Zwischen Arzt und Patient besteht nicht nur eine rechtliche Beziehung, sondern im Kern zunächst ein auf die Heilung des Patienten gerichtetes Vertrauensverhältnis. Schon bei der unmittelbaren Verfolgung dieses Ziels kommt in der drohenden zivil- und strafrechtlichen Arzthaftung jedoch ein latenter Interessengegensatz zum Vorschein, der sich infolge wirtschaftlicher, sozialpolitischer, wissenschaftlicher und ethischer Determinanten zu einem breit gefächerten Konfliktfeld ausweitet, das rechtlicher Ordnung bedarf. Die vorhandenen unübersichtlichen und auf verschiedene Rechtsgebiete zersplitterten Normen entziehen sich bislang weithin einer systematischen Erfassung. Diese entwickelt Axel Hollenbach unter dem vereinheitlichenden Leitgedanken der grundrechtlichen Schutzpflicht, über die er die Rolle des Staates und seine Verantwortung für das Arzt-Patienten-Verhältnis bestimmt.
Nach dem Autor widerspricht die Dominanz zivil- und strafgesetzlicher Generalklauseln den Interessen der Ärzte und den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Schutz der körperlichen Rechtsgüter und der Selbstbestimmung der Patienten. Axel Hollenbach macht zahlreiche Vorschläge zur verfassungskonformen Schutzgestaltung des einfachen Rechts, die auch durch die weitreichende Judikatur der Fachgerichte nicht gegeben ist. Seine Vorschläge begegnen den Defiziten beim präventiven Schutz, bei der Tätigkeit des Parlaments und bei der Einbindung des ärztlichen Standes. Dabei entwickelt der Autor Handlungsmaßstäbe für die Entscheidungsträger im Gesundheitswesen und knüpft an spezifische parlamentsgesetzliche Schutzvorschriften im Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Transplantations- und Transfusionswesen an, die er dem Schutz durch das allgemeine Zivil- und Strafrecht gegenüberstellt. Die aktuelle und materialreiche Untersuchung bezieht weiter den Schutz des ungeborenen Lebens und die Sterbehilfe sowie das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung mit ein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zwischen Arzt und Patient besteht nicht nur eine rechtliche Beziehung, sondern im Kern zunächst ein auf die Heilung des Patienten gerichtetes Vertrauensverhältnis. Schon bei der unmittelbaren Verfolgung dieses Ziels kommt in der drohenden zivil- und strafrechtlichen Arzthaftung jedoch ein latenter Interessengegensatz zum Vorschein, der sich infolge wirtschaftlicher, sozialpolitischer, wissenschaftlicher und ethischer Determinanten zu einem breit gefächerten Konfliktfeld ausweitet, das rechtlicher Ordnung bedarf. Die vorhandenen unübersichtlichen und auf verschiedene Rechtsgebiete zersplitterten Normen entziehen sich bislang weithin einer systematischen Erfassung. Diese entwickelt Axel Hollenbach unter dem vereinheitlichenden Leitgedanken der grundrechtlichen Schutzpflicht, über die er die Rolle des Staates und seine Verantwortung für das Arzt-Patienten-Verhältnis bestimmt.
Nach dem Autor widerspricht die Dominanz zivil- und strafgesetzlicher Generalklauseln den Interessen der Ärzte und den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Schutz der körperlichen Rechtsgüter und der Selbstbestimmung der Patienten. Axel Hollenbach macht zahlreiche Vorschläge zur verfassungskonformen Schutzgestaltung des einfachen Rechts, die auch durch die weitreichende Judikatur der Fachgerichte nicht gegeben ist. Seine Vorschläge begegnen den Defiziten beim präventiven Schutz, bei der Tätigkeit des Parlaments und bei der Einbindung des ärztlichen Standes. Dabei entwickelt der Autor Handlungsmaßstäbe für die Entscheidungsträger im Gesundheitswesen und knüpft an spezifische parlamentsgesetzliche Schutzvorschriften im Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Transplantations- und Transfusionswesen an, die er dem Schutz durch das allgemeine Zivil- und Strafrecht gegenüberstellt. Die aktuelle und materialreiche Untersuchung bezieht weiter den Schutz des ungeborenen Lebens und die Sterbehilfe sowie das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung mit ein.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Zwischen Arzt und Patient besteht nicht nur eine rechtliche Beziehung, sondern im Kern zunächst ein auf die Heilung des Patienten gerichtetes Vertrauensverhältnis. Schon bei der unmittelbaren Verfolgung dieses Ziels kommt in der drohenden zivil- und strafrechtlichen Arzthaftung jedoch ein latenter Interessengegensatz zum Vorschein, der sich infolge wirtschaftlicher, sozialpolitischer, wissenschaftlicher und ethischer Determinanten zu einem breit gefächerten Konfliktfeld ausweitet, das rechtlicher Ordnung bedarf. Die vorhandenen unübersichtlichen und auf verschiedene Rechtsgebiete zersplitterten Normen entziehen sich bislang weithin einer systematischen Erfassung. Diese entwickelt Axel Hollenbach unter dem vereinheitlichenden Leitgedanken der grundrechtlichen Schutzpflicht, über die er die Rolle des Staates und seine Verantwortung für das Arzt-Patienten-Verhältnis bestimmt.
Nach dem Autor widerspricht die Dominanz zivil- und strafgesetzlicher Generalklauseln den Interessen der Ärzte und den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Schutz der körperlichen Rechtsgüter und der Selbstbestimmung der Patienten. Axel Hollenbach macht zahlreiche Vorschläge zur verfassungskonformen Schutzgestaltung des einfachen Rechts, die auch durch die weitreichende Judikatur der Fachgerichte nicht gegeben ist. Seine Vorschläge begegnen den Defiziten beim präventiven Schutz, bei der Tätigkeit des Parlaments und bei der Einbindung des ärztlichen Standes. Dabei entwickelt der Autor Handlungsmaßstäbe für die Entscheidungsträger im Gesundheitswesen und knüpft an spezifische parlamentsgesetzliche Schutzvorschriften im Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Transplantations- und Transfusionswesen an, die er dem Schutz durch das allgemeine Zivil- und Strafrecht gegenüberstellt. Die aktuelle und materialreiche Untersuchung bezieht weiter den Schutz des ungeborenen Lebens und die Sterbehilfe sowie das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung mit ein.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zwischen Arzt und Patient besteht nicht nur eine rechtliche Beziehung, sondern im Kern zunächst ein auf die Heilung des Patienten gerichtetes Vertrauensverhältnis. Schon bei der unmittelbaren Verfolgung dieses Ziels kommt in der drohenden zivil- und strafrechtlichen Arzthaftung jedoch ein latenter Interessengegensatz zum Vorschein, der sich infolge wirtschaftlicher, sozialpolitischer, wissenschaftlicher und ethischer Determinanten zu einem breit gefächerten Konfliktfeld ausweitet, das rechtlicher Ordnung bedarf. Die vorhandenen unübersichtlichen und auf verschiedene Rechtsgebiete zersplitterten Normen entziehen sich bislang weithin einer systematischen Erfassung. Diese entwickelt Axel Hollenbach unter dem vereinheitlichenden Leitgedanken der grundrechtlichen Schutzpflicht, über die er die Rolle des Staates und seine Verantwortung für das Arzt-Patienten-Verhältnis bestimmt.
Nach dem Autor widerspricht die Dominanz zivil- und strafgesetzlicher Generalklauseln den Interessen der Ärzte und den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Schutz der körperlichen Rechtsgüter und der Selbstbestimmung der Patienten. Axel Hollenbach macht zahlreiche Vorschläge zur verfassungskonformen Schutzgestaltung des einfachen Rechts, die auch durch die weitreichende Judikatur der Fachgerichte nicht gegeben ist. Seine Vorschläge begegnen den Defiziten beim präventiven Schutz, bei der Tätigkeit des Parlaments und bei der Einbindung des ärztlichen Standes. Dabei entwickelt der Autor Handlungsmaßstäbe für die Entscheidungsträger im Gesundheitswesen und knüpft an spezifische parlamentsgesetzliche Schutzvorschriften im Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Transplantations- und Transfusionswesen an, die er dem Schutz durch das allgemeine Zivil- und Strafrecht gegenüberstellt. Die aktuelle und materialreiche Untersuchung bezieht weiter den Schutz des ungeborenen Lebens und die Sterbehilfe sowie das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung mit ein.
Aktualisiert: 2023-04-15
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