Diese Broschüre richtet sich vorrangig an deutsche Betriebe, denen die Anwendung der europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen für sichere Maschinen schwerfällt.
Es handelt sich dabei in erster Linie um
? kleine und mittelständische Hersteller,
? Maschinenbenutzer, die wie „Hersteller“ tätig werden, weil sie in eigener Verantwortung
– Maschinen miteinander verketten,
– Maschinen-/Produktionsanlagen umbauen und dabei wesentlich verändern oder
– Maschinen für den Eigengebrauch herstellen.
? Beschaffer von Maschinen.
Die Anwendung der seit Anfang 1993 gültigen europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen für sichere Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist in der Praxis mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Viele Maschinenhersteller und -benutzer sind mit der Fülle der auslegungsbedürftigen Vorschriften und deren Änderungen überfordert. Selbst Konstrukteure sind heute nur in seltenen Fällen über die Rechtsgrundlagen im Sinne ihrer Tätigkeit informiert. Die Anwendung und Auslegung der Maschinenrichtlinie wird an Hochschulen nur in seltenen Fällen gelehrt. Durch praxisorientierte Beiträge wird versucht, mit dieser Broschüre eine Hilfestellung zu geben, um die korrekte Anwendung der Sicherheitsbestimmungen zu erleichtern.
Kapitel 1 „Rechtsgrundlagen“ enthält allgemeine Empfehlungen an Maschinenhersteller und -benutzer, wie sie zu richtlinienkonformen Maschinen mit CE-Kennzeichnung kommen können.
Kapitel 2 „Formelle und technische Mängel“ beschreibt Fehler, die beim Inverkehrbringen von Maschinen immer wieder gemacht werden und vorgefundene Sicherheitsmängel an Maschinen mit CE-Kennzeichnung.
Kapitel 3 „Verriegelungseinrichtungen“ behandelt das Umgehen von Positions schaltern an Schutztüren und Maßnahmen, die Manipulationen verhindern bzw. erschweren.
Kapitel 4 „Verketten von Maschinen“ besteht aus einer Anleitung für das Verketten von Maschinen zu Produktionsanlagen und für das Umbauen solcher Anlagen unter Beachtung heute gültiger Sicherheitsbestimmungen.
Kapitel 5 „Automatisierte Anlagen“ weist auf Sicherheitsbestimmungen und -anforderungen hin, die bei der Planung, Konstruktion und Herstellung sowie beim Betrieb von Maschinenanlagen beachtet werden müssen.
Kapitel 6 (NEU) „Beschaffen sicherer Maschinen“ gibt Hinweise, wie im Rahmen der Beschaffung von neuen aber auch gebrauchten Maschinen unnötiger Ärger, bis hin zu Rechtsstreitigkeiten, vermieden werden kann.
Kapitel 7 „Bereitstellen sicherer Maschinen“ gibt Hinweise, wie Sicherheitsmängel an Produktionsmaschinen und -anlagen durch eine bestimmte Vorgehensweise beim Einkauf bzw. Selbstbau vermieden werden können. Beschrieben werden die Notwendigkeit und Durchführung von Überprüfungen vor der ersten Inbetriebnahme (Abnahmeprüfungen).
Anlagen: Die Anlagen 1 – 7 enthalten aktuelle Informationen zur neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie zu neuen Sicherheitsnormen für Maschinen, Anlagen und Steuerungen. Im Wortlaut abgedruckt sind die Interpretationspapiere zu den Begriffen „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ und „Gesamtheit von Maschinen“ im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie.
Alle Betriebe sind verpflichtet, ungeachtet ihrer personellen und wettbewerbsbedingten Probleme, die neuen Sicherheitsbestimmungen anzuwenden. Die Broschüre enthält diesbezüglich viele Anregungen, Tipps und Hinweise.
Diese 5. Auflage wurde vollständig überarbeitet. Berücksichtigt sind u.a. folgende neue bzw. geänderte Regelwerke:
? EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,
? Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU,
? EMV-Richtlinie 2014/30/EU,
? Nationale Umsetzungsvorschriften zu den vorgenannten neuen Binnenmarktrichtlinien,
? Harmonisierte europäische Normen (z.B. DIN EN ISO 12100).
Aktualisiert: 2020-03-31
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Die vorliegende Broschüre behandelt die Durchführung von Risikobeurteilungen einschließlich Gefahrenanalysen, zu denen Hersteller nach der EG-Maschinenrichtlinie verpflichtet sind. Solche Analysen sind zu unterscheiden von tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung durch die Betreiber maschineller Arbeitsmittel.
Ende 2009 trat die neue EG-Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG in Kraft. Die Richtlinie verpflichtet die Hersteller von Maschinen nicht mehr, „Gefahrenanalysen“ durchzuführen, sondern „Risikobeurteilungen“ vorzunehmen. Diesen Begriff verwendet auch DIN EN ISO 12100.
Die Europanormen DIN EN ISO 12100 Teile 1 und 2 wurden mit der Norm DIN EN ISO 14121-1 im März 2011 in der neuen Europanorm DIN EN ISO 12100 zusammengefasst. Mit dieser Norm liegt heute ein umfassendes „Handbuch“ für die Maschinenrichtlinie vor. Die Gestaltungsleitsätze wurden beim Zusammenfassen weitestgehend unverändert übernommen, ebenso wie die Vorgaben zur Risikobeurteilung und Risikominderung.
Neu ist die namentliche Angabe eines Dokumentationsbevollmächtigten in der EG-Konformitätserklärung für eine vollständige Maschine bzw. Einbauerklärung für eine unvollständige Maschine.
Wegen der neuen MRL waren bzw. sind immer noch hunderte von Maschinennormen zu ändern. In dieser 5. Auflage sind die bis Redaktionsschluss erschienenen neuen Normen berücksichtigt.
Risikobeurteilungen gemäß EG-Maschinenrichtlinie können mit Hilfe käuflicher Computerprogramme (CD) durchgeführt werden. Damit kommen aber nicht alle Anwender zurecht. Die Erstellung eigener Leitfäden für Konstrukteure scheitert oft an der Vielzahl und Unübersichtlichkeit der anzuwendenden Vorschriften und Normen, vor allen Dingen aber an fehlenden Beispielen. Die vor liegende Broschüre versucht, hier zu helfen.
Zunächst werden die einzelnen Schritte einer Risikobeurteilung im Rahmen einer Sicherheitsstrategie erläutert. Ein Musterbeispiel in Form einer Nachweisdokumentation zeigt dann die richtlinienkonforme Vorgehensweise. In dem Beispiel sind alle Bestimmungen für die Durchführung und Dokumentation einer Risikobeurteilung berücksichtigt. Eigene Analysen müssen nicht unbedingt genauso durchgeführt werden.
Notwendige Änderungen aus betrieblichen oder maschinenspezifischen Gründen sind möglich. Bei einer Änderung bzw. Vereinfachung des Schemas ist darauf zu achten, dass der Nachweis des Verfahrensweges und der erreichten Ergebnisse erhalten bleibt.
Die hinter dem Beispiel einer Risikobeurteilung eingefügten Anlagen behandeln folgende Themen, die bei der Durchführung wichtig sind:
Anlage 1: Lebensphasen einer Maschine
Anlage 2: Einschätzung von Risiken; die Anlage enthält einen Risikografen für die quantitative Einschätzung von Risiken unter Beachtung von DIN EN ISO 12100 sowie eine Tabelle für mögliche Maßnahmen zur Risikominderung. Die Risikoeinschätzung für sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen kann mit den Risikoparametern von DIN EN ISO 13849-1 durchgeführt werden (Die Übergangsfrist der Vorgängernorm DIN EN 954-1 wurde im Jahr 2009 nochmals um zwei Jahre verlängert und Ende 2011 endgültig in Gänze zurückgezogen).
Anlage 3: Kontrollmaßnahmen
Anlage 4: Die Vorgehensweise bei Risikobeurteilungen für komplexe Maschinen und Anlagen wird mit verschiedenen Beurteilungsschemata aufgezeigt
Anlage 5: Integration von Altmaschinen bei Verkettungen
Anlage 6: Ergänzende Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz bzw. Betriebssicherheitsverordnung
Anlage 7: Information zur EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Anlage 8: Sichere Steuerungen nach DIN EN ISO 13849-1.
Anlage 9: Änderungen im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Europanormen DIN EN ISO 12100 Teile 1 und 2 sowie der DIN EN ISO 14121-1 zur DIN EN ISO 12100 (Ausgabe März 2011).
Für eigene Analysen können die Originaldateien der Arbeitsunterlagen (z. B. Gefährdungs-Checkliste, Maßnahmenblätter) vom Verlag angefordert werden.
Betreiber, die Maschinen und Anlagen einkaufen, sind unter Umständen verpflichtet, für diese Arbeitsmittel Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz bzw. Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen.
Sie können ihren Analyse- und Dokumentationsaufwand begrenzen, wenn nur richtlinienkonforme Maschinen und Anlagen beschafft werden, bei denen die verantwortlichen Hersteller bereits Risikobeurteilungen gemäß EG-Maschinenrichtlinie durchgeführt und dokumentiert haben.
Die von einem Betreiber zu veranlassenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes beschränken sich dann z. B. auf die Herausgabe von Betriebsanweisungen zur Beherrschung unvermeidbarer Restrisiken und auf Schutzmaßnahmen, die wegen Gefährdungen aus dem Umfeld einer Maschine/Anlage erforderlich sind.
Betreiber, die beim Selbstbau von Maschinen, der Errichtung neuer Produktionsanlagen oder dem Umbau von Altanlagen wie Hersteller tätig werden, sind allerdings verpflichtet, Risikobeurteilungen gemäß EG-Maschinenrichtlinie durchzuführen.
Diese Broschüre soll insbesondere kleineren Maschinenherstellern und der Vielzahl von Betreibern, die wie Hersteller tätig werden, eine Anleitung für die praktische Durchführung von Risikobeurteilungen sowie die Aufstellung von Sicherheits- und Bedienungskonzepten geben.
Aktualisiert: 2020-03-31
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