Carl Georg von Wächter (1797–1880) und das Strafrecht des 19. Jahrhunderts.

Carl Georg von Wächter (1797–1880) und das Strafrecht des 19. Jahrhunderts. von Jungemann,  Lars
Der "nach Feuerbach und vor Karl Binding bedeutendste Dogmatiker des Strafrechts" (Eberhard Schmidt) Carl Georg von Wächter (1797-1880) hinterließ ein umfangreiches strafrechtliches Werk, das bislang ohne ausreichende wissenschaftliche Würdigung blieb. Nach einer biographischen Darstellung seines juristischen Werdegangs erfolgt eine Untersuchung des Rechtsverständnisses Wächters und seines methodologischen Standpunktes. Wächter folgt dabei in Grundsätzen der Lehre der Historischen Rechtsschule, nähert sich aber unter Bezugnahme auf die Forderungen Anton Friedrich Justus Thibauts nach Rechtsvereinheitlichung und Kodifikation einem durchaus strengen Rechtspositivismus an. Die Strafzwecklehre Wächters orientiert sich vornehmlich an der Vergeltungstheorie eines Immanuel Kant, wobei der Wille des Täters als subjektives Element für die Ermittlung der Strafgerechtigkeit entscheidende Bedeutung erhält. Die Handlungslehre des "späten" Wächters wird durch die Theorie G. W. Fr. Hegels geprägt, so daß der zweckgerichtete Wille die für den Handlungsbegriff notwendige Verbindung zwischen äußerem Tatgeschehen und subjektivem Tatelement herstellt. In einem vierten Kapitel werden strafrechtliche Einzelfragen untersucht. In zahlreicher Hinsicht läßt sich Wächters Einfluß auf die Lehre und Rechtsprechung des 20. Jahrhunderts nachweisen. Insbesondere werden das Internationale Strafrecht, der Umfang des Vorsatzes, die Strafbarkeit des Selbstmordes, die Strafbarkeit der Brandstiftung nach gemeinem Recht und der Gewaltbegriff der §§ 253, 255 Reichsstrafgesetzbuch von 1871 dargestellt. Die Wirkungsgeschichte Wächters, vornehmlich im Zusammenhang der Entstehung des Strafgesetzbuches für das Königreich Württemberg aus dem Jahre 1839, wird in einem zweiten Teil der Arbeit eingehend untersucht. Insoweit wird Wächters unmittelbarer Einfluß als Mitglied der Kammer der Abgeordneten auf die konkrete Ausgestaltung einzelner ausgewählter Artikel des Württembergischen Strafgesetzbuches aufgezeigt, insbesondere inwieweit Lehrmeinung und legislatorische Normsetzung zu einer Einheit finden. Wächters vornehmliches Verdienst beruht letztlich auf der Zusammenführung und Vereinheitlichung der im 19. Jahrhundert zahlreich vertretenen Strafrechtstheorien auf das für die Strafrechtspraxis notwendige Maß.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Carl Georg von Wächter (1797–1880) und das Strafrecht des 19. Jahrhunderts.

Carl Georg von Wächter (1797–1880) und das Strafrecht des 19. Jahrhunderts. von Jungemann,  Lars
Der "nach Feuerbach und vor Karl Binding bedeutendste Dogmatiker des Strafrechts" (Eberhard Schmidt) Carl Georg von Wächter (1797-1880) hinterließ ein umfangreiches strafrechtliches Werk, das bislang ohne ausreichende wissenschaftliche Würdigung blieb. Nach einer biographischen Darstellung seines juristischen Werdegangs erfolgt eine Untersuchung des Rechtsverständnisses Wächters und seines methodologischen Standpunktes. Wächter folgt dabei in Grundsätzen der Lehre der Historischen Rechtsschule, nähert sich aber unter Bezugnahme auf die Forderungen Anton Friedrich Justus Thibauts nach Rechtsvereinheitlichung und Kodifikation einem durchaus strengen Rechtspositivismus an. Die Strafzwecklehre Wächters orientiert sich vornehmlich an der Vergeltungstheorie eines Immanuel Kant, wobei der Wille des Täters als subjektives Element für die Ermittlung der Strafgerechtigkeit entscheidende Bedeutung erhält. Die Handlungslehre des "späten" Wächters wird durch die Theorie G. W. Fr. Hegels geprägt, so daß der zweckgerichtete Wille die für den Handlungsbegriff notwendige Verbindung zwischen äußerem Tatgeschehen und subjektivem Tatelement herstellt. In einem vierten Kapitel werden strafrechtliche Einzelfragen untersucht. In zahlreicher Hinsicht läßt sich Wächters Einfluß auf die Lehre und Rechtsprechung des 20. Jahrhunderts nachweisen. Insbesondere werden das Internationale Strafrecht, der Umfang des Vorsatzes, die Strafbarkeit des Selbstmordes, die Strafbarkeit der Brandstiftung nach gemeinem Recht und der Gewaltbegriff der §§ 253, 255 Reichsstrafgesetzbuch von 1871 dargestellt. Die Wirkungsgeschichte Wächters, vornehmlich im Zusammenhang der Entstehung des Strafgesetzbuches für das Königreich Württemberg aus dem Jahre 1839, wird in einem zweiten Teil der Arbeit eingehend untersucht. Insoweit wird Wächters unmittelbarer Einfluß als Mitglied der Kammer der Abgeordneten auf die konkrete Ausgestaltung einzelner ausgewählter Artikel des Württembergischen Strafgesetzbuches aufgezeigt, insbesondere inwieweit Lehrmeinung und legislatorische Normsetzung zu einer Einheit finden. Wächters vornehmliches Verdienst beruht letztlich auf der Zusammenführung und Vereinheitlichung der im 19. Jahrhundert zahlreich vertretenen Strafrechtstheorien auf das für die Strafrechtspraxis notwendige Maß.
Aktualisiert: 2023-05-25
> findR *

Carl Georg von Wächter (1797–1880) und das Strafrecht des 19. Jahrhunderts.

Carl Georg von Wächter (1797–1880) und das Strafrecht des 19. Jahrhunderts. von Jungemann,  Lars
Der "nach Feuerbach und vor Karl Binding bedeutendste Dogmatiker des Strafrechts" (Eberhard Schmidt) Carl Georg von Wächter (1797-1880) hinterließ ein umfangreiches strafrechtliches Werk, das bislang ohne ausreichende wissenschaftliche Würdigung blieb. Nach einer biographischen Darstellung seines juristischen Werdegangs erfolgt eine Untersuchung des Rechtsverständnisses Wächters und seines methodologischen Standpunktes. Wächter folgt dabei in Grundsätzen der Lehre der Historischen Rechtsschule, nähert sich aber unter Bezugnahme auf die Forderungen Anton Friedrich Justus Thibauts nach Rechtsvereinheitlichung und Kodifikation einem durchaus strengen Rechtspositivismus an. Die Strafzwecklehre Wächters orientiert sich vornehmlich an der Vergeltungstheorie eines Immanuel Kant, wobei der Wille des Täters als subjektives Element für die Ermittlung der Strafgerechtigkeit entscheidende Bedeutung erhält. Die Handlungslehre des "späten" Wächters wird durch die Theorie G. W. Fr. Hegels geprägt, so daß der zweckgerichtete Wille die für den Handlungsbegriff notwendige Verbindung zwischen äußerem Tatgeschehen und subjektivem Tatelement herstellt. In einem vierten Kapitel werden strafrechtliche Einzelfragen untersucht. In zahlreicher Hinsicht läßt sich Wächters Einfluß auf die Lehre und Rechtsprechung des 20. Jahrhunderts nachweisen. Insbesondere werden das Internationale Strafrecht, der Umfang des Vorsatzes, die Strafbarkeit des Selbstmordes, die Strafbarkeit der Brandstiftung nach gemeinem Recht und der Gewaltbegriff der §§ 253, 255 Reichsstrafgesetzbuch von 1871 dargestellt. Die Wirkungsgeschichte Wächters, vornehmlich im Zusammenhang der Entstehung des Strafgesetzbuches für das Königreich Württemberg aus dem Jahre 1839, wird in einem zweiten Teil der Arbeit eingehend untersucht. Insoweit wird Wächters unmittelbarer Einfluß als Mitglied der Kammer der Abgeordneten auf die konkrete Ausgestaltung einzelner ausgewählter Artikel des Württembergischen Strafgesetzbuches aufgezeigt, insbesondere inwieweit Lehrmeinung und legislatorische Normsetzung zu einer Einheit finden. Wächters vornehmliches Verdienst beruht letztlich auf der Zusammenführung und Vereinheitlichung der im 19. Jahrhundert zahlreich vertretenen Strafrechtstheorien auf das für die Strafrechtspraxis notwendige Maß.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

Carl Georg von Wächter (1797–1880) und das Strafrecht des 19. Jahrhunderts.

Carl Georg von Wächter (1797–1880) und das Strafrecht des 19. Jahrhunderts. von Jungemann,  Lars
Der "nach Feuerbach und vor Karl Binding bedeutendste Dogmatiker des Strafrechts" (Eberhard Schmidt) Carl Georg von Wächter (1797-1880) hinterließ ein umfangreiches strafrechtliches Werk, das bislang ohne ausreichende wissenschaftliche Würdigung blieb. Nach einer biographischen Darstellung seines juristischen Werdegangs erfolgt eine Untersuchung des Rechtsverständnisses Wächters und seines methodologischen Standpunktes. Wächter folgt dabei in Grundsätzen der Lehre der Historischen Rechtsschule, nähert sich aber unter Bezugnahme auf die Forderungen Anton Friedrich Justus Thibauts nach Rechtsvereinheitlichung und Kodifikation einem durchaus strengen Rechtspositivismus an. Die Strafzwecklehre Wächters orientiert sich vornehmlich an der Vergeltungstheorie eines Immanuel Kant, wobei der Wille des Täters als subjektives Element für die Ermittlung der Strafgerechtigkeit entscheidende Bedeutung erhält. Die Handlungslehre des "späten" Wächters wird durch die Theorie G. W. Fr. Hegels geprägt, so daß der zweckgerichtete Wille die für den Handlungsbegriff notwendige Verbindung zwischen äußerem Tatgeschehen und subjektivem Tatelement herstellt. In einem vierten Kapitel werden strafrechtliche Einzelfragen untersucht. In zahlreicher Hinsicht läßt sich Wächters Einfluß auf die Lehre und Rechtsprechung des 20. Jahrhunderts nachweisen. Insbesondere werden das Internationale Strafrecht, der Umfang des Vorsatzes, die Strafbarkeit des Selbstmordes, die Strafbarkeit der Brandstiftung nach gemeinem Recht und der Gewaltbegriff der §§ 253, 255 Reichsstrafgesetzbuch von 1871 dargestellt. Die Wirkungsgeschichte Wächters, vornehmlich im Zusammenhang der Entstehung des Strafgesetzbuches für das Königreich Württemberg aus dem Jahre 1839, wird in einem zweiten Teil der Arbeit eingehend untersucht. Insoweit wird Wächters unmittelbarer Einfluß als Mitglied der Kammer der Abgeordneten auf die konkrete Ausgestaltung einzelner ausgewählter Artikel des Württembergischen Strafgesetzbuches aufgezeigt, insbesondere inwieweit Lehrmeinung und legislatorische Normsetzung zu einer Einheit finden. Wächters vornehmliches Verdienst beruht letztlich auf der Zusammenführung und Vereinheitlichung der im 19. Jahrhundert zahlreich vertretenen Strafrechtstheorien auf das für die Strafrechtspraxis notwendige Maß.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher von Jungemann, Lars

Sie suchen ein Buch oder Publikation vonJungemann, Lars ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Jungemann, Lars. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher von Jungemann, Lars im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch von Jungemann, Lars .

Jungemann, Lars - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher von Jungemann, Lars die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:

Unser Repertoire umfasst Bücher von

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Neben Büchern von Jungemann, Lars und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.