Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Am 18. Jänner 1919 schien die gesamte Welt auf Paris zu blicken, als der französische Ministerpräsident Raymond Poincaré die Friedenskonferenz eröffnete. Man wollte einen dauerhaften Frieden für die gesamte Welt schließen und war dementsprechend motiviert. Doch bald sollte diese anfängliche Euphorie der harten politischen Realität weichen: Spätestens mit der Unterzeichnung des Vertrages von Versailles am 28. Juni 1919 war auch der österreichischen Delegation unter Karl Renner bewusst, dass es wenig Verhandlungsspielraum gab und man sich mit einem „Friedensdiktat“ werde abfinden müssen. Im ersten Beitrag werden die Pariser Friedensverhandlungen und die Rolle der österreichischen Delegation thematisiert. Die beiden folgenden Beiträge beleuchten wesentliche und weitreichende Inhalte des Vertrages von St. Germain: die Minderheitenfrage und das „Anschlußverbot“. Der letzte Artikel weist auf die globale Dimension des Vertrages hin: Österreich musste das Opiumabkommen von 1912 unterzeichnen.
Poincaré opened the Peace Conference. They wanted to have a sustainable peace for the whole world and thus people were very motivated. Yet, shortly after this event the emerging euphory made way for the harsh political reality: After the treaty of Versailles was signed on June 28th 1919 Karl Renner, leader of the Austrian delegation, was well aware that negotiations were hardly possible and one had to cope with the “peace dictate”. The first contribution explores the peace negotiations of Paris and the role of the Austrian delegation. The two following contributions discuss crucial and wide-ranging points of the Treaty of Saint-Germain: The treatment of minorities and the “Anschlußverbot” (the prohibition on the merging of German-Austria and Germany). The last article addresses the global dimension of the treaty: Austria had to sign the International Opium Convention of 1912.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Die 8. Auflage des Standardwerks zur Privatrechtsgeschichte bietet zunächst einen Überblick über die privatrechtlichen Rechtsquellen des österreichischen bzw mitteleuropäischen Rechtsraums von den Rechtsgewohnheiten des frühen Mittelalters bis hin zur Kodifikationstätigkeit der Moderne. Es folgen nach den Bereichen Personen-, Familien-, Sachen-, Schuld- und Erbrecht gegliederte Darstellungen dieser Rechtsgebiete und der einzelnen Rechtsinstitute. Den Einstieg in die historische Entwicklung erleichtern kurze Zusammenfassungen der aktuell geltenden Rechtslage zu Beginn jedes Kapitels. Neben der Erklärung der Rechtsinstitute ist es den AutorInnen ein besonderes Anliegen, die sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe des jeweiligen Rechtszustandes zu erläutern.
Das bewährte Lehrbuch ermöglicht Studierenden der Rechtswissenschaften und allen an historischen Rechtszusammenhängen Interessierten einen kompakten Einstieg in die Materie der Privatrechtsgeschichte und erklärt konkrete Rechtsinstitute und Rechtsentwicklungen einschließlich aktueller Bezugspunkte.
Mit der 8. Auflage holt die Begründerin des Lehrbuchs Ursula Floßmann nach ihrer Emeritierung ihren langjährigen Lehr- und Forschungspartner im Fach Rechtsgeschichte Herbert Kalb und ihre primär in der Geschlechterforschung tätige, ebenfalls langjährige Mitarbeiterin Karin Neuwirth ins AutorInnenteam. So kann Kontinuität, Aktualität und Fortbestand des Lehrbuchs garantiert werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-16
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Die 8. Auflage des Standardwerks zur Privatrechtsgeschichte bietet zunächst einen Überblick über die privatrechtlichen Rechtsquellen des österreichischen bzw mitteleuropäischen Rechtsraums von den Rechtsgewohnheiten des frühen Mittelalters bis hin zur Kodifikationstätigkeit der Moderne. Es folgen nach den Bereichen Personen-, Familien-, Sachen-, Schuld- und Erbrecht gegliederte Darstellungen dieser Rechtsgebiete und der einzelnen Rechtsinstitute. Den Einstieg in die historische Entwicklung erleichtern kurze Zusammenfassungen der aktuell geltenden Rechtslage zu Beginn jedes Kapitels. Neben der Erklärung der Rechtsinstitute ist es den AutorInnen ein besonderes Anliegen, die sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe des jeweiligen Rechtszustandes zu erläutern.
Das bewährte Lehrbuch ermöglicht Studierenden der Rechtswissenschaften und allen an historischen Rechtszusammenhängen Interessierten einen kompakten Einstieg in die Materie der Privatrechtsgeschichte und erklärt konkrete Rechtsinstitute und Rechtsentwicklungen einschließlich aktueller Bezugspunkte.
Mit der 8. Auflage holt die Begründerin des Lehrbuchs Ursula Floßmann nach ihrer Emeritierung ihren langjährigen Lehr- und Forschungspartner im Fach Rechtsgeschichte Herbert Kalb und ihre primär in der Geschlechterforschung tätige, ebenfalls langjährige Mitarbeiterin Karin Neuwirth ins AutorInnenteam. So kann Kontinuität, Aktualität und Fortbestand des Lehrbuchs garantiert werden.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Am 18. Jänner 1919 schien die gesamte Welt auf Paris zu blicken, als der französische Ministerpräsident Raymond Poincaré die Friedenskonferenz eröffnete. Man wollte einen dauerhaften Frieden für die gesamte Welt schließen und war dementsprechend motiviert. Doch bald sollte diese anfängliche Euphorie der harten politischen Realität weichen: Spätestens mit der Unterzeichnung des Vertrages von Versailles am 28. Juni 1919 war auch der österreichischen Delegation unter Karl Renner bewusst, dass es wenig Verhandlungsspielraum gab und man sich mit einem „Friedensdiktat“ werde abfinden müssen. Im ersten Beitrag werden die Pariser Friedensverhandlungen und die Rolle der österreichischen Delegation thematisiert. Die beiden folgenden Beiträge beleuchten wesentliche und weitreichende Inhalte des Vertrages von St. Germain: die Minderheitenfrage und das „Anschlußverbot“. Der letzte Artikel weist auf die globale Dimension des Vertrages hin: Österreich musste das Opiumabkommen von 1912 unterzeichnen.
Poincaré opened the Peace Conference. They wanted to have a sustainable peace for the whole world and thus people were very motivated. Yet, shortly after this event the emerging euphory made way for the harsh political reality: After the treaty of Versailles was signed on June 28th 1919 Karl Renner, leader of the Austrian delegation, was well aware that negotiations were hardly possible and one had to cope with the “peace dictate”. The first contribution explores the peace negotiations of Paris and the role of the Austrian delegation. The two following contributions discuss crucial and wide-ranging points of the Treaty of Saint-Germain: The treatment of minorities and the “Anschlußverbot” (the prohibition on the merging of German-Austria and Germany). The last article addresses the global dimension of the treaty: Austria had to sign the International Opium Convention of 1912.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Inhaltsverzeichnis
Dalibor CEPU LO, Zagreb
Organisa tion und Una bhängigkeit des Gerichtswesens
in Kroatien und Slawonien 1848-1918
Gertrude ENDERLE-BURCEL, Wien
Karrieren von Richtern und Staatsanwälten
1938 bis 1945 und in der Nachkriegszeit
Gabor HAMZA, Budapest
Der Islam und die Rechtsordnung in Ungarn
im Mittelalter und im modernen Zeitalter
Gerwin HAYBÄCK, Salzburg
Erinnerung an einen überragenden Romanisten
Max Kaser (1906-1997) zum 20. Todestag
Srdan SARKIC, Masa KULAUZOV, Novi Sad The Demise of the High Court
Or between Absolutism and Rule of Law
Tim MATHIAS SCHMIDT, Bietigheim-Bissingen Sprache, Nationalität und Recht
Ein Vergleich zwischen den böhmischen Ländern und Belgien (1880-1938) 104
Gabriele SCHNEIDER, Wien
Österreichs Pionierinnen im Richteramt
Zwei biografische Skizzen
Thomas SIMON, Wien
Die Thun-Hohensteinische Universitätsreform
und die „Geschichtliche Rechtswissenschaft"
Daniel STAUDIGL, Kamila STAUDIGL-CIECHOWICZ, Wien
„aus dem Sternenhimmel hat es sein Modell geholt"
Zu den Anfängen des Artenschutzrechts in Österreich.
Tätigkeitsbericht
Die KRGÖ im Jahr 2016
Aktualisiert: 2023-05-12
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Am 18. Jänner 1919 schien die gesamte Welt auf Paris zu blicken, als der französische Ministerpräsident Raymond Poincaré die Friedenskonferenz eröffnete. Man wollte einen dauerhaften Frieden für die gesamte Welt schließen und war dementsprechend motiviert. Doch bald sollte diese anfängliche Euphorie der harten politischen Realität weichen: Spätestens mit der Unterzeichnung des Vertrages von Versailles am 28. Juni 1919 war auch der österreichischen Delegation unter Karl Renner bewusst, dass es wenig Verhandlungsspielraum gab und man sich mit einem „Friedensdiktat“ werde abfinden müssen. Im ersten Beitrag werden die Pariser Friedensverhandlungen und die Rolle der österreichischen Delegation thematisiert. Die beiden folgenden Beiträge beleuchten wesentliche und weitreichende Inhalte des Vertrages von St. Germain: die Minderheitenfrage und das „Anschlußverbot“. Der letzte Artikel weist auf die globale Dimension des Vertrages hin: Österreich musste das Opiumabkommen von 1912 unterzeichnen.
Poincaré opened the Peace Conference. They wanted to have a sustainable peace for the whole world and thus people were very motivated. Yet, shortly after this event the emerging euphory made way for the harsh political reality: After the treaty of Versailles was signed on June 28th 1919 Karl Renner, leader of the Austrian delegation, was well aware that negotiations were hardly possible and one had to cope with the “peace dictate”. The first contribution explores the peace negotiations of Paris and the role of the Austrian delegation. The two following contributions discuss crucial and wide-ranging points of the Treaty of Saint-Germain: The treatment of minorities and the “Anschlußverbot” (the prohibition on the merging of German-Austria and Germany). The last article addresses the global dimension of the treaty: Austria had to sign the International Opium Convention of 1912.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Am 18. Jänner 1919 schien die gesamte Welt auf Paris zu blicken, als der französische Ministerpräsident Raymond Poincaré die Friedenskonferenz eröffnete. Man wollte einen dauerhaften Frieden für die gesamte Welt schließen und war dementsprechend motiviert. Doch bald sollte diese anfängliche Euphorie der harten politischen Realität weichen: Spätestens mit der Unterzeichnung des Vertrages von Versailles am 28. Juni 1919 war auch der österreichischen Delegation unter Karl Renner bewusst, dass es wenig Verhandlungsspielraum gab und man sich mit einem „Friedensdiktat“ werde abfinden müssen. Im ersten Beitrag werden die Pariser Friedensverhandlungen und die Rolle der österreichischen Delegation thematisiert. Die beiden folgenden Beiträge beleuchten wesentliche und weitreichende Inhalte des Vertrages von St. Germain: die Minderheitenfrage und das „Anschlußverbot“. Der letzte Artikel weist auf die globale Dimension des Vertrages hin: Österreich musste das Opiumabkommen von 1912 unterzeichnen.
Poincaré opened the Peace Conference. They wanted to have a sustainable peace for the whole world and thus people were very motivated. Yet, shortly after this event the emerging euphory made way for the harsh political reality: After the treaty of Versailles was signed on June 28th 1919 Karl Renner, leader of the Austrian delegation, was well aware that negotiations were hardly possible and one had to cope with the “peace dictate”. The first contribution explores the peace negotiations of Paris and the role of the Austrian delegation. The two following contributions discuss crucial and wide-ranging points of the Treaty of Saint-Germain: The treatment of minorities and the “Anschlußverbot” (the prohibition on the merging of German-Austria and Germany). The last article addresses the global dimension of the treaty: Austria had to sign the International Opium Convention of 1912.
Aktualisiert: 2023-05-05
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