Aktualisiert: 2023-06-15
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Für das Gesamtwerk von Adolf Julius Merkl (1890-1970) gilt die besonders in der Rechtswissenschaft allgemein gültige Feststellung: In der Leistung eines Wissenschaftlers spiegelt sich ein von seinem Fachgebiet ausgehendes Bemühen, der Zeitverantwortung zu entsprechen, wider. Die Auseinandersetzung mit dem Ordnungs-, Rechts- und Staatsbewußtsein der jeweiligen Zeit kann sowohl eine literarische wie eine normative Bedeutung erlangen und als Beitrag zum Grundsatzdenken von allgemeiner Bedeutung werden. Beides trifft in besonderem Maße auf den Mitbegründer der Wiener rechtstheoretischen Schule, Adolf Julius Merkl, zu.
Das acht Jahrzehnte währende Leben von Adolf Julius Merkl umspannt die zu Ende gehende Donaumonarchie und die folgende Entwicklung Österreichs als demokratische Republik. Es wird geprägt von den Folgen zweier Weltkriege und beinhaltet zunächst die Fortschreibung des Rechtspositivismus und später die Auseinandersetzung mit ihm. In seinem Schaffen hat Adolf Julius Merkl in gleicher Weise die Rechtstheorie, die allgemeine Staats- und Verwaltungslehre, das österreichische Verfassungs- und Verwaltungsrecht und die Rechtsphilosophie bereichert. Konsequent in der Gedankenführung, klar im Ausdruck und engagiert in all seinen Bemühungen, leistete er seinen Beitrag zur Wissenschaft vom öffentlichen Recht, der mit zum Klassischen des Rechtsdenkens überhaupt geworden ist.
Merkl bemühte sich in seinen rechtswissenschaftlichen Arbeiten stets um die Gewinnung von Ergebnissen, die auch bei einem noch so praxisbezogenen Thema immer zu Aussagen führten, die von Bedeutung für die Allgemeine Staats- und Verwaltungslehre waren. Diese Aussagen haben heute ebensolche Gültigkeit wie zur Zeit ihrer Abfassung. Davon zeugt nicht zuletzt eine Merkl-Renaissance im In- und Ausland, die zur Zeit beobachtet werden kann.
Mit dem vorliegenden Teilband beginnt die Herausgabe der bisher teilweise nur schwer zugänglichen, annähernd 600 Schriften von Adolf Julius Merkl.
Der Erste Band "Grundlagen des Rechts" umfaßt in seinem Ersten Teilband das rechtstheoretische und rechtsphilosophische Schaffen, während der Zweite Teilband die Schriften zur Allgemeinen Staatslehre und Politischen Theorie beinhalten wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit dem wiederum in zwei Teilbänden erscheinenden dritten Band findet das 1993 begonnene Projekt der Herausgabe der vordem teilweise nur schwer zugänglichen, annähernd 600 Schriften von Adolf Julius Merkl ihren Abschluß. Bisher erschienen sind Merkls Schriften zu Rechtsphilosophie und Rechtstheorie (Band I/1, 1993), zu Staatslehre und Politischer Theorie (Band I/2, 1995) sowie Merkls Beiträge zu Verfassungs- und Völkerrecht (Band II/1, 1999 und Band II/2, 2002). Dieser Band enthält in seiner Gesamtheit die verwaltungsrechtlichen Schriften Merkls, die veröffentlichten Würdigungen vieler seiner bedeutenden Zeitgenossen sowie verschiedene - auch dem interessierten Publikum zum Teil wohl weitgehend unbekannte - Bekenntnisschriften Merkls.
Die Bedeutung der verwaltungsrechtlichen Schriften Merkls belegt die im Jahre 1999 erfolgte Neuauflage von Merkls Standardwerk "Allgemeines Verwaltungsrecht". Durch diese 1927 erstmals erschienene Monographie verschaffte sich Merkl dauerhafte und internationale Anerkennung.
Der nun vorgelegte erste Teilband enthält alle nicht in monographischer Form veröffentlichten Beiträge zum allgemeinen Verwaltungsrecht unter besonderer Beachtung des Verwaltungsverfahrens und der Verwaltungsreform der Zwischenkriegszeit sowie die Schriften zu Einzelfragen des besonderen Verwaltungsrechtes bis 1929. Von den Schriften zum allgemeinen Verwaltungsrecht seien insbesondere die noch während der Monarchie verfaßten Beiträge "Das kaiserliche Patent vom 26. Juli 1913, und das richterliche Überprüfungsrecht" sowie "Staatszweck und öffentliches Interesse", aber auch Merkls umfangreiche Buchbesprechungen, wie etwa diejenige zur "Festgabe für Otto Mayer zum siebzigsten Geburtstag", sowie die 1936 erschienene Abhandlung "Die Verwaltungslehre des neuen Deutschland" hervorgehoben. Die Schriften zu Einzelfragen des Verwaltungsrechts beginnen mit einem Beitrag zur Einführung der Sommerzeit aus dem Jahre 1916 (!) und beinhalten vor allem Studien zum Gewerberecht und zum Forstrecht. Letztere erschließen insbesondere auch Merkls erste Veröffentlichungen zu Fragen des Natur- und Umweltschutzes.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wie kaum ein anderer Jurist konnte Merkl die Verfassungsentwicklung Österreichs seit Beginn des ersten Weltkrieges aus nächster Nähe miterleben und mitgestalten. In der deutsch-österreichischen Staatskanzlei hatte er gemeinsam mit Hans Kelsen wesentlichen Anteil am Zustandekommen der Bundesverfassung von 1920. Bei der Errichtung des autoritären Ständestaates 1934 galt er wiederum als einer der heftigsten Kritiker des Regimes. Nach der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus bildete Merkl als Doyen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts eine ganze Generation von Juristen aus und begleitete die Verfassungsentwicklung literarisch bis hin zur Aufnahme der Europäischen Menschenrechtskonvention in die österreichische Verfassung.
Der zweite Teilband schildert authentisch die Verfassungsentwicklung seit dem Inkrafttreten der Verfassungsnovelle des Jahres 1929, auf deren positiv-rechtlichem Fundament nach Ende des Zweiten Weltkrieges die Zweite Republik errichtet wurde. Von besonderer Bedeutung für das Verständnis der geltenden österreichischen Verfassungsordnung sind etwa die Beiträge »Das rechtliche Ergebnis des Verfassungskampfes« und »Der rechtliche Gehalt der österreichischen Verfassungsreform vom 7. Dezember 1929«. Auch die Entwicklung zum autoritären Staat wird von Merkl genau dokumentiert. In den Nachkriegsjahren widmete er sich verstärkt Grundrechtsfragen und der Rolle der Parteien. Gewissermaßen ein Vermächtnis stellen seine posthum erschienenen Schriften »Die Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung« und »Gedanken zur Entstehung und Entwicklung der Republik Österreich und ihrer Verfassung« dar.
Merkls völkerrechtliche Schriften behandeln neben dem Schicksal des Völkerbundes, dem Anschlußverbot und Restitutionszahlungen vor allem den Krieg als Rechtshandlung des Staates. Von überraschender Aktualität sind schließlich Merkls Beiträge zur Okkupationstheorie und zum Minderheitenschutz. Wie schon im ersten Teilband offenbart sich Merkls glühendes Engagement für Demokratie, Rechtsstaat und Frieden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit den Schriften zum Verfassungs- und Völkerrecht wird das 1973 initiierte Publikationsprojekt der »Gesammelten Schriften Adolf Julius Merkls« weitergeführt. Wie kaum ein anderer Jurist konnte Merkl die Verfassungsentwicklung Österreichs seit Beginn des Ersten Weltkrieges aus nächster Nähe miterleben und mit gestalten. Noch als Staatsbeamter der Monarchie wechselte er 1918 in das Büro des ersten republikanischen Kanzlers Dr. Karl Renner. In der deutschösterreichischen Staatskanzlei hatte er gemeinsam mit Hans Kelsen wesentlichen Anteil am Zustandekommen der Bundesverfassung von 1920. Bei der Errichtung des autoritären Ständestaates 1934 galt Merkl als einer der heftigsten Kritiker des Regimes. In der - auf der Grundlage der Verfassung von 1920 wieder errichteten - »2. Republik« bildete er als Doyen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts eine ganze Generation von Juristen aus und begleitete die Verfassungsentwicklung literarisch bis hin zur Aufnahme der Europäischen Menschenrechtskonvention in die österreichische Verfassung.
Der nun vorliegende erste Teilband des Zweiten Bandes spannt den Bogen von der ausklingenden konstitutionellen Monarchie »Altösterreichs« über die - im juristischen Sinne revolutionär - begründete Republik Deutschösterreich zur sogenannten »1. Republik« und endet etwa zum Zeitpunkt der Verfassungsnovelle des Jahres 1929. Behandelt werden alle staatsrechtlich relevanten Fragestellungen dieser Zeit. Die herausragenden Themen sind dabei Fragen der Notverordnungspraxis der Monarchie, die Staatsorganisation der Republik und des Bundesstaates, aber auch Fragen der Völkerbundkontrolle im Rahmen des Sanierungsplanes der »Genfer Protokolle«, die Anschlußfrage und der »Verfassungskampf« gegen den sich abzeichnenden autoritären Wandel in der Zwischenkriegszeit.
Merkls Schriften zum österreichischen Verfassungsrecht dokumentieren dessen Entwicklung mit unglaublicher Präzision und können - wie etwa in der Frage der Verfassungsgerichtsbarkeit - als authentische historische Quelle viel zu seinem besseren Verständnis beitragen. Sie kombinieren unnachahmlich »bekennendes« Engagement mit einer besonderen Schärfe des kritischen Geistes. Dabei offenbaren sie Merkl als einen ebenso glühenden wie unbeugsamen Verfechter von Rechtsstaat und Demokratie.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit dem wiederum in zwei Teilbänden erschienenen dritten Band findet das 1993 begonnene Projekt der Herausgabe der vordem teilweise nur schwer zugänglichen, annähernd 600 Schriften von Adolf Julius Merkl nunmehr seinen Abschluss. Bisher erschienen sind Merkls Schriften zu Rechtsphilosophie und Rechtstheorie (Band I/1, 1993), zu Staatslehre und Politischer Theorie (Band I/2, 1995) sowie Merkls Beiträge zu Verfassungs- und Völkerrecht (Band II/1, 1999 und Band II/2, 2002). Der dritte Band enthält in seiner Gesamtheit die verwaltungsrechtlichen Schriften Merkls, die veröffentlichten Würdigungen vieler seiner bedeutenden Zeitgenossen sowie verschiedene - auch dem interessierten Publikum zum Teil wohl weitgehend unbekannte - Bekenntnisschriften Merkls.
Der nun vorgelegte zweite Teilband setzt zunächst mit dem 1931 erschienenen Artikel über »Die Verwaltungs-Akademie Wien« die Beiträge zum besonderen Verwaltungsrecht fort. Neben diesem und Merkls Bericht über »Entwicklung und Reform des Beamtenrechtes« auf der Tagung der Deutschen Staatsrechtslehrer von 1931 enthält dieser Abschnitt Beiträge zu Einzelfragen des Polizeirechts sowie einige hochschulrechtliche und hochschulpolitische Veröffentlichungen, die Merkls akademisches Wirken begleiteten; vor allem aber Merkls mannigfaltige Schriften zu Fragen des Natur- und Umweltschutzes, in denen Merkl etwa immer wieder vehement die Schaffung eines Nationalparks in Österreich fordert und die mit dem Aufruf »Um die Wanderfreiheit im Walde!« schließen.
Merkls Bekenntnisschriften, die den Teilband beschließen, weisen ihn als engagierten Sozialpolitiker und unaufhörlichen Mahner gegen den Alkoholismus sowie als unbeugsamen Verfechter des Rechtsstaates, aber auch Bewunderer des Widerstandes gegen eine unmoralische Staatsgewalt aus.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wie kaum ein anderer Jurist konnte Merkl die Verfassungsentwicklung Österreichs seit Beginn des ersten Weltkrieges aus nächster Nähe miterleben und mitgestalten. In der deutsch-österreichischen Staatskanzlei hatte er gemeinsam mit Hans Kelsen wesentlichen Anteil am Zustandekommen der Bundesverfassung von 1920. Bei der Errichtung des autoritären Ständestaates 1934 galt er wiederum als einer der heftigsten Kritiker des Regimes. Nach der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus bildete Merkl als Doyen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts eine ganze Generation von Juristen aus und begleitete die Verfassungsentwicklung literarisch bis hin zur Aufnahme der Europäischen Menschenrechtskonvention in die österreichische Verfassung.
Der zweite Teilband schildert authentisch die Verfassungsentwicklung seit dem Inkrafttreten der Verfassungsnovelle des Jahres 1929, auf deren positiv-rechtlichem Fundament nach Ende des Zweiten Weltkrieges die Zweite Republik errichtet wurde. Von besonderer Bedeutung für das Verständnis der geltenden österreichischen Verfassungsordnung sind etwa die Beiträge »Das rechtliche Ergebnis des Verfassungskampfes« und »Der rechtliche Gehalt der österreichischen Verfassungsreform vom 7. Dezember 1929«. Auch die Entwicklung zum autoritären Staat wird von Merkl genau dokumentiert. In den Nachkriegsjahren widmete er sich verstärkt Grundrechtsfragen und der Rolle der Parteien. Gewissermaßen ein Vermächtnis stellen seine posthum erschienenen Schriften »Die Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung« und »Gedanken zur Entstehung und Entwicklung der Republik Österreich und ihrer Verfassung« dar.
Merkls völkerrechtliche Schriften behandeln neben dem Schicksal des Völkerbundes, dem Anschlußverbot und Restitutionszahlungen vor allem den Krieg als Rechtshandlung des Staates. Von überraschender Aktualität sind schließlich Merkls Beiträge zur Okkupationstheorie und zum Minderheitenschutz. Wie schon im ersten Teilband offenbart sich Merkls glühendes Engagement für Demokratie, Rechtsstaat und Frieden.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Mit dem wiederum in zwei Teilbänden erscheinenden dritten Band findet das 1993 begonnene Projekt der Herausgabe der vordem teilweise nur schwer zugänglichen, annähernd 600 Schriften von Adolf Julius Merkl ihren Abschluß. Bisher erschienen sind Merkls Schriften zu Rechtsphilosophie und Rechtstheorie (Band I/1, 1993), zu Staatslehre und Politischer Theorie (Band I/2, 1995) sowie Merkls Beiträge zu Verfassungs- und Völkerrecht (Band II/1, 1999 und Band II/2, 2002). Dieser Band enthält in seiner Gesamtheit die verwaltungsrechtlichen Schriften Merkls, die veröffentlichten Würdigungen vieler seiner bedeutenden Zeitgenossen sowie verschiedene - auch dem interessierten Publikum zum Teil wohl weitgehend unbekannte - Bekenntnisschriften Merkls.
Die Bedeutung der verwaltungsrechtlichen Schriften Merkls belegt die im Jahre 1999 erfolgte Neuauflage von Merkls Standardwerk "Allgemeines Verwaltungsrecht". Durch diese 1927 erstmals erschienene Monographie verschaffte sich Merkl dauerhafte und internationale Anerkennung.
Der nun vorgelegte erste Teilband enthält alle nicht in monographischer Form veröffentlichten Beiträge zum allgemeinen Verwaltungsrecht unter besonderer Beachtung des Verwaltungsverfahrens und der Verwaltungsreform der Zwischenkriegszeit sowie die Schriften zu Einzelfragen des besonderen Verwaltungsrechtes bis 1929. Von den Schriften zum allgemeinen Verwaltungsrecht seien insbesondere die noch während der Monarchie verfaßten Beiträge "Das kaiserliche Patent vom 26. Juli 1913, und das richterliche Überprüfungsrecht" sowie "Staatszweck und öffentliches Interesse", aber auch Merkls umfangreiche Buchbesprechungen, wie etwa diejenige zur "Festgabe für Otto Mayer zum siebzigsten Geburtstag", sowie die 1936 erschienene Abhandlung "Die Verwaltungslehre des neuen Deutschland" hervorgehoben. Die Schriften zu Einzelfragen des Verwaltungsrechts beginnen mit einem Beitrag zur Einführung der Sommerzeit aus dem Jahre 1916 (!) und beinhalten vor allem Studien zum Gewerberecht und zum Forstrecht. Letztere erschließen insbesondere auch Merkls erste Veröffentlichungen zu Fragen des Natur- und Umweltschutzes.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Für das Gesamtwerk von Adolf Julius Merkl (1890-1970) gilt die besonders in der Rechtswissenschaft allgemein gültige Feststellung: In der Leistung eines Wissenschaftlers spiegelt sich ein von seinem Fachgebiet ausgehendes Bemühen, der Zeitverantwortung zu entsprechen, wider. Die Auseinandersetzung mit dem Ordnungs-, Rechts- und Staatsbewußtsein der jeweiligen Zeit kann sowohl eine literarische wie eine normative Bedeutung erlangen und als Beitrag zum Grundsatzdenken von allgemeiner Bedeutung werden. Beides trifft in besonderem Maße auf den Mitbegründer der Wiener rechtstheoretischen Schule, Adolf Julius Merkl, zu.
Das acht Jahrzehnte währende Leben von Adolf Julius Merkl umspannt die zu Ende gehende Donaumonarchie und die folgende Entwicklung Österreichs als demokratische Republik. Es wird geprägt von den Folgen zweier Weltkriege und beinhaltet zunächst die Fortschreibung des Rechtspositivismus und später die Auseinandersetzung mit ihm. In seinem Schaffen hat Adolf Julius Merkl in gleicher Weise die Rechtstheorie, die allgemeine Staats- und Verwaltungslehre, das österreichische Verfassungs- und Verwaltungsrecht und die Rechtsphilosophie bereichert. Konsequent in der Gedankenführung, klar im Ausdruck und engagiert in all seinen Bemühungen, leistete er seinen Beitrag zur Wissenschaft vom öffentlichen Recht, der mit zum Klassischen des Rechtsdenkens überhaupt geworden ist.
Merkl bemühte sich in seinen rechtswissenschaftlichen Arbeiten stets um die Gewinnung von Ergebnissen, die auch bei einem noch so praxisbezogenen Thema immer zu Aussagen führten, die von Bedeutung für die Allgemeine Staats- und Verwaltungslehre waren. Diese Aussagen haben heute ebensolche Gültigkeit wie zur Zeit ihrer Abfassung. Davon zeugt nicht zuletzt eine Merkl-Renaissance im In- und Ausland, die zur Zeit beobachtet werden kann.
Mit dem vorliegenden Teilband beginnt die Herausgabe der bisher teilweise nur schwer zugänglichen, annähernd 600 Schriften von Adolf Julius Merkl.
Der Erste Band "Grundlagen des Rechts" umfaßt in seinem Ersten Teilband das rechtstheoretische und rechtsphilosophische Schaffen, während der Zweite Teilband die Schriften zur Allgemeinen Staatslehre und Politischen Theorie beinhalten wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Wie kaum ein anderer Jurist konnte Merkl die Verfassungsentwicklung Österreichs seit Beginn des ersten Weltkrieges aus nächster Nähe miterleben und mitgestalten. In der deutsch-österreichischen Staatskanzlei hatte er gemeinsam mit Hans Kelsen wesentlichen Anteil am Zustandekommen der Bundesverfassung von 1920. Bei der Errichtung des autoritären Ständestaates 1934 galt er wiederum als einer der heftigsten Kritiker des Regimes. Nach der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus bildete Merkl als Doyen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts eine ganze Generation von Juristen aus und begleitete die Verfassungsentwicklung literarisch bis hin zur Aufnahme der Europäischen Menschenrechtskonvention in die österreichische Verfassung.
Der zweite Teilband schildert authentisch die Verfassungsentwicklung seit dem Inkrafttreten der Verfassungsnovelle des Jahres 1929, auf deren positiv-rechtlichem Fundament nach Ende des Zweiten Weltkrieges die Zweite Republik errichtet wurde. Von besonderer Bedeutung für das Verständnis der geltenden österreichischen Verfassungsordnung sind etwa die Beiträge »Das rechtliche Ergebnis des Verfassungskampfes« und »Der rechtliche Gehalt der österreichischen Verfassungsreform vom 7. Dezember 1929«. Auch die Entwicklung zum autoritären Staat wird von Merkl genau dokumentiert. In den Nachkriegsjahren widmete er sich verstärkt Grundrechtsfragen und der Rolle der Parteien. Gewissermaßen ein Vermächtnis stellen seine posthum erschienenen Schriften »Die Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung« und »Gedanken zur Entstehung und Entwicklung der Republik Österreich und ihrer Verfassung« dar.
Merkls völkerrechtliche Schriften behandeln neben dem Schicksal des Völkerbundes, dem Anschlußverbot und Restitutionszahlungen vor allem den Krieg als Rechtshandlung des Staates. Von überraschender Aktualität sind schließlich Merkls Beiträge zur Okkupationstheorie und zum Minderheitenschutz. Wie schon im ersten Teilband offenbart sich Merkls glühendes Engagement für Demokratie, Rechtsstaat und Frieden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit den Schriften zum Verfassungs- und Völkerrecht wird das 1973 initiierte Publikationsprojekt der »Gesammelten Schriften Adolf Julius Merkls« weitergeführt. Wie kaum ein anderer Jurist konnte Merkl die Verfassungsentwicklung Österreichs seit Beginn des Ersten Weltkrieges aus nächster Nähe miterleben und mit gestalten. Noch als Staatsbeamter der Monarchie wechselte er 1918 in das Büro des ersten republikanischen Kanzlers Dr. Karl Renner. In der deutschösterreichischen Staatskanzlei hatte er gemeinsam mit Hans Kelsen wesentlichen Anteil am Zustandekommen der Bundesverfassung von 1920. Bei der Errichtung des autoritären Ständestaates 1934 galt Merkl als einer der heftigsten Kritiker des Regimes. In der - auf der Grundlage der Verfassung von 1920 wieder errichteten - »2. Republik« bildete er als Doyen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts eine ganze Generation von Juristen aus und begleitete die Verfassungsentwicklung literarisch bis hin zur Aufnahme der Europäischen Menschenrechtskonvention in die österreichische Verfassung.
Der nun vorliegende erste Teilband des Zweiten Bandes spannt den Bogen von der ausklingenden konstitutionellen Monarchie »Altösterreichs« über die - im juristischen Sinne revolutionär - begründete Republik Deutschösterreich zur sogenannten »1. Republik« und endet etwa zum Zeitpunkt der Verfassungsnovelle des Jahres 1929. Behandelt werden alle staatsrechtlich relevanten Fragestellungen dieser Zeit. Die herausragenden Themen sind dabei Fragen der Notverordnungspraxis der Monarchie, die Staatsorganisation der Republik und des Bundesstaates, aber auch Fragen der Völkerbundkontrolle im Rahmen des Sanierungsplanes der »Genfer Protokolle«, die Anschlußfrage und der »Verfassungskampf« gegen den sich abzeichnenden autoritären Wandel in der Zwischenkriegszeit.
Merkls Schriften zum österreichischen Verfassungsrecht dokumentieren dessen Entwicklung mit unglaublicher Präzision und können - wie etwa in der Frage der Verfassungsgerichtsbarkeit - als authentische historische Quelle viel zu seinem besseren Verständnis beitragen. Sie kombinieren unnachahmlich »bekennendes« Engagement mit einer besonderen Schärfe des kritischen Geistes. Dabei offenbaren sie Merkl als einen ebenso glühenden wie unbeugsamen Verfechter von Rechtsstaat und Demokratie.
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Mit dem wiederum in zwei Teilbänden erschienenen dritten Band findet das 1993 begonnene Projekt der Herausgabe der vordem teilweise nur schwer zugänglichen, annähernd 600 Schriften von Adolf Julius Merkl nunmehr seinen Abschluss. Bisher erschienen sind Merkls Schriften zu Rechtsphilosophie und Rechtstheorie (Band I/1, 1993), zu Staatslehre und Politischer Theorie (Band I/2, 1995) sowie Merkls Beiträge zu Verfassungs- und Völkerrecht (Band II/1, 1999 und Band II/2, 2002). Der dritte Band enthält in seiner Gesamtheit die verwaltungsrechtlichen Schriften Merkls, die veröffentlichten Würdigungen vieler seiner bedeutenden Zeitgenossen sowie verschiedene - auch dem interessierten Publikum zum Teil wohl weitgehend unbekannte - Bekenntnisschriften Merkls.
Der nun vorgelegte zweite Teilband setzt zunächst mit dem 1931 erschienenen Artikel über »Die Verwaltungs-Akademie Wien« die Beiträge zum besonderen Verwaltungsrecht fort. Neben diesem und Merkls Bericht über »Entwicklung und Reform des Beamtenrechtes« auf der Tagung der Deutschen Staatsrechtslehrer von 1931 enthält dieser Abschnitt Beiträge zu Einzelfragen des Polizeirechts sowie einige hochschulrechtliche und hochschulpolitische Veröffentlichungen, die Merkls akademisches Wirken begleiteten; vor allem aber Merkls mannigfaltige Schriften zu Fragen des Natur- und Umweltschutzes, in denen Merkl etwa immer wieder vehement die Schaffung eines Nationalparks in Österreich fordert und die mit dem Aufruf »Um die Wanderfreiheit im Walde!« schließen.
Merkls Bekenntnisschriften, die den Teilband beschließen, weisen ihn als engagierten Sozialpolitiker und unaufhörlichen Mahner gegen den Alkoholismus sowie als unbeugsamen Verfechter des Rechtsstaates, aber auch Bewunderer des Widerstandes gegen eine unmoralische Staatsgewalt aus.
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Mit dem wiederum in zwei Teilbänden erscheinenden dritten Band findet das 1993 begonnene Projekt der Herausgabe der vordem teilweise nur schwer zugänglichen, annähernd 600 Schriften von Adolf Julius Merkl ihren Abschluß. Bisher erschienen sind Merkls Schriften zu Rechtsphilosophie und Rechtstheorie (Band I/1, 1993), zu Staatslehre und Politischer Theorie (Band I/2, 1995) sowie Merkls Beiträge zu Verfassungs- und Völkerrecht (Band II/1, 1999 und Band II/2, 2002). Dieser Band enthält in seiner Gesamtheit die verwaltungsrechtlichen Schriften Merkls, die veröffentlichten Würdigungen vieler seiner bedeutenden Zeitgenossen sowie verschiedene - auch dem interessierten Publikum zum Teil wohl weitgehend unbekannte - Bekenntnisschriften Merkls.
Die Bedeutung der verwaltungsrechtlichen Schriften Merkls belegt die im Jahre 1999 erfolgte Neuauflage von Merkls Standardwerk "Allgemeines Verwaltungsrecht". Durch diese 1927 erstmals erschienene Monographie verschaffte sich Merkl dauerhafte und internationale Anerkennung.
Der nun vorgelegte erste Teilband enthält alle nicht in monographischer Form veröffentlichten Beiträge zum allgemeinen Verwaltungsrecht unter besonderer Beachtung des Verwaltungsverfahrens und der Verwaltungsreform der Zwischenkriegszeit sowie die Schriften zu Einzelfragen des besonderen Verwaltungsrechtes bis 1929. Von den Schriften zum allgemeinen Verwaltungsrecht seien insbesondere die noch während der Monarchie verfaßten Beiträge "Das kaiserliche Patent vom 26. Juli 1913, und das richterliche Überprüfungsrecht" sowie "Staatszweck und öffentliches Interesse", aber auch Merkls umfangreiche Buchbesprechungen, wie etwa diejenige zur "Festgabe für Otto Mayer zum siebzigsten Geburtstag", sowie die 1936 erschienene Abhandlung "Die Verwaltungslehre des neuen Deutschland" hervorgehoben. Die Schriften zu Einzelfragen des Verwaltungsrechts beginnen mit einem Beitrag zur Einführung der Sommerzeit aus dem Jahre 1916 (!) und beinhalten vor allem Studien zum Gewerberecht und zum Forstrecht. Letztere erschließen insbesondere auch Merkls erste Veröffentlichungen zu Fragen des Natur- und Umweltschutzes.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Für das Gesamtwerk von Adolf Julius Merkl (1890-1970) gilt die besonders in der Rechtswissenschaft allgemein gültige Feststellung: In der Leistung eines Wissenschaftlers spiegelt sich ein von seinem Fachgebiet ausgehendes Bemühen, der Zeitverantwortung zu entsprechen, wider. Die Auseinandersetzung mit dem Ordnungs-, Rechts- und Staatsbewußtsein der jeweiligen Zeit kann sowohl eine literarische wie eine normative Bedeutung erlangen und als Beitrag zum Grundsatzdenken von allgemeiner Bedeutung werden. Beides trifft in besonderem Maße auf den Mitbegründer der Wiener rechtstheoretischen Schule, Adolf Julius Merkl, zu.
Das acht Jahrzehnte währende Leben von Adolf Julius Merkl umspannt die zu Ende gehende Donaumonarchie und die folgende Entwicklung Österreichs als demokratische Republik. Es wird geprägt von den Folgen zweier Weltkriege und beinhaltet zunächst die Fortschreibung des Rechtspositivismus und später die Auseinandersetzung mit ihm. In seinem Schaffen hat Adolf Julius Merkl in gleicher Weise die Rechtstheorie, die allgemeine Staats- und Verwaltungslehre, das österreichische Verfassungs- und Verwaltungsrecht und die Rechtsphilosophie bereichert. Konsequent in der Gedankenführung, klar im Ausdruck und engagiert in all seinen Bemühungen, leistete er seinen Beitrag zur Wissenschaft vom öffentlichen Recht, der mit zum Klassischen des Rechtsdenkens überhaupt geworden ist.
Merkl bemühte sich in seinen rechtswissenschaftlichen Arbeiten stets um die Gewinnung von Ergebnissen, die auch bei einem noch so praxisbezogenen Thema immer zu Aussagen führten, die von Bedeutung für die Allgemeine Staats- und Verwaltungslehre waren. Diese Aussagen haben heute ebensolche Gültigkeit wie zur Zeit ihrer Abfassung. Davon zeugt nicht zuletzt eine Merkl-Renaissance im In- und Ausland, die zur Zeit beobachtet werden kann.
Mit dem vorliegenden Teilband beginnt die Herausgabe der bisher teilweise nur schwer zugänglichen, annähernd 600 Schriften von Adolf Julius Merkl.
Der Erste Band "Grundlagen des Rechts" umfaßt in seinem Ersten Teilband das rechtstheoretische und rechtsphilosophische Schaffen, während der Zweite Teilband die Schriften zur Allgemeinen Staatslehre und Politischen Theorie beinhalten wird.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die drei Bände enthalten die teilweise nur schwer zugänglichen, annähernd 600 Schriften von Adolf Julius Merkl.
Aktualisiert: 2020-02-17
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Mit dem wiederum in zwei Teilbänden erscheinenden dritten Band findet das 1993 begonnene Projekt der Herausgabe der vordem teilweise nur schwer zugänglichen, annähernd 600 Schriften von Adolf Julius Merkl ihren Abschluß. Bisher erschienen sind Merkls Schriften zu Rechtsphilosophie und Rechtstheorie (Band I/1, 1993), zu Staatslehre und Politischer Theorie (Band I/2, 1995) sowie Merkls Beiträge zu Verfassungs- und Völkerrecht (Band II/1, 1999 und Band II/2, 2002). Dieser Band enthält in seiner Gesamtheit die verwaltungsrechtlichen Schriften Merkls, die veröffentlichten Würdigungen vieler seiner bedeutenden Zeitgenossen sowie verschiedene - auch dem interessierten Publikum zum Teil wohl weitgehend unbekannte - Bekenntnisschriften Merkls.
Die Bedeutung der verwaltungsrechtlichen Schriften Merkls belegt die im Jahre 1999 erfolgte Neuauflage von Merkls Standardwerk "Allgemeines Verwaltungsrecht". Durch diese 1927 erstmals erschienene Monographie verschaffte sich Merkl dauerhafte und internationale Anerkennung.
Der nun vorgelegte erste Teilband enthält alle nicht in monographischer Form veröffentlichten Beiträge zum allgemeinen Verwaltungsrecht unter besonderer Beachtung des Verwaltungsverfahrens und der Verwaltungsreform der Zwischenkriegszeit sowie die Schriften zu Einzelfragen des besonderen Verwaltungsrechtes bis 1929. Von den Schriften zum allgemeinen Verwaltungsrecht seien insbesondere die noch während der Monarchie verfaßten Beiträge "Das kaiserliche Patent vom 26. Juli 1913, und das richterliche Überprüfungsrecht" sowie "Staatszweck und öffentliches Interesse", aber auch Merkls umfangreiche Buchbesprechungen, wie etwa diejenige zur "Festgabe für Otto Mayer zum siebzigsten Geburtstag", sowie die 1936 erschienene Abhandlung "Die Verwaltungslehre des neuen Deutschland" hervorgehoben. Die Schriften zu Einzelfragen des Verwaltungsrechts beginnen mit einem Beitrag zur Einführung der Sommerzeit aus dem Jahre 1916 (!) und beinhalten vor allem Studien zum Gewerberecht und zum Forstrecht. Letztere erschließen insbesondere auch Merkls erste Veröffentlichungen zu Fragen des Natur- und Umweltschutzes.
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