Staat ohne Verantwortung?

Staat ohne Verantwortung? von Critchley,  Simon, Delhom,  Pascal, Fraser,  Nancy, Gerhardt,  Volker, Heidbrink,  Ludger, Hirsch,  Alfred, Hubig,  Christoph, Kersting,  Wolfgang, Klages,  Helmut, Klass,  Tobias Nikolaus, Krawietz,  Werner, Ladeur,  Karl-Heinz, Mayntz,  Renate, Münch,  Richard, Nida-Ruemelin,  Julian, Richter,  Emmanuel, Schuppert,  Gunnar Folke, Spaemann,  Robert, Stegmaier,  Werner, Vanni,  Michel
Angesichts aktueller Probleme wie Reform des Arbeitsmarktes, Umbau der Wohlfahrtsgesellschaft und Privatisierung öffentlicher Einrichtungen gibt der Staat erhebliche Teile seiner Verantwortung an soziale Akteure und Organisationen, den Dritten Sektor, sowie an Verbände und Unternehmen ab. Die Autoren des Bandes (u. a. Wolfgang Kersting, Hermann Lübbe, Renate Mayntz, Julian Nida-Rümelin, Gunnar Folke Schuppert und Robert Spaemann) untersuchen, welche Auswirkungen der Rückzug des Staates aus der Erfüllungsverantwortung auf seine Steuerungsfähigkeit hat.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Staat ohne Verantwortung?

Staat ohne Verantwortung? von Critchley,  Simon, Delhom,  Pascal, Fraser,  Nancy, Gerhardt,  Volker, Heidbrink,  Ludger, Hirsch,  Alfred, Hubig,  Christoph, Kersting,  Wolfgang, Klages,  Helmut, Klass,  Tobias Nikolaus, Krawietz,  Werner, Ladeur,  Karl-Heinz, Mayntz,  Renate, Münch,  Richard, Nida-Ruemelin,  Julian, Richter,  Emmanuel, Schuppert,  Gunnar Folke, Spaemann,  Robert, Stegmaier,  Werner, Vanni,  Michel
Angesichts aktueller Probleme wie Reform des Arbeitsmarktes, Umbau der Wohlfahrtsgesellschaft und Privatisierung öffentlicher Einrichtungen gibt der Staat erhebliche Teile seiner Verantwortung an soziale Akteure und Organisationen, den Dritten Sektor, sowie an Verbände und Unternehmen ab. Die Autoren des Bandes (u. a. Wolfgang Kersting, Hermann Lübbe, Renate Mayntz, Julian Nida-Rümelin, Gunnar Folke Schuppert und Robert Spaemann) untersuchen, welche Auswirkungen der Rückzug des Staates aus der Erfüllungsverantwortung auf seine Steuerungsfähigkeit hat.
Aktualisiert: 2023-06-25
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Staat ohne Verantwortung?

Staat ohne Verantwortung? von Critchley,  Simon, Delhom,  Pascal, Fraser,  Nancy, Gerhardt,  Volker, Heidbrink,  Ludger, Hirsch,  Alfred, Hubig,  Christoph, Kersting,  Wolfgang, Klages,  Helmut, Klass,  Tobias Nikolaus, Krawietz,  Werner, Ladeur,  Karl-Heinz, Mayntz,  Renate, Münch,  Richard, Nida-Ruemelin,  Julian, Richter,  Emmanuel, Schuppert,  Gunnar Folke, Spaemann,  Robert, Stegmaier,  Werner, Vanni,  Michel
Angesichts aktueller Probleme wie Reform des Arbeitsmarktes, Umbau der Wohlfahrtsgesellschaft und Privatisierung öffentlicher Einrichtungen gibt der Staat erhebliche Teile seiner Verantwortung an soziale Akteure und Organisationen, den Dritten Sektor, sowie an Verbände und Unternehmen ab. Die Autoren des Bandes (u. a. Wolfgang Kersting, Hermann Lübbe, Renate Mayntz, Julian Nida-Rümelin, Gunnar Folke Schuppert und Robert Spaemann) untersuchen, welche Auswirkungen der Rückzug des Staates aus der Erfüllungsverantwortung auf seine Steuerungsfähigkeit hat.
Aktualisiert: 2023-06-25
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Staat ohne Verantwortung? von Critchley,  Simon, Delhom,  Pascal, Fraser,  Nancy, Gerhardt,  Volker, Heidbrink,  Ludger, Hirsch,  Alfred, Hubig,  Christoph, Kersting,  Wolfgang, Klages,  Helmut, Klass,  Tobias Nikolaus, Krawietz,  Werner, Ladeur,  Karl-Heinz, Mayntz,  Renate, Münch,  Richard, Nida-Ruemelin,  Julian, Richter,  Emmanuel, Schuppert,  Gunnar Folke, Spaemann,  Robert, Stegmaier,  Werner, Vanni,  Michel
Angesichts aktueller Probleme wie Reform des Arbeitsmarktes, Umbau der Wohlfahrtsgesellschaft und Privatisierung öffentlicher Einrichtungen gibt der Staat erhebliche Teile seiner Verantwortung an soziale Akteure und Organisationen, den Dritten Sektor, sowie an Verbände und Unternehmen ab. Die Autoren des Bandes (u. a. Wolfgang Kersting, Hermann Lübbe, Renate Mayntz, Julian Nida-Rümelin, Gunnar Folke Schuppert und Robert Spaemann) untersuchen, welche Auswirkungen der Rückzug des Staates aus der Erfüllungsverantwortung auf seine Steuerungsfähigkeit hat.
Aktualisiert: 2023-06-25
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Staat ohne Verantwortung?

Staat ohne Verantwortung? von Critchley,  Simon, Delhom,  Pascal, Fraser,  Nancy, Gerhardt,  Volker, Heidbrink,  Ludger, Hirsch,  Alfred, Hubig,  Christoph, Kersting,  Wolfgang, Klages,  Helmut, Klass,  Tobias Nikolaus, Krawietz,  Werner, Ladeur,  Karl-Heinz, Mayntz,  Renate, Münch,  Richard, Nida-Ruemelin,  Julian, Richter,  Emmanuel, Schuppert,  Gunnar Folke, Spaemann,  Robert, Stegmaier,  Werner, Vanni,  Michel
Angesichts aktueller Probleme wie Reform des Arbeitsmarktes, Umbau der Wohlfahrtsgesellschaft und Privatisierung öffentlicher Einrichtungen gibt der Staat erhebliche Teile seiner Verantwortung an soziale Akteure und Organisationen, den Dritten Sektor, sowie an Verbände und Unternehmen ab. Die Autoren des Bandes (u. a. Wolfgang Kersting, Hermann Lübbe, Renate Mayntz, Julian Nida-Rümelin, Gunnar Folke Schuppert und Robert Spaemann) untersuchen, welche Auswirkungen der Rückzug des Staates aus der Erfüllungsverantwortung auf seine Steuerungsfähigkeit hat.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Verfassungsstaat, Stabilität und Variabilität des Rechts im modernen Rechtssystem.

Verfassungsstaat, Stabilität und Variabilität des Rechts im modernen Rechtssystem. von Krawietz,  Werner, Samu,  Mihály, Szilágyi,  Péter
Veränderung des Rechts ist heute nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel. Moderne Verfassungen enthalten gewöhnlich auch Rechtsvorschriften, durch die das Normieren selbst normiert wird. Auf diese Weise wird der Verfassungsstaat in die Lage versetzt, nicht nur das von ihm selbst gesetzte Recht, insbesondere das Gesetzesrecht, fortlaufend zu ändern, sondern auch die Verfassung selbst. Auch die tiefgreifenden Prozesse einer "Systemumwandlung", die sich in Ungarn in jüngster Vergangenheit mit dem Übergang zur Demokratie vollzogen haben, sind im Rahmen des Verfassungsstaats als reguläre Veränderungen des Rechts bewältigt worden. Dies wirft naturgemäß die Frage auf, ob und wie unter den sozialen Bedingungen einer "Änderbarkeit allen Rechts", die in den staatlich organisierten Rechtssystemen fortlaufende Veränderungen der Rechtsordnung zur Folge hat, die normative "Identität der politisch-rechtlichen Ordnung des Gemeinwesens" gewahrt werden kann. Dieses Problem stellt sich vor allem als Frage nach der zu gewährleistenden "Einheit des Verfassungs- und Rechtsstaats", der bestimmter institutioneller, organisatorischer und prozeduraler Vorkehrungen bedarf, wenn er auf Dauer Bestand haben soll. Alle derartigen Veränderungen des Rechts betreffen gewöhnlich das Verhältnis von Text und Kontext eines Rechtssystems. Wenn sich die soziale Umwelt eines staatlich organisierten Rechtssystems, das heißt: sein politischer, wirtschaftlicher und sozialer Kontext verändert, dann muß sich auch das "Recht" selbst, letzteres hier verstanden als "eine" politische, von staatlicher Autorität und Macht gestützte, "normative Struktur der Gesellschaft", verändern können, d. h. hinreichend variabel sein. Ein Wechsel im Recht manifestiert sich in erster Linie in den Veränderungen, die an den Rechtstexten vorgenommen werden, oder in den Auffassungsunterschieden, die - ohne ausdrückliche Änderung des Rechtstextes - zunächst im Wege der Interpretation von Rechtsvorschriften ausgetragen werden, ohne jedoch die vorausliegenden Konflikte wirklich bereinigen zu können. Freilich sind - jedenfalls in demokratisch verfaßten politischen Systemen, die auf soziale Kompromisse angewiesen sind - die zur Verfügung stehenden Mehrheiten nicht immer so beschaffen, daß die "de lege ferenda" erforderlichen Anpassungsleistungen an den sich vollziehenden sozialen Wandel hinreichend rasch vorgenommen werden können. Es bleibt deshalb in den durch Selbstregulierung charakterisierten Rechtssystemen der modernen Gesellschaft ein stets prekäres Problem, die sich ereignenden Veränderungen des Rechts mit den Erfordernissen eines kontinuierlichen Fortbestehens und der Stabilität des Rechtssystems in Einklang zu bringen. Das vorliegende "Sonderheft Ungarn" mit den Referaten zu einem Internationalen Symposium "Verfassungsstaat und Veränderung des Rechts", das in der Budapester Juristischen Fakultät vom Lehrstuhl für Staats- und Rechtstheorie der Eötvös Lorand Universität (ELTE) veranstaltet wurde, vereinigt eine Reihe von - zum Teil überarbeiteten, zum Teil erst unter dem Eindruck der lebhaften Diskussionen nachträglich verfaßten - Beiträgen, die sich hauptsächlich mit den demokratischen Systemumwandlungen in Ungarn, aber am Rande auch mit denjenigen in Deutschland befassen. Veranstalter und Teilnehmer sehen nach wie vor den Trend ihrer Analysen als durch die politischen und rechtlichen Veränderungen bestätigt an. Dies gilt - neben dem Regierungswechsel und dem Arrangement auf der politischen Bühne - vor allem auch für die neue Phase des Systemwechsels, der mit den sogenannten Stabilisierungsmaßnahmen im März 1995 begann und dessen Hauptanliegen und Zentralproblem in dem gesellschaftspolitischen Anliegen zu erblicken ist, die großen Verteilungssysteme (Sozialversicherung, Gesundheitswesen, Unterrichtswesen usf.) im marktwirtschaftlichen und rechtsstaatlichen Sinne umzubauen. Ob derartige Maßnahmen den bestehenden Anforderungen an Rechtssicherheit und Gerechtigkeit zu genügen vermögen, steht auf einem anderen Blatt. Bestätigt hat sich auch die Einsicht, daß die Probleme der Systemumwandlung - auch jenseits der Grenzen Ungarns - alle angehen und für die gesamte Rechtswissenschaft in Europa von Interesse sind.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Verfassungsstaat, Stabilität und Variabilität des Rechts im modernen Rechtssystem.

Verfassungsstaat, Stabilität und Variabilität des Rechts im modernen Rechtssystem. von Krawietz,  Werner, Samu,  Mihály, Szilágyi,  Péter
Veränderung des Rechts ist heute nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel. Moderne Verfassungen enthalten gewöhnlich auch Rechtsvorschriften, durch die das Normieren selbst normiert wird. Auf diese Weise wird der Verfassungsstaat in die Lage versetzt, nicht nur das von ihm selbst gesetzte Recht, insbesondere das Gesetzesrecht, fortlaufend zu ändern, sondern auch die Verfassung selbst. Auch die tiefgreifenden Prozesse einer "Systemumwandlung", die sich in Ungarn in jüngster Vergangenheit mit dem Übergang zur Demokratie vollzogen haben, sind im Rahmen des Verfassungsstaats als reguläre Veränderungen des Rechts bewältigt worden. Dies wirft naturgemäß die Frage auf, ob und wie unter den sozialen Bedingungen einer "Änderbarkeit allen Rechts", die in den staatlich organisierten Rechtssystemen fortlaufende Veränderungen der Rechtsordnung zur Folge hat, die normative "Identität der politisch-rechtlichen Ordnung des Gemeinwesens" gewahrt werden kann. Dieses Problem stellt sich vor allem als Frage nach der zu gewährleistenden "Einheit des Verfassungs- und Rechtsstaats", der bestimmter institutioneller, organisatorischer und prozeduraler Vorkehrungen bedarf, wenn er auf Dauer Bestand haben soll. Alle derartigen Veränderungen des Rechts betreffen gewöhnlich das Verhältnis von Text und Kontext eines Rechtssystems. Wenn sich die soziale Umwelt eines staatlich organisierten Rechtssystems, das heißt: sein politischer, wirtschaftlicher und sozialer Kontext verändert, dann muß sich auch das "Recht" selbst, letzteres hier verstanden als "eine" politische, von staatlicher Autorität und Macht gestützte, "normative Struktur der Gesellschaft", verändern können, d. h. hinreichend variabel sein. Ein Wechsel im Recht manifestiert sich in erster Linie in den Veränderungen, die an den Rechtstexten vorgenommen werden, oder in den Auffassungsunterschieden, die - ohne ausdrückliche Änderung des Rechtstextes - zunächst im Wege der Interpretation von Rechtsvorschriften ausgetragen werden, ohne jedoch die vorausliegenden Konflikte wirklich bereinigen zu können. Freilich sind - jedenfalls in demokratisch verfaßten politischen Systemen, die auf soziale Kompromisse angewiesen sind - die zur Verfügung stehenden Mehrheiten nicht immer so beschaffen, daß die "de lege ferenda" erforderlichen Anpassungsleistungen an den sich vollziehenden sozialen Wandel hinreichend rasch vorgenommen werden können. Es bleibt deshalb in den durch Selbstregulierung charakterisierten Rechtssystemen der modernen Gesellschaft ein stets prekäres Problem, die sich ereignenden Veränderungen des Rechts mit den Erfordernissen eines kontinuierlichen Fortbestehens und der Stabilität des Rechtssystems in Einklang zu bringen. Das vorliegende "Sonderheft Ungarn" mit den Referaten zu einem Internationalen Symposium "Verfassungsstaat und Veränderung des Rechts", das in der Budapester Juristischen Fakultät vom Lehrstuhl für Staats- und Rechtstheorie der Eötvös Lorand Universität (ELTE) veranstaltet wurde, vereinigt eine Reihe von - zum Teil überarbeiteten, zum Teil erst unter dem Eindruck der lebhaften Diskussionen nachträglich verfaßten - Beiträgen, die sich hauptsächlich mit den demokratischen Systemumwandlungen in Ungarn, aber am Rande auch mit denjenigen in Deutschland befassen. Veranstalter und Teilnehmer sehen nach wie vor den Trend ihrer Analysen als durch die politischen und rechtlichen Veränderungen bestätigt an. Dies gilt - neben dem Regierungswechsel und dem Arrangement auf der politischen Bühne - vor allem auch für die neue Phase des Systemwechsels, der mit den sogenannten Stabilisierungsmaßnahmen im März 1995 begann und dessen Hauptanliegen und Zentralproblem in dem gesellschaftspolitischen Anliegen zu erblicken ist, die großen Verteilungssysteme (Sozialversicherung, Gesundheitswesen, Unterrichtswesen usf.) im marktwirtschaftlichen und rechtsstaatlichen Sinne umzubauen. Ob derartige Maßnahmen den bestehenden Anforderungen an Rechtssicherheit und Gerechtigkeit zu genügen vermögen, steht auf einem anderen Blatt. Bestätigt hat sich auch die Einsicht, daß die Probleme der Systemumwandlung - auch jenseits der Grenzen Ungarns - alle angehen und für die gesamte Rechtswissenschaft in Europa von Interesse sind.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Verfassungsstaat, Stabilität und Variabilität des Rechts im modernen Rechtssystem.

Verfassungsstaat, Stabilität und Variabilität des Rechts im modernen Rechtssystem. von Krawietz,  Werner, Samu,  Mihály, Szilágyi,  Péter
Veränderung des Rechts ist heute nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel. Moderne Verfassungen enthalten gewöhnlich auch Rechtsvorschriften, durch die das Normieren selbst normiert wird. Auf diese Weise wird der Verfassungsstaat in die Lage versetzt, nicht nur das von ihm selbst gesetzte Recht, insbesondere das Gesetzesrecht, fortlaufend zu ändern, sondern auch die Verfassung selbst. Auch die tiefgreifenden Prozesse einer "Systemumwandlung", die sich in Ungarn in jüngster Vergangenheit mit dem Übergang zur Demokratie vollzogen haben, sind im Rahmen des Verfassungsstaats als reguläre Veränderungen des Rechts bewältigt worden. Dies wirft naturgemäß die Frage auf, ob und wie unter den sozialen Bedingungen einer "Änderbarkeit allen Rechts", die in den staatlich organisierten Rechtssystemen fortlaufende Veränderungen der Rechtsordnung zur Folge hat, die normative "Identität der politisch-rechtlichen Ordnung des Gemeinwesens" gewahrt werden kann. Dieses Problem stellt sich vor allem als Frage nach der zu gewährleistenden "Einheit des Verfassungs- und Rechtsstaats", der bestimmter institutioneller, organisatorischer und prozeduraler Vorkehrungen bedarf, wenn er auf Dauer Bestand haben soll. Alle derartigen Veränderungen des Rechts betreffen gewöhnlich das Verhältnis von Text und Kontext eines Rechtssystems. Wenn sich die soziale Umwelt eines staatlich organisierten Rechtssystems, das heißt: sein politischer, wirtschaftlicher und sozialer Kontext verändert, dann muß sich auch das "Recht" selbst, letzteres hier verstanden als "eine" politische, von staatlicher Autorität und Macht gestützte, "normative Struktur der Gesellschaft", verändern können, d. h. hinreichend variabel sein. Ein Wechsel im Recht manifestiert sich in erster Linie in den Veränderungen, die an den Rechtstexten vorgenommen werden, oder in den Auffassungsunterschieden, die - ohne ausdrückliche Änderung des Rechtstextes - zunächst im Wege der Interpretation von Rechtsvorschriften ausgetragen werden, ohne jedoch die vorausliegenden Konflikte wirklich bereinigen zu können. Freilich sind - jedenfalls in demokratisch verfaßten politischen Systemen, die auf soziale Kompromisse angewiesen sind - die zur Verfügung stehenden Mehrheiten nicht immer so beschaffen, daß die "de lege ferenda" erforderlichen Anpassungsleistungen an den sich vollziehenden sozialen Wandel hinreichend rasch vorgenommen werden können. Es bleibt deshalb in den durch Selbstregulierung charakterisierten Rechtssystemen der modernen Gesellschaft ein stets prekäres Problem, die sich ereignenden Veränderungen des Rechts mit den Erfordernissen eines kontinuierlichen Fortbestehens und der Stabilität des Rechtssystems in Einklang zu bringen. Das vorliegende "Sonderheft Ungarn" mit den Referaten zu einem Internationalen Symposium "Verfassungsstaat und Veränderung des Rechts", das in der Budapester Juristischen Fakultät vom Lehrstuhl für Staats- und Rechtstheorie der Eötvös Lorand Universität (ELTE) veranstaltet wurde, vereinigt eine Reihe von - zum Teil überarbeiteten, zum Teil erst unter dem Eindruck der lebhaften Diskussionen nachträglich verfaßten - Beiträgen, die sich hauptsächlich mit den demokratischen Systemumwandlungen in Ungarn, aber am Rande auch mit denjenigen in Deutschland befassen. Veranstalter und Teilnehmer sehen nach wie vor den Trend ihrer Analysen als durch die politischen und rechtlichen Veränderungen bestätigt an. Dies gilt - neben dem Regierungswechsel und dem Arrangement auf der politischen Bühne - vor allem auch für die neue Phase des Systemwechsels, der mit den sogenannten Stabilisierungsmaßnahmen im März 1995 begann und dessen Hauptanliegen und Zentralproblem in dem gesellschaftspolitischen Anliegen zu erblicken ist, die großen Verteilungssysteme (Sozialversicherung, Gesundheitswesen, Unterrichtswesen usf.) im marktwirtschaftlichen und rechtsstaatlichen Sinne umzubauen. Ob derartige Maßnahmen den bestehenden Anforderungen an Rechtssicherheit und Gerechtigkeit zu genügen vermögen, steht auf einem anderen Blatt. Bestätigt hat sich auch die Einsicht, daß die Probleme der Systemumwandlung - auch jenseits der Grenzen Ungarns - alle angehen und für die gesamte Rechtswissenschaft in Europa von Interesse sind.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Gewohnheitsrecht – Rechtsprinzipien – Rechtsbewußtsein.

Gewohnheitsrecht – Rechtsprinzipien – Rechtsbewußtsein. von Krawietz,  Werner, Sproede,  Alfred
Dieses Sonderheft, fokussiert auf Rußland und Osteuropa, schließt an frühere Untersuchungen zur Rechtskommunikation an, in denen die Rechtssysteme der modernen Gesellschaft - unbeschadet der fortlaufenden Transformationsprozesse in West und Ost! - im geschichtlichen, politisch-kulturellen und weltgesellschaftlichen Zusammenhang als Informations- und Kommunikationssysteme verstanden werden. Es bündelt die Proceedings eines internationalen und interdisziplinären Symposiums, das an der Universität Münster unter dem Rahmenthema "Recht - Norm - Kanon: Symbolische Ordnungen in den Kulturen Osteuropas" stattfand. Die fachsystematisch heterogenen Beiträge sind - ihren Schwerpunkten nach - der Osteuropa-Forschung, der Geschichte, der Slavistik, Baltistik und Germanistik zuzurechnen, doch werden auch sonstige sprachwissenschaftliche und linguistische Themen, politik- und kulturwissenschaftliche Problemstellungen sowie ausgewählte Fragestellungen des geltenden Rechts (Rechtsstaat, Sozialstaat) und der Rechtsphilosophie behandelt, vor allem mit Blick auf Rußland und seine europäischen Nachbarn. Dies geschieht zugleich in komparativer, auf die zunehmende Globalisierung aller Rechtskommunikation gerichteter Perspektive. Der hier verwendete Begriff der normativen Kommunikation, insbesondere derjenigen im Bereich des Rechts - manche Autoren sprechen lieber von juristischer Hermeneutik, Rhetorik oder vom Diskurs - deckt den gesamten Gegenstandsbereich wirklicher/möglicher Kommunikation von Recht ab, umfaßt also auch die sozialen Beziehungen zwischen den Rechtsnormen und dem Handeln. Recht und Rechtsordnung werden somit nicht reduziert auf das vom Staate gesetzte oder wie auch immer von ihm abgeleitete Recht, sondern als Ausdruck sozialer Kontrolle und politischer Kultur verstanden, d. h. nicht nur in nationaler, sondern auch in inter-, supra- und transnationaler Perspektive gedeutet. In rechts- und gesellschaftstheoretischer Hinsicht werden drei Problemkreise behandelt, nämlich (i) die vielschichtige Problematik der politisch, kulturell und sozial geprägten Ausbildung des Rechtsbewußtseins, die nicht nur Rußland und Osteuropa betrifft, weil sie sich nicht bloß lokal und regional, sondern global stellt. Ferner ging und geht es (ii) um die Ausbildung und Entwicklung von Rechtsgemeinschaften neben und unabhängig vom Staat und etwaigen zwischenstaatlichen Rechtsbildungen, also auch um transnationale Gebilde - und (iii) um die in den diversen Rechtssystemen sich bietenden Möglichkeiten der Beobachtung (Selbstbeobachtung, Fremdbeobachtung) und Beschreibung der existierenden Rechtsstrukturen und ihrer Verbindung mit den Tiefenstrukturen der Gesellschaft.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Gewohnheitsrecht – Rechtsprinzipien – Rechtsbewußtsein.

Gewohnheitsrecht – Rechtsprinzipien – Rechtsbewußtsein. von Krawietz,  Werner, Sproede,  Alfred
Dieses Sonderheft, fokussiert auf Rußland und Osteuropa, schließt an frühere Untersuchungen zur Rechtskommunikation an, in denen die Rechtssysteme der modernen Gesellschaft - unbeschadet der fortlaufenden Transformationsprozesse in West und Ost! - im geschichtlichen, politisch-kulturellen und weltgesellschaftlichen Zusammenhang als Informations- und Kommunikationssysteme verstanden werden. Es bündelt die Proceedings eines internationalen und interdisziplinären Symposiums, das an der Universität Münster unter dem Rahmenthema "Recht - Norm - Kanon: Symbolische Ordnungen in den Kulturen Osteuropas" stattfand. Die fachsystematisch heterogenen Beiträge sind - ihren Schwerpunkten nach - der Osteuropa-Forschung, der Geschichte, der Slavistik, Baltistik und Germanistik zuzurechnen, doch werden auch sonstige sprachwissenschaftliche und linguistische Themen, politik- und kulturwissenschaftliche Problemstellungen sowie ausgewählte Fragestellungen des geltenden Rechts (Rechtsstaat, Sozialstaat) und der Rechtsphilosophie behandelt, vor allem mit Blick auf Rußland und seine europäischen Nachbarn. Dies geschieht zugleich in komparativer, auf die zunehmende Globalisierung aller Rechtskommunikation gerichteter Perspektive. Der hier verwendete Begriff der normativen Kommunikation, insbesondere derjenigen im Bereich des Rechts - manche Autoren sprechen lieber von juristischer Hermeneutik, Rhetorik oder vom Diskurs - deckt den gesamten Gegenstandsbereich wirklicher/möglicher Kommunikation von Recht ab, umfaßt also auch die sozialen Beziehungen zwischen den Rechtsnormen und dem Handeln. Recht und Rechtsordnung werden somit nicht reduziert auf das vom Staate gesetzte oder wie auch immer von ihm abgeleitete Recht, sondern als Ausdruck sozialer Kontrolle und politischer Kultur verstanden, d. h. nicht nur in nationaler, sondern auch in inter-, supra- und transnationaler Perspektive gedeutet. In rechts- und gesellschaftstheoretischer Hinsicht werden drei Problemkreise behandelt, nämlich (i) die vielschichtige Problematik der politisch, kulturell und sozial geprägten Ausbildung des Rechtsbewußtseins, die nicht nur Rußland und Osteuropa betrifft, weil sie sich nicht bloß lokal und regional, sondern global stellt. Ferner ging und geht es (ii) um die Ausbildung und Entwicklung von Rechtsgemeinschaften neben und unabhängig vom Staat und etwaigen zwischenstaatlichen Rechtsbildungen, also auch um transnationale Gebilde - und (iii) um die in den diversen Rechtssystemen sich bietenden Möglichkeiten der Beobachtung (Selbstbeobachtung, Fremdbeobachtung) und Beschreibung der existierenden Rechtsstrukturen und ihrer Verbindung mit den Tiefenstrukturen der Gesellschaft.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Gewohnheitsrecht – Rechtsprinzipien – Rechtsbewußtsein.

Gewohnheitsrecht – Rechtsprinzipien – Rechtsbewußtsein. von Krawietz,  Werner, Sproede,  Alfred
Dieses Sonderheft, fokussiert auf Rußland und Osteuropa, schließt an frühere Untersuchungen zur Rechtskommunikation an, in denen die Rechtssysteme der modernen Gesellschaft - unbeschadet der fortlaufenden Transformationsprozesse in West und Ost! - im geschichtlichen, politisch-kulturellen und weltgesellschaftlichen Zusammenhang als Informations- und Kommunikationssysteme verstanden werden. Es bündelt die Proceedings eines internationalen und interdisziplinären Symposiums, das an der Universität Münster unter dem Rahmenthema "Recht - Norm - Kanon: Symbolische Ordnungen in den Kulturen Osteuropas" stattfand. Die fachsystematisch heterogenen Beiträge sind - ihren Schwerpunkten nach - der Osteuropa-Forschung, der Geschichte, der Slavistik, Baltistik und Germanistik zuzurechnen, doch werden auch sonstige sprachwissenschaftliche und linguistische Themen, politik- und kulturwissenschaftliche Problemstellungen sowie ausgewählte Fragestellungen des geltenden Rechts (Rechtsstaat, Sozialstaat) und der Rechtsphilosophie behandelt, vor allem mit Blick auf Rußland und seine europäischen Nachbarn. Dies geschieht zugleich in komparativer, auf die zunehmende Globalisierung aller Rechtskommunikation gerichteter Perspektive. Der hier verwendete Begriff der normativen Kommunikation, insbesondere derjenigen im Bereich des Rechts - manche Autoren sprechen lieber von juristischer Hermeneutik, Rhetorik oder vom Diskurs - deckt den gesamten Gegenstandsbereich wirklicher/möglicher Kommunikation von Recht ab, umfaßt also auch die sozialen Beziehungen zwischen den Rechtsnormen und dem Handeln. Recht und Rechtsordnung werden somit nicht reduziert auf das vom Staate gesetzte oder wie auch immer von ihm abgeleitete Recht, sondern als Ausdruck sozialer Kontrolle und politischer Kultur verstanden, d. h. nicht nur in nationaler, sondern auch in inter-, supra- und transnationaler Perspektive gedeutet. In rechts- und gesellschaftstheoretischer Hinsicht werden drei Problemkreise behandelt, nämlich (i) die vielschichtige Problematik der politisch, kulturell und sozial geprägten Ausbildung des Rechtsbewußtseins, die nicht nur Rußland und Osteuropa betrifft, weil sie sich nicht bloß lokal und regional, sondern global stellt. Ferner ging und geht es (ii) um die Ausbildung und Entwicklung von Rechtsgemeinschaften neben und unabhängig vom Staat und etwaigen zwischenstaatlichen Rechtsbildungen, also auch um transnationale Gebilde - und (iii) um die in den diversen Rechtssystemen sich bietenden Möglichkeiten der Beobachtung (Selbstbeobachtung, Fremdbeobachtung) und Beschreibung der existierenden Rechtsstrukturen und ihrer Verbindung mit den Tiefenstrukturen der Gesellschaft.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Konvergenz oder Konfrontation?

Konvergenz oder Konfrontation? von Krawietz,  Werner, Riechers,  Gert, Veddeler,  Klaus
An der Schwelle zum 21. Jahrhundert erscheinen alle sozialkulturell konstituierten normativen Systeme, vor allem diejenigen der Religion, der Moral und des Rechts, tiefgreifenden Transformationsprozessen unterworfen. Das vorliegende Sonderheft ist – bezogen auf die Rechtssysteme der modernen Gesellschaft – die erste rechtstheoretische Untersuchung von und kritische Auseinandersetzung mit Huntingtons provokanten Thesen von einem sich abzeichnenden Kampf der Kulturen (clash of civilizations). Sie stehen in konträrem Gegensatz zu den von manchen Autoren beobachteten (aber nicht hinreichend belegten!), vermeintlich äquifinalen Tendenzen einer Entwicklung oder gar Evolution der Gesellschaft und des Rechts, die angeblich in eine universale Welt›gesellschaft‹ mündet. Auch nach dem Wegfall des Ost-West-Konflikts und der ideologisch bedingten Teilung der Welt stellt sich jedoch die Frage, ob die neuen Kommunikationstechnologien, wie zum Beispiel die Satellitenkommunikation oder das Internet, die sozietalen Bedingtheiten und Beschränkungen in Raum und Zeit, die auch in einer strukturell vernetzten Weltgesellschaft wirksam bleiben, pro futuro zu überwinden vermögen, so daß eine hochintegrierte Welt›gemeinschaft‹ entstehen kann. Ferner geht es um die Klärung der Frage, ob und inwiefern die Formalisierung und Codierung von normativem Sinn mit Mitteln des Rechts eine einheitsstiftende Funktion zu gewährleisten vermag.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Konvergenz oder Konfrontation?

Konvergenz oder Konfrontation? von Krawietz,  Werner, Riechers,  Gert, Veddeler,  Klaus
An der Schwelle zum 21. Jahrhundert erscheinen alle sozialkulturell konstituierten normativen Systeme, vor allem diejenigen der Religion, der Moral und des Rechts, tiefgreifenden Transformationsprozessen unterworfen. Das vorliegende Sonderheft ist – bezogen auf die Rechtssysteme der modernen Gesellschaft – die erste rechtstheoretische Untersuchung von und kritische Auseinandersetzung mit Huntingtons provokanten Thesen von einem sich abzeichnenden Kampf der Kulturen (clash of civilizations). Sie stehen in konträrem Gegensatz zu den von manchen Autoren beobachteten (aber nicht hinreichend belegten!), vermeintlich äquifinalen Tendenzen einer Entwicklung oder gar Evolution der Gesellschaft und des Rechts, die angeblich in eine universale Welt›gesellschaft‹ mündet. Auch nach dem Wegfall des Ost-West-Konflikts und der ideologisch bedingten Teilung der Welt stellt sich jedoch die Frage, ob die neuen Kommunikationstechnologien, wie zum Beispiel die Satellitenkommunikation oder das Internet, die sozietalen Bedingtheiten und Beschränkungen in Raum und Zeit, die auch in einer strukturell vernetzten Weltgesellschaft wirksam bleiben, pro futuro zu überwinden vermögen, so daß eine hochintegrierte Welt›gemeinschaft‹ entstehen kann. Ferner geht es um die Klärung der Frage, ob und inwiefern die Formalisierung und Codierung von normativem Sinn mit Mitteln des Rechts eine einheitsstiftende Funktion zu gewährleisten vermag.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Konvergenz oder Konfrontation?

Konvergenz oder Konfrontation? von Krawietz,  Werner, Riechers,  Gert, Veddeler,  Klaus
An der Schwelle zum 21. Jahrhundert erscheinen alle sozialkulturell konstituierten normativen Systeme, vor allem diejenigen der Religion, der Moral und des Rechts, tiefgreifenden Transformationsprozessen unterworfen. Das vorliegende Sonderheft ist – bezogen auf die Rechtssysteme der modernen Gesellschaft – die erste rechtstheoretische Untersuchung von und kritische Auseinandersetzung mit Huntingtons provokanten Thesen von einem sich abzeichnenden Kampf der Kulturen (clash of civilizations). Sie stehen in konträrem Gegensatz zu den von manchen Autoren beobachteten (aber nicht hinreichend belegten!), vermeintlich äquifinalen Tendenzen einer Entwicklung oder gar Evolution der Gesellschaft und des Rechts, die angeblich in eine universale Welt›gesellschaft‹ mündet. Auch nach dem Wegfall des Ost-West-Konflikts und der ideologisch bedingten Teilung der Welt stellt sich jedoch die Frage, ob die neuen Kommunikationstechnologien, wie zum Beispiel die Satellitenkommunikation oder das Internet, die sozietalen Bedingtheiten und Beschränkungen in Raum und Zeit, die auch in einer strukturell vernetzten Weltgesellschaft wirksam bleiben, pro futuro zu überwinden vermögen, so daß eine hochintegrierte Welt›gemeinschaft‹ entstehen kann. Ferner geht es um die Klärung der Frage, ob und inwiefern die Formalisierung und Codierung von normativem Sinn mit Mitteln des Rechts eine einheitsstiftende Funktion zu gewährleisten vermag.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Naturrecht – Vernunftrecht – Positivität des Rechts.

Naturrecht – Vernunftrecht – Positivität des Rechts. von Krawietz,  Werner
Man muß nicht Prophet sein, um schon heute sagen zu können, daß Papst Benedikt XVI. in seiner Ansprache vor dem Deutschen Bundestag am 22. September 2011 aus der Perspektive seiner Rechtsphilosophie und Rechtstheologie den Ablauf und die wichtigsten Phasen in der Entwicklung des modernen Rechts bis hinein ins 21. Jahrhundert in luzider Klarheit und in einer authentischen Weise dokumentiert und vertreten hat, die noch lange nachwirken und die künftigen Auseinandersetzungen um den richtigen Begriff des Rechts maßgeblich mitbestimmen wird. Sie steht deshalb im Fokus dieses Sonderhefts. Wer heute am Aufbau einer allgemeinen Rechtstheorie interessiert ist, die zumindest ihrem Anspruch nach mit allen auf der Welt existierenden Rechtssytemen kompatibel erscheint, kann nicht umhin, jenseits aller prätendierten Renaissancen von Naturrecht sowie einem analytisch-begrifflichen Vernunft(natur)recht und dessen normativen Optimierungsversuchen und Harmonisierungsbestrebungen, eine Neubestimmung der Positivität des Rechts zu wagen. Von der Positivität allen Rechts ist hier die Rede und nicht von einem längst überständigen juristischen Positivismus, der in der Form eines Gesetzes- und Rechtspositivismus bis hin zu einem Richterrechtspositivismus noch immer das moderne »westliche« Rechtsdenken nachhaltig bestimmt und prägt, obwohl in den Rechtssystemen der modernen Gesellschaft die Modernisierung des Rechts – die politisch-rechtlichen Grenzen einer einseitig westlichen »europäischen Nabelschau« transzendierend – längst nicht mehr mit seiner Verwestlichung gleichgesetzt werden kann. Auch ist in der modernen Rechtstheorie die vermeintlich universale Frage nach der guten und gerechten Ordnung des Gemeinwesens als eine in ihrem Grunde vormoderne Orientierung und Leitformel durchschaut, die das Verhältnis von Recht und Moral auf Dauer nicht mehr in Einklang zu bringen vermag. In weltgesellschaftlicher Perspektive wächst heute bei der Neubestimmung des Verhältnisses von Gesetz und Recht die Vorstellung und mit ihr die Einsicht, daß in der modernen Globalgesellschaft das Rechtssystem nicht primär und jedenfalls nicht ausschließlich ein System von Rechten ist, sondern ein normativ-strukturell differenziertes Funktionssystem und Mix objektiven Rechts und subjektiver Rechte, in dem nicht bloß in der Rechtsanwendung ein normativ-faktischer wertender Ausgleich von Interessen und ihrer konfliktreichen rechtspflichtgemäßen Verfolgung auch unter den sozialen Bedingungen fehlender Gleichheit und eingeschränkter Freiheiten zu gewährleisten und zu sichern ist. Die sich hier vollziehende perspektivische rechts- und gesellschaftstheoretische Erweiterung des Rechtsbegriffs kommt nicht nur der Rechtstheorie zugute, sondern sie erweist sich auch als fruchtbar für das inter- und multidisziplinäre Gespräch der Jurisprudenz mit den an der theoretischen Aufklärung allen Rechts und seiner Anwendung beteiligten sozialen Handlungswissenschaften. Werner Krawietz
Aktualisiert: 2023-06-20
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Naturrecht – Vernunftrecht – Positivität des Rechts.

Naturrecht – Vernunftrecht – Positivität des Rechts. von Krawietz,  Werner
Man muß nicht Prophet sein, um schon heute sagen zu können, daß Papst Benedikt XVI. in seiner Ansprache vor dem Deutschen Bundestag am 22. September 2011 aus der Perspektive seiner Rechtsphilosophie und Rechtstheologie den Ablauf und die wichtigsten Phasen in der Entwicklung des modernen Rechts bis hinein ins 21. Jahrhundert in luzider Klarheit und in einer authentischen Weise dokumentiert und vertreten hat, die noch lange nachwirken und die künftigen Auseinandersetzungen um den richtigen Begriff des Rechts maßgeblich mitbestimmen wird. Sie steht deshalb im Fokus dieses Sonderhefts. Wer heute am Aufbau einer allgemeinen Rechtstheorie interessiert ist, die zumindest ihrem Anspruch nach mit allen auf der Welt existierenden Rechtssytemen kompatibel erscheint, kann nicht umhin, jenseits aller prätendierten Renaissancen von Naturrecht sowie einem analytisch-begrifflichen Vernunft(natur)recht und dessen normativen Optimierungsversuchen und Harmonisierungsbestrebungen, eine Neubestimmung der Positivität des Rechts zu wagen. Von der Positivität allen Rechts ist hier die Rede und nicht von einem längst überständigen juristischen Positivismus, der in der Form eines Gesetzes- und Rechtspositivismus bis hin zu einem Richterrechtspositivismus noch immer das moderne »westliche« Rechtsdenken nachhaltig bestimmt und prägt, obwohl in den Rechtssystemen der modernen Gesellschaft die Modernisierung des Rechts – die politisch-rechtlichen Grenzen einer einseitig westlichen »europäischen Nabelschau« transzendierend – längst nicht mehr mit seiner Verwestlichung gleichgesetzt werden kann. Auch ist in der modernen Rechtstheorie die vermeintlich universale Frage nach der guten und gerechten Ordnung des Gemeinwesens als eine in ihrem Grunde vormoderne Orientierung und Leitformel durchschaut, die das Verhältnis von Recht und Moral auf Dauer nicht mehr in Einklang zu bringen vermag. In weltgesellschaftlicher Perspektive wächst heute bei der Neubestimmung des Verhältnisses von Gesetz und Recht die Vorstellung und mit ihr die Einsicht, daß in der modernen Globalgesellschaft das Rechtssystem nicht primär und jedenfalls nicht ausschließlich ein System von Rechten ist, sondern ein normativ-strukturell differenziertes Funktionssystem und Mix objektiven Rechts und subjektiver Rechte, in dem nicht bloß in der Rechtsanwendung ein normativ-faktischer wertender Ausgleich von Interessen und ihrer konfliktreichen rechtspflichtgemäßen Verfolgung auch unter den sozialen Bedingungen fehlender Gleichheit und eingeschränkter Freiheiten zu gewährleisten und zu sichern ist. Die sich hier vollziehende perspektivische rechts- und gesellschaftstheoretische Erweiterung des Rechtsbegriffs kommt nicht nur der Rechtstheorie zugute, sondern sie erweist sich auch als fruchtbar für das inter- und multidisziplinäre Gespräch der Jurisprudenz mit den an der theoretischen Aufklärung allen Rechts und seiner Anwendung beteiligten sozialen Handlungswissenschaften. Werner Krawietz
Aktualisiert: 2023-06-20
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Gesetzgebung und Rechtspolitik.

Gesetzgebung und Rechtspolitik. von Krawietz,  Werner, Narits,  Raul
Unter den drei baltischen Staaten hat sich die Republik Estland wohl am zielstrebigsten den vielfältigen Problemen eines strukturellen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wandels in der modernen Wissens- und Kommunikationsgesellschaft gestellt. Daß dabei das Recht als eine normative Struktur der Gesellschaft, aber auch als Medium und Mittel tiefgreifender Reformen eine maßgebende und bestimmende Rolle spielte und auch weiterhin innehat, wird nur denjenigen wundern, der - fälschlicherweise - geneigt ist, den genuin normativen Funktionsprimat zu ignorieren, der dem Recht beim Aufbau und bei der Schaffung moderner sozialer Gemeinschafts- und Systembildungen zukommt. Die Rechtswissenschaft in Estland, so wie sie an der Rechtsfakultät in Tartu gepflegt wird, hat sich seit den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in ihren analytischen wie in ihren rechtspolitischen Bemühungen verstärkt nicht nur mit dem bereits geltenden Recht, sondern vor allem mit den notwendigen grundlegenden Rechtsreformen befaßt. Im Zentrum standen und stehen dabei, wie aus dem hier vorliegenden Band ersichtlich wird, nachhaltige Bestrebungen, große Bereiche des geltenden Rechts nicht bloß zu reformieren, sondern soweit wie irgend möglich zu kodifizieren. Diese Entwicklung ist gegenwärtig in vollem Gange. Dies geschieht auch und zugleich im Hinblick auf das Erfordernis, den Zugang zur Europäischen Union zu erleichtern und das estnische Rechtssystem - mit Blick auf die Entwicklung des nationalen und des europäischen Rechts! - hinreichend reagibel und responsiv zu halten. Aber nicht nur Challenge, sondern auch Response wollen rechtzeitig und hinreichend bedacht, reflektiert und dann ins Werk gesetzt werden. Eben dies ist der estnischen Rechtswissenschaft allem Anschein nach hervorragend gelungen. Auf Einladung der Estnischen Rechtsfakultät in Tartu fand vom 28.-30. September 2000 ein von ihr und der Estnischen Landessektion der IVR organisiertes und veranstaletes Symposium "Gesetzgebung und Rechtspolitik" statt. Die Referate dieser Tagung werden, zum Teil in überarbeiteter Fassung, mit diesem Band als SONDERHEFT ESTLAND vorgelegt. Aus dem Editorial
Aktualisiert: 2023-06-20
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System der Rechte, demokratischer Rechtsstaat und Diskurstheorie des Rechts nach Jürgen Habermas.

System der Rechte, demokratischer Rechtsstaat und Diskurstheorie des Rechts nach Jürgen Habermas. von Krawietz,  Werner, Preyer,  Gerhard
Dieses Habermas-Sonderheft ist die erste umfassende, rechts- und staatstheoretische, auch international vergleichende und vertiefte Auseinandersetzung mit der Diskurstheorie des Rechts. Bei dem Wort und Begriff Diskurstheorie handelt es sich, wie Normen- und Rechtstheoretiker besser als andere Sozialtheoretiker und Philosophen wissen, die es nur am Rande oder gar nicht mit dem Recht zu tun haben, um einen Kollektivsingular. Es gibt in der Tat, wie dieser Band belegt, nicht nur eine, sondern eine ganze Reihe von zum Teil höchst unterschiedlichen Diskurstheorien. Auch referieren die diversen Untersuchungen, wie schon der Titel, bewußt vieldeutig, zum Ausdruck bringt, auf die Diskurstheorie des Rechts "nach" Jürgen Habermas in dem doppeldeutigen Sinne, daß es (1) um den Diskurs und die Diskurstheorie von bzw. in Anlehnung an Habermas geht, aber auch (2) um andere, unabhängig von Habermas und nach ihm, d. h. später entwickelte Diskurstheorien des Rechts, die unter Umständen auch im Gegensatz zu Habermas' Konzeption entwickelt wurden und werden, freilich ohne sich ihr ganz entziehen zu können. Tatsächlich gibt es längst eine neue Theorie des juristischen Diskurses ohne Diskursphilosophie. All dies wirft zugleich ein neues Licht auf das in den jeweiligen Rechtsordnungen - seien sie staatlicher oder nichtstaatlicher Provenienz (non-State-legal-systems) - enthaltene System der Rechte und auf die demokratische Struktur heutiger Rechtsstaaten. In dem rechtspraktisch relevanten Dreieck zwischen den Einflußgrößen von Tradition, Anforderungen der Moderne und den Erfordernissen einer Informations- und Kommunikationsgesellschaft, denen auch politisch-rechtliche Systeme, insbesondere staatlich organisierte Rechtssysteme unterliegen, kann die zeitgenössische Rechtstheorie die durch leidvolle Erfahrungen im Umgang mit dem Recht immer wieder bestätigte Tatsache nicht ignorieren, daß auch demokratisch gewählte oder in Volksabstimmungen bestätigte Regime nicht selten die Grenzen mißachten, die ihrer Macht und aller staatlichen Autoritätsausübung von der jeweiligen Verfassung gezogen werden. Hier hilft jedoch nicht die bloße Option für und die Berufung auf die Idee eines Verfassungs- und Rechtsstaats oder auf die unter idealen Bedingungen ablaufenden politisch-rechtlichen Diskurse. Die philosophischen Voraussetzungen und Implikationen der zeitgenössischen Diskurstheorie, insbesondere einer Diskurstheorie von Demokratie, Staat und Recht sind bis auf den heutigen Tag weitgehend unaufgeklärt geblieben. Nicht von ungefähr spricht - etwas spitzzüngig - Enrique P. Haba in seiner Standortbestimmung der heutigen Rechtstheorie, diskurstheoretisch gewendet, von der "Heiligen (Rede-)Familie" von Rawls, Dworkin, Habermas und anderen, deren universale "Redevernunft" er in seinen amüsant zu lesenden Polemiken nicht ganz ohne Grund attackiert. Die Passagen über "Nichtwissen als Trumpfkarte" und sein "Lob der Ignoranz - vor allem, wenn man sie auf Englisch verkündet", erscheinen geeignet, den deutschsprachigen Leser mit der Leistungsfähigkeit seiner eigenen Wissenschaftssprache wieder zu versöhnen. Aus dem Editorial
Aktualisiert: 2023-06-20
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