Zum Werk
Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet.
Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus.
Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden.
Ferner müssen Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert.
Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher BedeutungHerstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur OffenlegungsverordnungPraxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Universitäten, Wirtschaftsprüfung, Unternehmen jeglicher Branchen, speziell Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe und Ratingagenturen.
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Markus Appel,
Kathrin Dingemann,
Frank Fellenberg,
Bernd Geier,
Katharina Hombach,
Thomas A. Jesch,
Jörn Axel Kämmerer,
Philipp Kleiner,
Martin Kment,
Miriam Köster,
Matthias Kottmann,
Jacqueline Lorenzen,
Simone Lünenbürger,
Inga Elise Meringdal,
Sebastian Meyn,
Frank Petersen,
Patrick Rahn,
Korbinian Reiter,
Johannes Saurer,
Judith Schamell,
Fabienne S. Sebralla,
Heidi Stockhaus,
Jörg Philipp Terhechte,
Armin von Weschpfennig,
Frederik Winter,
Nicola Zeibig
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Zum Werk
Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet.
Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus.
Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden.
Ferner müssen Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert.
Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher BedeutungHerstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur OffenlegungsverordnungPraxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Universitäten, Wirtschaftsprüfung, Unternehmen jeglicher Branchen, speziell Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe und Ratingagenturen.
Aktualisiert: 2023-06-09
Autor:
Markus Appel,
Kathrin Dingemann,
Frank Fellenberg,
Bernd Geier,
Katharina Hombach,
Thomas A. Jesch,
Jörn Axel Kämmerer,
Philipp Kleiner,
Martin Kment,
Miriam Köster,
Matthias Kottmann,
Jacqueline Lorenzen,
Simone Lünenbürger,
Inga Elise Meringdal,
Sebastian Meyn,
Frank Petersen,
Patrick Rahn,
Korbinian Reiter,
Johannes Saurer,
Judith Schamell,
Fabienne S. Sebralla,
Heidi Stockhaus,
Jörg Philipp Terhechte,
Armin von Weschpfennig,
Frederik Winter,
Nicola Zeibig
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Das neue Handbuch legt seinen Schwerpunkt auf die TaxonomieVO, die Offenlegungsverordnung (SFDR) sowie den Folgen des Lieferkettengesetzes mit einem Ausblick auf die Umsetzung der CSR-Richtlinie. Hintergrund ist, dass durch zahlreiche Gesetze und Gesetzesentwürfe sowie europäische -Richtlinie etc.) Unternehmen nun verpflichtet sind, ESG-Themen in ihre Wirtschaftstätigkeiten einzubinden und Nachhaltigkeit organisiert zu überwachen. Das Werk soll daher den EU Green Deal aus rechtlicher Sicht darstellen und dabei auf die Anforderungen eingehen, die in Unternehmen im Hinblick auf das Thema ESG immer stärker ins Blickfeld rücken.
Vorteile auf einen Blickhöchste Aktualitätbeleuchtet die Relevanz von Nachhaltigkeit für Compliancegibt wertvolle Tipps zur Integration von ESG in die Geschäftspartnerprüfung und das Compliance Management System
Zielgruppe
Für Praktikerinnen und Praktiker (Beschäftigte in Compliance-, ESG- und Rechtsabteilungen; Rechtsanwaltskanzleien mit entsprechendem Schwerpunkt), aber auch Studierende (insbesondere in berufsbegleitenden Master-Programmen).
Aktualisiert: 2023-05-31
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Das neue Handbuch legt seinen Schwerpunkt auf die TaxonomieVO, die Offenlegungsverordnung (SFDR) sowie den Folgen des Lieferkettengesetzes mit einem Ausblick auf die Umsetzung der CSR-Richtlinie. Hintergrund ist, dass durch zahlreiche Gesetze und Gesetzesentwürfe sowie europäische -Richtlinie etc.) Unternehmen nun verpflichtet sind, ESG-Themen in ihre Wirtschaftstätigkeiten einzubinden und Nachhaltigkeit organisiert zu überwachen. Das Werk soll daher den EU Green Deal aus rechtlicher Sicht darstellen und dabei auf die Anforderungen eingehen, die in Unternehmen im Hinblick auf das Thema ESG immer stärker ins Blickfeld rücken.
Vorteile auf einen Blickhöchste Aktualitätbeleuchtet die Relevanz von Nachhaltigkeit für Compliancegibt wertvolle Tipps zur Integration von ESG in die Geschäftspartnerprüfung und das Compliance Management System
Zielgruppe
Für Praktikerinnen und Praktiker (Beschäftigte in Compliance-, ESG- und Rechtsabteilungen; Rechtsanwaltskanzleien mit entsprechendem Schwerpunkt), aber auch Studierende (insbesondere in berufsbegleitenden Master-Programmen).
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die VO (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ist zentrales Element der europäischen Regulierungsbestrebungen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Faktoren Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung durch Finanzakteure.
Die mit der Offenlegungs-VO eingeführten Pflichten und ihre Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen sind Gegenstand dieses Kommentars.
Die produktbezogenen Offenlegungspflichten, die möglichen Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten sowie die Auswirkungen der Offenlegungspflichten auf (institutionelle) Investoren werden ausführlich dargestellt.
Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer äußerst komplizierten und auslegungsbedürftigen Materievon der Praxis für die Praxis - viele maßgeblichen deutsche Stimmen in einem Kommentarband vereint
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe, Ratingagenturen.
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Martin Emmerich,
Nicole Fischer,
Bernd Geier,
Niklas Germayer,
Harald S. Glander,
Juliane Hilf,
Julia Hillmann,
Katharina Hombach,
Steffen Hörter,
Thomas A. Jesch,
Christian Kropf,
Jonas Labinsky,
Katja Lammert,
Daniel Lühmann,
Christoph Maixner,
Christian Meiners,
Wiebke Merbeth,
Inga Elise Meringdal,
Dustin Neuneyer,
Matthias Schirmer,
Berenike Simon-Schaefer,
Silke Stremlau,
Uwe Trafkowski,
Marlen Versper-Gräske,
Thorsten Ziegler,
Tadas Zukas
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Die VO (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ist zentrales Element der europäischen Regulierungsbestrebungen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Faktoren Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung durch Finanzakteure.
Die mit der Offenlegungs-VO eingeführten Pflichten und ihre Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen sind Gegenstand dieses Kommentars.
Die produktbezogenen Offenlegungspflichten, die möglichen Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten sowie die Auswirkungen der Offenlegungspflichten auf (institutionelle) Investoren werden ausführlich dargestellt.
Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer äußerst komplizierten und auslegungsbedürftigen Materievon der Praxis für die Praxis - viele maßgeblichen deutsche Stimmen in einem Kommentarband vereint
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe, Ratingagenturen.
Aktualisiert: 2023-05-17
Autor:
Martin Emmerich,
Nicole Fischer,
Bernd Geier,
Niklas Germayer,
Harald S. Glander,
Juliane Hilf,
Julia Hillmann,
Katharina Hombach,
Steffen Hörter,
Thomas A. Jesch,
Christian Kropf,
Jonas Labinsky,
Katja Lammert,
Daniel Lühmann,
Christoph Maixner,
Christian Meiners,
Wiebke Merbeth,
Inga Elise Meringdal,
Dustin Neuneyer,
Matthias Schirmer,
Berenike Simon-Schaefer,
Silke Stremlau,
Uwe Trafkowski,
Marlen Versper-Gräske,
Thorsten Ziegler,
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Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet.
Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus.
Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden.
Ferner müssen Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert.
Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher BedeutungHerstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur OffenlegungsverordnungPraxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Universitäten, Wirtschaftsprüfung, Unternehmen jeglicher Branchen, speziell Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe und Ratingagenturen.
Aktualisiert: 2023-05-17
Autor:
Markus Appel,
Kathrin Dingemann,
Frank Fellenberg,
Bernd Geier,
Katharina Hombach,
Thomas A. Jesch,
Jörn Axel Kämmerer,
Philipp Kleiner,
Martin Kment,
Miriam Köster,
Matthias Kottmann,
Jacqueline Lorenzen,
Simone Lünenbürger,
Inga Elise Meringdal,
Sebastian Meyn,
Frank Petersen,
Patrick Rahn,
Korbinian Reiter,
Johannes Saurer,
Judith Schamell,
Fabienne S. Sebralla,
Heidi Stockhaus,
Jörg Philipp Terhechte,
Armin von Weschpfennig,
Frederik Winter,
Nicola Zeibig
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Das neue Handbuch legt seinen Schwerpunkt auf die TaxonomieVO, die Offenlegungsverordnung (SFDR) sowie den Folgen des Lieferkettengesetzes mit einem Ausblick auf die Umsetzung der CSR-Richtlinie. Hintergrund ist, dass durch zahlreiche Gesetze und Gesetzesentwürfe sowie europäische -Richtlinie etc.) Unternehmen nun verpflichtet sind, ESG-Themen in ihre Wirtschaftstätigkeiten einzubinden und Nachhaltigkeit organisiert zu überwachen. Das Werk soll daher den EU Green Deal aus rechtlicher Sicht darstellen und dabei auf die Anforderungen eingehen, die in Unternehmen im Hinblick auf das Thema ESG immer stärker ins Blickfeld rücken.
Vorteile auf einen Blickhöchste Aktualitätbeleuchtet die Relevanz von Nachhaltigkeit für Compliancegibt wertvolle Tipps zur Integration von ESG in die Geschäftspartnerprüfung und das Compliance Management System
Zielgruppe
Für Praktikerinnen und Praktiker (Beschäftigte in Compliance-, ESG- und Rechtsabteilungen; Rechtsanwaltskanzleien mit entsprechendem Schwerpunkt), aber auch Studierende (insbesondere in berufsbegleitenden Master-Programmen).
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet.
Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus.
Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden.
Ferner müssen Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert.
Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher BedeutungHerstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur OffenlegungsverordnungPraxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Universitäten, Wirtschaftsprüfung, Unternehmen jeglicher Branchen, speziell Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe und Ratingagenturen.
Aktualisiert: 2023-05-03
Autor:
Markus Appel,
Kathrin Dingemann,
Frank Fellenberg,
Bernd Geier,
Katharina Hombach,
Thomas A. Jesch,
Jörn Axel Kämmerer,
Philipp Kleiner,
Martin Kment,
Miriam Köster,
Matthias Kottmann,
Jacqueline Lorenzen,
Simone Lünenbürger,
Inga Elise Meringdal,
Sebastian Meyn,
Frank Petersen,
Patrick Rahn,
Korbinian Reiter,
Johannes Saurer,
Judith Schamell,
Fabienne S. Sebralla,
Heidi Stockhaus,
Jörg Philipp Terhechte,
Armin von Weschpfennig,
Frederik Winter,
Nicola Zeibig
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Zum Werk
Die VO (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ist zentrales Element der europäischen Regulierungsbestrebungen im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Faktoren Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung durch Finanzakteure.
Die mit der Offenlegungs-VO eingeführten Pflichten und ihre Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen sind Gegenstand dieses Kommentars.
Die produktbezogenen Offenlegungspflichten, die möglichen Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten sowie die Auswirkungen der Offenlegungspflichten auf (institutionelle) Investoren werden ausführlich dargestellt.
Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer äußerst komplizierten und auslegungsbedürftigen Materievon der Praxis für die Praxis - viele maßgeblichen deutsche Stimmen in einem Kommentarband vereint
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe, Ratingagenturen.
Aktualisiert: 2023-04-13
Autor:
Martin Emmerich,
Nicole Fischer,
Bernd Geier,
Niklas Germayer,
Harald S. Glander,
Juliane Hilf,
Julia Hillmann,
Katharina Hombach,
Steffen Hörter,
Thomas A. Jesch,
Christian Kropf,
Jonas Labinsky,
Katja Lammert,
Daniel Lühmann,
Christoph Maixner,
Christian Meiners,
Wiebke Merbeth,
Inga Elise Meringdal,
Dustin Neuneyer,
Matthias Schirmer,
Berenike Simon-Schaefer,
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