Der Verfasser behandelt in einem ersten Teil rechtskräftige deutsche Urteile, die sich widersprechen. Nach seiner Auffassung kommt einer zweiten Entscheidung im Fall sich widersprechender Entscheidungen über denselben Streitgegenstand keine materielle Rechtskraft zu, da die Rechtskraft ihren Zwecken zuwiderläuft. Das spätere Urteil hat aber alle sonstigen Urteilswirkungen. Wird in einem zweiten Verfahren eine präjudizielle frühere Entscheidung nicht beachtet, ist der Autor der Ansicht, daß die Rechtskraft des zweiten Urteils diesen Fehler heilt. Im letzten Kapitel des ersten Teils behandelt der Verfasser Fälle, bei denen ein späteres Urteil nachträglich den Geltungsanspruch eines früheren Urteils dadurch angreift, daß es über ein für das erste Urteil entscheidungserhebliches Rechtsverhältnis anders mit Rechtskraftwirkung entscheidet, als das erste Urteil dies in seinen Entscheidungsgründen getan hatte.
Im zweiten Teil beschäftigt sich der Autor mit Unvereinbarkeiten im Rahmen des EuGVÜ und des LugÜbk sowie nach § 328 Abs. I Nr. 3 ZPO. Zu Art. 27 Nr. 3 und Nr. 5 EuGVÜ und LugÜbk vertritt er im Gegensatz zur h. L. und dem EuGH die Auffassung, daß unvereinbare Entscheidungen nach dieser Norm nur vorliegen, wenn sich ihre urteilswirkungen unmittelbar widersprechen. Außerhalb dieses Bereichs bestehende Widersprüche sind nach dem Recht des Anerkennungsstaates zu lösen. § 328 Abs. 1 Nr. 3 ZPO legt der Autor wie Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ aus. Zwei Fälle sind nach Ansicht des Verfassers nicht im EuGVÜ geregelt und sind daher nach dem Recht des Anerkennungsstaates zu lösen. Zum einen der Fall der unvereinbaren Entscheidungen eines Vertragsstaates und eines Nichtvertragsstaates, wenn die Vertragsstaatenentscheidung zuerst ergeht, zum anderen der Fall der unvereinbaren Entscheidungen aus verschiedenen Vertragsstaaten, die in einem dritten Vertragsstaat anerkannt werden sollen.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Der Verfasser behandelt in einem ersten Teil rechtskräftige deutsche Urteile, die sich widersprechen. Nach seiner Auffassung kommt einer zweiten Entscheidung im Fall sich widersprechender Entscheidungen über denselben Streitgegenstand keine materielle Rechtskraft zu, da die Rechtskraft ihren Zwecken zuwiderläuft. Das spätere Urteil hat aber alle sonstigen Urteilswirkungen. Wird in einem zweiten Verfahren eine präjudizielle frühere Entscheidung nicht beachtet, ist der Autor der Ansicht, daß die Rechtskraft des zweiten Urteils diesen Fehler heilt. Im letzten Kapitel des ersten Teils behandelt der Verfasser Fälle, bei denen ein späteres Urteil nachträglich den Geltungsanspruch eines früheren Urteils dadurch angreift, daß es über ein für das erste Urteil entscheidungserhebliches Rechtsverhältnis anders mit Rechtskraftwirkung entscheidet, als das erste Urteil dies in seinen Entscheidungsgründen getan hatte.
Im zweiten Teil beschäftigt sich der Autor mit Unvereinbarkeiten im Rahmen des EuGVÜ und des LugÜbk sowie nach § 328 Abs. I Nr. 3 ZPO. Zu Art. 27 Nr. 3 und Nr. 5 EuGVÜ und LugÜbk vertritt er im Gegensatz zur h. L. und dem EuGH die Auffassung, daß unvereinbare Entscheidungen nach dieser Norm nur vorliegen, wenn sich ihre urteilswirkungen unmittelbar widersprechen. Außerhalb dieses Bereichs bestehende Widersprüche sind nach dem Recht des Anerkennungsstaates zu lösen. § 328 Abs. 1 Nr. 3 ZPO legt der Autor wie Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ aus. Zwei Fälle sind nach Ansicht des Verfassers nicht im EuGVÜ geregelt und sind daher nach dem Recht des Anerkennungsstaates zu lösen. Zum einen der Fall der unvereinbaren Entscheidungen eines Vertragsstaates und eines Nichtvertragsstaates, wenn die Vertragsstaatenentscheidung zuerst ergeht, zum anderen der Fall der unvereinbaren Entscheidungen aus verschiedenen Vertragsstaaten, die in einem dritten Vertragsstaat anerkannt werden sollen.
Aktualisiert: 2023-05-25
> findR *
Der Verfasser behandelt in einem ersten Teil rechtskräftige deutsche Urteile, die sich widersprechen. Nach seiner Auffassung kommt einer zweiten Entscheidung im Fall sich widersprechender Entscheidungen über denselben Streitgegenstand keine materielle Rechtskraft zu, da die Rechtskraft ihren Zwecken zuwiderläuft. Das spätere Urteil hat aber alle sonstigen Urteilswirkungen. Wird in einem zweiten Verfahren eine präjudizielle frühere Entscheidung nicht beachtet, ist der Autor der Ansicht, daß die Rechtskraft des zweiten Urteils diesen Fehler heilt. Im letzten Kapitel des ersten Teils behandelt der Verfasser Fälle, bei denen ein späteres Urteil nachträglich den Geltungsanspruch eines früheren Urteils dadurch angreift, daß es über ein für das erste Urteil entscheidungserhebliches Rechtsverhältnis anders mit Rechtskraftwirkung entscheidet, als das erste Urteil dies in seinen Entscheidungsgründen getan hatte.
Im zweiten Teil beschäftigt sich der Autor mit Unvereinbarkeiten im Rahmen des EuGVÜ und des LugÜbk sowie nach § 328 Abs. I Nr. 3 ZPO. Zu Art. 27 Nr. 3 und Nr. 5 EuGVÜ und LugÜbk vertritt er im Gegensatz zur h. L. und dem EuGH die Auffassung, daß unvereinbare Entscheidungen nach dieser Norm nur vorliegen, wenn sich ihre urteilswirkungen unmittelbar widersprechen. Außerhalb dieses Bereichs bestehende Widersprüche sind nach dem Recht des Anerkennungsstaates zu lösen. § 328 Abs. 1 Nr. 3 ZPO legt der Autor wie Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ aus. Zwei Fälle sind nach Ansicht des Verfassers nicht im EuGVÜ geregelt und sind daher nach dem Recht des Anerkennungsstaates zu lösen. Zum einen der Fall der unvereinbaren Entscheidungen eines Vertragsstaates und eines Nichtvertragsstaates, wenn die Vertragsstaatenentscheidung zuerst ergeht, zum anderen der Fall der unvereinbaren Entscheidungen aus verschiedenen Vertragsstaaten, die in einem dritten Vertragsstaat anerkannt werden sollen.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Der Verfasser behandelt in einem ersten Teil rechtskräftige deutsche Urteile, die sich widersprechen. Nach seiner Auffassung kommt einer zweiten Entscheidung im Fall sich widersprechender Entscheidungen über denselben Streitgegenstand keine materielle Rechtskraft zu, da die Rechtskraft ihren Zwecken zuwiderläuft. Das spätere Urteil hat aber alle sonstigen Urteilswirkungen. Wird in einem zweiten Verfahren eine präjudizielle frühere Entscheidung nicht beachtet, ist der Autor der Ansicht, daß die Rechtskraft des zweiten Urteils diesen Fehler heilt. Im letzten Kapitel des ersten Teils behandelt der Verfasser Fälle, bei denen ein späteres Urteil nachträglich den Geltungsanspruch eines früheren Urteils dadurch angreift, daß es über ein für das erste Urteil entscheidungserhebliches Rechtsverhältnis anders mit Rechtskraftwirkung entscheidet, als das erste Urteil dies in seinen Entscheidungsgründen getan hatte.
Im zweiten Teil beschäftigt sich der Autor mit Unvereinbarkeiten im Rahmen des EuGVÜ und des LugÜbk sowie nach § 328 Abs. I Nr. 3 ZPO. Zu Art. 27 Nr. 3 und Nr. 5 EuGVÜ und LugÜbk vertritt er im Gegensatz zur h. L. und dem EuGH die Auffassung, daß unvereinbare Entscheidungen nach dieser Norm nur vorliegen, wenn sich ihre urteilswirkungen unmittelbar widersprechen. Außerhalb dieses Bereichs bestehende Widersprüche sind nach dem Recht des Anerkennungsstaates zu lösen. § 328 Abs. 1 Nr. 3 ZPO legt der Autor wie Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ aus. Zwei Fälle sind nach Ansicht des Verfassers nicht im EuGVÜ geregelt und sind daher nach dem Recht des Anerkennungsstaates zu lösen. Zum einen der Fall der unvereinbaren Entscheidungen eines Vertragsstaates und eines Nichtvertragsstaates, wenn die Vertragsstaatenentscheidung zuerst ergeht, zum anderen der Fall der unvereinbaren Entscheidungen aus verschiedenen Vertragsstaaten, die in einem dritten Vertragsstaat anerkannt werden sollen.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher von Lenenbach, Markus
Sie suchen ein Buch oder Publikation vonLenenbach, Markus ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Lenenbach, Markus.
Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher
von Lenenbach, Markus im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die
Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus
unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und
populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich
bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch
von Lenenbach, Markus .
Lenenbach, Markus - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher
von Lenenbach, Markus die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten
vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher
verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:
Unser Repertoire umfasst Bücher von
- Lener, Gabi
- Lener, Gabriele
- Lener, Mario
- Leñero, Alberto Castro
- Leñero, Miguel Castro
- Leners, Ruth
- Lenertat, Ingrid
- Lenerz, Jürgen
- Lenerz, Jürgen
- Lenerz, Peter
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Neben Büchern von Lenenbach, Markus und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und
einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem
Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die
bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen,
Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
das Team von Buchfindr.