Wie man Kinder in unserer Gesellschaft besser schützen kann, ist eine gesellschaftspolitisch brisante Frage. Der deutsche Gesetzgeber hat in den vergangenen zwanzig Jahren zahlreiche Rechtsvorschriften erlassen, um Kinder vor Misshandlung und Vernachlässigung zu bewahren. Hierzu zählen unter anderem Regelungen im BGB und im SGB VIII, aber auch im FamFG und in den unterschiedlichen Landesgesetzen, insbesondere im Bereich des Gesundheitsrechts und des Schulrechts, sowie das zum 1.1.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz.
Die zahlreichen einschlägigen Vorschriften, die auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden müssen, beziehen sich aufeinander und entfalten eine Wechselwirkung. Die Autorin durchleuchtet das gesamte Instrumentarium des Kinderschutzes und untersucht es auf seine Schwachstellen. Nach einer kritischen Bestandsaufnahme zieht sie Bilanz und kommt zu dem Ergebnis, dass es für einen effektiven Kinderschutz – trotz einiger Verbesserungsmöglichkeiten – nicht zwingend weiterer Rechtsvorschriften bedarf, sondern eher einer konsequenten Anwendung geltenden Rechts.
Dabei kommt es entscheidend auf die Überwindung der teilweise noch immer vorherrschenden Versäulung der traditionell für sich arbeitenden Systeme von Schule, Gesundheit und Kinder- und Jugendhilfe unter Einbeziehung von Polizei und Justiz an. Für einen gelingenden Kinderschutz bedarf es vornehmlich der langfristigen Bereitstellung ausreichender Ressourcen, der fundierten Aus- und stetigen Weiterbildung, der Kommunikation sowie der Kooperation und der Koordination des Handelns der unterschiedlichen Professionen.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Wie man Kinder in unserer Gesellschaft besser schützen kann, ist eine gesellschaftspolitisch brisante Frage. Der deutsche Gesetzgeber hat in den vergangenen zwanzig Jahren zahlreiche Rechtsvorschriften erlassen, um Kinder vor Misshandlung und Vernachlässigung zu bewahren. Hierzu zählen unter anderem Regelungen im BGB und im SGB VIII, aber auch im FamFG und in den unterschiedlichen Landesgesetzen, insbesondere im Bereich des Gesundheitsrechts und des Schulrechts, sowie das zum 1.1.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz.
Die zahlreichen einschlägigen Vorschriften, die auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden müssen, beziehen sich aufeinander und entfalten eine Wechselwirkung. Die Autorin durchleuchtet das gesamte Instrumentarium des Kinderschutzes und untersucht es auf seine Schwachstellen. Nach einer kritischen Bestandsaufnahme zieht sie Bilanz und kommt zu dem Ergebnis, dass es für einen effektiven Kinderschutz – trotz einiger Verbesserungsmöglichkeiten – nicht zwingend weiterer Rechtsvorschriften bedarf, sondern eher einer konsequenten Anwendung geltenden Rechts.
Dabei kommt es entscheidend auf die Überwindung der teilweise noch immer vorherrschenden Versäulung der traditionell für sich arbeitenden Systeme von Schule, Gesundheit und Kinder- und Jugendhilfe unter Einbeziehung von Polizei und Justiz an. Für einen gelingenden Kinderschutz bedarf es vornehmlich der langfristigen Bereitstellung ausreichender Ressourcen, der fundierten Aus- und stetigen Weiterbildung, der Kommunikation sowie der Kooperation und der Koordination des Handelns der unterschiedlichen Professionen.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Wie man Kinder in unserer Gesellschaft besser schützen kann, ist eine gesellschaftspolitisch brisante Frage. Der deutsche Gesetzgeber hat in den vergangenen zwanzig Jahren zahlreiche Rechtsvorschriften erlassen, um Kinder vor Misshandlung und Vernachlässigung zu bewahren. Hierzu zählen unter anderem Regelungen im BGB und im SGB VIII, aber auch im FamFG und in den unterschiedlichen Landesgesetzen, insbesondere im Bereich des Gesundheitsrechts und des Schulrechts, sowie das zum 1.1.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz.
Die zahlreichen einschlägigen Vorschriften, die auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden müssen, beziehen sich aufeinander und entfalten eine Wechselwirkung. Die Autorin durchleuchtet das gesamte Instrumentarium des Kinderschutzes und untersucht es auf seine Schwachstellen. Nach einer kritischen Bestandsaufnahme zieht sie Bilanz und kommt zu dem Ergebnis, dass es für einen effektiven Kinderschutz – trotz einiger Verbesserungsmöglichkeiten – nicht zwingend weiterer Rechtsvorschriften bedarf, sondern eher einer konsequenten Anwendung geltenden Rechts.
Dabei kommt es entscheidend auf die Überwindung der teilweise noch immer vorherrschenden Versäulung der traditionell für sich arbeitenden Systeme von Schule, Gesundheit und Kinder- und Jugendhilfe unter Einbeziehung von Polizei und Justiz an. Für einen gelingenden Kinderschutz bedarf es vornehmlich der langfristigen Bereitstellung ausreichender Ressourcen, der fundierten Aus- und stetigen Weiterbildung, der Kommunikation sowie der Kooperation und der Koordination des Handelns der unterschiedlichen Professionen.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Im familiengerichtlichen Verfahren werden häufig psychologische Sachverständige hinzugezogen, denn die gerichtliche Entscheidung muss auf einer möglichst zuverlässigen Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung basieren. Die Empfehlungen von Sachverständigen kommen vor allem dann zum Tragen, wenn Entscheidungen über die elterliche Sorge – vor allem hinsichtlich des Lebensmittelpunktes eines Kindes und im Falle einer Kindeswohlgefährdung – und über den Umgang eines Kindes mit einem Elternteil getroffen werden müssen.
Immer wieder wird kritisiert, dass einerseits familienpsychologische Gutachten nicht den fachlich geforderten Qualitätsstandards entsprechen und andererseits ein fehlendes Verständnis der Richter:innen für die gutachterlichen Ausführungen zu gravierenden Fehlentscheidungen mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Betroffenen führen können.
Eine Richterin und eine Psychologin erläutern die Anforderungen an psychologische Gutachten und die Herangehensweise im familiengerichtlichen Verfahren jeweils aus ihrer spezifischen Rolle und Perspektive. Dies beinhaltet u.a. die Darstellung des Verfahrensrechts und der einschlägigen materiell-rechtlichen Vorschriften sowie das Vorgehen der Sachverständigen im Rahmen der Begutachtung.
In der 2. Auflage werden die gesetzlichen Neuregelungen sowie die aktuelle Rechtsprechung und neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt. Zudem ist sie um aktuelle, für die psychologische Begutachtung in Kindschaftssachen relevante Themen erweitert.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Im familiengerichtlichen Verfahren werden häufig psychologische Sachverständige hinzugezogen, denn die gerichtliche Entscheidung muss auf einer möglichst zuverlässigen Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung basieren. Die Empfehlungen von Sachverständigen kommen vor allem dann zum Tragen, wenn Entscheidungen über die elterliche Sorge – vor allem hinsichtlich des Lebensmittelpunktes eines Kindes und im Falle einer Kindeswohlgefährdung – und über den Umgang eines Kindes mit einem Elternteil getroffen werden müssen.
Immer wieder wird kritisiert, dass einerseits familienpsychologische Gutachten nicht den fachlich geforderten Qualitätsstandards entsprechen und andererseits ein fehlendes Verständnis der Richter:innen für die gutachterlichen Ausführungen zu gravierenden Fehlentscheidungen mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Betroffenen führen können.
Eine Richterin und eine Psychologin erläutern die Anforderungen an psychologische Gutachten und die Herangehensweise im familiengerichtlichen Verfahren jeweils aus ihrer spezifischen Rolle und Perspektive. Dies beinhaltet u.a. die Darstellung des Verfahrensrechts und der einschlägigen materiell-rechtlichen Vorschriften sowie das Vorgehen der Sachverständigen im Rahmen der Begutachtung.
In der 2. Auflage werden die gesetzlichen Neuregelungen sowie die aktuelle Rechtsprechung und neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt. Zudem ist sie um aktuelle, für die psychologische Begutachtung in Kindschaftssachen relevante Themen erweitert.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Im familiengerichtlichen Verfahren werden häufig psychologische Sachverständige hinzugezogen, denn die gerichtliche Entscheidung muss auf einer möglichst zuverlässigen Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung basieren. Die Empfehlungen von Sachverständigen kommen vor allem dann zum Tragen, wenn Entscheidungen über die elterliche Sorge – vor allem hinsichtlich des Lebensmittelpunktes eines Kindes und im Falle einer Kindeswohlgefährdung – und über den Umgang eines Kindes mit einem Elternteil getroffen werden müssen.
Immer wieder wird kritisiert, dass einerseits familienpsychologische Gutachten nicht den fachlich geforderten Qualitätsstandards entsprechen und andererseits ein fehlendes Verständnis der Richter:innen für die gutachterlichen Ausführungen zu gravierenden Fehlentscheidungen mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Betroffenen führen können.
Eine Richterin und eine Psychologin erläutern die Anforderungen an psychologische Gutachten und die Herangehensweise im familiengerichtlichen Verfahren jeweils aus ihrer spezifischen Rolle und Perspektive. Dies beinhaltet u.a. die Darstellung des Verfahrensrechts und der einschlägigen materiell-rechtlichen Vorschriften sowie das Vorgehen der Sachverständigen im Rahmen der Begutachtung.
In der 2. Auflage werden die gesetzlichen Neuregelungen sowie die aktuelle Rechtsprechung und neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt. Zudem ist sie um aktuelle, für die psychologische Begutachtung in Kindschaftssachen relevante Themen erweitert.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Aktualisiert: 2023-06-22
Autor:
Christoph Althammer,
Yves Döll,
Werner Dürbeck,
Susanne Gössl,
Eckart Hammermann,
Dieter Henrich,
Andreas Holzwarth,
Kurt H. Johannsen,
Beate Jokisch,
Tobias Kappler,
Thomas Kischkel,
Andreas Kohlenberg,
Katrin Lack,
Winfried Maier,
Angelika Markwardt,
Lutz Milzer,
Ulrich Rake,
Walther Siede
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Aktualisiert: 2023-06-22
Autor:
Christoph Althammer,
Yves Döll,
Werner Dürbeck,
Susanne Gössl,
Eckart Hammermann,
Dieter Henrich,
Andreas Holzwarth,
Kurt H. Johannsen,
Beate Jokisch,
Tobias Kappler,
Thomas Kischkel,
Andreas Kohlenberg,
Katrin Lack,
Winfried Maier,
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Lutz Milzer,
Ulrich Rake,
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Autor:
Christoph Althammer,
Yves Döll,
Werner Dürbeck,
Susanne Gössl,
Eckart Hammermann,
Dieter Henrich,
Andreas Holzwarth,
Kurt H. Johannsen,
Beate Jokisch,
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Andreas Kohlenberg,
Katrin Lack,
Winfried Maier,
Angelika Markwardt,
Lutz Milzer,
Ulrich Rake,
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Aktualisiert: 2023-06-22
Autor:
Christoph Althammer,
Yves Döll,
Werner Dürbeck,
Susanne Gössl,
Eckart Hammermann,
Dieter Henrich,
Andreas Holzwarth,
Kurt H. Johannsen,
Beate Jokisch,
Tobias Kappler,
Thomas Kischkel,
Andreas Kohlenberg,
Katrin Lack,
Winfried Maier,
Angelika Markwardt,
Lutz Milzer,
Ulrich Rake,
Walther Siede
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Zum Werk
Gesetzesübergreifend erläutert dieses Werk ausführlich alle wichtigen Bestimmungen des Familienrechts. Der Kommentar befasst sich insbesondere mit dem Recht des Getrenntlebens, der Scheidung und den Scheidungsfolgen. Neben dem materiellen Recht werden die einschlägigen Verfahrensvorschriften eingehend behandelt, wobei insbesondere auch die internationalprivat- und -verfahrensrechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Der "Johannsen/Henrich" ist daher der Kommentar für den familienrechtlich tätigen Praktiker, gleich ob Rechtsanwalt oder Richter.
Vorteile auf einen BlickQuerschnittskommentierung der wichtigsten Normen des materiellen Rechts und Verfahrensrechts durch erstklassige Spezialistenhoher Praxisbezug bei gleichzeitiger vollständiger Auswertung der veröffentlichten Literatur und RechtsprechungGesamtkommentierung des Familienrechts mit Schwerpunkt im Scheidungs-, Unterhalts- und VerfahrensrechtKommentierung der neuen Vorschriften des FamFG unter Berücksichtigung von hierzu bereits erschienener Fachliteratur und ergangener Rechtsprechung
Zur Neuauflage
Die jetzt geplante Neuauflage arbeitet die umfangreiche Rechtsprechung der letzten Jahre ein und ergänzt den Kommentar inhaltlich an verschiedenen Stellen, etwa durch eine Kommentierung zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen (§ 1408 BGB) sowie durch eine Ausweitung der Ausführungen zum internationalen Privatrecht (Rom III-Verordnung).
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Familienrecht; Familienrichter aller Instanzen; Mitarbeiter von Jugendämtern und Familienberatungsstellen, daneben aber auch Rechtspfleger und Notare.
Aktualisiert: 2023-06-22
Autor:
Christoph Althammer,
Yves Döll,
Werner Dürbeck,
Susanne Gössl,
Eckart Hammermann,
Dieter Henrich,
Andreas Holzwarth,
Kurt H. Johannsen,
Beate Jokisch,
Tobias Kappler,
Andreas Kohlenberg,
Katrin Lack,
Winfried Maier,
Angelika Markwardt,
Lutz Milzer,
Ulrich Rake,
Walther Siede
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Gesetzesübergreifend erläutert dieses Werk ausführlich alle wichtigen Bestimmungen des Familienrechts. Der Kommentar befasst sich insbesondere mit dem Recht des Getrenntlebens, der Scheidung und den Scheidungsfolgen. Neben dem materiellen Recht werden die einschlägigen Verfahrensvorschriften eingehend behandelt, wobei insbesondere auch die internationalprivat- und -verfahrensrechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Der "Johannsen/Henrich" ist daher der Kommentar für den familienrechtlich tätigen Praktiker, gleich ob Rechtsanwalt oder Richter.
Vorteile auf einen BlickQuerschnittskommentierung der wichtigsten Normen des materiellen Rechts und Verfahrensrechts durch erstklassige Spezialistenhoher Praxisbezug bei gleichzeitiger vollständiger Auswertung der veröffentlichten Literatur und RechtsprechungGesamtkommentierung des Familienrechts mit Schwerpunkt im Scheidungs-, Unterhalts- und VerfahrensrechtKommentierung der neuen Vorschriften des FamFG unter Berücksichtigung von hierzu bereits erschienener Fachliteratur und ergangener Rechtsprechung
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Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Familienrecht; Familienrichter aller Instanzen; Mitarbeiter von Jugendämtern und Familienberatungsstellen, daneben aber auch Rechtspfleger und Notare.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Eckart Hammermann,
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Lutz Milzer,
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Gesetzesübergreifend erläutert dieses Werk ausführlich alle wichtigen Bestimmungen des Familienrechts. Der Kommentar befasst sich insbesondere mit dem Recht des Getrenntlebens, der Scheidung und den Scheidungsfolgen. Neben dem materiellen Recht werden die einschlägigen Verfahrensvorschriften eingehend behandelt, wobei insbesondere auch die internationalprivat- und -verfahrensrechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Der "Johannsen/Henrich" ist daher der Kommentar für den familienrechtlich tätigen Praktiker, gleich ob Rechtsanwalt oder Richter.
Vorteile auf einen BlickQuerschnittskommentierung der wichtigsten Normen des materiellen Rechts und Verfahrensrechts durch erstklassige Spezialistenhoher Praxisbezug bei gleichzeitiger vollständiger Auswertung der veröffentlichten Literatur und RechtsprechungGesamtkommentierung des Familienrechts mit Schwerpunkt im Scheidungs-, Unterhalts- und VerfahrensrechtKommentierung der neuen Vorschriften des FamFG unter Berücksichtigung von hierzu bereits erschienener Fachliteratur und ergangener Rechtsprechung
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Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Familienrecht; Familienrichter aller Instanzen; Mitarbeiter von Jugendämtern und Familienberatungsstellen, daneben aber auch Rechtspfleger und Notare.
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Aktualisiert: 2023-06-15
Autor:
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Aktualisiert: 2023-06-13
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Aktualisiert: 2023-06-12
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Vorteile auf einen BlickQuerschnittskommentierung der wichtigsten Normen des materiellen Rechts und Verfahrensrechts durch erstklassige Spezialistenhoher Praxisbezug bei gleichzeitiger vollständiger Auswertung der veröffentlichten Literatur und RechtsprechungGesamtkommentierung des Familienrechts mit Schwerpunkt im Scheidungs-, Unterhalts- und VerfahrensrechtKommentierung der neuen Vorschriften des FamFG unter Berücksichtigung von hierzu bereits erschienener Fachliteratur und ergangener Rechtsprechung
Zur Neuauflage
Die jetzt geplante Neuauflage arbeitet die umfangreiche Rechtsprechung der letzten Jahre ein und ergänzt den Kommentar inhaltlich an verschiedenen Stellen, etwa durch eine Kommentierung zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen (§ 1408 BGB) sowie durch eine Ausweitung der Ausführungen zum internationalen Privatrecht (Rom III-Verordnung).
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Familienrecht; Familienrichter aller Instanzen; Mitarbeiter von Jugendämtern und Familienberatungsstellen, daneben aber auch Rechtspfleger und Notare.
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