefer Rechtsanwälte,
Stephan Heid,
Kristina Hofer,
Kerstin Holzinger,
Roland Katary,
Florian Keschmann,
Gabriele Kondert,
Thomas Kurz,
Raimund Madl,
Alexandra Mensdorff-Pouilly,
Preslmayr Rechtsanwälte,
Hubert Reisner,
Hubert Resch,
Martin Schiefer,
Katja Schreibmayer,
Andreas Steindl,
Doris Steiner,
Martin Stempkowski,
Oliver Sturm,
Matthias Trauner,
Oliver Walther,
Ulrike Wiedemair
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Alle sagen es, keiner tut es. Die Rede ist von BIM - Building Information Modeling. Mehr Effizienz, keine Schnittstellenprobleme mehr, Kostenreduktion und eine bessere Ressourcenplanung sind die Stichworte, mit denen die BIM-Fans werben. Klingt nach der Revolution, die österreichische Bauwirtschaft ist zwar interessiert aber vorsichtig. BIM ist ein Prinzip, eine Arbeitsmethodik - schlichtweg eine Denkweise, die umfassendes interdisziplinäres Arbeiten ermöglicht. Von der Theorie bis zu praktischen Erfahrungen informiert Sie dieses Buch über:- Die vergaberechtliche Umsetzung von BIM im VergabeG 2017- Das Verständnis hinter BIM- BIM in der Praxis und dessen Grenzen- Die Vorteile von BIM sowie die Schnittstellenproblematiken- Die Herausforderung BIM und wie Sie damit umgehenBIM-Vorreiter und anerkannte Praktiker helfen Ihnen mit der Herausforderung BIM umzugehen und machen Sie fit für den Einsatz von BIM in der Praxis und zeigen dessen Grenzen auf. Are you BIM-ready?
Aktualisiert: 2020-12-22
Autor:
DIESEN.SCHROECKEN.RIHL - Architekten,
Christoph Degendorfer,
Daniel Deutschmann,
Georg Fröch,
Gisela Gary,
Anton Gasteiger,
Otto Handle,
Stephan Heid,
Konstantinos Kessoudis,
Erich Kotroczo,
Harald Mallner,
Ines Mansfeld,
Clemens Neubauer,
Matthias Nödl,
Maik Novotny Novotny,
Michael Pech,
Erik Pijnenburg,
Alexander Redlein ,
Anton Rieder,
Guido Strohecker,
Gernot Wagner,
Tim Westphal,
Bence Zobor
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Aktualisiert: 2021-08-18
Autor:
Andreas Auprich,
MR Wolfgang Berger,
Ralf Blaha,
Michael Breitenfeld,
Robert Ertl,
Sebastian Feuchtmüller,
Christian Fink,
Martina Harrer,
Dieter Hauck,
Heid Schiefer Rechtsanwälte,
Stephan Heid,
Kristina Hofer,
Kerstin Holzinger,
Sandro Huber,
Roland Katary,
Florian Keschmann,
Gabriele Kondert,
Thomas Kurz,
Peter Lewisch,
Hanno Liebmann,
Raimund Madl,
Alexandra Mensdorff-Pouilly,
Martin Oder,
Preslmayr Rechtsanwälte,
Hubert Reisner,
Martin Schiefer,
Andreas Steindl,
Martin Stempkowski,
Oliver Sturm,
Oliver Walther,
Stefan Zleptnig
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Erste österreichische Sammlung aller relevanten Vergaberechtskontrollinstanzen und aller Rechtsprechungsinstanzen; Volltext: lückenloser Abdruck der rechtlichen Begründungen, prägnante Darlegung des Sachverhaltes; Hervorhebung der prägnanten Leitsätze; ausführliche Verschlagwortung der Entscheidungen; "Lebenslauf" dargestellt: nachvollziehbarer Ablauf aller Vergabekontrollverfahren; Auftraggeberliste
Aktualisiert: 2020-02-19
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Aktualisiert: 2020-02-19
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