Max Hachenburg: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) / §§ 13–52

Max Hachenburg: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) / §§ 13–52 von Barz,  Karl Hans, Behrens,  Peter, Goerdeler,  Reinhard, Hachenburg,  Max, Klug,  Ulrich, Mertens,  Hans-Joachim, Schilling,  Wolfgang, Ulmer,  Peter
Frontmatter -- Inhaltsübersicht -- ZWEITER ABSCHNITT: Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter -- § 13. Juristische Person; Handelsgesellschaft -- § 14. Geschäftsanteil -- § 15. Übertragung von Geschäftsanteilen -- § 16. Rechtsstellung von Veräußerer und Erwerber -- § 17. Veräußerung von Teilen eines Geschäftsanteils -- § 18. Mitberechtigung am Geschäftsanteil -- § 19. Einzahlungen auf die Stammeinlage -- § 20. Verzugszinsen -- § 21. Kaduzierung -- § 22. Haftung der Rechtsvorgänger -- § 23. Versteigerung des Geschäftsanteils -- § 24. Aufbringung von Fehlbeträgen -- § 25. Zwingende Vorschriften -- Vorbemerkungen §§ 26—28 -- § 26. Nachschußpflicht -- § 27. Unbeschränkte Nachschußpflicht -- § 28. Beschränkte Nachschußpflicht -- § 29. Verteilung des Reingewinns -- § 30. Rückzahlungen -- § 31. Erstattung von verbotenen Rückzahlungen -- § 32. Rückzahlung von Gewinn -- § 33. Erwerb eigener Geschäftsanteile -- § 34. Einziehung (Amortisation) -- DRITTER ABSCHNITT: Vertretung und Geschäftsführung -- § 35. Vertretung durch Geschäftsführer -- § 35a. Angaben auf Geschäftsbriefen -- § 36. Wirkung der Vertretung -- § 37. Beschränkung der Vertretungsbefugnis -- § 38. Widerruf der Bestellung -- § 39. Anmeldung der Geschäftsführer -- § 40. Liste der Gesellschafter -- Vorbemerkungen zu §§ 41, 42 und 42 a -- § 41. Buchführung; Bilanzpflicht -- § 42. Bilanzierung -- § 42a. Abschlußprüfung -- § 43. Haftung der Geschäftsführer -- § 44. Stellvertreter von Geschäftsführern -- § 45. Rechte der Gesellschafter im allgemeinen -- § 46. Aufgabenkreis der Gesellschafter -- § 47. Abstimmung -- § 48. Gesellschafterversammlung -- § 49. Einberufung der Versammlung -- § 50. Minderheitsrechte -- § 51. Form der Einberufung -- § 52. Aufsichtsrat
Aktualisiert: 2023-05-29
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Max Hachenburg: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) / § 13 mit Anhang I (Einmanngesellschaft und Durchgriffshaftung) und Anhang II (Die GmbH im Konzernverband), § 14

Max Hachenburg: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) / § 13 mit Anhang I (Einmanngesellschaft und Durchgriffshaftung) und Anhang II (Die GmbH im Konzernverband), § 14 von Barz,  Karl Hans, Behrens,  Peter, Goerdeler,  Reinhard, Hachenburg,  Max, Klug,  Ulrich, Mertens,  Hans-Joachim, Schilling,  Wolfgang, Ulmer,  Peter
Frontmatter -- Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter -- § 13 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschafter haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches -- § 14 Der Geschäftsanteil jedes Gesellschafters bestimmt sich nach dem Betrag der von ihm übernommenen Stammeinlage
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktiengesetz / §§ 145–304

Aktiengesetz / §§ 145–304 von Barz,  Carl Hans, Fischer,  Robert, Gadow,  Wilhelm, Klug,  Ulrich
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Erstes Buch. Aktiengesellschaft -- Sechster Teil. Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung -- Siebenter Teil. Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und der vom Vorstand festgestellten Jahresabschlüsse -- Achter Teil. Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft -- Zweites Buch. Kommanditgesellschaft auf Aktien -- Drittes Buch. Verschmelzung. Vermögensübertragung. Umwandlung -- Erster Teil. Verschmelzung -- Zweiter Teil. Vermögensübertragung. Gewinngemeinschaft -- Dritter Teil. Umwandlung -- Viertes Buch. Aktiengesellschaft und Staat. Strafvorschriften -- Erster Teil. Aktiengesellschaft und Staat -- Zweiter Teil. Strafvorschriften -- Anhang I. Gesetz über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung -- Anhang II. Einführungsgesetz zum Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien -- Alphabetisches Sachregister -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktiengesetz / §§ 145–304

Aktiengesetz / §§ 145–304 von Barz,  Carl Hans, Fischer,  Robert, Gadow,  Wilhelm, Klug,  Ulrich
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Erstes Buch. Aktiengesellschaft -- Sechster Teil. Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung -- Siebenter Teil. Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und der vom Vorstand festgestellten Jahresabschlüsse -- Achter Teil. Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft -- Zweites Buch. Kommanditgesellschaft auf Aktien -- Drittes Buch. Verschmelzung. Vermögensübertragung. Umwandlung -- Erster Teil. Verschmelzung -- Zweiter Teil. Vermögensübertragung. Gewinngemeinschaft -- Dritter Teil. Umwandlung -- Viertes Buch. Aktiengesellschaft und Staat. Strafvorschriften -- Erster Teil. Aktiengesellschaft und Staat -- Zweiter Teil. Strafvorschriften -- Anhang I. Gesetz über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung -- Anhang II. Einführungsgesetz zum Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien -- Alphabetisches Sachregister -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Max Hachenburg: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) / §§ 13–52

Max Hachenburg: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) / §§ 13–52 von Barz,  Karl Hans, Behrens,  Peter, Goerdeler,  Reinhard, Hachenburg,  Max, Klug,  Ulrich, Mertens,  Hans-Joachim, Schilling,  Wolfgang, Ulmer,  Peter
Frontmatter -- Inhaltsübersicht -- ZWEITER ABSCHNITT: Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter -- § 13. Juristische Person; Handelsgesellschaft -- § 14. Geschäftsanteil -- § 15. Übertragung von Geschäftsanteilen -- § 16. Rechtsstellung von Veräußerer und Erwerber -- § 17. Veräußerung von Teilen eines Geschäftsanteils -- § 18. Mitberechtigung am Geschäftsanteil -- § 19. Einzahlungen auf die Stammeinlage -- § 20. Verzugszinsen -- § 21. Kaduzierung -- § 22. Haftung der Rechtsvorgänger -- § 23. Versteigerung des Geschäftsanteils -- § 24. Aufbringung von Fehlbeträgen -- § 25. Zwingende Vorschriften -- Vorbemerkungen §§ 26—28 -- § 26. Nachschußpflicht -- § 27. Unbeschränkte Nachschußpflicht -- § 28. Beschränkte Nachschußpflicht -- § 29. Verteilung des Reingewinns -- § 30. Rückzahlungen -- § 31. Erstattung von verbotenen Rückzahlungen -- § 32. Rückzahlung von Gewinn -- § 33. Erwerb eigener Geschäftsanteile -- § 34. Einziehung (Amortisation) -- DRITTER ABSCHNITT: Vertretung und Geschäftsführung -- § 35. Vertretung durch Geschäftsführer -- § 35a. Angaben auf Geschäftsbriefen -- § 36. Wirkung der Vertretung -- § 37. Beschränkung der Vertretungsbefugnis -- § 38. Widerruf der Bestellung -- § 39. Anmeldung der Geschäftsführer -- § 40. Liste der Gesellschafter -- Vorbemerkungen zu §§ 41, 42 und 42 a -- § 41. Buchführung; Bilanzpflicht -- § 42. Bilanzierung -- § 42a. Abschlußprüfung -- § 43. Haftung der Geschäftsführer -- § 44. Stellvertreter von Geschäftsführern -- § 45. Rechte der Gesellschafter im allgemeinen -- § 46. Aufgabenkreis der Gesellschafter -- § 47. Abstimmung -- § 48. Gesellschafterversammlung -- § 49. Einberufung der Versammlung -- § 50. Minderheitsrechte -- § 51. Form der Einberufung -- § 52. Aufsichtsrat
Aktualisiert: 2023-03-27
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Max Hachenburg: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) / § 13 mit Anhang I (Einmanngesellschaft und Durchgriffshaftung) und Anhang II (Die GmbH im Konzernverband), § 14

Max Hachenburg: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) / § 13 mit Anhang I (Einmanngesellschaft und Durchgriffshaftung) und Anhang II (Die GmbH im Konzernverband), § 14 von Barz,  Karl Hans, Behrens,  Peter, Goerdeler,  Reinhard, Hachenburg,  Max, Klug,  Ulrich, Mertens,  Hans-Joachim, Schilling,  Wolfgang, Ulmer,  Peter
Frontmatter -- Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter -- § 13 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschafter haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches -- § 14 Der Geschäftsanteil jedes Gesellschafters bestimmt sich nach dem Betrag der von ihm übernommenen Stammeinlage
Aktualisiert: 2023-03-27
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Juristische Logik

Juristische Logik von Klug,  Ulrich
§ 1. Begriff der juristischen Logik 1. Wenn im folgenden von juristischer Logik und einigen ihrer Probleme die Rede sein soll, so bedarf es zunächst einer Angabe dessen, was im Zu sammenhang dieser Untersuchungen unter Logik verstanden wird. Der Aus druck Logik wird im Rahmen der Philosophie sowohl als auch innerhalb der Einzelwissenschaften in mehreren, oftmals erheblich voneinander abweichen den Bedeutungen verwandt. Der Sprachgebrauch ist sogar derart schillernd, daß einer scharfen Definition, sofern sie sich an den üblichen Sprachgebrauch anschließen soll, nicht unerhebliche Schwierigkeiten im Wege stehen, denn bekanntlich spricht man von materialer, formaler, transzendentaler, regio naler, reiner, angewandter, theoretischer, praktischer, hermeneutischer, rea ler, natürlicher, klassischer und moderner Logik, um nur einige der zahl reichen Wortverknüpfungen herauszugreifen 1. Für die hier anzustellenden überlegungen vereinfacht sich jedoch die Frage nach einer passenden Definition. Während nämlich die Ansichten darüber, was man etwa unter materialer oder transzendentaler Logik zu verstehen habe, weitgehend divergieren, gilt für den Begriff der formalen Logik cum grano salis das Gegenteil. Schließt man sich an die zweckmäßige und ein deutige Terminologie von SCHOLZ an und geht von dem Oberbegriff einer Wissenschaftslehre aus, unter der die Lehre vom Rüstzeug der wissenschaft lichen Erkenntnisgewinnung im weitesten Sinne zu verstehen ist, so darf man die formale Logik denjenigen Teil dieser Wissenschaftslehre nennen, der die zum Aufbau irgendeiner Wissenschaft erforderlichen Schluß regeln formu liert und zugleich alles das liefert, was für eine exakte Formulierung dieser Regeln erforderlich ist 2.
Aktualisiert: 2023-02-02
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Schriften zur juristischen Logik

Schriften zur juristischen Logik von Bund,  E., Klug,  Ulrich, Rödig,  Jürgen, Schmiedel,  B., Thieler-Mevissen,  G.
Wenn eine für den gesamten Bereich wissenschaftlicher Forschung, mithin für alle Wissenschaften im weitesten Sinne so wichtige Grundlagentheorie, wie die Logik, seit Jahrzehnten in einer geradezu atemberaubenden, zur Freilegung ganz neuer Perspektiven führenden Entwicklung begriffen ist, kann es nicht ausbleiben, daß sich dies schließlich - wenngleich mit nicht untypischer Verzögerung - auch in der Rechtswissenschaft auswirkt. Dabei ist es gewiß keine Überraschung, wenn die "EinbruchsteIle" dieses wissenschaftshistorischen Vorganges innerhalb der Rechtswissenschaft zunächst derjenige Bereich ist, den man als Rechtstheorie zu bezeichnen pflegt. Einer von denen, die hier den Fortschritt besonders gewagt und gefördert haben, ist Jürgen Rödig gewesen, den ein tragisches Schicksal am 13. November 1975, erst dreiunddreißig Jahre alt, aus dem Leben gerissen hat. Seine großen, noch vor seinem Tode erschienenen Schriften "Die Denkform der Alternative in der Jurisprudenz" und "Die Theorie des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens" weisen ihn als einen Protagonisten im Sinne der genannten neuen Entwicklung ebenso aus, wie seine zahlreichen Einzeluntersuchungen.
Aktualisiert: 2023-04-11
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