Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. von Junker,  Thorsten
Die eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts in Strafsachen ist nach dem Wortlaut des Gesetzes auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Dies hindert den BGH jedoch nicht, mit Hilfe einer analogen Anwendung des § 354 I StPO auch über die dort geregelten Ausnahmefälle hinaus in der Sache zu entscheiden. Doch welche Kriterien legt der BGH seiner Rechtsprechungspraxis zugrunde, und wie rechtfertigt er diese? Definiert er selbst die Grenzen seiner eigenen Sachentscheidungen? Wie weit liegen Gesetz und Rechtswirklichkeit auseinander? Fragen, die nur durch eine umfassende empirische Untersuchung beantwortet werden können. Der Autor hat sämtliche mit einer Begründung versehenen veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen des BGH in Strafsachen von 1992 bis 1999 ausgewertet. Die Zahl der ausgewerteten Entscheidungen liegt bei insgesamt 7170. Überraschend viele, nämlich insgesamt 1697 dieser Entscheidungen, enthielten eigene Sachentscheidungen im Sinne des § 354 I StPO. Auf der Grundlage dieses umfangreichen Datenmaterials untersucht der Autor, welches Spektrum eigener Sachentscheidungsmöglichkeiten der BGH sich eröffnet hat. Die Entscheidungsinhalte werden anhand von Fallgruppen dargestellt und analysiert. Dabei ergibt sich, dass die Schuldspruchberichtigung den in der Praxis wichtigsten Anwendungsfall eigener Sachentscheidung darstellt. Im Bereich des Rechtsfolgenausspruchs zeigt sich, dass der BGH sowohl Einzel- als auch Gesamtstrafen selbst festsetzt und bisweilen sogar ganz offen eigene Strafzumessung betreibt. Auch Einstellungen und Beschränkungen des Verfahrens setzt er teilweise gezielt ein, um eine Zurückverweisung des rechtsfehlerhaften Urteils zu vermeiden. Im Anschluss an die Bewertung der Untersuchungsergebnisse kommentiert der Autor aktuelle Vorschläge für eine Reform des Rechtsmittelrechts und entwirft schließlich ein eigenes Lösungsmodell zur gesetzlichen Erweiterung der Sachentscheidungskompetenz des Revisionsgerichts in Strafsachen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. von Junker,  Thorsten
Die eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts in Strafsachen ist nach dem Wortlaut des Gesetzes auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Dies hindert den BGH jedoch nicht, mit Hilfe einer analogen Anwendung des § 354 I StPO auch über die dort geregelten Ausnahmefälle hinaus in der Sache zu entscheiden. Doch welche Kriterien legt der BGH seiner Rechtsprechungspraxis zugrunde, und wie rechtfertigt er diese? Definiert er selbst die Grenzen seiner eigenen Sachentscheidungen? Wie weit liegen Gesetz und Rechtswirklichkeit auseinander? Fragen, die nur durch eine umfassende empirische Untersuchung beantwortet werden können. Der Autor hat sämtliche mit einer Begründung versehenen veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen des BGH in Strafsachen von 1992 bis 1999 ausgewertet. Die Zahl der ausgewerteten Entscheidungen liegt bei insgesamt 7170. Überraschend viele, nämlich insgesamt 1697 dieser Entscheidungen, enthielten eigene Sachentscheidungen im Sinne des § 354 I StPO. Auf der Grundlage dieses umfangreichen Datenmaterials untersucht der Autor, welches Spektrum eigener Sachentscheidungsmöglichkeiten der BGH sich eröffnet hat. Die Entscheidungsinhalte werden anhand von Fallgruppen dargestellt und analysiert. Dabei ergibt sich, dass die Schuldspruchberichtigung den in der Praxis wichtigsten Anwendungsfall eigener Sachentscheidung darstellt. Im Bereich des Rechtsfolgenausspruchs zeigt sich, dass der BGH sowohl Einzel- als auch Gesamtstrafen selbst festsetzt und bisweilen sogar ganz offen eigene Strafzumessung betreibt. Auch Einstellungen und Beschränkungen des Verfahrens setzt er teilweise gezielt ein, um eine Zurückverweisung des rechtsfehlerhaften Urteils zu vermeiden. Im Anschluss an die Bewertung der Untersuchungsergebnisse kommentiert der Autor aktuelle Vorschläge für eine Reform des Rechtsmittelrechts und entwirft schließlich ein eigenes Lösungsmodell zur gesetzlichen Erweiterung der Sachentscheidungskompetenz des Revisionsgerichts in Strafsachen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. von Junker,  Thorsten
Die eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts in Strafsachen ist nach dem Wortlaut des Gesetzes auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Dies hindert den BGH jedoch nicht, mit Hilfe einer analogen Anwendung des § 354 I StPO auch über die dort geregelten Ausnahmefälle hinaus in der Sache zu entscheiden. Doch welche Kriterien legt der BGH seiner Rechtsprechungspraxis zugrunde, und wie rechtfertigt er diese? Definiert er selbst die Grenzen seiner eigenen Sachentscheidungen? Wie weit liegen Gesetz und Rechtswirklichkeit auseinander? Fragen, die nur durch eine umfassende empirische Untersuchung beantwortet werden können. Der Autor hat sämtliche mit einer Begründung versehenen veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen des BGH in Strafsachen von 1992 bis 1999 ausgewertet. Die Zahl der ausgewerteten Entscheidungen liegt bei insgesamt 7170. Überraschend viele, nämlich insgesamt 1697 dieser Entscheidungen, enthielten eigene Sachentscheidungen im Sinne des § 354 I StPO. Auf der Grundlage dieses umfangreichen Datenmaterials untersucht der Autor, welches Spektrum eigener Sachentscheidungsmöglichkeiten der BGH sich eröffnet hat. Die Entscheidungsinhalte werden anhand von Fallgruppen dargestellt und analysiert. Dabei ergibt sich, dass die Schuldspruchberichtigung den in der Praxis wichtigsten Anwendungsfall eigener Sachentscheidung darstellt. Im Bereich des Rechtsfolgenausspruchs zeigt sich, dass der BGH sowohl Einzel- als auch Gesamtstrafen selbst festsetzt und bisweilen sogar ganz offen eigene Strafzumessung betreibt. Auch Einstellungen und Beschränkungen des Verfahrens setzt er teilweise gezielt ein, um eine Zurückverweisung des rechtsfehlerhaften Urteils zu vermeiden. Im Anschluss an die Bewertung der Untersuchungsergebnisse kommentiert der Autor aktuelle Vorschläge für eine Reform des Rechtsmittelrechts und entwirft schließlich ein eigenes Lösungsmodell zur gesetzlichen Erweiterung der Sachentscheidungskompetenz des Revisionsgerichts in Strafsachen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren

Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren von Burhoff,  Detlef, Deutscher,  Axel, Eichler,  Sven, Gross,  Detlev, Grün,  Hans-Peter, Grün,  Mathias, Gübner,  Ralph, Junker,  Thorsten, Krenberger,  Benjamin, Niehaus,  Holger, Pichler,  Inka, Poziemski,  Angelika, Schäfer,  Dominik, Schäfer,  Ralf
Das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren ist stetig im Wandel. Neue technische Entwicklungen wie bei der Abstandsmessung fordern von Ihnen als Anwalt, dass Sie sich immer wieder neu von „Null auf Hundert" in die komplexe Materie einarbeiten. Das kostet Sie viel Zeit, Nerven und birgt zudem gefährliche Fehlerquellen … All das können Sie sich ganz leicht sparen! Denn die 6. Auflage des „Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren" liefert Ihnen sämtliche wichtigen Neuigkeiten und Hintergründe buchstäblich aufs Stichwort genau: Schnell und klar von A bis Z gegliedert finden Sie gleich auf einen Blick, wonach Sie suchen. Maßgeschneidert auf Ihre konkrete OWi-Situation lesen Sie alles, was Sie für Ihren individuellen Rechtsfall benötigen. Auf den Punkt gebracht und gut verständlich erhalten Sie einen fundierten Rundum-Blick mit wertvollen Literaturhinweisen und hilfreichen Stichwort-Verknüpfungen. Viele Musterformulare, Checklisten und Praxistipps sichern Ihnen einen deutlichen Vorsprung an Rechtssicherheit bei der Beratung, Umsetzung und konkreten Anwendung Die Muster der umfangreichen Rechtsprechungs-Nachweise per Download direkt in die eigene Textverarbeitung übernehmen. Darauf können Sie vertrauen: Hier profitieren Sie von hoch dosierter rechtlicher und technischer Expertise! Denn neben Anwälten und Richtern besteht das Autorenteam aus anerkannten Sachverständigen. Die 6. Auflage wurde vollständig aktualisiert: Berücksichtigung der seit der Vorauflage erfolgten Reformen (z.B. 54. VO zur Änderungen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften), Darstellung der rechtspraktischen Umsetzung der in der Vorauflage neu aufgenommen Gesetzesänderungen (z.B. 53. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens, Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung), aktuelle Rechtsprechung zu den Rohmessdaten unter Einbeziehung der Entscheidung des BVerfG v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, neue, vollständig überarbeitete Stichworte: Elektronische Geräte und Einziehung des Wertes von Taterträgen. Lassen Sie sich diesen wertvollen Ratgeber nicht entgehen! Beraten, reagieren und handeln Sie rechtssicher in jedem Fall: Sichern Sie sich Ihr neues „Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren" noch heute!
Aktualisiert: 2023-03-14
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Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe von Amelung,  Daniel, Bachler,  Lars, Burhoff,  Detlef, Geipel,  Andreas, Hagmann,  Daniel, Herrmann,  David, Junker,  Thorsten, Kotz,  Peter, Oerder,  Monika, Schimmel,  Dominique, Schmidt-Clarner,  Roland, Volpert,  Joachim, Werning,  Nico
Mit dem nun in 2. Auflage erscheinenden „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe“ liegen nun alle vier Bände der bewährten Burhoff‘schen Handbuchreihe als topaktuelle Neuerscheinungen vor. Auch dieses Werk, dessen erste Auflage viel Zuspruch gefunden hat, gewährt dem Strafrechtler – dank des bewährten alphabetischen Buchaufbaus – sicheren Zugriff auf zuverlässige Rechtsinformationen auf der Grundlage der aktuellen (höchstrichterlichen) Rechtsprechung. Die Rechtsmittel/Rechtsbehelfe sind thematisch in die drei Gruppen Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und außerordentlichen und konventionsrechtliche Rechtsbehelfe aufgeteilt, um Ihnen einen noch schnelleren Zugriff auf eine Fragestellung und ihre Antwort zu ermöglichen. Abgerundet wird die Darstellung durch vergütungsrechtliche Ausführungen. Die Ausführungen in den einzelnen Stichwörtern sind mit der seit Erscheinen der ersten Auflage veröffentlichten Rechtsprechung und zahlreichen Literatur-Veröffentlichungen aktualisiert worden. Ein besonderes Augenmerk haben die Autoren auf die Einarbeitung des „Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungshauptverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe“, das als Kernstück eine neue, an die Rechtsprechung des EGMR angepasste Fassung des § 329 StPO enthält, gelegt.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Beweisantragsrecht im Strafprozess

Beweisantragsrecht im Strafprozess von Junker,  Thorsten
Das Beweisantragsrecht ist das wichtigste Recht des Verteidigers, um auf die Art und den Umfang der Beweisaufnahme im Strafprozess Einfluss zu nehmen. Richtig eingesetzt, kann der Beweisantrag seine Wirkung in mehrere Richtungen entfalten: Er erweitert die Aufklärungspflichten des Gerichts in der Hauptverhandlung, ermöglicht die Festschreibung des in der Beweisaufnahme ermittelten Sachverhalts und ist nicht selten Anknüpfungspunkt für eine erfolgreiche Revision. Obwohl das Beweisproblem das zentrale Problem des Strafprozesses darstellt, sind die Entwicklungen zur Beschränkung des Beweisantragsrechts in der Gesetzgebung sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung der letzten Jahre unübersehbar. Die kontinuierliche Verschärfung des Konnexitätserfordernisses oder die Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen sind solche Rechtsschöpfungen, die den Wirkungskreis des Beweisantragsrechts einengen. Es stellt sich deshalb in der Hauptverhandlung immer wieder aufs Neue die Frage, welcher Beweisantrag in welcher Situation der richtige ist und wie er formuliert werden muss, um in der Tatsachen- oder ggf. auch in der Revisionsinstanz Erfolg zu haben. Eine schematische Antwort hierauf gibt es nicht. Das Beweisantragsrecht bietet – trotz aller Einschränkungstendenzen – eine Fülle von Möglichkeiten, angemessen auf die sich jeweils stellende Prozesssituation zu reagieren. Entscheidend sind hierbei umfassende Kenntnisse der Beweisantragsmöglichkeiten und die sorgfältige sprachliche Fassung von Beweisanträgen. Das vorliegende Buch enthält deshalb zu jedem Themengebiet eine Vielzahl von Beispielen und Mustern, anhand derer die Systematik des Beweisantragsrechts erläutert und die praxisgerechte Formulierung von Beweisanträgen aufgezeigt wird. Besonders praktisch sind die gezielten Praxishinweise. Darüber hinaus wird der äußerst komplizierte Stoff optisch und inhaltlich so dargestellt, dass Sie einen schnellen Zugang zu den einzelnen Themengebieten bekommen und das Buch auch als Ihr Begleiter für die Hauptverhandlung taugt. Die höchstrichterliche Rechtsprechung, die das Beweisantragsrecht in den letzten Jahren stark geformt hat, wird in ihren praktischen Auswirkungen erläutert und es werden Reaktionsmuster aufgezeigt, wie der Verteidiger seinen Beweisbegehren zum Erfolg verhelfen kann.
Aktualisiert: 2022-10-19
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Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren

Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren von Burhoff,  Detlef, Deutscher,  Axel, Eichler,  Sven, Gieg,  Georg, Gross,  Detlev, Grün,  Hans-Peter, Grün,  Mathias, Gübner,  Ralph, Junker,  Thorsten, Niehaus,  Holger, Poziemski,  Angelika, Schäfer,  Dominik, Schäfer,  Ralf
Das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren ist stetig im Wandel. Neue technische Entwicklungen wie bei der Abstandsmessung fordern von Ihnen als Anwalt, dass Sie sich immer wieder neu von „Null auf Hundert" in die komplexe Materie einarbeiten. Das kostet Sie viel Zeit, Nerven und birgt zudem gefährliche Fehlerquellen … All das können Sie sich jetzt ganz leicht sparen! Denn das „Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren" liefert Ihnen sämtliche wichtigen Neuigkeiten und Hintergründe buchstäblich aufs Stichwort genau: Schnell und klar von A bis Z gegliedert finden Sie gleich auf einen Blick, wonach Sie suchen. Maßgeschneidert auf Ihre konkrete OWi-Situation lesen Sie alles, was Sie für Ihren individuellen Rechtsfall benötigen. Auf den Punkt gebracht und gut verständlich erhalten Sie einen fundierten Rundum-Blick mit wertvollen Literaturhinweisen und hilfreichen Stichwort-Verknüpfungen. Viele Musterformulare, Checklisten und Praxistipps sichern Ihnen einen deutlichen Vorsprung an Rechtssicherheit bei der Beratung, Umsetzung und konkreten Anwendung Die Muster der umfangreichen Rechtsprechungs-Nachweise können Sie von der CD-ROM direkt in die eigene Textverarbeitung übernehmen. Darauf können Sie vertrauen: Hier profitieren Sie von hoch dosierter rechtlicher und technischer Expertise! Denn neben Anwälten und Richtern besteht das Autorenteam aus anerkannten Sachverständigen. Die 5. Auflage wurde vollständig aktualisiert: Durch die 52. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.5.2017 (BGBl. I, S. 1282) ist die Winterreifenpflicht in § 2 Abs. 3a StVO erneut mit Wirkung zum 1.6.2017 reformiert worden. Es wurde nunmehr eine gesetzliche Definition des Begriffs „Winterreifen" geschaffen und diese systematisch zutreffend in der StVZO (§ 36 Abs. 4 n.F.) verortet. Durch die voraussichtliche 53. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren) soll u.a. § 23 Abs. 1a StVO eingeführt (Regelungen rund um die Nutzung von elektronischen Geräten, welche der Kommunikation etc. dienen) und § 25 Abs. 3 ergänzt werden (Verhüllung des Gesichts). Hier wird bereits dargestellt, was sich ändern könnte. Darstellung der für das OWi-Verfahren relevanten Änderungen durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahren. Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 (BGBl I, S. 872); Änderung des § 29a OWiG (Einziehung des Wertes von Taterträgen). Lassen Sie sich diesen wertvollen Ratgeber nicht entgehen! Beraten, reagieren und handeln Sie rechtssicher in jedem Fall: Sichern Sie sich Ihr neues „Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren" noch heute!
Aktualisiert: 2020-10-26
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Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. von Junker,  Thorsten
Die eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts in Strafsachen ist nach dem Wortlaut des Gesetzes auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Dies hindert den BGH jedoch nicht, mit Hilfe einer analogen Anwendung des § 354 I StPO auch über die dort geregelten Ausnahmefälle hinaus in der Sache zu entscheiden. Doch welche Kriterien legt der BGH seiner Rechtsprechungspraxis zugrunde, und wie rechtfertigt er diese? Definiert er selbst die Grenzen seiner eigenen Sachentscheidungen? Wie weit liegen Gesetz und Rechtswirklichkeit auseinander? Fragen, die nur durch eine umfassende empirische Untersuchung beantwortet werden können. Der Autor hat sämtliche mit einer Begründung versehenen veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen des BGH in Strafsachen von 1992 bis 1999 ausgewertet. Die Zahl der ausgewerteten Entscheidungen liegt bei insgesamt 7170. Überraschend viele, nämlich insgesamt 1697 dieser Entscheidungen, enthielten eigene Sachentscheidungen im Sinne des § 354 I StPO. Auf der Grundlage dieses umfangreichen Datenmaterials untersucht der Autor, welches Spektrum eigener Sachentscheidungsmöglichkeiten der BGH sich eröffnet hat. Die Entscheidungsinhalte werden anhand von Fallgruppen dargestellt und analysiert. Dabei ergibt sich, dass die Schuldspruchberichtigung den in der Praxis wichtigsten Anwendungsfall eigener Sachentscheidung darstellt. Im Bereich des Rechtsfolgenausspruchs zeigt sich, dass der BGH sowohl Einzel- als auch Gesamtstrafen selbst festsetzt und bisweilen sogar ganz offen eigene Strafzumessung betreibt. Auch Einstellungen und Beschränkungen des Verfahrens setzt er teilweise gezielt ein, um eine Zurückverweisung des rechtsfehlerhaften Urteils zu vermeiden. Im Anschluss an die Bewertung der Untersuchungsergebnisse kommentiert der Autor aktuelle Vorschläge für eine Reform des Rechtsmittelrechts und entwirft schließlich ein eigenes Lösungsmodell zur gesetzlichen Erweiterung der Sachentscheidungskompetenz des Revisionsgerichts in Strafsachen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Beweisantragsrecht im Strafprozess

Beweisantragsrecht im Strafprozess von Junker,  Thorsten
Das Beweisantragsrecht ist das wichtigste Recht des Verteidigers, um auf die Art und den Umfang der Beweisaufnahme im Strafprozess Einfluss zu nehmen. Richtig eingesetzt, kann der Beweisantrag seine Wirkung in mehrere Richtungen entfalten: Er erweitert die Aufklärungspflichten des Gerichts in der Hauptverhandlung, ermöglicht die Festschreibung des in der Beweisaufnahme ermittelten Sachverhalts und ist nicht selten Anknüpfungspunkt für eine erfolgreiche Revision. Welcher Beweisantrag aber ist in welcher Situation der richtige und wie ist er zu formulieren? Auf diese Frage gibt es keine schematische Antwort. Das Beweisantragsrecht bietet eine Fülle von Möglichkeiten, angemessen auf die sich jeweils stellende Prozesssituation zu reagieren. Notwendig sind zum einen die umfassende Kenntnis dieser Möglichkeiten und zum anderen die sorgfältige sprachliche Fassung des Beweisantrags. In der 2. Auflage werden alle wesentlichen Fragen zum Beweisantragsrecht unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und Literatur behandelt. Jedes Themengebiet wird mittels einer Vielzahl von Beispielen und Mustern dargestellt, anhand derer die Systematik des Beweisantragsrechts erläutert und die praxisgerechte Formulierung von Beweisanträgen aufgezeigt wird. Die höchstrichterliche Rechtsprechung, die das Beweisantragsrecht in den letzten Jahren stark geformt hat, wird in ihren praktischen Auswirkungen erläutert und es werden Reaktionsmuster aufgezeigt, wie der Verteidiger seinen Beweisbegehren zum Erfolg verhelfen kann.
Aktualisiert: 2017-06-27
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