Der Verfasser widmet sich einem der umstrittensten Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: dem Verhältnis zum arbeitsrechtlichen Bestandsschutz. Der Gesetzgeber hat in § 2 Abs. 4 AGG Kündigungen vom Anwendungsbereich des AGG ausgenommen und damit die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien im Kündigungsschutzrecht der Rechtsprechung überlassen. Ausgehend von einer fundierten Analyse der Grundlagen sowohl des Antidiskriminierungs- als auch des Bestandsschutzrechts zeigt der Autor, dass § 2 Abs. 4 AGG nicht - wie vielfach angenommen - schlicht unanwendbar ist, und untersucht dann alle relevanten Gebiete des materiellen Kündigungsschutzrechts auf ihre Vereinbarkeit mit den Richtlinienvorgaben. Wo Änderungen notwendig sind, entwickelt er praxistaugliche Lösungsvorschläge; er belegt aber auch, dass wichtige Instrumente des Bestandsschutzes - wie etwa die Sozialauswahl - mit geringen Modifikationen den Anforderungen des Antidiskriminierungsrechts standhalten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Gesundheitsreform 2007 will auch die private Krankenversicherung grundlegend umgestalten: Die PKV muss einen Basistarif anbieten. Die Alterungsrückstellungen, welche das demographiefeste Finanzierungssystem der PKV ausmachen, sollen "portabel" werden. Auch wird der Wechsel von der GKV in die PKV erschwert. Durch die Einführung von Wahltarifen in der GKV erwächst der PKV staatliche Konkurrenz in dem bislang allein ihr vorbehaltenen Bereich der Zusatzversicherungen.
Schon während des Gesetzgebungsverfahrens waren die Änderungen rechtlich heftig umstritten. Gregor Thüsing und Andreas von Medem zeigen, dass das Reformwerk nicht mit den Grundrechten der Versicherungsunternehmen und der privat Versicherten vereinbar ist. Ihre Abhandlung beruht auf Verfassungsbeschwerden, die von 24 PKV-Unternehmen eingelegt wurden und über die das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Ende 2008 / Anfang 2009 entscheiden wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Gesundheitsreform 2007 will auch die private Krankenversicherung grundlegend umgestalten: Die PKV muss einen Basistarif anbieten. Die Alterungsrückstellungen, welche das demographiefeste Finanzierungssystem der PKV ausmachen, sollen "portabel" werden. Auch wird der Wechsel von der GKV in die PKV erschwert. Durch die Einführung von Wahltarifen in der GKV erwächst der PKV staatliche Konkurrenz in dem bislang allein ihr vorbehaltenen Bereich der Zusatzversicherungen.
Schon während des Gesetzgebungsverfahrens waren die Änderungen rechtlich heftig umstritten. Gregor Thüsing und Andreas von Medem zeigen, dass das Reformwerk nicht mit den Grundrechten der Versicherungsunternehmen und der privat Versicherten vereinbar ist. Ihre Abhandlung beruht auf Verfassungsbeschwerden, die von 24 PKV-Unternehmen eingelegt wurden und über die das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Ende 2008 / Anfang 2009 entscheiden wird.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Verfasser widmet sich einem der umstrittensten Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: dem Verhältnis zum arbeitsrechtlichen Bestandsschutz. Der Gesetzgeber hat in § 2 Abs. 4 AGG Kündigungen vom Anwendungsbereich des AGG ausgenommen und damit die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien im Kündigungsschutzrecht der Rechtsprechung überlassen. Ausgehend von einer fundierten Analyse der Grundlagen sowohl des Antidiskriminierungs- als auch des Bestandsschutzrechts zeigt der Autor, dass § 2 Abs. 4 AGG nicht - wie vielfach angenommen - schlicht unanwendbar ist, und untersucht dann alle relevanten Gebiete des materiellen Kündigungsschutzrechts auf ihre Vereinbarkeit mit den Richtlinienvorgaben. Wo Änderungen notwendig sind, entwickelt er praxistaugliche Lösungsvorschläge; er belegt aber auch, dass wichtige Instrumente des Bestandsschutzes - wie etwa die Sozialauswahl - mit geringen Modifikationen den Anforderungen des Antidiskriminierungsrechts standhalten.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Verfasser widmet sich einem der umstrittensten Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: dem Verhältnis zum arbeitsrechtlichen Bestandsschutz. Der Gesetzgeber hat in § 2 Abs. 4 AGG Kündigungen vom Anwendungsbereich des AGG ausgenommen und damit die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien im Kündigungsschutzrecht der Rechtsprechung überlassen. Ausgehend von einer fundierten Analyse der Grundlagen sowohl des Antidiskriminierungs- als auch des Bestandsschutzrechts zeigt der Autor, dass § 2 Abs. 4 AGG nicht - wie vielfach angenommen - schlicht unanwendbar ist, und untersucht dann alle relevanten Gebiete des materiellen Kündigungsschutzrechts auf ihre Vereinbarkeit mit den Richtlinienvorgaben. Wo Änderungen notwendig sind, entwickelt er praxistaugliche Lösungsvorschläge; er belegt aber auch, dass wichtige Instrumente des Bestandsschutzes - wie etwa die Sozialauswahl - mit geringen Modifikationen den Anforderungen des Antidiskriminierungsrechts standhalten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Gesundheitsreform 2007 will auch die private Krankenversicherung grundlegend umgestalten: Die PKV muss einen Basistarif anbieten. Die Alterungsrückstellungen, welche das demographiefeste Finanzierungssystem der PKV ausmachen, sollen "portabel" werden. Auch wird der Wechsel von der GKV in die PKV erschwert. Durch die Einführung von Wahltarifen in der GKV erwächst der PKV staatliche Konkurrenz in dem bislang allein ihr vorbehaltenen Bereich der Zusatzversicherungen.
Schon während des Gesetzgebungsverfahrens waren die Änderungen rechtlich heftig umstritten. Gregor Thüsing und Andreas von Medem zeigen, dass das Reformwerk nicht mit den Grundrechten der Versicherungsunternehmen und der privat Versicherten vereinbar ist. Ihre Abhandlung beruht auf Verfassungsbeschwerden, die von 24 PKV-Unternehmen eingelegt wurden und über die das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Ende 2008 / Anfang 2009 entscheiden wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Verfasser widmet sich einem der umstrittensten Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: dem Verhältnis zum arbeitsrechtlichen Bestandsschutz. Der Gesetzgeber hat in § 2 Abs. 4 AGG Kündigungen vom Anwendungsbereich des AGG ausgenommen und damit die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien im Kündigungsschutzrecht der Rechtsprechung überlassen. Ausgehend von einer fundierten Analyse der Grundlagen sowohl des Antidiskriminierungs- als auch des Bestandsschutzrechts zeigt der Autor, dass § 2 Abs. 4 AGG nicht - wie vielfach angenommen - schlicht unanwendbar ist, und untersucht dann alle relevanten Gebiete des materiellen Kündigungsschutzrechts auf ihre Vereinbarkeit mit den Richtlinienvorgaben. Wo Änderungen notwendig sind, entwickelt er praxistaugliche Lösungsvorschläge; er belegt aber auch, dass wichtige Instrumente des Bestandsschutzes - wie etwa die Sozialauswahl - mit geringen Modifikationen den Anforderungen des Antidiskriminierungsrechts standhalten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Gesundheitsreform 2007 will auch die private Krankenversicherung grundlegend umgestalten: Die PKV muss einen Basistarif anbieten. Die Alterungsrückstellungen, welche das demographiefeste Finanzierungssystem der PKV ausmachen, sollen "portabel" werden. Auch wird der Wechsel von der GKV in die PKV erschwert. Durch die Einführung von Wahltarifen in der GKV erwächst der PKV staatliche Konkurrenz in dem bislang allein ihr vorbehaltenen Bereich der Zusatzversicherungen.
Schon während des Gesetzgebungsverfahrens waren die Änderungen rechtlich heftig umstritten. Gregor Thüsing und Andreas von Medem zeigen, dass das Reformwerk nicht mit den Grundrechten der Versicherungsunternehmen und der privat Versicherten vereinbar ist. Ihre Abhandlung beruht auf Verfassungsbeschwerden, die von 24 PKV-Unternehmen eingelegt wurden und über die das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Ende 2008 / Anfang 2009 entscheiden wird.
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