Zwischen Vollmacht und Ohnmacht

Zwischen Vollmacht und Ohnmacht von Althaus,  Rüdiger, Anuth,  Bernhard Sven, Bausenhart,  Guido, Bieberstein,  Sabine, Bier,  Prof. Dr. Georg, Demel,  Prof. Sabine, Haering,  Stephan, Hahn,  Judith, Hallermann,  Heribert, Ihli,  Stefan, Krämer,  Peter, Lüdicke,  Klaus, Platen,  Peter, Rhode,  Prof. Ulrich, Schöllgen,  Georg, Schüller,  Thomas, Unterburger,  Klaus
Leitbild für das Bischofsamt ist der gute Hirte. Wie weit aber reicht die diözesanbischöfliche Hirtengewalt? Hat der Diözesanbischof in die Diözese hinein alle Macht, ist aber dem Papst und der Kurie gegenüber ohnmächtig? Und welche Hirtengewalt kommt ihm in der Gesellschaft zu? Die Beiträge liefern eine biblische und historische Rekonstruktion, skizzieren die Lehre des II. Vatikanischen Konzils und fragen, wie sich die Eckpunkte der bischöflichen Hirtengewalt in der Gesetzgebung, im Lehr-, Straf- und Prozessrecht, gegenüber den Pfarrern, bei den diözesanen Mitwirkungsgremien, im kirchlichen Vereins-, Ordens- und Vermögensrecht, aber auch bei den akademischen Institutionen, im Staatskirchenrecht sowie im kirchlichen Arbeitsrecht und gegenüber dem Papst und der Römischen Kurie zeigen.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Zwischen Vollmacht und Ohnmacht

Zwischen Vollmacht und Ohnmacht von Althaus,  Rüdiger, Anuth,  Bernhard Sven, Bausenhart,  Guido, Bieberstein,  Sabine, Bier,  Prof. Dr. Georg, Demel,  Prof. Sabine, Haering,  Stephan, Hahn,  Judith, Hallermann,  Heribert, Ihli,  Stefan, Krämer,  Peter, Lüdicke,  Klaus, Platen,  Peter, Rhode,  Prof. Ulrich, Schöllgen,  Georg, Schüller,  Thomas, Unterburger,  Klaus
Leitbild für das Bischofsamt ist der gute Hirte. Wie weit aber reicht die diözesanbischöfliche Hirtengewalt? Hat der Diözesanbischof in die Diözese hinein alle Macht, ist aber dem Papst und der Kurie gegenüber ohnmächtig? Und welche Hirtengewalt kommt ihm in der Gesellschaft zu? Die Beiträge liefern eine biblische und historische Rekonstruktion, skizzieren die Lehre des II. Vatikanischen Konzils und fragen, wie sich die Eckpunkte der bischöflichen Hirtengewalt in der Gesetzgebung, im Lehr-, Straf- und Prozessrecht, gegenüber den Pfarrern, bei den diözesanen Mitwirkungsgremien, im kirchlichen Vereins-, Ordens- und Vermögensrecht, aber auch bei den akademischen Institutionen, im Staatskirchenrecht sowie im kirchlichen Arbeitsrecht und gegenüber dem Papst und der Römischen Kurie zeigen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici / Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici (CIC)

Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici / Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici (CIC) von Lüdicke,  Klaus
Der CIC wird Canon für Canon sorgfältig erläutert. Das Teilkirchenrecht der Bischofskonferenzen ist in die Kommentierung eingearbeitet; auf das Diözesanrecht wird verwiesen. Besonderer Wert wird darauf gelegt, möglichst viele Einzelfragen, die in der Praxis auftreten, direkt zu klären. Streitfragen in Literatur und Praxis werden ausführlich erörtert. Die Literatur zum CIC ist aktuell angegeben.
Aktualisiert: 2021-08-18
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Zwischen Vollmacht und Ohnmacht

Zwischen Vollmacht und Ohnmacht von Althaus,  Rüdiger, Anuth,  Bernhard Sven, Bausenhart,  Guido, Bieberstein,  Sabine, Bier,  Prof. Dr. Georg, Demel,  Prof. Sabine, Haering,  Stephan, Hahn,  Judith, Hallermann,  Heribert, Ihli,  Stefan, Krämer,  Peter, Lüdicke,  Klaus, Platen,  Peter, Rhode,  Prof. Ulrich, Schöllgen,  Georg, Schüller,  Thomas, Unterburger,  Klaus
Leitbild für das Bischofsamt ist der gute Hirte. Wie weit aber reicht die diözesanbischöfliche Hirtengewalt? Hat der Diözesanbischof in die Diözese hinein alle Macht, ist aber dem Papst und der Kurie gegenüber ohnmächtig? Und welche Hirtengewalt kommt ihm in der Gesellschaft zu? Die Beiträge liefern eine biblische und historische Rekonstruktion, skizzieren die Lehre des II. Vatikanischen Konzils und fragen, wie sich die Eckpunkte der bischöflichen Hirtengewalt in der Gesetzgebung, im Lehr-, Straf- und Prozessrecht, gegenüber den Pfarrern, bei den diözesanen Mitwirkungsgremien, im kirchlichen Vereins-, Ordens- und Vermögensrecht, aber auch bei den akademischen Institutionen, im Staatskirchenrecht sowie im kirchlichen Arbeitsrecht und gegenüber dem Papst und der Römischen Kurie zeigen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Psychisch bedingte Eheunfähigkeit

Psychisch bedingte Eheunfähigkeit von Lüdicke,  Klaus
Psychische Störungen wirken in zunehmendem Masse zerstörend auf eheliche Partnerbeziehungen. Die kanonistische Literatur und die kirchliche Eherechtsprechung arbeiten seit Jahren an der Klärung der damit zusammenhängenden Probleme. Das vorliegende Werk behandelt umfassend die Rechtsfragen, die bei der Prüfung der Gültigkeit von kirchlichen Ehen unter Partnern zu beachten sind, von denen wenigstens einer unter einer psychischen Störung leidet.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Opus Dei

Opus Dei von Fuenmayor,  Amadeo de, Gómez-Iglesias,  Valentin, Illánes,  José, Lüdicke,  Klaus
Über die Prälatur OPUS DEI ist wenig bekannt; dies ist auch die Ursache dafür, dass sie teilweise als ein Geheimbund angesehen wird. Mit diesem Werk werden (erstmalig) bisher unveröffentlichte Dokumente, darunter die Statuten, zugänglich gemacht. Genau werden die Zielsetzungen, die Entwicklung und die Organisations- und Leitungsstrukturen von OPUS DEI dargestellt.
Aktualisiert: 2018-11-08
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Katholisch getauft – katholisch geworden

Katholisch getauft – katholisch geworden von Lüdicke,  Klaus, Zotz,  Bertram
In ihrer täglichen Arbeit stehen kirchliche Mitarbeiter, seien sie unmittelbar als Seelsorger vor Ort oder in der kirchlichen Verwaltung bzw. Gerichtsbarkeit tätig, wiederholt vor der Notwendigkeit, bestimmen zu müssen, ob eine physische Person als Katholtik zu gelten hat. So dürfen Spender im Normalfall Sakramente nur Katholiken spenden und ist die Zulassung zum Patenamt nur möglich, wenn u. a. der Kandidat auch der katholischen Kirche angehört. Auch unterliegen nur Katholiken dem Ehehindernis der Religionsverschiedenheit und sind nur sie an die Einhaltung der kanonischen Eheschließungsform gebunden, wie überhaupt durch die cc. 11 CIC und 1490 CCEO nur katholische Christen den rein kirchlichen Gesetzen der katholischen Kirche unterworfen werden. Während in vielen Normen nur knapp vom "catholicus" gesprochen wird, definieren die cc. 11 CIC und 1490 CCEO - zumindest implizit - jene Personen als katholisch, die in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurden ("baptizati in Ecclesia catholica vel in eandem recepti"). Nirgendwo bestimmt der oberste kirchliche Gesetzgeber aber explizit, was eine Taufe konkret zu einer Taufe in der katholischen Kirche macht und welche Voraussetzungen für eine rechtswirksame Aufnahme in die katholischen Kirche erfüllt sein müssen. Das vorliegende Buch widmet sich diesen Fragen aus primär kanonistischer Perspektive und lässt bewusst die staatskirchenrechtliche Dimension möglichst außer Acht. Ausgehend von der ekklesiologischen und gliedschaftstheologischen Doktrin des II. Vatikanischen Konzils werden die verschiedenen Dimensionen der Zugehörigkeit eines Getauften zur Kirche Jesu Christi und zu einer der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften erörtert und deren innerer Konnex aufgezeigt. Darauf aufbauend werden die kanonistischen Kriterien für die rechtswirksame Begründung der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche durch die Taufe oder die Aufnahme erarbeitet und dargestellt.
Aktualisiert: 2018-11-08
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Scheidungs-Trauma und Kanonische Ehefähigkeit

Scheidungs-Trauma und Kanonische Ehefähigkeit von Lüdicke,  Klaus, Schmalzl,  Klaus
Das vorliegende Buch geht der Frage nach, inwieweit Kinder und Jugendliche, die die Ehescheidung der eigenen Eltern erlebt haben, dadurch langfristig psychische Störungen davontragen können und sich in der Folge auch eine Beeinträchtigung ihrer später eigenen Bildungs- und Eheführungsfähigkeit gemäß c. 1095, 3 des Codex Iuris Canonici herausbilden kann.
Aktualisiert: 2018-11-08
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Die Rezeption des Reichskonkordates in der Bundesrepublik Deutschland

Die Rezeption des Reichskonkordates in der Bundesrepublik Deutschland von Hamers,  Antonius, Lüdicke,  Klaus
Als mehr 75 Jahre nach Abschluss des Reichskonkordates, mehr als 60 Jahre seit Bestehen der Bundesrepublik und 20 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands untersucht die vorliegende Studie, wie das Reichskonkordate von 1933 in der Bundesrepublik rezipiert worden ist, ob und wie sich diese Rezeption im Laufe der Jahre und vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung verändert hat. Es zeigt sich, dass das Reichskonkordat bis auf den heutigen Tage eine, wenn auch nach Bereichen unterschiedliche - Relevanz besitzt und dass sich dieser Vertrag und mit ihm das Verhältnis von Kirche und Staat in Deutschland als stabil erwiesen haben - mit einer Stabilität, die auch auf der Flexibilität des Reichskonkordats und der Konkordatsparteien beruht.
Aktualisiert: 2021-01-20
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Anwaltspflicht im kirchlichen Ehenichtigkeitsprozess?

Anwaltspflicht im kirchlichen Ehenichtigkeitsprozess? von Lüdicke,  Klaus, Siemer,  Hermann
Der kirchliche Ehenichtigkeitsprozess begegnet heute Zweifeln und Misstrauen. Das abweisende Urteil wird vielfach als inhuman, das stattgebende als verkappte Entscheidung empfunden. Das Eheverständnis der Kirche aber lässt an diesem Verfahren, das zugleich die bestehende Ehe schützen und das Menschenrecht auf Ehe sichern soll, keinen Weg vorbeiführen. Dem muss die geltende Verfahrensordnung gerecht werden. Indem sie jedoch von der Fiktion ausgeht, dass die Eheparteien auch die Prozessparteien seien und beide in ca. 1481 § 3 CIC von der Anwaltspflicht ausnimmt, beeinträchtigt sie tatsächlich ihr Verteidigungsrecht und ihre prozessuale Waffengleichheit gegenüber dem wahren Prozeßgegen und dem Beklagten: dem Ehebandverteidiger. Ihm sollte deshalb zwingend ein gleichwertiger Ehebandbestreiter entgegengestellt werden: Die wirklich streitige Suche nach der Wahrheit schlösse eine Verständigung auf Kosten der Wahrheit aus und gäbe dem Prozeß jene wünschenswerte Transparenz, die Zweifeln und Mißtrauen ihre Nahrung nähme.
Aktualisiert: 2018-11-08
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Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen zwischen deutschem Verfassungs- und Europäischem Gemeinschaftsrecht

Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen zwischen deutschem Verfassungs- und Europäischem Gemeinschaftsrecht von Hahn,  Judith, Lüdicke,  Klaus
Die Stimmen mehren sich, die den Sonderweg der Kirchen im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts kritisch beurteilen. Wurden die kircheneigenen Regelungen in der Vergangenheit nahezu einhellig als Konsequenz der Garantie der Religionsfreiheit und des Selbstbestimmungsrechts bewertet, wird dies in wachsendem Maße in Frage gestellt. Dadurch entsteht Unsicherheit darüber, wie stabil das System des kirchlichen Arbeitsrechts vor allem mit Blick auf die zunehmenden europarechtlichen Regelungen mit arbeitsrechtlichem Gehalt ist. Kann es kollidierendem Recht staatlichen und gemeinschaftsrechtlichen Ursprungs dauerhaft standhalten?
Aktualisiert: 2021-01-20
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Die Missio Canonica für Religionslehrerinnen und Religionslehrer

Die Missio Canonica für Religionslehrerinnen und Religionslehrer von Künzel,  Heike, Lüdicke,  Klaus
Lehramtsstudierende im Fach Katholische Religionslehre sind häufig überrascht, dass sie nicht einfach Religionslehrer werden können, sondern dass sie dazu eine von der Kirche ausgestellte "Missio canonica" benötigen. Die diözesanen Verwaltungen handhaben die Verleihung dieser "Missio canonica" uneinheitlich - obwohl sie auf Nachfrage die gleiche Rechtsgrundlage angeben. Dieser teilweise unbewussten (Rechts-)Unsicherheit will das Buch begegnen. Es arbeitet das Kirchenrecht und das staatliche Recht am Beispiel des Landes Nordhrein-Westfalens zur "Missio canonica" auf und bietet fundierte Informationen für (angehende) Religionslehrer und alle, die die Rahmenbedingungen des Religionsunterrichts interessieren. Dabei stehen u. a. folgende Fragen im Mittelpunkt: Welche Rechtsstellung hat der Religionslehrer im kirchlichen, welche im staatlichen Recht? Wie sehen die konkordatären Vereinbarungen zur "Missio canonica" aus? Was genau ist die "Missio canonica" im kirchlichen, was im staatlichen Recht? Wie wird sie verliehen und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Warum und wie kann die "Missio canonica" widerrufen werden und welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es für den Religionslehrer?
Aktualisiert: 2021-01-20
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Die rechtsgeschichtliche Entwicklung des „Handelns durch andere“ im kanonischen Recht

Die rechtsgeschichtliche Entwicklung des „Handelns durch andere“ im kanonischen Recht von Lüdicke,  Klaus, Platen,  Peter
Die Frage nach einer Mitwirkung von Laien an der Ausübung der kirchlichen Leitungsgewalt wird nicht erst seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil gestellt. Die kirchliche Rechtsgeschichte kennt zahlreiche Beispiele einer verantwortlichen Mitwirkung von Laien, wobei diese Laien als Delegaten oder auch als Inhaber eines Amtes tätig waren. Was aber waren die konkreten Rahmenbedingungen für eine solche Mitwirkung von Laien und wie wurden diese Beispiele einer Jurisdiktionsausübung durch Laien rechtssystematisch begründet? Für die Beantwortung dieser Fragestellung kommt der rechtsgeschichtlichen Entwicklung des "Handelns durch andere" eine Schlüsselrolle zu. Vor allem geht es um den Nachweis, auf welche Weise und warum überhaupt es zu der Ausbildung von verschiedenen Ausübungsmodalitäten der potestas regiminis bzw. potestats iurisdictionis gekommen ist. Es zeigt sich, dass die Rechtsgeschichte des "Handelns durch andere" relevante Ansatzpunkte für die rechtssystematische Begründung und Ausgestaltung einer Mitwirkung von Laien an der Ausübung von potestas regiminis bereithält.
Aktualisiert: 2021-01-20
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Der Ständige Diakon als Militärgeistlicher

Der Ständige Diakon als Militärgeistlicher von Lüdicke,  Klaus, Pulte,  Matthias
Das vorliegende Buch behandelt die kanonistischen und staatskirchenrechtlichen Fragen zum Thema Ständiger Diakon in der Militärseelsorge. Unter diesem Blickwinkel werden die einschlägigen staatlichen und die neuesten kirchenrechtlichen Erlasse und Dokumente zu den Themenbereichen Militärseelsorge und Ständiger Diakon ebenso reflektiert, wie die rechtsgeschichtliche Entwicklung des Ständigen Diakonats seit dem 2. Vatikanischen Konzil. In der Kommentierung der geltenden neuesten universalkirchlichen und partikularrechtlichen Regelungen zum Ständigen Diakonat reicht diese Untersuchung über den gewählten Themenbereich der Kategorialseelsorge hinaus. Der Praxisorientierung dieser Reihe entsprechend endet das Buch mit konkreten Entwürfen zur Ordnung des Ständigen Diakonats in der deutschen Militärseelsorge und einem Diskussionsbeitrag zum Thema: Aktive Soldaten als Diakone.
Aktualisiert: 2018-11-08
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Der Curator im kanonischen Prozessrecht

Der Curator im kanonischen Prozessrecht von Lüdicke,  Klaus, Meier,  Dominicus M.
Das Rechtsinstitut des Curators im Pronzessrecht des CIC wird grundlegend behandelt. Sein Amt dient der Verwirklichung des Verteidigungsrechtes, das sich mit dem fundamentalen Menschen- und Christenrecht begründet, derjenigen, die es selbst nicht wahrnehmen können: Entmündigte und Geistesschwache. Die prozessuale Stellung des Curators wird sowohl für das ordentliche Streitverfahren als auch für einige Sonderverfahren des kanonischen Rechts unter Berücksichtigung der staatlichen Parallelen dargestellt.
Aktualisiert: 2018-11-08
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