Probleme des deutschen, europäischen und japanischen Rechts.

Probleme des deutschen, europäischen und japanischen Rechts. von Ehlers,  Dirk, Großfeld,  Bernhard, Ishikawa,  Toshiyuki, Yamauchi,  Koresuke
Alle Lebensbereiche internationalisieren sich. Es ist daher mehr denn je notwendig, sich mit ausländischen Rechtsordnungen zu befassen und Rechtsvergleichung zu betreiben. Dies ist indes leichter zu fordern als zu verwirklichen. Vereinfacht wird alles, wenn es hierfür ein institutionelles Gerüst gibt. Dazu eignen sich Partnerschaften zwischen rechtswissenschaftlichen Fakultäten. Seit zwanzig Jahren pflegen die rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Chuo-Universität Tokio intensive Beziehungen, die unter anderem in einem jährlichen Gastwissenschaftleraustausch zum Ausdruck kommen. Zum Zwecke der Würdigung dieser fachlich sehr ergiebigen, freundschaftlichen Zusammenarbeit haben sich beide Fakultäten entschlossen, eine gemeinsame Festschrift herauszugeben. Die Münsterischen Professoren, die an der Festschrift mitwirken, greifen Problemstellungen des deutschen und europäischen Rechts sowie der Rechtsvergleichung auf, die nicht nur für japanische, sondern auch für deutsche Leser von Interesse sind. Umgekehrt gilt für die japanischen Beiträge Entsprechendes. Der Bogen spannt sich von Rechtsfragen des europäischen und japanischen Rechts (Grundrechtsschutz in Europa, Religionsfreiheit in Japan) über das europäische Steuerrecht, das Gesellschaftsrecht (japanische Gesellschaften in Deutschland), das Arbeitskampfrecht, das Familienrecht (internationale Scheidungszuständigkeit, postmortale Befruchtung und Vaterschaftsfeststellung) und das Hypothekenrecht bis hin zu Fragen der Universitätsausbildung (Akkreditierung von Studiengängen; Einführung des Law School-Systems in Japan), der Rechtsvergleichung (als Kulturvermittlung) und der Rechtsgewinnung (Laufen und Recht). Abgeschlossen wird die Festschrift durch einen Nachruf auf den kürzlich verstorbenen Professor Helmut Kollhosser, der sich sehr um die persönliche und wissenschaftliche Gestaltung der Verbindung zur Chuo-Universität verdient gemacht hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Probleme des deutschen, europäischen und japanischen Rechts.

Probleme des deutschen, europäischen und japanischen Rechts. von Ehlers,  Dirk, Großfeld,  Bernhard, Ishikawa,  Toshiyuki, Yamauchi,  Koresuke
Alle Lebensbereiche internationalisieren sich. Es ist daher mehr denn je notwendig, sich mit ausländischen Rechtsordnungen zu befassen und Rechtsvergleichung zu betreiben. Dies ist indes leichter zu fordern als zu verwirklichen. Vereinfacht wird alles, wenn es hierfür ein institutionelles Gerüst gibt. Dazu eignen sich Partnerschaften zwischen rechtswissenschaftlichen Fakultäten. Seit zwanzig Jahren pflegen die rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Chuo-Universität Tokio intensive Beziehungen, die unter anderem in einem jährlichen Gastwissenschaftleraustausch zum Ausdruck kommen. Zum Zwecke der Würdigung dieser fachlich sehr ergiebigen, freundschaftlichen Zusammenarbeit haben sich beide Fakultäten entschlossen, eine gemeinsame Festschrift herauszugeben. Die Münsterischen Professoren, die an der Festschrift mitwirken, greifen Problemstellungen des deutschen und europäischen Rechts sowie der Rechtsvergleichung auf, die nicht nur für japanische, sondern auch für deutsche Leser von Interesse sind. Umgekehrt gilt für die japanischen Beiträge Entsprechendes. Der Bogen spannt sich von Rechtsfragen des europäischen und japanischen Rechts (Grundrechtsschutz in Europa, Religionsfreiheit in Japan) über das europäische Steuerrecht, das Gesellschaftsrecht (japanische Gesellschaften in Deutschland), das Arbeitskampfrecht, das Familienrecht (internationale Scheidungszuständigkeit, postmortale Befruchtung und Vaterschaftsfeststellung) und das Hypothekenrecht bis hin zu Fragen der Universitätsausbildung (Akkreditierung von Studiengängen; Einführung des Law School-Systems in Japan), der Rechtsvergleichung (als Kulturvermittlung) und der Rechtsgewinnung (Laufen und Recht). Abgeschlossen wird die Festschrift durch einen Nachruf auf den kürzlich verstorbenen Professor Helmut Kollhosser, der sich sehr um die persönliche und wissenschaftliche Gestaltung der Verbindung zur Chuo-Universität verdient gemacht hat.
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Friedrich Franz von Mayer.

Friedrich Franz von Mayer. von Ishikawa,  Toshiyuki
Das Verwaltungsrecht stellt das jüngste Kind der Rechtswissenschaft dar. Bis es die Stellung einer selbständigen Rechts- und Lehrdisziplin erlangte, bedurfte es eines langen Entwicklungsprozesses. Der Autor beschäftigt sich in dieser Arbeit mit einem württembergischen Beamten, der in der Zeit zwischen dem Frühkonstitutionalismus und der Reichsgründung lebte und zur Verselbständigung und Verwissenschaftlichung dieses Faches einen wesentlichen Beitrag leistete. Etwa um die Mitte des 19. Jahrhunderts versuchte er über die damals übliche landesrechtliche Orientierung hinaus als erster mit einer neuen Methode, der "juristischen Methode", ein allgemeines und gemeinsam-deutsches Verwaltungsrecht zu begründen. Es handelt sich um Friedrich Franz von Mayer (1816 - 1870). Der Verfasser konnte für die Arbeit eine bisher unbekannte Autobiographie Friedrich Franz von Mayers zu Rate ziehen. So ist es also Gegenstand der Untersuchung, anhand dieser Aufzeichnung und anderer Quellen das Leben und Wirken F. F. von Mayers demjenigen wissenschaftlichen Publikum vorzustellen, das sich für die Geschichte der Verselbständigung des Verwaltungsrechts als Wissenschaft interessiert.
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Probleme des deutschen, europäischen und japanischen Rechts. von Ehlers,  Dirk, Großfeld,  Bernhard, Ishikawa,  Toshiyuki, Yamauchi,  Koresuke
Alle Lebensbereiche internationalisieren sich. Es ist daher mehr denn je notwendig, sich mit ausländischen Rechtsordnungen zu befassen und Rechtsvergleichung zu betreiben. Dies ist indes leichter zu fordern als zu verwirklichen. Vereinfacht wird alles, wenn es hierfür ein institutionelles Gerüst gibt. Dazu eignen sich Partnerschaften zwischen rechtswissenschaftlichen Fakultäten. Seit zwanzig Jahren pflegen die rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Chuo-Universität Tokio intensive Beziehungen, die unter anderem in einem jährlichen Gastwissenschaftleraustausch zum Ausdruck kommen. Zum Zwecke der Würdigung dieser fachlich sehr ergiebigen, freundschaftlichen Zusammenarbeit haben sich beide Fakultäten entschlossen, eine gemeinsame Festschrift herauszugeben. Die Münsterischen Professoren, die an der Festschrift mitwirken, greifen Problemstellungen des deutschen und europäischen Rechts sowie der Rechtsvergleichung auf, die nicht nur für japanische, sondern auch für deutsche Leser von Interesse sind. Umgekehrt gilt für die japanischen Beiträge Entsprechendes. Der Bogen spannt sich von Rechtsfragen des europäischen und japanischen Rechts (Grundrechtsschutz in Europa, Religionsfreiheit in Japan) über das europäische Steuerrecht, das Gesellschaftsrecht (japanische Gesellschaften in Deutschland), das Arbeitskampfrecht, das Familienrecht (internationale Scheidungszuständigkeit, postmortale Befruchtung und Vaterschaftsfeststellung) und das Hypothekenrecht bis hin zu Fragen der Universitätsausbildung (Akkreditierung von Studiengängen; Einführung des Law School-Systems in Japan), der Rechtsvergleichung (als Kulturvermittlung) und der Rechtsgewinnung (Laufen und Recht). Abgeschlossen wird die Festschrift durch einen Nachruf auf den kürzlich verstorbenen Professor Helmut Kollhosser, der sich sehr um die persönliche und wissenschaftliche Gestaltung der Verbindung zur Chuo-Universität verdient gemacht hat.
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Friedrich Franz von Mayer.

Friedrich Franz von Mayer. von Ishikawa,  Toshiyuki
Das Verwaltungsrecht stellt das jüngste Kind der Rechtswissenschaft dar. Bis es die Stellung einer selbständigen Rechts- und Lehrdisziplin erlangte, bedurfte es eines langen Entwicklungsprozesses. Der Autor beschäftigt sich in dieser Arbeit mit einem württembergischen Beamten, der in der Zeit zwischen dem Frühkonstitutionalismus und der Reichsgründung lebte und zur Verselbständigung und Verwissenschaftlichung dieses Faches einen wesentlichen Beitrag leistete. Etwa um die Mitte des 19. Jahrhunderts versuchte er über die damals übliche landesrechtliche Orientierung hinaus als erster mit einer neuen Methode, der "juristischen Methode", ein allgemeines und gemeinsam-deutsches Verwaltungsrecht zu begründen. Es handelt sich um Friedrich Franz von Mayer (1816 - 1870). Der Verfasser konnte für die Arbeit eine bisher unbekannte Autobiographie Friedrich Franz von Mayers zu Rate ziehen. So ist es also Gegenstand der Untersuchung, anhand dieser Aufzeichnung und anderer Quellen das Leben und Wirken F. F. von Mayers demjenigen wissenschaftlichen Publikum vorzustellen, das sich für die Geschichte der Verselbständigung des Verwaltungsrechts als Wissenschaft interessiert.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Friedrich Franz von Mayer.

Friedrich Franz von Mayer. von Ishikawa,  Toshiyuki
Das Verwaltungsrecht stellt das jüngste Kind der Rechtswissenschaft dar. Bis es die Stellung einer selbständigen Rechts- und Lehrdisziplin erlangte, bedurfte es eines langen Entwicklungsprozesses. Der Autor beschäftigt sich in dieser Arbeit mit einem württembergischen Beamten, der in der Zeit zwischen dem Frühkonstitutionalismus und der Reichsgründung lebte und zur Verselbständigung und Verwissenschaftlichung dieses Faches einen wesentlichen Beitrag leistete. Etwa um die Mitte des 19. Jahrhunderts versuchte er über die damals übliche landesrechtliche Orientierung hinaus als erster mit einer neuen Methode, der "juristischen Methode", ein allgemeines und gemeinsam-deutsches Verwaltungsrecht zu begründen. Es handelt sich um Friedrich Franz von Mayer (1816 - 1870). Der Verfasser konnte für die Arbeit eine bisher unbekannte Autobiographie Friedrich Franz von Mayers zu Rate ziehen. So ist es also Gegenstand der Untersuchung, anhand dieser Aufzeichnung und anderer Quellen das Leben und Wirken F. F. von Mayers demjenigen wissenschaftlichen Publikum vorzustellen, das sich für die Geschichte der Verselbständigung des Verwaltungsrechts als Wissenschaft interessiert.
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Alle Lebensbereiche internationalisieren sich. Es ist daher mehr denn je notwendig, sich mit ausländischen Rechtsordnungen zu befassen und Rechtsvergleichung zu betreiben. Dies ist indes leichter zu fordern als zu verwirklichen. Vereinfacht wird alles, wenn es hierfür ein institutionelles Gerüst gibt. Dazu eignen sich Partnerschaften zwischen rechtswissenschaftlichen Fakultäten. Seit zwanzig Jahren pflegen die rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Chuo-Universität Tokio intensive Beziehungen, die unter anderem in einem jährlichen Gastwissenschaftleraustausch zum Ausdruck kommen. Zum Zwecke der Würdigung dieser fachlich sehr ergiebigen, freundschaftlichen Zusammenarbeit haben sich beide Fakultäten entschlossen, eine gemeinsame Festschrift herauszugeben. Die Münsterischen Professoren, die an der Festschrift mitwirken, greifen Problemstellungen des deutschen und europäischen Rechts sowie der Rechtsvergleichung auf, die nicht nur für japanische, sondern auch für deutsche Leser von Interesse sind. Umgekehrt gilt für die japanischen Beiträge Entsprechendes. Der Bogen spannt sich von Rechtsfragen des europäischen und japanischen Rechts (Grundrechtsschutz in Europa, Religionsfreiheit in Japan) über das europäische Steuerrecht, das Gesellschaftsrecht (japanische Gesellschaften in Deutschland), das Arbeitskampfrecht, das Familienrecht (internationale Scheidungszuständigkeit, postmortale Befruchtung und Vaterschaftsfeststellung) und das Hypothekenrecht bis hin zu Fragen der Universitätsausbildung (Akkreditierung von Studiengängen; Einführung des Law School-Systems in Japan), der Rechtsvergleichung (als Kulturvermittlung) und der Rechtsgewinnung (Laufen und Recht). Abgeschlossen wird die Festschrift durch einen Nachruf auf den kürzlich verstorbenen Professor Helmut Kollhosser, der sich sehr um die persönliche und wissenschaftliche Gestaltung der Verbindung zur Chuo-Universität verdient gemacht hat.
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Friedrich Franz von Mayer. von Ishikawa,  Toshiyuki
Das Verwaltungsrecht stellt das jüngste Kind der Rechtswissenschaft dar. Bis es die Stellung einer selbständigen Rechts- und Lehrdisziplin erlangte, bedurfte es eines langen Entwicklungsprozesses. Der Autor beschäftigt sich in dieser Arbeit mit einem württembergischen Beamten, der in der Zeit zwischen dem Frühkonstitutionalismus und der Reichsgründung lebte und zur Verselbständigung und Verwissenschaftlichung dieses Faches einen wesentlichen Beitrag leistete. Etwa um die Mitte des 19. Jahrhunderts versuchte er über die damals übliche landesrechtliche Orientierung hinaus als erster mit einer neuen Methode, der "juristischen Methode", ein allgemeines und gemeinsam-deutsches Verwaltungsrecht zu begründen. Es handelt sich um Friedrich Franz von Mayer (1816 - 1870). Der Verfasser konnte für die Arbeit eine bisher unbekannte Autobiographie Friedrich Franz von Mayers zu Rate ziehen. So ist es also Gegenstand der Untersuchung, anhand dieser Aufzeichnung und anderer Quellen das Leben und Wirken F. F. von Mayers demjenigen wissenschaftlichen Publikum vorzustellen, das sich für die Geschichte der Verselbständigung des Verwaltungsrechts als Wissenschaft interessiert.
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Alle Lebensbereiche internationalisieren sich. Es ist daher mehr denn je notwendig, sich mit ausländischen Rechtsordnungen zu befassen und Rechtsvergleichung zu betreiben. Dies ist indes leichter zu fordern als zu verwirklichen. Vereinfacht wird alles, wenn es hierfür ein institutionelles Gerüst gibt. Dazu eignen sich Partnerschaften zwischen rechtswissenschaftlichen Fakultäten. Seit zwanzig Jahren pflegen die rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Chuo-Universität Tokio intensive Beziehungen, die unter anderem in einem jährlichen Gastwissenschaftleraustausch zum Ausdruck kommen. Zum Zwecke der Würdigung dieser fachlich sehr ergiebigen, freundschaftlichen Zusammenarbeit haben sich beide Fakultäten entschlossen, eine gemeinsame Festschrift herauszugeben. Die Münsterischen Professoren, die an der Festschrift mitwirken, greifen Problemstellungen des deutschen und europäischen Rechts sowie der Rechtsvergleichung auf, die nicht nur für japanische, sondern auch für deutsche Leser von Interesse sind. Umgekehrt gilt für die japanischen Beiträge Entsprechendes. Der Bogen spannt sich von Rechtsfragen des europäischen und japanischen Rechts (Grundrechtsschutz in Europa, Religionsfreiheit in Japan) über das europäische Steuerrecht, das Gesellschaftsrecht (japanische Gesellschaften in Deutschland), das Arbeitskampfrecht, das Familienrecht (internationale Scheidungszuständigkeit, postmortale Befruchtung und Vaterschaftsfeststellung) und das Hypothekenrecht bis hin zu Fragen der Universitätsausbildung (Akkreditierung von Studiengängen; Einführung des Law School-Systems in Japan), der Rechtsvergleichung (als Kulturvermittlung) und der Rechtsgewinnung (Laufen und Recht). Abgeschlossen wird die Festschrift durch einen Nachruf auf den kürzlich verstorbenen Professor Helmut Kollhosser, der sich sehr um die persönliche und wissenschaftliche Gestaltung der Verbindung zur Chuo-Universität verdient gemacht hat.
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