Untreue als Wirtschaftsstraftat beschäftigt Justiz und Wissenschaft in den letzten Jahren in hohem Maße; einige spektakuläre Fälle waren monatelang Thema auch der Tagespresse. Aus dem Gesamtspektrum möglicher Untreuetaten stellt die „Untreue im Konzern“ nur einen kleinen Ausschnitt dar. Bei ihr werden aber in besonderer Weise die Verflechtungen des Strafrechts mit dem Gesellschaftsrecht offensichtlich. Die damit verbundenen Schwierigkeiten haben sich exemplarisch in dem Fall „Bremer Vulkanverbund“ gezeigt, der sowohl Zivil- als auch Strafsenate des BGH beschäftigt hat.
Die Autorin setzt sich in ihrem Buch damit auseinander, inwieweit vermögensschädigende Handlungen der Unternehmensleitung von konzernrechtlich verflochtenen Unternehmen untreuerelevant sein können. Ausgangspunkt ist dabei die Rechtslage bei unabhängigen, also nicht in einen Konzern eingebundenen Unternehmen. Besonderes Augenmerk legt die Untersuchung auf Gesellschaften mbH, sie bietet aber auch eine vergleichende Darstellung der Situation bei Aktiengesellschaften. Es wird die Frage beleuchtet, ob sich durch die Konzernverflechtung Unterschiede bezüglich der Pflicht zur Betreuung des Gesellschaftsvermögens und des Vermögensschutzes ergeben, nicht nur aus dem Blickwinkel der Konzernleitung, sondern auch aus dem Blickwinkel der Geschäftsleitung der abhängigen Gesellschaft. Getrennt wird zwischen faktischen Konzernen und Vertragskonzernen, wobei die Autorin die neuesten Entwicklungen der zivilrechtlichen Rechtsprechung zur Haftung im faktischen GmbH-Konzern besonders berücksichtigt. Sie erarbeitet zudem die konzernspezifischen Probleme bei der Einbeziehung von Ausgleichspflichten und der Nachteilskompensation.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Untreue als Wirtschaftsstraftat beschäftigt Justiz und Wissenschaft in den letzten Jahren in hohem Maße; einige spektakuläre Fälle waren monatelang Thema auch der Tagespresse. Aus dem Gesamtspektrum möglicher Untreuetaten stellt die „Untreue im Konzern“ nur einen kleinen Ausschnitt dar. Bei ihr werden aber in besonderer Weise die Verflechtungen des Strafrechts mit dem Gesellschaftsrecht offensichtlich. Die damit verbundenen Schwierigkeiten haben sich exemplarisch in dem Fall „Bremer Vulkanverbund“ gezeigt, der sowohl Zivil- als auch Strafsenate des BGH beschäftigt hat.
Die Autorin setzt sich in ihrem Buch damit auseinander, inwieweit vermögensschädigende Handlungen der Unternehmensleitung von konzernrechtlich verflochtenen Unternehmen untreuerelevant sein können. Ausgangspunkt ist dabei die Rechtslage bei unabhängigen, also nicht in einen Konzern eingebundenen Unternehmen. Besonderes Augenmerk legt die Untersuchung auf Gesellschaften mbH, sie bietet aber auch eine vergleichende Darstellung der Situation bei Aktiengesellschaften. Es wird die Frage beleuchtet, ob sich durch die Konzernverflechtung Unterschiede bezüglich der Pflicht zur Betreuung des Gesellschaftsvermögens und des Vermögensschutzes ergeben, nicht nur aus dem Blickwinkel der Konzernleitung, sondern auch aus dem Blickwinkel der Geschäftsleitung der abhängigen Gesellschaft. Getrennt wird zwischen faktischen Konzernen und Vertragskonzernen, wobei die Autorin die neuesten Entwicklungen der zivilrechtlichen Rechtsprechung zur Haftung im faktischen GmbH-Konzern besonders berücksichtigt. Sie erarbeitet zudem die konzernspezifischen Probleme bei der Einbeziehung von Ausgleichspflichten und der Nachteilskompensation.
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Untreue als Wirtschaftsstraftat beschäftigt Justiz und Wissenschaft in den letzten Jahren in hohem Maße; einige spektakuläre Fälle waren monatelang Thema auch der Tagespresse. Aus dem Gesamtspektrum möglicher Untreuetaten stellt die „Untreue im Konzern“ nur einen kleinen Ausschnitt dar. Bei ihr werden aber in besonderer Weise die Verflechtungen des Strafrechts mit dem Gesellschaftsrecht offensichtlich. Die damit verbundenen Schwierigkeiten haben sich exemplarisch in dem Fall „Bremer Vulkanverbund“ gezeigt, der sowohl Zivil- als auch Strafsenate des BGH beschäftigt hat.
Die Autorin setzt sich in ihrem Buch damit auseinander, inwieweit vermögensschädigende Handlungen der Unternehmensleitung von konzernrechtlich verflochtenen Unternehmen untreuerelevant sein können. Ausgangspunkt ist dabei die Rechtslage bei unabhängigen, also nicht in einen Konzern eingebundenen Unternehmen. Besonderes Augenmerk legt die Untersuchung auf Gesellschaften mbH, sie bietet aber auch eine vergleichende Darstellung der Situation bei Aktiengesellschaften. Es wird die Frage beleuchtet, ob sich durch die Konzernverflechtung Unterschiede bezüglich der Pflicht zur Betreuung des Gesellschaftsvermögens und des Vermögensschutzes ergeben, nicht nur aus dem Blickwinkel der Konzernleitung, sondern auch aus dem Blickwinkel der Geschäftsleitung der abhängigen Gesellschaft. Getrennt wird zwischen faktischen Konzernen und Vertragskonzernen, wobei die Autorin die neuesten Entwicklungen der zivilrechtlichen Rechtsprechung zur Haftung im faktischen GmbH-Konzern besonders berücksichtigt. Sie erarbeitet zudem die konzernspezifischen Probleme bei der Einbeziehung von Ausgleichspflichten und der Nachteilskompensation.
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Untreue als Wirtschaftsstraftat beschäftigt Justiz und Wissenschaft in den letzten Jahren in hohem Maße; einige spektakuläre Fälle waren monatelang Thema auch der Tagespresse. Aus dem Gesamtspektrum möglicher Untreuetaten stellt die „Untreue im Konzern“ nur einen kleinen Ausschnitt dar. Bei ihr werden aber in besonderer Weise die Verflechtungen des Strafrechts mit dem Gesellschaftsrecht offensichtlich. Die damit verbundenen Schwierigkeiten haben sich exemplarisch in dem Fall „Bremer Vulkanverbund“ gezeigt, der sowohl Zivil- als auch Strafsenate des BGH beschäftigt hat.
Die Autorin setzt sich in ihrem Buch damit auseinander, inwieweit vermögensschädigende Handlungen der Unternehmensleitung von konzernrechtlich verflochtenen Unternehmen untreuerelevant sein können. Ausgangspunkt ist dabei die Rechtslage bei unabhängigen, also nicht in einen Konzern eingebundenen Unternehmen. Besonderes Augenmerk legt die Untersuchung auf Gesellschaften mbH, sie bietet aber auch eine vergleichende Darstellung der Situation bei Aktiengesellschaften. Es wird die Frage beleuchtet, ob sich durch die Konzernverflechtung Unterschiede bezüglich der Pflicht zur Betreuung des Gesellschaftsvermögens und des Vermögensschutzes ergeben, nicht nur aus dem Blickwinkel der Konzernleitung, sondern auch aus dem Blickwinkel der Geschäftsleitung der abhängigen Gesellschaft. Getrennt wird zwischen faktischen Konzernen und Vertragskonzernen, wobei die Autorin die neuesten Entwicklungen der zivilrechtlichen Rechtsprechung zur Haftung im faktischen GmbH-Konzern besonders berücksichtigt. Sie erarbeitet zudem die konzernspezifischen Probleme bei der Einbeziehung von Ausgleichspflichten und der Nachteilskompensation.
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Untreue als Wirtschaftsstraftat beschäftigt Justiz und Wissenschaft in den letzten Jahren in hohem Maße; einige spektakuläre Fälle waren monatelang Thema auch der Tagespresse. Aus dem Gesamtspektrum möglicher Untreuetaten stellt die „Untreue im Konzern“ nur einen kleinen Ausschnitt dar. Bei ihr werden aber in besonderer Weise die Verflechtungen des Strafrechts mit dem Gesellschaftsrecht offensichtlich. Die damit verbundenen Schwierigkeiten haben sich exemplarisch in dem Fall „Bremer Vulkanverbund“ gezeigt, der sowohl Zivil- als auch Strafsenate des BGH beschäftigt hat.
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Aktualisiert: 2023-04-01
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Untreue als Wirtschaftsstraftat beschäftigt Justiz und Wissenschaft in den letzten Jahren in hohem Maße; einige spektakuläre Fälle waren monatelang Thema auch der Tagespresse. Aus dem Gesamtspektrum möglicher Untreuetaten stellt die „Untreue im Konzern“ nur einen kleinen Ausschnitt dar. Bei ihr werden aber in besonderer Weise die Verflechtungen des Strafrechts mit dem Gesellschaftsrecht offensichtlich. Die damit verbundenen Schwierigkeiten haben sich exemplarisch in dem Fall „Bremer Vulkanverbund“ gezeigt, der sowohl Zivil- als auch Strafsenate des BGH beschäftigt hat.
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