Dietmar Höffner liefert mit diesem Werk einen Beitrag zur Entkriminalisierungsdiskussion des Strafrechts. Er untersucht die Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Insolvenzantragsstellung. Der Verstoß gegen diese Pflicht zieht sowohl zivilrechtliche (Haftung) als auch strafrechtliche Folgen (Strafbarkeit) nach sich. Seine Darstellung umfasst zunächst eine Gegenüberstellung der beiden Sanktionssysteme. Haftung und Strafrecht werden nach Herkunft und Aufgabe im Rechtssystem verortet. Danach geht der Autor auf die Einzelheiten des materiellen und prozessualen Rechts ein. Als herausragende Unterschiede von Haftung zu Strafbarkeit hält er vor allem die Durchsetzung der Rechtsfolge und die Rechtsfolge selbst fest.
Im Anschluss greift der Autor die Diskussion zum Grundsatz "Strafrecht als ultima ratio des Gesetzgebers" auf. Zunächst durchleuchtet er die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Grundsatz und kommt zu dem Ergebnis, dass der ultima ratio Grundsatz in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bislang lediglich eine Tendenz zu einer weiteren Kriminalisierung, nicht aber zu einer Entkriminalisierung des Rechts verwendet wird. Im weiteren behandelt der Autor die ultima ratio Diskussion in der Literatur und dabei insbesondere die Grundsätze der Erforderlichkeit, der Verhältnismäßigkeit und den Subsidiaritätsgrundsatz. Eine Prüfung der verschiedenen Begründungszusammenhänge kommt zu dem Schluss, dass allein das Subsidiaritätsprinzip taugliche Grundlage für die Herleitung des ultima ratio Grundsatzes sein kann.
Eine Anwendung des Subsidiaritätsgrundsatzes auf die beiden Tatbestände der Insolvenzverschleppung hat zum Ergebnis, dass der Subsidiaritätsgrundsatz die Sanktionierung der Insolvenzverschleppung allein durch die zivilrechtliche Haftung bevorzugt. Die abschließende Diskussion dieses Ergebnisses zeigt weitere Vorzüge der Lösung auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Dietmar Höffner liefert mit diesem Werk einen Beitrag zur Entkriminalisierungsdiskussion des Strafrechts. Er untersucht die Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Insolvenzantragsstellung. Der Verstoß gegen diese Pflicht zieht sowohl zivilrechtliche (Haftung) als auch strafrechtliche Folgen (Strafbarkeit) nach sich. Seine Darstellung umfasst zunächst eine Gegenüberstellung der beiden Sanktionssysteme. Haftung und Strafrecht werden nach Herkunft und Aufgabe im Rechtssystem verortet. Danach geht der Autor auf die Einzelheiten des materiellen und prozessualen Rechts ein. Als herausragende Unterschiede von Haftung zu Strafbarkeit hält er vor allem die Durchsetzung der Rechtsfolge und die Rechtsfolge selbst fest.
Im Anschluss greift der Autor die Diskussion zum Grundsatz "Strafrecht als ultima ratio des Gesetzgebers" auf. Zunächst durchleuchtet er die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Grundsatz und kommt zu dem Ergebnis, dass der ultima ratio Grundsatz in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bislang lediglich eine Tendenz zu einer weiteren Kriminalisierung, nicht aber zu einer Entkriminalisierung des Rechts verwendet wird. Im weiteren behandelt der Autor die ultima ratio Diskussion in der Literatur und dabei insbesondere die Grundsätze der Erforderlichkeit, der Verhältnismäßigkeit und den Subsidiaritätsgrundsatz. Eine Prüfung der verschiedenen Begründungszusammenhänge kommt zu dem Schluss, dass allein das Subsidiaritätsprinzip taugliche Grundlage für die Herleitung des ultima ratio Grundsatzes sein kann.
Eine Anwendung des Subsidiaritätsgrundsatzes auf die beiden Tatbestände der Insolvenzverschleppung hat zum Ergebnis, dass der Subsidiaritätsgrundsatz die Sanktionierung der Insolvenzverschleppung allein durch die zivilrechtliche Haftung bevorzugt. Die abschließende Diskussion dieses Ergebnisses zeigt weitere Vorzüge der Lösung auf.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Dietmar Höffner liefert mit diesem Werk einen Beitrag zur Entkriminalisierungsdiskussion des Strafrechts. Er untersucht die Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Insolvenzantragsstellung. Der Verstoß gegen diese Pflicht zieht sowohl zivilrechtliche (Haftung) als auch strafrechtliche Folgen (Strafbarkeit) nach sich. Seine Darstellung umfasst zunächst eine Gegenüberstellung der beiden Sanktionssysteme. Haftung und Strafrecht werden nach Herkunft und Aufgabe im Rechtssystem verortet. Danach geht der Autor auf die Einzelheiten des materiellen und prozessualen Rechts ein. Als herausragende Unterschiede von Haftung zu Strafbarkeit hält er vor allem die Durchsetzung der Rechtsfolge und die Rechtsfolge selbst fest.
Im Anschluss greift der Autor die Diskussion zum Grundsatz "Strafrecht als ultima ratio des Gesetzgebers" auf. Zunächst durchleuchtet er die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Grundsatz und kommt zu dem Ergebnis, dass der ultima ratio Grundsatz in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bislang lediglich eine Tendenz zu einer weiteren Kriminalisierung, nicht aber zu einer Entkriminalisierung des Rechts verwendet wird. Im weiteren behandelt der Autor die ultima ratio Diskussion in der Literatur und dabei insbesondere die Grundsätze der Erforderlichkeit, der Verhältnismäßigkeit und den Subsidiaritätsgrundsatz. Eine Prüfung der verschiedenen Begründungszusammenhänge kommt zu dem Schluss, dass allein das Subsidiaritätsprinzip taugliche Grundlage für die Herleitung des ultima ratio Grundsatzes sein kann.
Eine Anwendung des Subsidiaritätsgrundsatzes auf die beiden Tatbestände der Insolvenzverschleppung hat zum Ergebnis, dass der Subsidiaritätsgrundsatz die Sanktionierung der Insolvenzverschleppung allein durch die zivilrechtliche Haftung bevorzugt. Die abschließende Diskussion dieses Ergebnisses zeigt weitere Vorzüge der Lösung auf.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Dietmar Höffner liefert mit diesem Werk einen Beitrag zur Entkriminalisierungsdiskussion des Strafrechts. Er untersucht die Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Insolvenzantragsstellung. Der Verstoß gegen diese Pflicht zieht sowohl zivilrechtliche (Haftung) als auch strafrechtliche Folgen (Strafbarkeit) nach sich. Seine Darstellung umfasst zunächst eine Gegenüberstellung der beiden Sanktionssysteme. Haftung und Strafrecht werden nach Herkunft und Aufgabe im Rechtssystem verortet. Danach geht der Autor auf die Einzelheiten des materiellen und prozessualen Rechts ein. Als herausragende Unterschiede von Haftung zu Strafbarkeit hält er vor allem die Durchsetzung der Rechtsfolge und die Rechtsfolge selbst fest.
Im Anschluss greift der Autor die Diskussion zum Grundsatz "Strafrecht als ultima ratio des Gesetzgebers" auf. Zunächst durchleuchtet er die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Grundsatz und kommt zu dem Ergebnis, dass der ultima ratio Grundsatz in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bislang lediglich eine Tendenz zu einer weiteren Kriminalisierung, nicht aber zu einer Entkriminalisierung des Rechts verwendet wird. Im weiteren behandelt der Autor die ultima ratio Diskussion in der Literatur und dabei insbesondere die Grundsätze der Erforderlichkeit, der Verhältnismäßigkeit und den Subsidiaritätsgrundsatz. Eine Prüfung der verschiedenen Begründungszusammenhänge kommt zu dem Schluss, dass allein das Subsidiaritätsprinzip taugliche Grundlage für die Herleitung des ultima ratio Grundsatzes sein kann.
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Aktualisiert: 2023-04-15
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