Die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung volljährig Gewordener gem. § 1629a i. V. mit §§ 1990, 1991 BGB.

Die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung volljährig Gewordener gem. § 1629a i. V. mit §§ 1990, 1991 BGB. von Konz,  Simone
Mit dem Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz (MHbeG) wurde gem. § 1629a i. V. mit §§ 1990, 1991 BGB für volljährig Gewordene die Möglichkeit geschaffen, ihre Haftung auf das Volljährigkeitsvermögen zu beschränken und in § 723 I 3 Nr. 2 BGB ein Sonderkündigungsrecht für volljährig gewordene Gesellschafter begründet. Das MHbeG wirft zahlreiche Probleme aus den verschiedensten Bereichen des materiellen Zivil- und Prozeßrechts wie dem Minderjährigen- und Familienrecht, dem Schuldrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht und nicht zuletzt dem Recht der Erbenhaftung und dem Vollstreckungsrecht auf, die z. T. noch kaum oder gar nicht behandelt wurden. Auf der Höhe der aktuellen Diskussion in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelt Simone Konz unter Einbeziehung der wichtigsten seit Inkrafttreten des BGB vertretenen Positionen eigenständige praxisgerechte Lösungen. Die Autorin setzt sich umfassend mit dem Regelungsbereich des MHbeG und unter Darstellung der erbrechtlichen Rechtslage den materiellen und prozessualen Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung, insbesondere dem Rechtsverhältnis zwischen volljährig Gewordenen und Altgläubigern, aber auch etwaigen Auswirkungen der Haftungsbeschränkung auf die Zugriffsmöglichkeiten der Neugläubiger auseinander. Hierbei zeigt sie auf, daß die Interessenlage im Fall der Haftungsbeschränkung des volljährig Gewordenen mit der im Erbrecht in vielen Punkten nicht vergleichbar ist. Die Tatsache, daß der volljährig Gewordene im Gegensatz zum Erben kein fremdes Vermögen übernimmt, hat nicht nur auf die Rechtsstellung des volljährig Gewordenen selbst, sondern auch auf die Schutzwürdig- und -bedürftigkeit der Alt- und Neugläubiger Auswirkungen. Aus dem Erbrecht z. T. bekannte Probleme erscheinen hier in anderem Licht und werden eigenständigen, vielfach neuen Lösungen zugeführt. Abgerundet wird die Darstellung durch eine Erörterung des Spannungsverhältnisses des § 1629a BGB zum handelsrechtlichen Verkehrsschutz sowie etwaigen Auswirkungen des MHbeG auf den Minderjährigenschutz und dessen Einfügung in das Haftungssystem. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis 2006 für den wissenschaftlichen Nachwuchs des "Freundeskreises der Trierer Universität e. V."
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung volljährig Gewordener gem. § 1629a i. V. mit §§ 1990, 1991 BGB.

Die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung volljährig Gewordener gem. § 1629a i. V. mit §§ 1990, 1991 BGB. von Konz,  Simone
Mit dem Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz (MHbeG) wurde gem. § 1629a i. V. mit §§ 1990, 1991 BGB für volljährig Gewordene die Möglichkeit geschaffen, ihre Haftung auf das Volljährigkeitsvermögen zu beschränken und in § 723 I 3 Nr. 2 BGB ein Sonderkündigungsrecht für volljährig gewordene Gesellschafter begründet. Das MHbeG wirft zahlreiche Probleme aus den verschiedensten Bereichen des materiellen Zivil- und Prozeßrechts wie dem Minderjährigen- und Familienrecht, dem Schuldrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht und nicht zuletzt dem Recht der Erbenhaftung und dem Vollstreckungsrecht auf, die z. T. noch kaum oder gar nicht behandelt wurden. Auf der Höhe der aktuellen Diskussion in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelt Simone Konz unter Einbeziehung der wichtigsten seit Inkrafttreten des BGB vertretenen Positionen eigenständige praxisgerechte Lösungen. Die Autorin setzt sich umfassend mit dem Regelungsbereich des MHbeG und unter Darstellung der erbrechtlichen Rechtslage den materiellen und prozessualen Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung, insbesondere dem Rechtsverhältnis zwischen volljährig Gewordenen und Altgläubigern, aber auch etwaigen Auswirkungen der Haftungsbeschränkung auf die Zugriffsmöglichkeiten der Neugläubiger auseinander. Hierbei zeigt sie auf, daß die Interessenlage im Fall der Haftungsbeschränkung des volljährig Gewordenen mit der im Erbrecht in vielen Punkten nicht vergleichbar ist. Die Tatsache, daß der volljährig Gewordene im Gegensatz zum Erben kein fremdes Vermögen übernimmt, hat nicht nur auf die Rechtsstellung des volljährig Gewordenen selbst, sondern auch auf die Schutzwürdig- und -bedürftigkeit der Alt- und Neugläubiger Auswirkungen. Aus dem Erbrecht z. T. bekannte Probleme erscheinen hier in anderem Licht und werden eigenständigen, vielfach neuen Lösungen zugeführt. Abgerundet wird die Darstellung durch eine Erörterung des Spannungsverhältnisses des § 1629a BGB zum handelsrechtlichen Verkehrsschutz sowie etwaigen Auswirkungen des MHbeG auf den Minderjährigenschutz und dessen Einfügung in das Haftungssystem. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis 2006 für den wissenschaftlichen Nachwuchs des "Freundeskreises der Trierer Universität e. V."
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Die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung volljährig Gewordener gem. § 1629a i. V. mit §§ 1990, 1991 BGB.

Die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung volljährig Gewordener gem. § 1629a i. V. mit §§ 1990, 1991 BGB. von Konz,  Simone
Mit dem Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz (MHbeG) wurde gem. § 1629a i. V. mit §§ 1990, 1991 BGB für volljährig Gewordene die Möglichkeit geschaffen, ihre Haftung auf das Volljährigkeitsvermögen zu beschränken und in § 723 I 3 Nr. 2 BGB ein Sonderkündigungsrecht für volljährig gewordene Gesellschafter begründet. Das MHbeG wirft zahlreiche Probleme aus den verschiedensten Bereichen des materiellen Zivil- und Prozeßrechts wie dem Minderjährigen- und Familienrecht, dem Schuldrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht und nicht zuletzt dem Recht der Erbenhaftung und dem Vollstreckungsrecht auf, die z. T. noch kaum oder gar nicht behandelt wurden. Auf der Höhe der aktuellen Diskussion in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelt Simone Konz unter Einbeziehung der wichtigsten seit Inkrafttreten des BGB vertretenen Positionen eigenständige praxisgerechte Lösungen. Die Autorin setzt sich umfassend mit dem Regelungsbereich des MHbeG und unter Darstellung der erbrechtlichen Rechtslage den materiellen und prozessualen Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung, insbesondere dem Rechtsverhältnis zwischen volljährig Gewordenen und Altgläubigern, aber auch etwaigen Auswirkungen der Haftungsbeschränkung auf die Zugriffsmöglichkeiten der Neugläubiger auseinander. Hierbei zeigt sie auf, daß die Interessenlage im Fall der Haftungsbeschränkung des volljährig Gewordenen mit der im Erbrecht in vielen Punkten nicht vergleichbar ist. Die Tatsache, daß der volljährig Gewordene im Gegensatz zum Erben kein fremdes Vermögen übernimmt, hat nicht nur auf die Rechtsstellung des volljährig Gewordenen selbst, sondern auch auf die Schutzwürdig- und -bedürftigkeit der Alt- und Neugläubiger Auswirkungen. Aus dem Erbrecht z. T. bekannte Probleme erscheinen hier in anderem Licht und werden eigenständigen, vielfach neuen Lösungen zugeführt. Abgerundet wird die Darstellung durch eine Erörterung des Spannungsverhältnisses des § 1629a BGB zum handelsrechtlichen Verkehrsschutz sowie etwaigen Auswirkungen des MHbeG auf den Minderjährigenschutz und dessen Einfügung in das Haftungssystem. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis 2006 für den wissenschaftlichen Nachwuchs des "Freundeskreises der Trierer Universität e. V."
Aktualisiert: 2023-05-20
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Mit dem Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz (MHbeG) wurde gem. § 1629a i. V. mit §§ 1990, 1991 BGB für volljährig Gewordene die Möglichkeit geschaffen, ihre Haftung auf das Volljährigkeitsvermögen zu beschränken und in § 723 I 3 Nr. 2 BGB ein Sonderkündigungsrecht für volljährig gewordene Gesellschafter begründet. Das MHbeG wirft zahlreiche Probleme aus den verschiedensten Bereichen des materiellen Zivil- und Prozeßrechts wie dem Minderjährigen- und Familienrecht, dem Schuldrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht und nicht zuletzt dem Recht der Erbenhaftung und dem Vollstreckungsrecht auf, die z. T. noch kaum oder gar nicht behandelt wurden. Auf der Höhe der aktuellen Diskussion in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelt Simone Konz unter Einbeziehung der wichtigsten seit Inkrafttreten des BGB vertretenen Positionen eigenständige praxisgerechte Lösungen. Die Autorin setzt sich umfassend mit dem Regelungsbereich des MHbeG und unter Darstellung der erbrechtlichen Rechtslage den materiellen und prozessualen Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung, insbesondere dem Rechtsverhältnis zwischen volljährig Gewordenen und Altgläubigern, aber auch etwaigen Auswirkungen der Haftungsbeschränkung auf die Zugriffsmöglichkeiten der Neugläubiger auseinander. Hierbei zeigt sie auf, daß die Interessenlage im Fall der Haftungsbeschränkung des volljährig Gewordenen mit der im Erbrecht in vielen Punkten nicht vergleichbar ist. Die Tatsache, daß der volljährig Gewordene im Gegensatz zum Erben kein fremdes Vermögen übernimmt, hat nicht nur auf die Rechtsstellung des volljährig Gewordenen selbst, sondern auch auf die Schutzwürdig- und -bedürftigkeit der Alt- und Neugläubiger Auswirkungen. Aus dem Erbrecht z. T. bekannte Probleme erscheinen hier in anderem Licht und werden eigenständigen, vielfach neuen Lösungen zugeführt. Abgerundet wird die Darstellung durch eine Erörterung des Spannungsverhältnisses des § 1629a BGB zum handelsrechtlichen Verkehrsschutz sowie etwaigen Auswirkungen des MHbeG auf den Minderjährigenschutz und dessen Einfügung in das Haftungssystem. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis 2006 für den wissenschaftlichen Nachwuchs des "Freundeskreises der Trierer Universität e. V."
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