Nach 36 Jahren erscheint das von Paul Jansen begründete Werk nunmehr in der 3. Auflage. Wenn auch die grundlegenden Ausführungen des Begründers vielfach erhalten geblieben sind, machten doch die mehr als 70 Gesetzesänderungen seit 1969 in weiten Teilen eine völlige Neubearbeitung erforderlich. Die Unterabschnitte über Betreuungssachen (§§ 65 - 69o) und Unterbringungssachen (§§ 70 - 70n) sind z.B. völlig neu entstanden. Die Neuauflage des Großkommentars berücksichtigt die umfangreichen Änderungen des FGG durch die Gesetzgebung, insb. das Betreuungsgesetz, die Kindschaftsrechtsreformgesetze, das Justizmodernisierungsgesetz einschließlich des am 1.1.2005 in Kraft getretenen Anhörungsrügengesetzes sowie die Umsetzung der Richtlinien des Europäischen Parlaments und auch die Reformdiskussion. Literatur und Judikatur sind bis August 2005 berücksichtigt. Der Großkommentar zum FGG ist für die gerichtliche, notarielle und anwaltlichePraxis, aber auch für die Lehrstühle für Verfahrensrecht sowie die juristischen Fachbibliotheken unentbehrlich. Das Werk wendet sich nicht nur an den Praktiker als Richter, Rechtspfleger, Notar, Rechtsanwalt, Betreuer, sondern auch an die Hochschullehrerund Dozenten an Universitäten und Fachhochschulen. Herausgeber und Autoren haben sämtlich praktische Erfahrungen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B. als Richter, Rechtspfleger, Notar. Sie sind zudem als Lehrende an Hochschulentätig. Ihre Veröffentlichungen reichen vom Familienrecht und Liegenschaftsrecht über das Beurkundungsrecht bis zum Vollstreckungs- und Insolvenzrecht. Einige Werke sind im selben Verlag erschienen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Nach 36 Jahren erscheint das von Paul Jansen begründete Werk nunmehr in der 3. Auflage. Wenn auch die grundlegenden Ausführungen des Begründers vielfach erhalten geblieben sind, machten doch die mehr als 70 Gesetzesänderungen seit 1969 in weiten Teilen eine völlige Neubearbeitung erforderlich. Die Unterabschnitte über Betreuungssachen (§§ 65 - 69o) und Unterbringungssachen (§§ 70 - 70n) sind z.B. völlig neu entstanden. Die Neuauflage des Großkommentars berücksichtigt die umfangreichen Änderungen des FGG durch die Gesetzgebung, insb. das Betreuungsgesetz, die Kindschaftsrechtsreformgesetze, das Justizmodernisierungsgesetz einschließlich des am 1.1.2005 in Kraft getretenen Anhörungsrügengesetzes sowie die Umsetzung der Richtlinien des Europäischen Parlaments und auch die Reformdiskussion. Literatur und Judikatur sind bis August 2005 berücksichtigt. Der Großkommentar zum FGG ist für die gerichtliche, notarielle und anwaltliche Praxis, aber auch für die Lehrstühle für Verfahrensrecht sowie die juristischen Fachbibliotheken unentbehrlich. Das Werk wendet sich nicht nur an den Praktiker als Richter, Rechtspfleger, Notar, Rechtsanwalt, Betreuer, sondern auch an die Hochschullehrer und Dozenten an Universitäten und Fachhochschulen. Herausgeber und Autoren haben sämtlich praktische Erfahrungen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B. als Richter, Rechtspfleger, Notar. Sie sind zudem als Lehrende an Hochschulen tätig. Ihre Veröffentlichungen reichen vom Familienrecht und Liegenschaftsrecht über das Beurkundungsrecht bis zum Vollstreckungs- und Insolvenzrecht. Einige Werke sind im selben Verlag erschienen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Nach 36 Jahren erscheint das von Paul Jansen begründete Werk nunmehr in der 3. Auflage. Wenn auch die grundlegenden Ausführungen des Begründers vielfach erhalten geblieben sind, machten doch die mehr als 70 Gesetzesänderungen seit 1969 in weiten Teilen eine völlige Neubearbeitung erforderlich. Die Unterabschnitte über Betreuungssachen (§§ 65 - 69o) und Unterbringungssachen (§§ 70 - 70n) sind z.B. völlig neu entstanden. Die Neuauflage des Großkommentars berücksichtigt die umfangreichen Änderungen des FGG durch die Gesetzgebung, insb. das Betreuungsgesetz, die Kindschaftsrechtsreformgesetze, das Justizmodernisierungsgesetz einschließlich des am 1.1.2005 in Kraft getretenen Anhörungsrügengesetzes sowie die Umsetzung der Richtlinien des Europäischen Parlaments und auch die Reformdiskussion. Literatur und Judikatur sind bis August 2005 berücksichtigt. Der Großkommentar zum FGG ist für die gerichtliche, notarielle und anwaltliche Praxis, aber auch für die Lehrstühle für Verfahrensrecht sowie die juristischen Fachbibliotheken unentbehrlich. Das Werk wendet sich nicht nur an den Praktiker als Richter, Rechtspfleger, Notar, Rechtsanwalt, Betreuer, sondern auch an die Hochschullehrer und Dozenten an Universitäten und Fachhochschulen. Herausgeber und Autoren haben sämtlich praktische Erfahrungen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B. als Richter, Rechtspfleger, Notar. Sie sind zudem als Lehrende an Hochschulen tätig. Ihre Veröffentlichungen reichen vom Familienrecht und Liegenschaftsrecht über das Beurkundungsrecht bis zum Vollstreckungs- und Insolvenzrecht. Einige Werke sind im selben Verlag erschienen.
Aktualisiert: 2023-03-27
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