Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ist nunmehr seit fast vier Jahren in Kraft. Die vielfältigen und unterschiedlichen Rechtsmeinungen sowohl in Literatur und Rechtsprechung haben gezeigt, dass die Änderungen der Zivilprozessordnung im Bereich der Mobiliarvollstreckung nicht so einfach in der Praxis umzusetzen waren. In der 2. Auflage des Buches „Die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher“ der Autoren Hippler/Wasserl werden die verschiedenen Rechtsmeinungen, die sich in Rechtsprechung und Literatur herausgebildet haben, aufgezeigt und mit entsprechenden Gerichtsentscheidungen dargestellt. Einige der strittigen Fragen hat nunmehr der Gesetzgeber im Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) klarstellend geklärt. Zur besseren Übersicht wurde für den Leser ein eigenes Kapitel betreffend die Änderungen durch das genannte Gesetz („Reparaturgesetz“) diesem Buch angehangen. Überraschend war hier, dass der Gesetzgeber die Wertgrenze von 500,- € in § 755 ZPO und § 802l ZPO hat entfallen lassen und zudem die gütliche Erledigung durch den Gerichtsvollzieher gebührenrechtlich aufgewertet hat. Hinzu kamen seit der Erstauflage auch die Neufassungen der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) zum 01. September 2013. Die Änderungen wurden in der 2. Auflage eingearbeitet. Mittlerweile hat der Bundesgesetzgeber die Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherformular-Verordnung- kurz GVFV-) verabschiedet (In Kraft seit 01. Oktober 2015). Das Pflichtformular wird in der 2. Auflage ausführlich besprochen. Die Autoren stellen den gesamten Verfahrensablauf von der Möglichkeit der gütlichen Erledigung bis zur Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis vor.
In der nunmehr 3. Auflage hat Herr Wasserl zum einen den elektronischen Auftrag an den Gerichtsvollzieher näher beleuchtet und zum anderen die weitergehende Rechtsprechung zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung eingearbeitet.
Zudem wurden die aktuellen Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) und der Gerichtsvollzieherordnung (GVO), die im Hinblick auf das Gesetz zur Durchführung der Verordung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordung (EuKoPfVODG) norwendig waren, berücksichtigt.
Das Buch informiert ausführlich Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte, Gläubiger usw. über das ab 2013 geltende Zwangsvollstreckungsrecht sowie die aktuellen Änderungen aufgrund des EuKoPfVODG.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ist nunmehr seit fast vier Jahren in Kraft. Die vielfältigen und unterschiedlichen Rechtsmeinungen sowohl in Literatur und Rechtsprechung haben gezeigt, dass die Änderungen der Zivilprozessordnung im Bereich der Mobiliarvollstreckung nicht so einfach in der Praxis umzusetzen waren. In der 2. Auflage des Buches „Die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher“ der Autoren Hippler/Wasserl werden die verschiedenen Rechtsmeinungen, die sich in Rechtsprechung und Literatur herausgebildet haben, aufgezeigt und mit entsprechenden Gerichtsentscheidungen dargestellt. Einige der strittigen Fragen hat nunmehr der Gesetzgeber im Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) klarstellend geklärt. Zur besseren Übersicht wurde für den Leser ein eigenes Kapitel betreffend die Änderungen durch das genannte Gesetz („Reparaturgesetz“) diesem Buch angehangen. Überraschend war hier, dass der Gesetzgeber die Wertgrenze von 500,- € in § 755 ZPO und § 802l ZPO hat entfallen lassen und zudem die gütliche Erledigung durch den Gerichtsvollzieher gebührenrechtlich aufgewertet hat. Hinzu kamen seit der Erstauflage auch die Neufassungen der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) zum 01. September 2013. Die Änderungen wurden in der 2. Auflage eingearbeitet. Mittlerweile hat der Bundesgesetzgeber die Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherformular-Verordnung- kurz GVFV-) verabschiedet (In Kraft seit 01. Oktober 2015). Das Pflichtformular wird in der 2. Auflage ausführlich besprochen. Die Autoren stellen den gesamten Verfahrensablauf von der Möglichkeit der gütlichen Erledigung bis zur Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis vor.
In der nunmehr 3. Auflage hat Herr Wasserl zum einen den elektronischen Auftrag an den Gerichtsvollzieher näher beleuchtet und zum anderen die weitergehende Rechtsprechung zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung eingearbeitet.
Zudem wurden die aktuellen Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) und der Gerichtsvollzieherordnung (GVO), die im Hinblick auf das Gesetz zur Durchführung der Verordung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordung (EuKoPfVODG) norwendig waren, berücksichtigt.
Das Buch informiert ausführlich Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte, Gläubiger usw. über das ab 2013 geltende Zwangsvollstreckungsrecht sowie die aktuellen Änderungen aufgrund des EuKoPfVODG.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Aktualisiert: 2019-03-21
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Herausgabevollstreckung und Vollstreckung anderer Ansprüche nach dem 3. Abschnitt des 8. Buches der ZPO
Das vorliegende Buch befasst sich in seinem ersten Abschnitt mit der Zwangsvollstreckung zur Herausgabe von beweglichen Sachen und beleuchtet dabei nicht nur die Aufgaben des Gerichtsvollziehers, sondern zeigt auch die Grenzlinien zwischen verschiedenen Vollstreckungsarten auf. Es widmet sich in einem breiten Abschnitt der Vollstreckung von Ansprüchen auf Herausgabe unbeweglicher Sachen, also der sog. „Räumungsvollstreckung“. Dabei werden nicht nur die rechtlichen Grundlagen ausführlich vermittelt, sondern auch organisatorische Probleme, wie die Behandlung vorgefundener Tiere, Geschäftsunterlagen, Fragen des Datenschutzes und letztlich auch des Umgangs mit schwierigen Verfahrensbeteiligten behandelt. Die Institute „klassische Räumung“ und „beschränkter Räumungsauftrag“, sowie „Berliner Räumung“ werden erklärt, ihre rechtlichen Grundlagen erläutert und die praktischen und rechtlichen Folgen dargestellt. Besondere Aufmerksamkeit wird auch der Behandlung und Verwertung des Räumungsgutes, sei es bei der „klassischen“ Räumung durch den Gerichtsvollzieher, oder im Rahmen eines „beschränkten Auftrags“ durch den Gläubiger gewidmet. Es befasst sich mit den Problemen der Bestimmtheit des Titels und persönlicher und sachlicher Hinsicht und Fragen der Teilräumung. Zuletzt geht das Buch auch auf Haftungsfragen und die kostenrechtlichen Folgen der Vollstreckung ein.
In einem weiteren Abschnitt wird die Mitwirkung des Gerichtsvollziehers bei der Vollstreckung von Handlungs-, Duldungs- und Unterlassensverpflichtungen, also Fragen der Vollstreckung von Zwangsmitteln wie Zwangsgeld, Ersatzzwangshaft und Zwangshaft, sowie Ordnungsmittel wie Ordnungsgeld, Ersatzordnungsgeld und Ordnungshaft, behandelt.
In dem Buch sollen sich Theorie und Praxis treffen und wiederfinden. Dafür stehen auch die Autoren. Obergerichtsvollzieherin Daniela Merke ist seit mehr als 20 Jahren als Gerichtsvollzieherin tätig und Lehrbeauftragte an der Bayerischen Justizakademie. Robert Hippler beschäftigte sich zunächst als Vollstreckungsrechtspfleger, dann als Prüfungsbeamter für Gerichtsvollzieher, später als hauptamtlicher Lehrer an der Bayerischen Justizakademie seit mehr als 30 Jahren mit der Zwangsvollstreckung. Diese Symbiose ergibt, dass die Abhandlung zum einen streng der rechtlichen Methodik folgt und damit die Systematik des 3. Abschnitts des 8. Buches der ZPO vermittelt. Es nimmt diese Systematik dann aber auch auf und wendet diese auf die organisatorischen und praktischen Probleme der täglichen vollstreckungsrechtlichen Praxis ein.
Es dient somit einerseits dem Lernen, anderseits aber auch der täglichen Anwendung in der Praxis.
Aktualisiert: 2020-12-04
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Der Bundestag hat im Oktober 2016 das sog. "Reparaturgesetz zur Reform der Sachaufklärung" (EuKoPfVODG) erlassen, das sich auch auf das Pfändungsverfahren auswirkt. Dieses Gesetz wurde in die vorliegende (4.) Auflage eingearbeitet und gleichzeitig wurde die Auflage sprachlich und inhaltlich überarbeitet.
Die Pfändung körperlicher Sachen ist nach der Übertragung der Eidesstattlichen Offenbarungsversicherung, der nunmehrigen Vermögensauskunft, auf den Gerichtsvollzieher zum „vergessenen Instrument“ der Einzelzwangsvollstreckung geworden. Die Gründe dafür sind sicher vielfältig und maßgeblich dafür ist sicher die Praxis der Auftragserteilung durch den Gläubiger.
Aber die Sachpfändung ist zum einen auch ein aufwändiges Verfahren, denn der Gerichtsvollzieher muss den Gegenstand suchen, schätzen, auswählen, in Besitz nehmen, abholen (einschaffen), verwahren, versteigern um letztlich den Erlös an den Gläubiger auszahlen zu können. Zum anderen sind viele Gegenstände durch Pfändungsschutzbestimmungen geschützt und der Erfolg der Pfändung hängt auch letztlich in erheblichem Maße von den Möglichkeiten der Verwertung der gepfändeten Gegenstände ab.
Zudem ist die Vermögensauskunft, mit der Drohung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis, ein viel schärferes Mittel der Zwangsvollstreckung, denn sie wirkt sich mit ihren vielfältigen Folgen einschneidend auf das tägliche Leben des Schuldners aus. Sie bringt Schuldner häufig eher dazu, freiwillig zu leisten. Und letztendlich suchen die meisten Gläubiger nach erfolgter Vermögensauskunft ihr Heil in der Forderungspfändung - mit relativ großer Erfolgsaussicht.
Nach dem Stand von 2016 verzeichnen die Schuldnerverzeichnisse der Länder derzeit insgesamt rund 8 Millionen Einträge. Sicher lässt dies nicht den Schluss zu, dass rund 10% der Bevölkerung Deutschlands eingetragen sind, denn manche Schuldner sind mehrmals verzeichnet. Aussagekräftiger ist die Zahl der hinterlegten Vermögensverzeichnisse, denn im Vermögensverzeichnisregister liegt pro Schuldner nur ein Verzeichnis. Die Zahl der dort bundesweit Verzeichneten liegt derzeit bei rund 1,6 Millionen und das ist doch ein erheblicher Teil der „vollstreckungsrelevanten Bevölkerung“ Deutschlands im Alter zwischen 18 und 75 Jahren. Andererseits ist es 2014 bei rd. 3,5 Millionen Zwangsvollstreckungsaufträgen nur in 0,09% der Fälle zu Versteigerungen gekommen, was ebenfalls ein Hinweis auf die rückläufige Bedeutung der Sachpfändung ist.
Eine der vielfältigen Ursachen der hohen Eintragungszahlen liegt nach Ansicht des Verfassers neben der Verschuldungslage auch darin, dass ein Teil der gerichtsvollzieherlichen Praxis zwischen Gütlicher Erledigung und Eintrag in das Schuldnerverzeichnis keine Zwischenstufen mehr nutzt. Wer nicht freiwillig leisten kann, gelangt mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis.
Die Pfändung körperlicher Sachen sollte angesichts dieser Entwicklung in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen wieder eine größere Rolle spielen. Sie ist ursprüngliche Kernaufgabe des Gerichtsvollziehers und ein wichtiges Instrument der Zwangsvollstreckung, in dem Spektrum zwischen gütlicher Erledigung und Eintragung in das Schuldnerverzeichnis. Die Pfändung körperlicher Sachen wirkt punktuell diskret und birgt weniger die Gefahr die wirtschaftliche Existenz des Schuldners nachhaltig zu beeinträchtigen.
Der „Meister seines Faches“ zeigt sich in dem verhältnismäßigen und virtuosen Einsatz seiner Instrumente. Dieses Buch soll einen Beitrag dazu leisten, dieses Mittel der Zwangsvollstreckung aus seinem „Dornröschenschlaf“ zu wecken.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Dieses Buch soll in erster Linie ein Lehrbuch für Gerichtsvollzieherbewerber, aber auch für Studierende, Rechtspflegeranwärter, Rechtsanwaltsgehilfen und alle Zielgruppen, die sich mit der Zwangsvollstreckung in der Ausbildung beschäftigen müssen, sein. Es wird aber auch dem Praktiker eine wertvolle Hilfestellung sein, da die Thematik an praxisnahen Fällen aufgearbeitet wird.
In der aktuellen 8. Auflage wurden notwendige Korrekturen vorgenommen und die Änderungen, die durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2015 sowie Änderungen sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPFVODG) eingeführt wurden, eingegarbeitet.
Dabei wird im Hinblick auf die Einführung des elektronischen Rechtverkehrs und der elektronischen Akte der "Vereinfachte Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden" ausführlich behandelt.
Aktualisiert: 2020-01-29
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Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung 2013
Aktualisiert: 2019-03-25
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Zum Werk
Dieses systematisch aufgebaute Handbuch stellt alle Problemkreise des gesamten Zwangsvollstreckungsrechts dar. Behandelt werden alle im 8. Buch der ZPO enthaltenen Vollstreckungsarten. Das Handbuch behandelt u.a. sowohl die Mobiliarvollstreckung als auch die Immobiliarvollstreckung, die Forderungsvollstreckung und die Herausgabevollstreckung. Außerdem wird das immer wichtiger werdende Internationale Zwangsvollstreckungsrecht mit den neuen Möglichkeiten der Forderungsbeitreibung innerhalb der EU durch den Europäischen Vollstreckungstitel ausführlich dargestellt.
In einem einführenden Kapitel werden außerdem für die tägliche Arbeit auf diesem Gebiet unverzichtbare Hinweise für ein effektives Forderungsmanagement (inklusive Inkasso) und zahlreiche taktische Hinweise gebracht. Dabei werden auch die Funktionen und Befugnisse aller an der Vollstreckung beteiligten Personen benannt (Gläubiger, Schuldner, Drittschuldner, Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht, Grundbuchamt, Banken).
Vorteile auf einen Blick
- unverzichtbares Handwerkszeug für die Praxis des Vollstreckungsrechts
- hervorragend ausgewiesenes Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis
- das schwierige Rechtsgebiet wieder kompakt in einem Handbuch
Zur Neuauflage
Die 2. Auflage berücksichtigt die gesamte Literatur und Rechtsprechung der letzten Jahre bis Frühjahr 2016.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Banken sowie für alle Beteiligten an der Zwangsvollstreckung.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Ralf Dierck,
Josef Dörndorfer,
Susanne Geier-Thieme,
Florian Griedl,
Peter Hilzinger,
Robert Hippler,
Michael Huber,
Stefan Huber,
Olga Kobelev,
Falco Kreis,
Theodor Morvilius,
Walter Seitz,
Wolfgang Stölzel,
Gregor Vollkommer,
Nicolas Wiegand,
Martin Zenner
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