Eingedenk der epochalen Herausforderung des Klimawandels erscheint heute, 15 Jahre nach Abschluss der Rio-Konferenz, eine Bestandsaufnahme des auf normativer Ebene Vorhandenen mehr denn je geboten. Ohne eingehende Analyse des geltenden Rechts lassen sich Regelungslücken nicht mit hinreichender Sicherheit lokalisieren und Reformbedürfnisse nicht überzeugend begründen und umsetzen. Angesichts der Vielzahl existierender, sich teilweise sachlich überlagernder, dabei aber auf unterschiedlichen Ansätzen beruhender vertraglicher Instrumente zeigt das internationale Umweltrecht prototypische Symptome der als Gefahr für seine Geltungskraft und Kohärenz identifizierten Fragmentierung des Völkerrechts. Vor diesem Hintergrund bestellen die in vorliegendem Band versammelten Beiträge den dogmatisch-systematischen Boden für die erforderliche Diskussion der grand challenges der internationalen Umweltpolitik.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die in der Osterweiterung der Europäischen Union gipfelnde Dynamik des europäischen Integrationsprozesses führte zur Einsicht von der Notwendigkeit, eine Anpassung seiner rechtlichen Grundlagen vorzunehmen. Dies führte zur Ausarbeitung des Vertrages über eine Verfassung für Europa durch den Verfassungskonvent. Der Ausgang der Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden hat den Ratifikationsprozess nun aufgehalten. Dementsprechend haben die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel von Brüssel im Juni 2005 vereinbart, im 1. Halbjahr 2006 zusammenzukommen und über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Was auch immer das politische und rechtliche Schicksal des Verfassungsvertrags sein mag - selbst im Falle einer Beendigung der Bemühungen um seine Ratifikation wird die künftige Entwicklung der europäischen Integration in vieler Hinsicht den Vorgaben des Verfassungsvertrages folgen oder sie jedenfalls reflektieren. Daher sind die in der vorliegenden Publikation versammelten Beiträge auch im Falle seines endgültigen Scheiterns von fortdauerndem Interesse.
Aktualisiert: 2023-06-15
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"Geld regiert die Welt" - dies ist im Zuge der Finanzkrise deutlich geworden. Eine Reform des völker- und europarechtlichen Rahmens für Finanzen und Wirtschaft erscheint unumgänglich. Nur so lassen sich die UN-Ziele von Frieden und Wohlstand in der Welt einlösen. Aber die Gegensätze zwischen dem wohlhabenden "Norden" und dem aufstrebenden "Süden" erscheinen nahezu unüberbrückbar. Die dazu veröffentlichten Beiträge sind aus einer Ringvorlesung des Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht in Kiel hervorgegangen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die "soziale Frage" ist in ihren nationalen und internationalen Aspekten längst zum globalen Anliegen und zum Gegenstand der internationalen Rechtsordnung geworden. Denn wenn einerseits die grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit durch Völker- und Europarecht liberalisiert wird, andererseits aber ihre soziale Abfederung ausschließlich in der nationalen Verantwortung verbliebe, entstünde eine gefährliche Schieflage.
Hier kommen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte auf universeller wie auf regionaler Ebene ins Spiel. Sie bilden komplementäre Gewährleistungen zu den bürgerlichen und politischen Rechten. Nur gemeinsam können sie allen Menschen überall auf der Welt ein menschenwürdiges Dasein sichern - unerlässliche Voraussetzung für das Ideal einer freien, gerechten, multikulturellen und friedlichen Welt. Die Globalisierung des 20. Jahrhunderts hat Kräfte freigesetzt, die diesem Ideal dienen, ihm aber auch entgegenwirken können. Aufgabe des Völker- und Europarechts im 21. Jahrhundert ist es, diese Kräfte zu bändigen und für das Ideal nationaler und internationaler sozialer Gerechtigkeit einzusetzen. Wie lassen sich die menschenrechtlichen Garantien dafür nutzbar machen? Welchen Beitrag können sie zur Beseitigung von Armut und Unterentwicklung leisten? Aus welchen Gründen übernehmen arme und reiche Staaten in dieser Hinsicht nur zögernd konkrete völker- und europarechtliche Verpflichtungen?
Die im vorliegenden Band veröffentlichten Beiträge sind aus einer Ringvorlesung des Kieler Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht hervorgegangen. Sie beleuchten aktuelle Aspekte der Problematik aus universeller oder regionaler Sicht und regen damit zum Weiterdenken und zur Weiterarbeit an: in der UNO, ILO, UNESCO und WTO, aber auch in der Organisation Amerikanischer Staaten, der Afrikanischen Union und nicht zuletzt im Europarat und der Europäischen Union. Die internationale Gemeinschaft insgesamt trifft Verantwortung für eine soziale und internationale Ordnung, in der sämtliche Rechte und Freiheiten aller Menschen voll verwirklicht werden können.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die "soziale Frage" ist in ihren nationalen und internationalen Aspekten längst zum globalen Anliegen und zum Gegenstand der internationalen Rechtsordnung geworden. Denn wenn einerseits die grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit durch Völker- und Europarecht liberalisiert wird, andererseits aber ihre soziale Abfederung ausschließlich in der nationalen Verantwortung verbliebe, entstünde eine gefährliche Schieflage.
Hier kommen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte auf universeller wie auf regionaler Ebene ins Spiel. Sie bilden komplementäre Gewährleistungen zu den bürgerlichen und politischen Rechten. Nur gemeinsam können sie allen Menschen überall auf der Welt ein menschenwürdiges Dasein sichern - unerlässliche Voraussetzung für das Ideal einer freien, gerechten, multikulturellen und friedlichen Welt. Die Globalisierung des 20. Jahrhunderts hat Kräfte freigesetzt, die diesem Ideal dienen, ihm aber auch entgegenwirken können. Aufgabe des Völker- und Europarechts im 21. Jahrhundert ist es, diese Kräfte zu bändigen und für das Ideal nationaler und internationaler sozialer Gerechtigkeit einzusetzen. Wie lassen sich die menschenrechtlichen Garantien dafür nutzbar machen? Welchen Beitrag können sie zur Beseitigung von Armut und Unterentwicklung leisten? Aus welchen Gründen übernehmen arme und reiche Staaten in dieser Hinsicht nur zögernd konkrete völker- und europarechtliche Verpflichtungen?
Die im vorliegenden Band veröffentlichten Beiträge sind aus einer Ringvorlesung des Kieler Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht hervorgegangen. Sie beleuchten aktuelle Aspekte der Problematik aus universeller oder regionaler Sicht und regen damit zum Weiterdenken und zur Weiterarbeit an: in der UNO, ILO, UNESCO und WTO, aber auch in der Organisation Amerikanischer Staaten, der Afrikanischen Union und nicht zuletzt im Europarat und der Europäischen Union. Die internationale Gemeinschaft insgesamt trifft Verantwortung für eine soziale und internationale Ordnung, in der sämtliche Rechte und Freiheiten aller Menschen voll verwirklicht werden können.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Genderfragen spielen im deutschen völkerrechtlichen Schrifttum bislang keine große Rolle. Hinzu kommt, dass in Deutschland der Anteil der Frauen unter den Völkerrechtlern nach wie vor gering ist. Dies legt es nahe, sich mit der Bedeutung der Gender-Problematik für das Völker- und das Europarecht zu beschäftigen. Absicht der Herausgeber war, klären zu lassen, ob es im materiellen Völkerrecht zu einem gender mainstreaming dergestalt gekommen ist, dass sich genderbezogene Ansätze inzwischen auch bei der Auslegung und Anwendung bestehender oder der Schaffung neuer Völkerrechtsnormen konkret nachweisen lassen.
Welche Frauen haben es geschafft, sich in der "Männerdomäne" Völkerrecht Gehör zu verschaffen? Wie wirkt sich die teilweise noch vorfindbare Anknüpfung der Staatsangehörigkeit an den Ehemann beziehungsweise an den Vater international aus? Welche Stellung haben Homosexuelle, wie wird die Durchsetzung der Gleichberechtigung in der Europäischen Union und der UN-Frauenrechtskonvention gewährleistet, wie ist der Schutz von Frauen in bewaffneten Konflikten zu bewerten? All dies sowie eine umfassende Analyse feministischer Völkerrechtswissenschaft sind die Themen, die vorliegend behandelt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vorliegender Band ist das Ergebnis einer Vortragsreihe am Kieler Walther-Schücking-Institut, welche dort im Zeitraum Wintersemester 2002/2003 bis Sommersemester 2003 abgehalten wurde. Das nach dem früheren deutschen Richter am Ständigen Internationalen Gerichtshof und ehemaligen Direktor benannte Institut hielt es für angezeigt, bei den derzeit an internationalen Gerichten tätigen deutschen Richtern beziehungsweise Generalanwälten nachzufragen, wie sie das Verhältnis Deutschlands zu "ihrem" Gericht sehen. Hinzu kamen Vorträge des früheren, langjährigen Direktors des Instituts Jost Delbrück zur Rolle des Deutschen Reiches bei der Herausbildung einer ständigen (Schieds-)Gerichtsbarkeit sowie - sozusagen aus der Binnenperspektive - eine Analyse der Rolle, welche die internationale Gerichtsbarkeit für das Bundesverfassungsgericht spielt (aus der Feder von Richter am Bundesverfassungsgericht Di Fabio). Beide bilden eine gedankliche Klammer, welche die Beiträge zu den einzelnen Gerichtsinstanzen miteinander verknüpfen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach 60-jähriger Erfolgsgeschichte steht die EU vor neuen Herausforderungen. Notwendige weitere Integrationsfortschritte bedürfen der mehrheitlichen Unterstützung der Unionsbürger. Ungeachtet der gegenwärtigen Finanzkrise bildet die EU als weltweit einzige überstaatliche Demokratie ein Modell kontinentaler Integration. Nur als durchsetzungsfähiger »global player« in Gestalt der EU können die europäischen Staaten und Völker mit vereinten Kräften dem 21. Jahrhundert ihren Stempel aufdrücken.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Religiös geprägte terroristische Gewaltakte und bewaffnete Konflikte, aber auch bereits die zunehmende tägliche Begegnung mit anderen religiös geprägten Kulturen und Gesellschaften stellen nicht nur die religiöse Toleranz aufgeklärter Gesellschaften in Frage, sondern werfen in immer stärkerem Umfang zugleich auch rechtliche Fragen auf. Vor diesem Hintergrund hielt es das Kieler Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht für angezeigt, das Thema "Religion" aus dem Blickwinkel des internationalen Rechts im weiteren Sinne zu analysieren. Die historische Entwicklung des Völkerrechts hin zu einer säkularen Rechtsordnung, daneben die Stellung des Heiligen Stuhls als des einzigen relevanten religiösen Völkerrechtssubjekts, die Gewährung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit als Menschen- beziehungsweise Minderheitenrecht, das Zusammenwirken von staatlichem und religiösem Recht im internationalen Familien- und Erbrecht, die Neutralität des Europarechts gegenüber Religion sind Befunde, die, wie die Autoren des Bandes zeigen, keinesfalls spannungsfrei sind. Zugleich werfen sie die Frage auf, inwieweit in Bezug auf Religion auf universeller oder auch nur auf europäischer Ebene insoweit gemeinsame rechtlich vorgeprägte Wertvorstellungen bestehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Weltfrieden, Menschenrechte und Selbstbestimmungsrecht der Völker sind konfliktträchtige Ziele der UN-Charta. Weder ist Frieden durch Unterdrückung zu gewährleisten, noch sind es Menschenrechte und Selbstbestimmung durch Krieg. Um seinem Friedensauftrag gerecht zu werden und zugleich seinen Idealen treu zu bleiben, darf das Völkerrecht weder zu viel noch zu wenig an Selbstbestimmung verlangen. Entsprechende Konflikte, die einen Nährboden für internationalen Terrorismus abgeben, müssen entschärft, schwache Staaten stabilisiert und zerfallene (wieder) aufgebaut werden. Wichtig ist auch eine gerechte soziale und internationale Ordnung. Zwar hat der Weltgipfel von 2005 eine Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft anerkannt; diese hat jedoch kaum effektive Instrumente zur Verfügung. Die nachfolgenden Beiträge, die aus einer Ringvorlesung 2008/09 in Kiel hervorgegangen sind, stellen eine aktuelle Auswahl von Krisenherden in Afrika, Asien und Europa vor. Sie machen deutlich, dass es keinen Weltfrieden allein durch Völkerrecht geben kann, aber sicherlich keinen Weltfrieden ohne Völkerrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Genderfragen spielen im deutschen völkerrechtlichen Schrifttum bislang keine große Rolle. Hinzu kommt, dass in Deutschland der Anteil der Frauen unter den Völkerrechtlern nach wie vor gering ist. Dies legt es nahe, sich mit der Bedeutung der Gender-Problematik für das Völker- und das Europarecht zu beschäftigen. Absicht der Herausgeber war, klären zu lassen, ob es im materiellen Völkerrecht zu einem gender mainstreaming dergestalt gekommen ist, dass sich genderbezogene Ansätze inzwischen auch bei der Auslegung und Anwendung bestehender oder der Schaffung neuer Völkerrechtsnormen konkret nachweisen lassen.
Welche Frauen haben es geschafft, sich in der "Männerdomäne" Völkerrecht Gehör zu verschaffen? Wie wirkt sich die teilweise noch vorfindbare Anknüpfung der Staatsangehörigkeit an den Ehemann beziehungsweise an den Vater international aus? Welche Stellung haben Homosexuelle, wie wird die Durchsetzung der Gleichberechtigung in der Europäischen Union und der UN-Frauenrechtskonvention gewährleistet, wie ist der Schutz von Frauen in bewaffneten Konflikten zu bewerten? All dies sowie eine umfassende Analyse feministischer Völkerrechtswissenschaft sind die Themen, die vorliegend behandelt werden.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Vorliegender Band ist das Ergebnis einer Vortragsreihe am Kieler Walther-Schücking-Institut, welche dort im Zeitraum Wintersemester 2002/2003 bis Sommersemester 2003 abgehalten wurde. Das nach dem früheren deutschen Richter am Ständigen Internationalen Gerichtshof und ehemaligen Direktor benannte Institut hielt es für angezeigt, bei den derzeit an internationalen Gerichten tätigen deutschen Richtern beziehungsweise Generalanwälten nachzufragen, wie sie das Verhältnis Deutschlands zu "ihrem" Gericht sehen. Hinzu kamen Vorträge des früheren, langjährigen Direktors des Instituts Jost Delbrück zur Rolle des Deutschen Reiches bei der Herausbildung einer ständigen (Schieds-)Gerichtsbarkeit sowie - sozusagen aus der Binnenperspektive - eine Analyse der Rolle, welche die internationale Gerichtsbarkeit für das Bundesverfassungsgericht spielt (aus der Feder von Richter am Bundesverfassungsgericht Di Fabio). Beide bilden eine gedankliche Klammer, welche die Beiträge zu den einzelnen Gerichtsinstanzen miteinander verknüpfen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Religiös geprägte terroristische Gewaltakte und bewaffnete Konflikte, aber auch bereits die zunehmende tägliche Begegnung mit anderen religiös geprägten Kulturen und Gesellschaften stellen nicht nur die religiöse Toleranz aufgeklärter Gesellschaften in Frage, sondern werfen in immer stärkerem Umfang zugleich auch rechtliche Fragen auf. Vor diesem Hintergrund hielt es das Kieler Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht für angezeigt, das Thema "Religion" aus dem Blickwinkel des internationalen Rechts im weiteren Sinne zu analysieren. Die historische Entwicklung des Völkerrechts hin zu einer säkularen Rechtsordnung, daneben die Stellung des Heiligen Stuhls als des einzigen relevanten religiösen Völkerrechtssubjekts, die Gewährung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit als Menschen- beziehungsweise Minderheitenrecht, das Zusammenwirken von staatlichem und religiösem Recht im internationalen Familien- und Erbrecht, die Neutralität des Europarechts gegenüber Religion sind Befunde, die, wie die Autoren des Bandes zeigen, keinesfalls spannungsfrei sind. Zugleich werfen sie die Frage auf, inwieweit in Bezug auf Religion auf universeller oder auch nur auf europäischer Ebene insoweit gemeinsame rechtlich vorgeprägte Wertvorstellungen bestehen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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"Geld regiert die Welt" - dies ist im Zuge der Finanzkrise deutlich geworden. Eine Reform des völker- und europarechtlichen Rahmens für Finanzen und Wirtschaft erscheint unumgänglich. Nur so lassen sich die UN-Ziele von Frieden und Wohlstand in der Welt einlösen. Aber die Gegensätze zwischen dem wohlhabenden "Norden" und dem aufstrebenden "Süden" erscheinen nahezu unüberbrückbar. Die dazu veröffentlichten Beiträge sind aus einer Ringvorlesung des Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht in Kiel hervorgegangen.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *
Eingedenk der epochalen Herausforderung des Klimawandels erscheint heute, 15 Jahre nach Abschluss der Rio-Konferenz, eine Bestandsaufnahme des auf normativer Ebene Vorhandenen mehr denn je geboten. Ohne eingehende Analyse des geltenden Rechts lassen sich Regelungslücken nicht mit hinreichender Sicherheit lokalisieren und Reformbedürfnisse nicht überzeugend begründen und umsetzen. Angesichts der Vielzahl existierender, sich teilweise sachlich überlagernder, dabei aber auf unterschiedlichen Ansätzen beruhender vertraglicher Instrumente zeigt das internationale Umweltrecht prototypische Symptome der als Gefahr für seine Geltungskraft und Kohärenz identifizierten Fragmentierung des Völkerrechts. Vor diesem Hintergrund bestellen die in vorliegendem Band versammelten Beiträge den dogmatisch-systematischen Boden für die erforderliche Diskussion der grand challenges der internationalen Umweltpolitik.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die in der Osterweiterung der Europäischen Union gipfelnde Dynamik des europäischen Integrationsprozesses führte zur Einsicht von der Notwendigkeit, eine Anpassung seiner rechtlichen Grundlagen vorzunehmen. Dies führte zur Ausarbeitung des Vertrages über eine Verfassung für Europa durch den Verfassungskonvent. Der Ausgang der Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden hat den Ratifikationsprozess nun aufgehalten. Dementsprechend haben die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel von Brüssel im Juni 2005 vereinbart, im 1. Halbjahr 2006 zusammenzukommen und über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Was auch immer das politische und rechtliche Schicksal des Verfassungsvertrags sein mag - selbst im Falle einer Beendigung der Bemühungen um seine Ratifikation wird die künftige Entwicklung der europäischen Integration in vieler Hinsicht den Vorgaben des Verfassungsvertrages folgen oder sie jedenfalls reflektieren. Daher sind die in der vorliegenden Publikation versammelten Beiträge auch im Falle seines endgültigen Scheiterns von fortdauerndem Interesse.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Weltfrieden, Menschenrechte und Selbstbestimmungsrecht der Völker sind konfliktträchtige Ziele der UN-Charta. Weder ist Frieden durch Unterdrückung zu gewährleisten, noch sind es Menschenrechte und Selbstbestimmung durch Krieg. Um seinem Friedensauftrag gerecht zu werden und zugleich seinen Idealen treu zu bleiben, darf das Völkerrecht weder zu viel noch zu wenig an Selbstbestimmung verlangen. Entsprechende Konflikte, die einen Nährboden für internationalen Terrorismus abgeben, müssen entschärft, schwache Staaten stabilisiert und zerfallene (wieder) aufgebaut werden. Wichtig ist auch eine gerechte soziale und internationale Ordnung. Zwar hat der Weltgipfel von 2005 eine Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft anerkannt; diese hat jedoch kaum effektive Instrumente zur Verfügung. Die nachfolgenden Beiträge, die aus einer Ringvorlesung 2008/09 in Kiel hervorgegangen sind, stellen eine aktuelle Auswahl von Krisenherden in Afrika, Asien und Europa vor. Sie machen deutlich, dass es keinen Weltfrieden allein durch Völkerrecht geben kann, aber sicherlich keinen Weltfrieden ohne Völkerrecht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die "soziale Frage" ist in ihren nationalen und internationalen Aspekten längst zum globalen Anliegen und zum Gegenstand der internationalen Rechtsordnung geworden. Denn wenn einerseits die grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit durch Völker- und Europarecht liberalisiert wird, andererseits aber ihre soziale Abfederung ausschließlich in der nationalen Verantwortung verbliebe, entstünde eine gefährliche Schieflage.
Hier kommen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte auf universeller wie auf regionaler Ebene ins Spiel. Sie bilden komplementäre Gewährleistungen zu den bürgerlichen und politischen Rechten. Nur gemeinsam können sie allen Menschen überall auf der Welt ein menschenwürdiges Dasein sichern - unerlässliche Voraussetzung für das Ideal einer freien, gerechten, multikulturellen und friedlichen Welt. Die Globalisierung des 20. Jahrhunderts hat Kräfte freigesetzt, die diesem Ideal dienen, ihm aber auch entgegenwirken können. Aufgabe des Völker- und Europarechts im 21. Jahrhundert ist es, diese Kräfte zu bändigen und für das Ideal nationaler und internationaler sozialer Gerechtigkeit einzusetzen. Wie lassen sich die menschenrechtlichen Garantien dafür nutzbar machen? Welchen Beitrag können sie zur Beseitigung von Armut und Unterentwicklung leisten? Aus welchen Gründen übernehmen arme und reiche Staaten in dieser Hinsicht nur zögernd konkrete völker- und europarechtliche Verpflichtungen?
Die im vorliegenden Band veröffentlichten Beiträge sind aus einer Ringvorlesung des Kieler Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht hervorgegangen. Sie beleuchten aktuelle Aspekte der Problematik aus universeller oder regionaler Sicht und regen damit zum Weiterdenken und zur Weiterarbeit an: in der UNO, ILO, UNESCO und WTO, aber auch in der Organisation Amerikanischer Staaten, der Afrikanischen Union und nicht zuletzt im Europarat und der Europäischen Union. Die internationale Gemeinschaft insgesamt trifft Verantwortung für eine soziale und internationale Ordnung, in der sämtliche Rechte und Freiheiten aller Menschen voll verwirklicht werden können.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Nach 60-jähriger Erfolgsgeschichte steht die EU vor neuen Herausforderungen. Notwendige weitere Integrationsfortschritte bedürfen der mehrheitlichen Unterstützung der Unionsbürger. Ungeachtet der gegenwärtigen Finanzkrise bildet die EU als weltweit einzige überstaatliche Demokratie ein Modell kontinentaler Integration. Nur als durchsetzungsfähiger »global player« in Gestalt der EU können die europäischen Staaten und Völker mit vereinten Kräften dem 21. Jahrhundert ihren Stempel aufdrücken.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Religiös geprägte terroristische Gewaltakte und bewaffnete Konflikte, aber auch bereits die zunehmende tägliche Begegnung mit anderen religiös geprägten Kulturen und Gesellschaften stellen nicht nur die religiöse Toleranz aufgeklärter Gesellschaften in Frage, sondern werfen in immer stärkerem Umfang zugleich auch rechtliche Fragen auf. Vor diesem Hintergrund hielt es das Kieler Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht für angezeigt, das Thema "Religion" aus dem Blickwinkel des internationalen Rechts im weiteren Sinne zu analysieren. Die historische Entwicklung des Völkerrechts hin zu einer säkularen Rechtsordnung, daneben die Stellung des Heiligen Stuhls als des einzigen relevanten religiösen Völkerrechtssubjekts, die Gewährung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit als Menschen- beziehungsweise Minderheitenrecht, das Zusammenwirken von staatlichem und religiösem Recht im internationalen Familien- und Erbrecht, die Neutralität des Europarechts gegenüber Religion sind Befunde, die, wie die Autoren des Bandes zeigen, keinesfalls spannungsfrei sind. Zugleich werfen sie die Frage auf, inwieweit in Bezug auf Religion auf universeller oder auch nur auf europäischer Ebene insoweit gemeinsame rechtlich vorgeprägte Wertvorstellungen bestehen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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