Im Mittelpunkt der zurzeit geltenden EG-Fernsehrichtlinie steht vor allem noch die analoge Verbreitung von Fernsehen. Vor dem Hintergrund, dass die generelle Umstellung auf digitale Technologie für die Fernsehübertragung in der EU bereits bis
zum Jahr 2010 abgeschlossen sein soll, ist eine Anpassung der Rechtsordnungen erforderlich. Diesem Erfordernis will die von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene umfassende Änderung der Fernsehrichtlinie Rechnung tragen. Der Entwurf sieht die Schaffung eines Rechtsrahmens mit technologieneutralem Ansatz für alle audiovisuellen Mediendienste vor. Künftig soll demnach eine inhaltsbezogene Betrachtung und Regulierung der Angebote anstatt einer Orientierung an der Art der
Verbreitung audiovisueller Inhalte erfolgen. Als Problem erweisen sich jedoch in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen, sich teilweise widersprechenden nationalen Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Vor dem Hintergrund der daraus resultierenden Fragen nach dem Harmoniesierungsbedarf hat die LfM die vorliegende rechtsvergleichende Betrachtung der gegenwärtigen Entwicklung der
Medienordnung und -politik in Auftrag gegeben. Das Gutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) soll dazu beitragen, die unterschiedlichen Ausgangslagen zu systematisieren und den Blickwinkel auf die derzeitigen Reformvorschläge für die EG-Fernsehrichtlinie zu erweitern.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Im Mittelpunkt der zurzeit geltenden EG-Fernsehrichtlinie steht vor allem noch die analoge Verbreitung von Fernsehen. Vor dem Hintergrund, dass die generelle Umstellung auf digitale Technologie für die Fernsehübertragung in der EU bereits bis
zum Jahr 2010 abgeschlossen sein soll, ist eine Anpassung der Rechtsordnungen erforderlich. Diesem Erfordernis will die von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene umfassende Änderung der Fernsehrichtlinie Rechnung tragen. Der Entwurf sieht die Schaffung eines Rechtsrahmens mit technologieneutralem Ansatz für alle audiovisuellen Mediendienste vor. Künftig soll demnach eine inhaltsbezogene Betrachtung und Regulierung der Angebote anstatt einer Orientierung an der Art der
Verbreitung audiovisueller Inhalte erfolgen. Als Problem erweisen sich jedoch in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen, sich teilweise widersprechenden nationalen Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Vor dem Hintergrund der daraus resultierenden Fragen nach dem Harmoniesierungsbedarf hat die LfM die vorliegende rechtsvergleichende Betrachtung der gegenwärtigen Entwicklung der
Medienordnung und -politik in Auftrag gegeben. Das Gutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) soll dazu beitragen, die unterschiedlichen Ausgangslagen zu systematisieren und den Blickwinkel auf die derzeitigen Reformvorschläge für die EG-Fernsehrichtlinie zu erweitern.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Der Markt des Sendernetzbetriebes in der Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund der Historie bislang nicht übermäßig wettbewerbsfreundlich: Die Nachfolgeunternehmen der ehemaligen Bundespost haben auch nach der Privatisierung einen (noch weitgehend) wettbewerbsfreien Raum, in welchem sie wirtschaften können. Dies gilt sowohl für die Senderstandorte als auch für den Betrieb der Sendeanlagen. Während der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Westen
Deutschlands seinen eigenen Sender betreibt, ist der private Rundfunk beinahe ausschließlich auf die Dienstleistungen der Media Broadcast GmbH angewiesen, um seine Produkte an den Hörer zu bringen. Bezogen auf den Hörfunk unterliegen die Preise des Marktführers für UKW-Sender daher einer Ex-Post-Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Abweichungen von diesen Preislisten sind nicht möglich, ein
lizenzierter Veranstalter hat keine Alternative. Im digitalen terrestrischen Fernsehen gibt es jetzt einen Lichtblick: Die Bundesnetzagentur hat mit dem in Leipzig initiierten Projekt 'DVB-T lokal' kürzlich nicht die Media Broadcast GmbH, sondern die aus dem Mobilfunk kommende Mugler AG mit dem Netzbetrieb beauftragt. Die Idealvorstellung aus Sicht der Veranstalter wäre eine Situation, in der es einen Pool zertifizierter Netzbetreiber gibt, aus dem der geeignete Vertragspartner ausgewählt werden kann. Die Bundesnetzagentur, die bereits in vielen Wirtschaftsbereichen erfolgreich dazu beigetragen hat, mehr Wettbewerb zu generieren, bewegt sich allerdings aufgrund der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen des TKG hier noch in sehr engen Grenzen.
Das hier veröffentlichte Gutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht, beauftragt von der Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM) und vom Europabeauftragten der ALM, untersucht und bewertet die aktuelle Situation und Gesetzeslage, um im Ergebnis konkrete Handlungsoptionen zu formulieren.
Die Untersuchung möchte damit den Entscheidungsträgern Argumentationsmaterial an die Hand geben, um im Rahmen einer künftigen Änderung der gesetzlichen Grundlagen auch in diesem, dem Verfassungsauftrag der Rundfunkfreiheit dienenden Wirtschaftsbereich, zu mehr Wettbewerb zu gelangen.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Aktualisiert: 2020-12-31
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Aktualisiert: 2020-01-06
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Wie Friedrich Nowottny den SR zum „Wirtschaftssender“ machte – Weshalb Peter Scholl-Latour mit dem Intendanten Krach bekam – Was Manfred Sexauer zu Tränen rührte – Wo Hanns Dieter Hüsch viele seiner Texte schrieb – Wobei Werner
Zimmer mal schlapp machte – Warum der SR Ludwig Harigs „Heimatsender“ wurde ...
Sechzig Geschichten aus sechzig Jahren Saarländischer Rundfunk. Ehemalige und jetzige Rundfunkmitarbeiter illustrieren
Geschichte und Erlebnisse, und erinnern an Leute, die den SR als unverzichtbare saarländische Institution geprägt
haben.
Aktualisiert: 2019-10-14
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Der Markt des Sendernetzbetriebes in der Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund der Historie bislang nicht übermäßig wettbewerbsfreundlich: Die Nachfolgeunternehmen der ehemaligen Bundespost haben auch nach der Privatisierung einen (noch weitgehend) wettbewerbsfreien Raum, in welchem sie wirtschaften können. Dies gilt sowohl für die Senderstandorte als auch für den Betrieb der Sendeanlagen. Während der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Westen
Deutschlands seinen eigenen Sender betreibt, ist der private Rundfunk beinahe ausschließlich auf die Dienstleistungen der Media Broadcast GmbH angewiesen, um seine Produkte an den Hörer zu bringen. Bezogen auf den Hörfunk unterliegen die Preise des Marktführers für UKW-Sender daher einer Ex-Post-Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Abweichungen von diesen Preislisten sind nicht möglich, ein
lizenzierter Veranstalter hat keine Alternative. Im digitalen terrestrischen Fernsehen gibt es jetzt einen Lichtblick: Die Bundesnetzagentur hat mit dem in Leipzig initiierten Projekt 'DVB-T lokal' kürzlich nicht die Media Broadcast GmbH, sondern die aus dem Mobilfunk kommende Mugler AG mit dem Netzbetrieb beauftragt. Die Idealvorstellung aus Sicht der Veranstalter wäre eine Situation, in der es einen Pool zertifizierter Netzbetreiber gibt, aus dem der geeignete Vertragspartner ausgewählt werden kann. Die Bundesnetzagentur, die bereits in vielen Wirtschaftsbereichen erfolgreich dazu beigetragen hat, mehr Wettbewerb zu generieren, bewegt sich allerdings aufgrund der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen des TKG hier noch in sehr engen Grenzen.
Das hier veröffentlichte Gutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht, beauftragt von der Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM) und vom Europabeauftragten der ALM, untersucht und bewertet die aktuelle Situation und Gesetzeslage, um im Ergebnis konkrete Handlungsoptionen zu formulieren.
Die Untersuchung möchte damit den Entscheidungsträgern Argumentationsmaterial an die Hand geben, um im Rahmen einer künftigen Änderung der gesetzlichen Grundlagen auch in diesem, dem Verfassungsauftrag der Rundfunkfreiheit dienenden Wirtschaftsbereich, zu mehr Wettbewerb zu gelangen.
Aktualisiert: 2019-01-21
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Aktualisiert: 2020-01-06
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Für Information, öffentliche Meinung und kritische Begleitung der gesellschaftlichen Entwicklungen ist die Unabhängigkeit der Medien von staatlicher Einflußnahme genauso unverzichtbar wie für die ästhetische Kultur. Andererseits kommt es immer häufiger zu offenkundigen Grenzüberschreitungen (brutale Gewaltdarstellungen, Eindringen in die privateste Sphäre, Diskriminierungen). Im vorliegenden Buch loten Vertreter unterschiedlicher Fachrichtungen sowie Medienpraktiker die Chancen struktureller Verbesserungen des Mediensystems aus und machen sich auf die Suche nach Eckwerten einer journalistischen Berufsethik und Möglichkeiten, die Sehkompetenz der Medienkonsumenten zu steigern.
Aktualisiert: 2022-06-14
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Aktualisiert: 2020-01-06
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Im Mittelpunkt der zurzeit geltenden EG-Fernsehrichtlinie steht vor allem noch die analoge Verbreitung von Fernsehen. Vor dem Hintergrund, dass die generelle Umstellung auf digitale Technologie für die Fernsehübertragung in der EU bereits bis
zum Jahr 2010 abgeschlossen sein soll, ist eine Anpassung der Rechtsordnungen erforderlich. Diesem Erfordernis will die von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene umfassende Änderung der Fernsehrichtlinie Rechnung tragen. Der Entwurf sieht die Schaffung eines Rechtsrahmens mit technologieneutralem Ansatz für alle audiovisuellen Mediendienste vor. Künftig soll demnach eine inhaltsbezogene Betrachtung und Regulierung der Angebote anstatt einer Orientierung an der Art der
Verbreitung audiovisueller Inhalte erfolgen. Als Problem erweisen sich jedoch in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen, sich teilweise widersprechenden nationalen Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Vor dem Hintergrund der daraus resultierenden Fragen nach dem Harmoniesierungsbedarf hat die LfM die vorliegende rechtsvergleichende Betrachtung der gegenwärtigen Entwicklung der
Medienordnung und -politik in Auftrag gegeben. Das Gutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) soll dazu beitragen, die unterschiedlichen Ausgangslagen zu systematisieren und den Blickwinkel auf die derzeitigen Reformvorschläge für die EG-Fernsehrichtlinie zu erweitern.
Aktualisiert: 2019-01-21
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