In der moraltheologischen und juristischen Lehre des 16. Jahrhunderts wurden der Begriff der Strafe, das Schuldprinzip und die Frage, ob der eine für den anderen bestraft werden durfte, diskutiert. Die strafrechtliche Kollektivhaftung erörterte man am Beispiel der Exkommunikation von Städten und Gemeinden. Die Mitbetroffenheit der Familie war Thema bei der Frage, ob der Sohn für den Vater bestraft werden durfte. Das Buch beschäftigt sich ausführlich mit diesen Diskussionen und zeigt zudem die Entwicklung seit dem Mittelalter auf, in welchem Schuldprinzip und Personalität der Strafe für die Rechtsgelehrten noch nicht selbstverständlich waren. Thomas von Aquin hatte in seiner auf Aristoteles aufbauenden Straftheorie den Begriff der eigentlichen Strafe auf die Sündenstrafe festgelegt. In der spanischen Spätscholastik und Naturrechtslehre wurde der moraltheologische Begriff der Sündenstrafe sodann auf die Jurisprudenz übertragen und damit der Grundstein für die noch heute wirksame Vorstellung von dem sittlichen Vorwurf der Strafe gelegt.
Aktualisiert: 2023-06-28
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In der moraltheologischen und juristischen Lehre des 16. Jahrhunderts wurden der Begriff der Strafe, das Schuldprinzip und die Frage, ob der eine für den anderen bestraft werden durfte, diskutiert. Die strafrechtliche Kollektivhaftung erörterte man am Beispiel der Exkommunikation von Städten und Gemeinden. Die Mitbetroffenheit der Familie war Thema bei der Frage, ob der Sohn für den Vater bestraft werden durfte. Das Buch beschäftigt sich ausführlich mit diesen Diskussionen und zeigt zudem die Entwicklung seit dem Mittelalter auf, in welchem Schuldprinzip und Personalität der Strafe für die Rechtsgelehrten noch nicht selbstverständlich waren. Thomas von Aquin hatte in seiner auf Aristoteles aufbauenden Straftheorie den Begriff der eigentlichen Strafe auf die Sündenstrafe festgelegt. In der spanischen Spätscholastik und Naturrechtslehre wurde der moraltheologische Begriff der Sündenstrafe sodann auf die Jurisprudenz übertragen und damit der Grundstein für die noch heute wirksame Vorstellung von dem sittlichen Vorwurf der Strafe gelegt.
Aktualisiert: 2023-06-28
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In der moraltheologischen und juristischen Lehre des 16. Jahrhunderts wurden der Begriff der Strafe, das Schuldprinzip und die Frage, ob der eine für den anderen bestraft werden durfte, diskutiert. Die strafrechtliche Kollektivhaftung erörterte man am Beispiel der Exkommunikation von Städten und Gemeinden. Die Mitbetroffenheit der Familie war Thema bei der Frage, ob der Sohn für den Vater bestraft werden durfte. Das Buch beschäftigt sich ausführlich mit diesen Diskussionen und zeigt zudem die Entwicklung seit dem Mittelalter auf, in welchem Schuldprinzip und Personalität der Strafe für die Rechtsgelehrten noch nicht selbstverständlich waren. Thomas von Aquin hatte in seiner auf Aristoteles aufbauenden Straftheorie den Begriff der eigentlichen Strafe auf die Sündenstrafe festgelegt. In der spanischen Spätscholastik und Naturrechtslehre wurde der moraltheologische Begriff der Sündenstrafe sodann auf die Jurisprudenz übertragen und damit der Grundstein für die noch heute wirksame Vorstellung von dem sittlichen Vorwurf der Strafe gelegt.
Aktualisiert: 2023-06-28
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In der moraltheologischen und juristischen Lehre des 16. Jahrhunderts wurden der Begriff der Strafe, das Schuldprinzip und die Frage, ob der eine für den anderen bestraft werden durfte, diskutiert. Die strafrechtliche Kollektivhaftung erörterte man am Beispiel der Exkommunikation von Städten und Gemeinden. Die Mitbetroffenheit der Familie war Thema bei der Frage, ob der Sohn für den Vater bestraft werden durfte. Das Buch beschäftigt sich ausführlich mit diesen Diskussionen und zeigt zudem die Entwicklung seit dem Mittelalter auf, in welchem Schuldprinzip und Personalität der Strafe für die Rechtsgelehrten noch nicht selbstverständlich waren. Thomas von Aquin hatte in seiner auf Aristoteles aufbauenden Straftheorie den Begriff der eigentlichen Strafe auf die Sündenstrafe festgelegt. In der spanischen Spätscholastik und Naturrechtslehre wurde der moraltheologische Begriff der Sündenstrafe sodann auf die Jurisprudenz übertragen und damit der Grundstein für die noch heute wirksame Vorstellung von dem sittlichen Vorwurf der Strafe gelegt.
Aktualisiert: 2023-06-28
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In der moraltheologischen und juristischen Lehre des 16. Jahrhunderts wurden der Begriff der Strafe, das Schuldprinzip und die Frage, ob der eine für den anderen bestraft werden durfte, diskutiert. Die strafrechtliche Kollektivhaftung erörterte man am Beispiel der Exkommunikation von Städten und Gemeinden. Die Mitbetroffenheit der Familie war Thema bei der Frage, ob der Sohn für den Vater bestraft werden durfte. Das Buch beschäftigt sich ausführlich mit diesen Diskussionen und zeigt zudem die Entwicklung seit dem Mittelalter auf, in welchem Schuldprinzip und Personalität der Strafe für die Rechtsgelehrten noch nicht selbstverständlich waren. Thomas von Aquin hatte in seiner auf Aristoteles aufbauenden Straftheorie den Begriff der eigentlichen Strafe auf die Sündenstrafe festgelegt. In der spanischen Spätscholastik und Naturrechtslehre wurde der moraltheologische Begriff der Sündenstrafe sodann auf die Jurisprudenz übertragen und damit der Grundstein für die noch heute wirksame Vorstellung von dem sittlichen Vorwurf der Strafe gelegt.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Ob als erstes Arbeitsmittel in Übungen oder zur Wiederholung und Vertiefung des Stoï¬es kurz vor dem Examen – das Fallrepetitorium ist der ständige Begleiter, wenn es darum geht, strafrechtliches Fachwissen in der Fallbearbeitung anzuwenden. Es enthält Hinweise zum Aufbau von Falllösungen sowie über 70 systematisch geordnete Fälle, überwiegend aus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.
Die ausformulierten Lösungsvorschläge laden zu kontroverser, prinzipiengeleiteter Argumentation ein und stärken damit eine häuï¬g vernachlässigte Grundkompetenz. Ganz nebenbei werden dabei die prüfungsrelevanten Bereiche des Allgemeinen Teils des Strafrechts, mit vielen Querverbindungen zum Besonderen Teil, systematisch aufgearbeitet.
Aktualisiert: 2020-08-05
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Ob als erstes Arbeitsmittel in Übungen oder zur Wiederholung und Vertiefung des Stoffes kurz vor dem Examen – das Buch ist der ständige Begleiter, wenn es darum geht, strafrechtliches Fachwissen in der Fallbearbeitung anzuwenden. Das Repetitorium enthält Hinweise zum Aufbau von Falllösungen sowie 68 systematisch geordnete Fälle, überwiegend aus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Die ausformulierten Lösungsvorschläge laden zu kontroverser, prinzipiengeleiteter Argumentation ein und stärken damit eine häufig vernachlässigte Grundkompetenz. Ganz nebenbei werden dabei die prüfungsrelevanten Bereiche des Allgemeinen Teils des Strafrechts systematisch aufgearbeitet und die Grundzusammenhänge erläutert, deren Verständnis allein bei der Bearbeitung unbekannter Fälle weiterhilft. Besonders hervorgehobene Übersichten und Problemdarstellungen erleichtern die Wiederholung des Stoffes. Zur Neuauflage Die 3. Auflage wurde komplett aktualisiert, überarbeitet sowie durch zahlreiche neue Fälle erweitert und erstmals durchgehend zweifarbig gestaltet. Inhalt Fälle und Lösungsvorschläge Fragen und Antworten thematische Übersichten knappe Problemdarstellungen
Aktualisiert: 2020-01-31
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Ob als erstes Arbeitsmittel in Übungen oder zur Wiederholung und Vertiefung des Stoffes kurz vor dem Examen – das Buch ist der ständige Begleiter, wenn es darum geht, strafrechtliches Fachwissen in der Fallbearbeitung anzuwenden. Das Repetitorium enthält Hinweise zum Aufbau von Falllösungen sowie 68 systematisch geordnete Fälle, überwiegend aus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Die ausformulierten Lösungsvorschläge laden zu kontroverser, prinzipiengeleiteter Argumentation ein und stärken damit eine häufig vernachlässigte Grundkompetenz. Ganz nebenbei werden dabei die prüfungsrelevanten Bereiche des Allgemeinen Teils des Strafrechts systematisch aufgearbeitet und die Grundzusammenhänge erläutert, deren Verständnis allein bei der Bearbeitung unbekannter Fälle weiterhilft. Besonders hervorgehobene Übersichten und Problemdarstellungen erleichtern die Wiederholung des Stoffes. Zur Neuauflage Die 3. Auflage wurde komplett aktualisiert, überarbeitet sowie durch zahlreiche neue Fälle erweitert und erstmals durchgehend zweifarbig gestaltet. Inhalt Fälle und Lösungsvorschläge Fragen und Antworten thematische Übersichten knappe Problemdarstellungen
Aktualisiert: 2020-07-29
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In der moraltheologischen und juristischen Lehre des 16. Jahrhunderts wurden der Begriff der Strafe, das Schuldprinzip und die Frage, ob der eine für den anderen bestraft werden durfte, diskutiert. Die strafrechtliche Kollektivhaftung erörterte man am Beispiel der Exkommunikation von Städten und Gemeinden. Die Mitbetroffenheit der Familie war Thema bei der Frage, ob der Sohn für den Vater bestraft werden durfte. Das Buch beschäftigt sich ausführlich mit diesen Diskussionen und zeigt zudem die Entwicklung seit dem Mittelalter auf, in welchem Schuldprinzip und Personalität der Strafe für die Rechtsgelehrten noch nicht selbstverständlich waren. Thomas von Aquin hatte in seiner auf Aristoteles aufbauenden Straftheorie den Begriff der eigentlichen Strafe auf die Sündenstrafe festgelegt. In der spanischen Spätscholastik und Naturrechtslehre wurde der moraltheologische Begriff der Sündenstrafe sodann auf die Jurisprudenz übertragen und damit der Grundstein für die noch heute wirksame Vorstellung von dem sittlichen Vorwurf der Strafe gelegt.
Aktualisiert: 2023-04-28
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