Taxonomie-Verordnung

Taxonomie-Verordnung von Appel,  Markus, Dingemann,  Kathrin, Fellenberg,  Frank, Geier,  Bernd, Hombach,  Katharina, Jesch,  Thomas A., Kämmerer,  Jörn Axel, Kleiner,  Philipp, Kment,  Martin, Köster,  Miriam, Kottmann,  Matthias, Lorenzen,  Jacqueline, Lünenbürger,  Simone, Meringdal,  Inga Elise, Meyn,  Sebastian, Petersen,  Frank, Rahn,  Patrick, Reiter,  Korbinian, Saurer,  Johannes, Schamell,  Judith, Sebralla,  Fabienne S., Stockhaus,  Heidi, Terhechte,  Jörg Philipp, Weschpfennig,  Armin von, Winter,  Frederik, Zeibig,  Nicola
Zum Werk Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet. Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus. Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden. Ferner müssen Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert. Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher BedeutungHerstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur OffenlegungsverordnungPraxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Universitäten, Wirtschaftsprüfung, Unternehmen jeglicher Branchen, speziell Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe und Ratingagenturen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Taxonomie-Verordnung

Taxonomie-Verordnung von Appel,  Markus, Dingemann,  Kathrin, Fellenberg,  Frank, Geier,  Bernd, Hombach,  Katharina, Jesch,  Thomas A., Kämmerer,  Jörn Axel, Kleiner,  Philipp, Kment,  Martin, Köster,  Miriam, Kottmann,  Matthias, Lorenzen,  Jacqueline, Lünenbürger,  Simone, Meringdal,  Inga Elise, Meyn,  Sebastian, Petersen,  Frank, Rahn,  Patrick, Reiter,  Korbinian, Saurer,  Johannes, Schamell,  Judith, Sebralla,  Fabienne S., Stockhaus,  Heidi, Terhechte,  Jörg Philipp, Weschpfennig,  Armin von, Winter,  Frederik, Zeibig,  Nicola
Zum Werk Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet. Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus. Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden. Ferner müssen Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert. Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher BedeutungHerstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur OffenlegungsverordnungPraxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Universitäten, Wirtschaftsprüfung, Unternehmen jeglicher Branchen, speziell Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe und Ratingagenturen.
Aktualisiert: 2023-06-09
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ESG-Compliance

ESG-Compliance von Geier,  Bernd, Meringdal,  Inga Elise, Stille,  Simone
Zum Werk Das neue Handbuch legt seinen Schwerpunkt auf die TaxonomieVO, die Offenlegungsverordnung (SFDR) sowie den Folgen des Lieferkettengesetzes mit einem Ausblick auf die Umsetzung der CSR-Richtlinie. Hintergrund ist, dass durch zahlreiche Gesetze und Gesetzesentwürfe sowie europäische -Richtlinie etc.) Unternehmen nun verpflichtet sind, ESG-Themen in ihre Wirtschaftstätigkeiten einzubinden und Nachhaltigkeit organisiert zu überwachen. Das Werk soll daher den EU Green Deal aus rechtlicher Sicht darstellen und dabei auf die Anforderungen eingehen, die in Unternehmen im Hinblick auf das Thema ESG immer stärker ins Blickfeld rücken. Vorteile auf einen Blickhöchste Aktualitätbeleuchtet die Relevanz von Nachhaltigkeit für Compliancegibt wertvolle Tipps zur Integration von ESG in die Geschäftspartnerprüfung und das Compliance Management System Zielgruppe Für Praktikerinnen und Praktiker (Beschäftigte in Compliance-, ESG- und Rechtsabteilungen; Rechtsanwaltskanzleien mit entsprechendem Schwerpunkt), aber auch Studierende (insbesondere in berufsbegleitenden Master-Programmen).
Aktualisiert: 2023-05-31
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ESG-Compliance

ESG-Compliance von Geier,  Bernd, Meringdal,  Inga Elise, Stille,  Simone
Zum Werk Das neue Handbuch legt seinen Schwerpunkt auf die TaxonomieVO, die Offenlegungsverordnung (SFDR) sowie den Folgen des Lieferkettengesetzes mit einem Ausblick auf die Umsetzung der CSR-Richtlinie. Hintergrund ist, dass durch zahlreiche Gesetze und Gesetzesentwürfe sowie europäische -Richtlinie etc.) Unternehmen nun verpflichtet sind, ESG-Themen in ihre Wirtschaftstätigkeiten einzubinden und Nachhaltigkeit organisiert zu überwachen. Das Werk soll daher den EU Green Deal aus rechtlicher Sicht darstellen und dabei auf die Anforderungen eingehen, die in Unternehmen im Hinblick auf das Thema ESG immer stärker ins Blickfeld rücken. Vorteile auf einen Blickhöchste Aktualitätbeleuchtet die Relevanz von Nachhaltigkeit für Compliancegibt wertvolle Tipps zur Integration von ESG in die Geschäftspartnerprüfung und das Compliance Management System Zielgruppe Für Praktikerinnen und Praktiker (Beschäftigte in Compliance-, ESG- und Rechtsabteilungen; Rechtsanwaltskanzleien mit entsprechendem Schwerpunkt), aber auch Studierende (insbesondere in berufsbegleitenden Master-Programmen).
Aktualisiert: 2023-05-31
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Taxonomie-Verordnung von Appel,  Markus, Dingemann,  Kathrin, Fellenberg,  Frank, Geier,  Bernd, Hombach,  Katharina, Jesch,  Thomas A., Kämmerer,  Jörn Axel, Kleiner,  Philipp, Kment,  Martin, Köster,  Miriam, Kottmann,  Matthias, Lorenzen,  Jacqueline, Lünenbürger,  Simone, Meringdal,  Inga Elise, Meyn,  Sebastian, Petersen,  Frank, Rahn,  Patrick, Reiter,  Korbinian, Saurer,  Johannes, Schamell,  Judith, Sebralla,  Fabienne S., Stockhaus,  Heidi, Terhechte,  Jörg Philipp, Weschpfennig,  Armin von, Winter,  Frederik, Zeibig,  Nicola
Zum Werk Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet. Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus. Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden. Ferner müssen Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert. Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher BedeutungHerstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur OffenlegungsverordnungPraxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Universitäten, Wirtschaftsprüfung, Unternehmen jeglicher Branchen, speziell Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe und Ratingagenturen.
Aktualisiert: 2023-05-17
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ESG-Compliance

ESG-Compliance von Geier,  Bernd, Meringdal,  Inga Elise, Stille,  Simone
Zum Werk Das neue Handbuch legt seinen Schwerpunkt auf die TaxonomieVO, die Offenlegungsverordnung (SFDR) sowie den Folgen des Lieferkettengesetzes mit einem Ausblick auf die Umsetzung der CSR-Richtlinie. Hintergrund ist, dass durch zahlreiche Gesetze und Gesetzesentwürfe sowie europäische -Richtlinie etc.) Unternehmen nun verpflichtet sind, ESG-Themen in ihre Wirtschaftstätigkeiten einzubinden und Nachhaltigkeit organisiert zu überwachen. Das Werk soll daher den EU Green Deal aus rechtlicher Sicht darstellen und dabei auf die Anforderungen eingehen, die in Unternehmen im Hinblick auf das Thema ESG immer stärker ins Blickfeld rücken. Vorteile auf einen Blickhöchste Aktualitätbeleuchtet die Relevanz von Nachhaltigkeit für Compliancegibt wertvolle Tipps zur Integration von ESG in die Geschäftspartnerprüfung und das Compliance Management System Zielgruppe Für Praktikerinnen und Praktiker (Beschäftigte in Compliance-, ESG- und Rechtsabteilungen; Rechtsanwaltskanzleien mit entsprechendem Schwerpunkt), aber auch Studierende (insbesondere in berufsbegleitenden Master-Programmen).
Aktualisiert: 2023-04-04
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Taxonomie-Verordnung

Taxonomie-Verordnung von Appel,  Markus, Dingemann,  Kathrin, Fellenberg,  Frank, Geier,  Bernd, Hombach,  Katharina, Jesch,  Thomas A., Kämmerer,  Jörn Axel, Kleiner,  Philipp, Kment,  Martin, Köster,  Miriam, Kottmann,  Matthias, Lorenzen,  Jacqueline, Lünenbürger,  Simone, Meringdal,  Inga Elise, Meyn,  Sebastian, Petersen,  Frank, Rahn,  Patrick, Reiter,  Korbinian, Saurer,  Johannes, Schamell,  Judith, Sebralla,  Fabienne S., Stockhaus,  Heidi, Terhechte,  Jörg Philipp, Weschpfennig,  Armin von, Winter,  Frederik, Zeibig,  Nicola
Zum Werk Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet. Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus. Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden. Ferner müssen Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert. Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher BedeutungHerstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur OffenlegungsverordnungPraxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Universitäten, Wirtschaftsprüfung, Unternehmen jeglicher Branchen, speziell Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe und Ratingagenturen.
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