Aktualisiert: 2023-06-15
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Diese Untersuchung zeigt die Möglichkeiten der direkten Durchsetzung von vertraglichen Unterlassungspflichten in den U.S.-amerikanischen Rechten auf.
Unterlassungsansprüche haben dort, ebenso wie andere Erfüllungsansprüche, ihre Grundlage in der Tradition der equity, der auch heute noch jene Voraussetzungen entspringen, die für die gerichtliche Anordnung eines bestimmten Verhaltens erfüllt werden müssen. Solche Verhaltensbefehle, die sogenannten injunctions, ob zum Zwecke von einstweiligem oder von endgültigem Rechtsschutz, ergehen nur, wenn der Kläger ein besonderes Interesse gerade am geschuldeten Verhalten hat.
Da sich diese Rechtsbehelfe historisch als Ausnahme zu den klassischen Geldersatzklagen entwickelt haben, wird auch auf letztere kurz Bezug genommen. Ebenso nur im Überblick dargestellt werden die vertragsrechtlichen Grundlagen der Klagen, insbesondere die verschiedenen Arten von Leistungsstörungen. Beispiele aus dem Liegenschafts-, Miet- und Arbeitsrecht demonstrieren, wie die den Ansprüchen zugrundeliegenden Vertragspflichten in der Praxis ermittelt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die Überzeugung, daß alle vertraglichen Pflichten, und mögen sie auch nur einer anderen, im Zentrum des Parteieninteresses stehenden Pflicht dienen, ausreichende Grundlage für einen direkten Erfüllungsanspruch sein können. An jedes Verbot sollte daher auch grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch geknüpft werden können. Eine Entscheidung darüber, ob diese Ansprüche im konkreten Streitfall durchsetzbar sind, hat sich nicht primär an einer Einstufung der zugrundeliegenden Pflicht zu orientieren, sondern an einem Vergleich der von beiden Seiten dargelegten Positionen, wie sie jeweils im Vertrag geplant waren und sich nunmehr beim Konflikt darstellen.
Am Beispiel von drei konkreten Vertragspflichten sammelt der Autor zunächst die in der deutschen Judikatur zu findenden Argumente, mit denen die wechselseitigen Interessen bestimmt und zueinander abgewogen werden. Dabei handelt es sich um Unterlassungsklagen über mietvertragliche Nebenpflichten, die nach § 550 BGB entschieden wurden, den man immer wieder als Beispiel einer ausdrücklich im Gesetz verankerten Regelung von vertraglichen Unterlassungsansprüchen heranzieht. Die grundsätzlich verwandte, durch sondergesetzliche Regelungen allerdings beeinflußte Rechtslage in Österreich stellt Koch in einem eigenen Abschnitt gesondert dar. In einem rechtsvergleichenden Exkurs verweist er auf die Rechte der USA, die zwar vertragliche Ansprüche in einen anderen systematischen Zusammenhang stellen, aber dennoch im wesentlichen zu ähnlichen Ergebnissen führen. Die dazu zitierten amerikanischen Entscheidungen wurden schon deshalb ausgewählt, weil dort eine offene, aber keineswegs ungeordnete Interessensabwägung vorgenommen wird, die auch die Dogmatik nicht auf davon unabhängige Kategorien zurückzuführen versucht.
Nach einer zusammenfassenden Ordnung der zu den drei Fallgruppen gefundenen Argumente stellt der Autor zur Diskussion, inwieweit das darauf aufzubauende Modell einer Interessensabwägung zur Entscheidung über mietvertragliche Unterlassungsansprüche verallgemeinert werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die Überzeugung, daß alle vertraglichen Pflichten, und mögen sie auch nur einer anderen, im Zentrum des Parteieninteresses stehenden Pflicht dienen, ausreichende Grundlage für einen direkten Erfüllungsanspruch sein können. An jedes Verbot sollte daher auch grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch geknüpft werden können. Eine Entscheidung darüber, ob diese Ansprüche im konkreten Streitfall durchsetzbar sind, hat sich nicht primär an einer Einstufung der zugrundeliegenden Pflicht zu orientieren, sondern an einem Vergleich der von beiden Seiten dargelegten Positionen, wie sie jeweils im Vertrag geplant waren und sich nunmehr beim Konflikt darstellen.
Am Beispiel von drei konkreten Vertragspflichten sammelt der Autor zunächst die in der deutschen Judikatur zu findenden Argumente, mit denen die wechselseitigen Interessen bestimmt und zueinander abgewogen werden. Dabei handelt es sich um Unterlassungsklagen über mietvertragliche Nebenpflichten, die nach § 550 BGB entschieden wurden, den man immer wieder als Beispiel einer ausdrücklich im Gesetz verankerten Regelung von vertraglichen Unterlassungsansprüchen heranzieht. Die grundsätzlich verwandte, durch sondergesetzliche Regelungen allerdings beeinflußte Rechtslage in Österreich stellt Koch in einem eigenen Abschnitt gesondert dar. In einem rechtsvergleichenden Exkurs verweist er auf die Rechte der USA, die zwar vertragliche Ansprüche in einen anderen systematischen Zusammenhang stellen, aber dennoch im wesentlichen zu ähnlichen Ergebnissen führen. Die dazu zitierten amerikanischen Entscheidungen wurden schon deshalb ausgewählt, weil dort eine offene, aber keineswegs ungeordnete Interessensabwägung vorgenommen wird, die auch die Dogmatik nicht auf davon unabhängige Kategorien zurückzuführen versucht.
Nach einer zusammenfassenden Ordnung der zu den drei Fallgruppen gefundenen Argumente stellt der Autor zur Diskussion, inwieweit das darauf aufzubauende Modell einer Interessensabwägung zur Entscheidung über mietvertragliche Unterlassungsansprüche verallgemeinert werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Diese Untersuchung zeigt die Möglichkeiten der direkten Durchsetzung von vertraglichen Unterlassungspflichten in den U.S.-amerikanischen Rechten auf.
Unterlassungsansprüche haben dort, ebenso wie andere Erfüllungsansprüche, ihre Grundlage in der Tradition der equity, der auch heute noch jene Voraussetzungen entspringen, die für die gerichtliche Anordnung eines bestimmten Verhaltens erfüllt werden müssen. Solche Verhaltensbefehle, die sogenannten injunctions, ob zum Zwecke von einstweiligem oder von endgültigem Rechtsschutz, ergehen nur, wenn der Kläger ein besonderes Interesse gerade am geschuldeten Verhalten hat.
Da sich diese Rechtsbehelfe historisch als Ausnahme zu den klassischen Geldersatzklagen entwickelt haben, wird auch auf letztere kurz Bezug genommen. Ebenso nur im Überblick dargestellt werden die vertragsrechtlichen Grundlagen der Klagen, insbesondere die verschiedenen Arten von Leistungsstörungen. Beispiele aus dem Liegenschafts-, Miet- und Arbeitsrecht demonstrieren, wie die den Ansprüchen zugrundeliegenden Vertragspflichten in der Praxis ermittelt werden.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die Überzeugung, daß alle vertraglichen Pflichten, und mögen sie auch nur einer anderen, im Zentrum des Parteieninteresses stehenden Pflicht dienen, ausreichende Grundlage für einen direkten Erfüllungsanspruch sein können. An jedes Verbot sollte daher auch grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch geknüpft werden können. Eine Entscheidung darüber, ob diese Ansprüche im konkreten Streitfall durchsetzbar sind, hat sich nicht primär an einer Einstufung der zugrundeliegenden Pflicht zu orientieren, sondern an einem Vergleich der von beiden Seiten dargelegten Positionen, wie sie jeweils im Vertrag geplant waren und sich nunmehr beim Konflikt darstellen.
Am Beispiel von drei konkreten Vertragspflichten sammelt der Autor zunächst die in der deutschen Judikatur zu findenden Argumente, mit denen die wechselseitigen Interessen bestimmt und zueinander abgewogen werden. Dabei handelt es sich um Unterlassungsklagen über mietvertragliche Nebenpflichten, die nach § 550 BGB entschieden wurden, den man immer wieder als Beispiel einer ausdrücklich im Gesetz verankerten Regelung von vertraglichen Unterlassungsansprüchen heranzieht. Die grundsätzlich verwandte, durch sondergesetzliche Regelungen allerdings beeinflußte Rechtslage in Österreich stellt Koch in einem eigenen Abschnitt gesondert dar. In einem rechtsvergleichenden Exkurs verweist er auf die Rechte der USA, die zwar vertragliche Ansprüche in einen anderen systematischen Zusammenhang stellen, aber dennoch im wesentlichen zu ähnlichen Ergebnissen führen. Die dazu zitierten amerikanischen Entscheidungen wurden schon deshalb ausgewählt, weil dort eine offene, aber keineswegs ungeordnete Interessensabwägung vorgenommen wird, die auch die Dogmatik nicht auf davon unabhängige Kategorien zurückzuführen versucht.
Nach einer zusammenfassenden Ordnung der zu den drei Fallgruppen gefundenen Argumente stellt der Autor zur Diskussion, inwieweit das darauf aufzubauende Modell einer Interessensabwägung zur Entscheidung über mietvertragliche Unterlassungsansprüche verallgemeinert werden kann.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die Überzeugung, daß alle vertraglichen Pflichten, und mögen sie auch nur einer anderen, im Zentrum des Parteieninteresses stehenden Pflicht dienen, ausreichende Grundlage für einen direkten Erfüllungsanspruch sein können. An jedes Verbot sollte daher auch grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch geknüpft werden können. Eine Entscheidung darüber, ob diese Ansprüche im konkreten Streitfall durchsetzbar sind, hat sich nicht primär an einer Einstufung der zugrundeliegenden Pflicht zu orientieren, sondern an einem Vergleich der von beiden Seiten dargelegten Positionen, wie sie jeweils im Vertrag geplant waren und sich nunmehr beim Konflikt darstellen.
Am Beispiel von drei konkreten Vertragspflichten sammelt der Autor zunächst die in der deutschen Judikatur zu findenden Argumente, mit denen die wechselseitigen Interessen bestimmt und zueinander abgewogen werden. Dabei handelt es sich um Unterlassungsklagen über mietvertragliche Nebenpflichten, die nach § 550 BGB entschieden wurden, den man immer wieder als Beispiel einer ausdrücklich im Gesetz verankerten Regelung von vertraglichen Unterlassungsansprüchen heranzieht. Die grundsätzlich verwandte, durch sondergesetzliche Regelungen allerdings beeinflußte Rechtslage in Österreich stellt Koch in einem eigenen Abschnitt gesondert dar. In einem rechtsvergleichenden Exkurs verweist er auf die Rechte der USA, die zwar vertragliche Ansprüche in einen anderen systematischen Zusammenhang stellen, aber dennoch im wesentlichen zu ähnlichen Ergebnissen führen. Die dazu zitierten amerikanischen Entscheidungen wurden schon deshalb ausgewählt, weil dort eine offene, aber keineswegs ungeordnete Interessensabwägung vorgenommen wird, die auch die Dogmatik nicht auf davon unabhängige Kategorien zurückzuführen versucht.
Nach einer zusammenfassenden Ordnung der zu den drei Fallgruppen gefundenen Argumente stellt der Autor zur Diskussion, inwieweit das darauf aufzubauende Modell einer Interessensabwägung zur Entscheidung über mietvertragliche Unterlassungsansprüche verallgemeinert werden kann.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Diese Untersuchung zeigt die Möglichkeiten der direkten Durchsetzung von vertraglichen Unterlassungspflichten in den U.S.-amerikanischen Rechten auf.
Unterlassungsansprüche haben dort, ebenso wie andere Erfüllungsansprüche, ihre Grundlage in der Tradition der equity, der auch heute noch jene Voraussetzungen entspringen, die für die gerichtliche Anordnung eines bestimmten Verhaltens erfüllt werden müssen. Solche Verhaltensbefehle, die sogenannten injunctions, ob zum Zwecke von einstweiligem oder von endgültigem Rechtsschutz, ergehen nur, wenn der Kläger ein besonderes Interesse gerade am geschuldeten Verhalten hat.
Da sich diese Rechtsbehelfe historisch als Ausnahme zu den klassischen Geldersatzklagen entwickelt haben, wird auch auf letztere kurz Bezug genommen. Ebenso nur im Überblick dargestellt werden die vertragsrechtlichen Grundlagen der Klagen, insbesondere die verschiedenen Arten von Leistungsstörungen. Beispiele aus dem Liegenschafts-, Miet- und Arbeitsrecht demonstrieren, wie die den Ansprüchen zugrundeliegenden Vertragspflichten in der Praxis ermittelt werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die beiden Werke: Helmut Koziol, Österreichisches Haftpflichtrecht Band II in der 3. Auflage und Koziol/Apathy/Koch, Österreichisches Haftpflichtrecht Band III in der 3. Auflage zum günstigen Setpreis.
Aktualisiert: 2020-11-17
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Diese Untersuchung zeigt die Möglichkeiten der direkten Durchsetzung von vertraglichen Unterlassungspflichten in den U.S.-amerikanischen Rechten auf.
Unterlassungsansprüche haben dort, ebenso wie andere Erfüllungsansprüche, ihre Grundlage in der Tradition der equity, der auch heute noch jene Voraussetzungen entspringen, die für die gerichtliche Anordnung eines bestimmten Verhaltens erfüllt werden müssen. Solche Verhaltensbefehle, die sogenannten injunctions, ob zum Zwecke von einstweiligem oder von endgültigem Rechtsschutz, ergehen nur, wenn der Kläger ein besonderes Interesse gerade am geschuldeten Verhalten hat.
Da sich diese Rechtsbehelfe historisch als Ausnahme zu den klassischen Geldersatzklagen entwickelt haben, wird auch auf letztere kurz Bezug genommen. Ebenso nur im Überblick dargestellt werden die vertragsrechtlichen Grundlagen der Klagen, insbesondere die verschiedenen Arten von Leistungsstörungen. Beispiele aus dem Liegenschafts-, Miet- und Arbeitsrecht demonstrieren, wie die den Ansprüchen zugrundeliegenden Vertragspflichten in der Praxis ermittelt werden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Arzthaftung ist nach wie vor ein Thema in aller Munde in Europa und wird dies schon wegen seiner Komplexität und Aktualität wohl bleiben. Mit der vorliegenden Studie wird die Rechtslage in dreizehn europäischen Rechtsordnungen analysiert und verglichen. In Beantwortung eines einheitlichen Fragebogens bieten Experten aus Belgien, Deutschland, England, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz, Spanien, Tschechien und Ungarn nicht nur einen theoretischen Überblick über ihre jeweiligen nationalen Lösungen im Lichte des dortigen Gesundheitssystems, sondern behandeln auch sechs Fallbeispiele, die auf tatsächlichen Gerichtsentscheiden beruhen. Eine vergleichende Analyse
untersucht sodann diese Länderberichte auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede nicht nur im Haftungsrecht selbst, sondern auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, eventuelle Ansprüche in diesen Ländern durchzusetzen.
Aktualisiert: 2019-10-04
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- Berückschtigung der aktuellen Diskussion
- Durchdachtes Leitkonzept zur raschen Orientierung
- Umfassende Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur
Aktualisiert: 2022-08-09
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Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die Überzeugung, daß alle vertraglichen Pflichten, und mögen sie auch nur einer anderen, im Zentrum des Parteieninteresses stehenden Pflicht dienen, ausreichende Grundlage für einen direkten Erfüllungsanspruch sein können. An jedes Verbot sollte daher auch grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch geknüpft werden können. Eine Entscheidung darüber, ob diese Ansprüche im konkreten Streitfall durchsetzbar sind, hat sich nicht primär an einer Einstufung der zugrundeliegenden Pflicht zu orientieren, sondern an einem Vergleich der von beiden Seiten dargelegten Positionen, wie sie jeweils im Vertrag geplant waren und sich nunmehr beim Konflikt darstellen.
Am Beispiel von drei konkreten Vertragspflichten sammelt der Autor zunächst die in der deutschen Judikatur zu findenden Argumente, mit denen die wechselseitigen Interessen bestimmt und zueinander abgewogen werden. Dabei handelt es sich um Unterlassungsklagen über mietvertragliche Nebenpflichten, die nach § 550 BGB entschieden wurden, den man immer wieder als Beispiel einer ausdrücklich im Gesetz verankerten Regelung von vertraglichen Unterlassungsansprüchen heranzieht. Die grundsätzlich verwandte, durch sondergesetzliche Regelungen allerdings beeinflußte Rechtslage in Österreich stellt Koch in einem eigenen Abschnitt gesondert dar. In einem rechtsvergleichenden Exkurs verweist er auf die Rechte der USA, die zwar vertragliche Ansprüche in einen anderen systematischen Zusammenhang stellen, aber dennoch im wesentlichen zu ähnlichen Ergebnissen führen. Die dazu zitierten amerikanischen Entscheidungen wurden schon deshalb ausgewählt, weil dort eine offene, aber keineswegs ungeordnete Interessensabwägung vorgenommen wird, die auch die Dogmatik nicht auf davon unabhängige Kategorien zurückzuführen versucht.
Nach einer zusammenfassenden Ordnung der zu den drei Fallgruppen gefundenen Argumente stellt der Autor zur Diskussion, inwieweit das darauf aufzubauende Modell einer Interessensabwägung zur Entscheidung über mietvertragliche Unterlassungsansprüche verallgemeinert werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-15
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