Dieser speziell auf die Stadtwerke zugeschnittene Praxisleitfaden soll die ökonomische, nachhaltige und rechtssichere Beschaffung in kommunalen Stadtwerken erleichtern. Dabei werden zentrale Regelungen des Vergaberechts praxisnah erläutert und eine vergaberechtskonforme Vorgehensweise auf allen Etappen des Beschaffungsprozesses vorgezeichnet. So soll der Gefahr einer kostenträchtigen und zeitraubenden Bürokratisierung des Einkaufs von Waren und Dienstleistungen vorgebeugt werden. Aus dem Inhalt: Grundlagen des Vergaberechts // Vorbereitung des Vergabeverfahrens // Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte // Landesvergaberecht // Elektronische Auftragsvergabe // Gefahren bei Missachtung des Vergaberechts.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Dieser speziell auf die Stadtwerke zugeschnittene Praxisleitfaden soll die ökonomische, nachhaltige und rechtssichere Beschaffung in kommunalen Stadtwerken erleichtern. Dabei werden zentrale Regelungen des Vergaberechts praxisnah erläutert und eine vergaberechtskonforme Vorgehensweise auf allen Etappen des Beschaffungsprozesses vorgezeichnet. So soll der Gefahr einer kostenträchtigen und zeitraubenden Bürokratisierung des Einkaufs von Waren und Dienstleistungen vorgebeugt werden. Aus dem Inhalt: Grundlagen des Vergaberechts // Vorbereitung des Vergabeverfahrens // Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte // Landesvergaberecht // Elektronische Auftragsvergabe // Gefahren bei Missachtung des Vergaberechts.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Dieser speziell auf die Stadtwerke zugeschnittene Praxisleitfaden soll die ökonomische, nachhaltige und rechtssichere Beschaffung in kommunalen Stadtwerken erleichtern. Dabei werden zentrale Regelungen des Vergaberechts praxisnah erläutert und eine vergaberechtskonforme Vorgehensweise auf allen Etappen des Beschaffungsprozesses vorgezeichnet. So soll der Gefahr einer kostenträchtigen und zeitraubenden Bürokratisierung des Einkaufs von Waren und Dienstleistungen vorgebeugt werden. Aus dem Inhalt: Grundlagen des Vergaberechts // Vorbereitung des Vergabeverfahrens // Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte // Landesvergaberecht // Elektronische Auftragsvergabe // Gefahren bei Missachtung des Vergaberechts.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Jeder Staat ist nach dem Territorialitätsprinzip bei der Ausübung seiner Staatsgewalt grundsätzlich auf sein eigenes Territorium beschränkt. Durch die internationalverwaltungsrechtliche Anerkennung wird die Geltung eines fremden Hoheitsaktes auf das Inland erstreckt und dieser inländischen Akten gleichgestellt. Anerkennungspflichten vermögen die Kooperation von Staaten zu erleichtern und die Transaktionskosten für grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit zu senken. Das allgemeine Völkerrecht gebietet nur im Ausnahmefall die Anerkennung fremder Hoheitsakte. Demgegenüber bestehen weitgehende Anerkennungspflichten im Verhältnis der Mitglieder eines Bundesstaates.
Gleichsam zwischen diesen Polen liegt das Europäische Gemeinschaftsrecht: Im Verhältnis der Mitgliedstaaten können - bei hinreichender Gleichwertigkeit nationaler Regelungen - bereits aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages Anerkennungspflichten fließen. Auf diese Weise gewinnen die Grundfreiheiten auch eine kollisionsrechtliche Funktion. Mittels Sekundärrecht ist für das notwendige Maß an Gleichwertigkeit zu sorgen und können auch selbständige Anerkennungspflichten begründet werden. Mitunter führt die Verpflichtung zur antizipierten Anerkennung von aufgrund Sekundärrechts ergangenen Hoheitsakten anderer Mitgliedstaaten zu qualitativ neuen Formen grenzüberschreitender Jurisdiktion. Unter Anwendung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips im EG-Vertrag können Anerkennungspflichten Harmonisierungslösungen im Einzelfall vorzuziehen sein. Anerkennungspflichten können zwischen den Mitgliedstaaten einen Systemwettbewerb im Sinne des "Wettbewerbs als Entdeckungsverfahren" gewährleisten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Jeder Staat ist nach dem Territorialitätsprinzip bei der Ausübung seiner Staatsgewalt grundsätzlich auf sein eigenes Territorium beschränkt. Durch die internationalverwaltungsrechtliche Anerkennung wird die Geltung eines fremden Hoheitsaktes auf das Inland erstreckt und dieser inländischen Akten gleichgestellt. Anerkennungspflichten vermögen die Kooperation von Staaten zu erleichtern und die Transaktionskosten für grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit zu senken. Das allgemeine Völkerrecht gebietet nur im Ausnahmefall die Anerkennung fremder Hoheitsakte. Demgegenüber bestehen weitgehende Anerkennungspflichten im Verhältnis der Mitglieder eines Bundesstaates.
Gleichsam zwischen diesen Polen liegt das Europäische Gemeinschaftsrecht: Im Verhältnis der Mitgliedstaaten können - bei hinreichender Gleichwertigkeit nationaler Regelungen - bereits aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages Anerkennungspflichten fließen. Auf diese Weise gewinnen die Grundfreiheiten auch eine kollisionsrechtliche Funktion. Mittels Sekundärrecht ist für das notwendige Maß an Gleichwertigkeit zu sorgen und können auch selbständige Anerkennungspflichten begründet werden. Mitunter führt die Verpflichtung zur antizipierten Anerkennung von aufgrund Sekundärrechts ergangenen Hoheitsakten anderer Mitgliedstaaten zu qualitativ neuen Formen grenzüberschreitender Jurisdiktion. Unter Anwendung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips im EG-Vertrag können Anerkennungspflichten Harmonisierungslösungen im Einzelfall vorzuziehen sein. Anerkennungspflichten können zwischen den Mitgliedstaaten einen Systemwettbewerb im Sinne des "Wettbewerbs als Entdeckungsverfahren" gewährleisten.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Jeder Staat ist nach dem Territorialitätsprinzip bei der Ausübung seiner Staatsgewalt grundsätzlich auf sein eigenes Territorium beschränkt. Durch die internationalverwaltungsrechtliche Anerkennung wird die Geltung eines fremden Hoheitsaktes auf das Inland erstreckt und dieser inländischen Akten gleichgestellt. Anerkennungspflichten vermögen die Kooperation von Staaten zu erleichtern und die Transaktionskosten für grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit zu senken. Das allgemeine Völkerrecht gebietet nur im Ausnahmefall die Anerkennung fremder Hoheitsakte. Demgegenüber bestehen weitgehende Anerkennungspflichten im Verhältnis der Mitglieder eines Bundesstaates.
Gleichsam zwischen diesen Polen liegt das Europäische Gemeinschaftsrecht: Im Verhältnis der Mitgliedstaaten können - bei hinreichender Gleichwertigkeit nationaler Regelungen - bereits aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages Anerkennungspflichten fließen. Auf diese Weise gewinnen die Grundfreiheiten auch eine kollisionsrechtliche Funktion. Mittels Sekundärrecht ist für das notwendige Maß an Gleichwertigkeit zu sorgen und können auch selbständige Anerkennungspflichten begründet werden. Mitunter führt die Verpflichtung zur antizipierten Anerkennung von aufgrund Sekundärrechts ergangenen Hoheitsakten anderer Mitgliedstaaten zu qualitativ neuen Formen grenzüberschreitender Jurisdiktion. Unter Anwendung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips im EG-Vertrag können Anerkennungspflichten Harmonisierungslösungen im Einzelfall vorzuziehen sein. Anerkennungspflichten können zwischen den Mitgliedstaaten einen Systemwettbewerb im Sinne des "Wettbewerbs als Entdeckungsverfahren" gewährleisten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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V 364: Verkehrsträgerübergreifender Austausch von Erneuerbarer Energie
Elena Chvanova, Birgit Haller, Ole Langniß, Uwe Leprich, Ursula Mayr, Christian Mayr,
Christian Oßwald, Martin Altrock, Christian Gemmer, Sascha Michaels, Julia Wagner
184 S., 51 Abb., 58 Tab., ISBN 978-395606-705-1,2022
Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse der Studie „Verkehrsträgerübergreifender Austausch von erneuerbaren Energien“ vor. Die Studie umfasst Lösungen für die verstärkte Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien entlang von Straßen-, Schienen- und Wasserstraßeninfrastruktur mit Schwer-punkt auf der Straße und ist in fünf Arbeitspakete untergliedert. Ausgehend von der Bewertung bestehender und erfolgversprechender Technologiefelder und der Auswahl von Best-Practice Bei-spielen werden spezifische Technologien in Kombination mit Verkehrsinfrastruktur aus technischer, wirt-schaftlicher und gesellschaftlicher Perspektive weiter untersucht. Unter Berücksichtigung von Flächenpotenzial, Technologiereife und Wirtschaftlichkeit sind Photovoltaik auf Lärmschutzein-richtungen, Überdachungen, Dach- und Freiflächen von diversen Verkehrseinrichtungen sowie Solarthermie besonders vielversprechend. Strenge Auflagen und unklare Zuständigkeiten hemmen zurzeit die Umsetzung am stärksten. Für die Umsetzung sind PV-Anlagen auf/an Lärmschutzwänden in Verbindung mit benachbarten großen Verbrauchern zur Direktbelieferung zu empfehlen, ebenso PV-Freiflächenanlagen auf Randflächen insbesondere in der Nähe von größeren Eigenverbrauchern (z. B. Lüftungsanlagen/Beleuchtung von Tunneln) oder energieintensiven externen Verbrauchern (z. B. Lade-einrichtungen). Geeignete Geschäftsmodelle umfassen die Eigenversorgung von Bundesimmobilien mit erneuerbaren Energien, Direktlieferverträge mit Verbrauchern in direkter räumlicher Nähe, regionale Direktvermarktung sowie die Verpachtung von Flächen. Darüber hinaus wird ein Managementkonzept vorgestellt, das diese verschiedenen Optionen unter einem Dach vereint: Die Führung eines Bilanz-kreises für die bundeseigenen Erzeuger und Verbraucher. Abschließend werden die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Erzeugung, Nutzung und Vermarktung von Energie aus erneuerbaren Quellen entlang von Straßen betrachtet. Entsprechende vertragliche Regelungen für jedes Geschäftsmodell sowie vergaberechtliche Fragen werden behandelt. Die Handlungs-empfehlungen an die Politik sind: Es stehen sowohl die Technologien als auch die Geschäftsmodelle mit dem entsprechenden rechtlichen Rahmen zur Verfügung, um Erneuerbare Energien an Verkehrs-trägern wirtschaftlich zu nutzen und den dringend notwendigen Beitrag zu den europäischen und deutschen Klimazielen zu leisten. Hindernisse können überwunden werden, indem Erfahrungen aus Pilotprojekten zügig auf den weiteren Zubau übertragen werden. Der Zubau sollte jetzt starten. Schnell umsetzbare Lösungen wie die Ausstattung von Eigenbetrieben mit PV-Dach oder Freiflächenanlagen sollten unmittelbar begonnen werden. Für die mittel- und langfristige Dynamik beim Ausbau empfehlen wir eine Roadmap, die stufenweise zum Ziel eines emissionsfreien Betriebs der Verkehrsträger bis spätestens 2045, aber möglichst früher führt.
Aktualisiert: 2023-05-11
Autor:
Martin Altrock,
Elena Chvanova,
Christian Gemmer,
Birgit Haller,
Ole Langniss,
Uwe Leprich,
Christian Mayr,
Ursula Mayr,
Sascha Michaels,
Christia Oßwald,
Julia Wagner
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V 364: Verkehrsträgerübergreifender Austausch von Erneuerbarer Energie
Elena Chvanova, Birgit Haller, Ole Langniß, Uwe Leprich, Ursula Mayr, Christian Mayr,
Christian Oßwald, Martin Altrock, Christian Gemmer, Sascha Michaels, Julia Wagner
184 S., 51 Abb., 58 Tab., ISBN 978-395606-705-1,2022
Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse der Studie „Verkehrsträgerübergreifender Austausch von erneuerbaren Energien“ vor. Die Studie umfasst Lösungen für die verstärkte Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien entlang von Straßen-, Schienen- und Wasserstraßeninfrastruktur mit Schwer-punkt auf der Straße und ist in fünf Arbeitspakete untergliedert. Ausgehend von der Bewertung bestehender und erfolgversprechender Technologiefelder und der Auswahl von Best-Practice Bei-spielen werden spezifische Technologien in Kombination mit Verkehrsinfrastruktur aus technischer, wirt-schaftlicher und gesellschaftlicher Perspektive weiter untersucht. Unter Berücksichtigung von Flächenpotenzial, Technologiereife und Wirtschaftlichkeit sind Photovoltaik auf Lärmschutzein-richtungen, Überdachungen, Dach- und Freiflächen von diversen Verkehrseinrichtungen sowie Solarthermie besonders vielversprechend. Strenge Auflagen und unklare Zuständigkeiten hemmen zurzeit die Umsetzung am stärksten. Für die Umsetzung sind PV-Anlagen auf/an Lärmschutzwänden in Verbindung mit benachbarten großen Verbrauchern zur Direktbelieferung zu empfehlen, ebenso PV-Freiflächenanlagen auf Randflächen insbesondere in der Nähe von größeren Eigenverbrauchern (z. B. Lüftungsanlagen/Beleuchtung von Tunneln) oder energieintensiven externen Verbrauchern (z. B. Lade-einrichtungen). Geeignete Geschäftsmodelle umfassen die Eigenversorgung von Bundesimmobilien mit erneuerbaren Energien, Direktlieferverträge mit Verbrauchern in direkter räumlicher Nähe, regionale Direktvermarktung sowie die Verpachtung von Flächen. Darüber hinaus wird ein Managementkonzept vorgestellt, das diese verschiedenen Optionen unter einem Dach vereint: Die Führung eines Bilanz-kreises für die bundeseigenen Erzeuger und Verbraucher. Abschließend werden die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Erzeugung, Nutzung und Vermarktung von Energie aus erneuerbaren Quellen entlang von Straßen betrachtet. Entsprechende vertragliche Regelungen für jedes Geschäftsmodell sowie vergaberechtliche Fragen werden behandelt. Die Handlungs-empfehlungen an die Politik sind: Es stehen sowohl die Technologien als auch die Geschäftsmodelle mit dem entsprechenden rechtlichen Rahmen zur Verfügung, um Erneuerbare Energien an Verkehrs-trägern wirtschaftlich zu nutzen und den dringend notwendigen Beitrag zu den europäischen und deutschen Klimazielen zu leisten. Hindernisse können überwunden werden, indem Erfahrungen aus Pilotprojekten zügig auf den weiteren Zubau übertragen werden. Der Zubau sollte jetzt starten. Schnell umsetzbare Lösungen wie die Ausstattung von Eigenbetrieben mit PV-Dach oder Freiflächenanlagen sollten unmittelbar begonnen werden. Für die mittel- und langfristige Dynamik beim Ausbau empfehlen wir eine Roadmap, die stufenweise zum Ziel eines emissionsfreien Betriebs der Verkehrsträger bis spätestens 2045, aber möglichst früher führt.
Aktualisiert: 2022-11-17
Autor:
Martin Altrock,
Elena Chvanova,
Christian Gemmer,
Birgit Haller,
Ole Langniss,
Uwe Leprich,
Christian Mayr,
Ursula Mayr,
Sascha Michaels,
Christia Oßwald,
Julia Wagner
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Dieser speziell auf die Stadtwerke zugeschnittene Praxisleitfaden soll die ökonomische, nachhaltige und rechtssichere Beschaffung in kommunalen Stadtwerken erleichtern. Dabei werden zentrale Regelungen des Vergaberechts praxisnah erläutert und eine vergaberechtskonforme Vorgehensweise auf allen Etappen des Beschaffungsprozesses vorgezeichnet. So soll der Gefahr einer kostenträchtigen und zeitraubenden Bürokratisierung des Einkaufs von Waren und Dienstleistungen vorgebeugt werden. Aus dem Inhalt: Grundlagen des Vergaberechts // Vorbereitung des Vergabeverfahrens // Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte // Landesvergaberecht // Elektronische Auftragsvergabe // Gefahren bei Missachtung des Vergaberechts.
Aktualisiert: 2022-01-01
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Dieser speziell auf die Stadtwerke zugeschnittene Praxisleitfaden soll die ökonomische, nachhaltige und rechtssichere Beschaffung in kommunalen Stadtwerken erleichtern. Dabei werden zentrale Regelungen des Vergaberechts praxisnah erläutert und eine vergaberechtskonforme Vorgehensweise auf allen Etappen des Beschaffungsprozesses vorgezeichnet. So soll der Gefahr einer kostenträchtigen und zeitraubenden Bürokratisierung des Einkaufs von Waren und Dienstleistungen vorgebeugt werden. Aus dem Inhalt: Grundlagen des Vergaberechts // Vorbereitung des Vergabeverfahrens // Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte // Landesvergaberecht // Elektronische Auftragsvergabe // Gefahren bei Missachtung des Vergaberechts.
Aktualisiert: 2021-11-02
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Dieser speziell auf die Stadtwerke zugeschnittene Praxisleitfaden soll die ökonomische, nachhaltige und rechtssichere Beschaffung in kommunalen Stadtwerken erleichtern. Dabei werden zentrale Regelungen des Vergaberechts praxisnah erläutert und eine vergaberechtskonforme Vorgehensweise auf allen Etappen des Beschaffungsprozesses vorgezeichnet. So soll der Gefahr einer kostenträchtigen und zeitraubenden Bürokratisierung des Einkaufs von Waren und Dienstleistungen vorgebeugt werden. Aus dem Inhalt: Grundlagen des Vergaberechts // Vorbereitung des Vergabeverfahrens // Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte // Landesvergaberecht // Elektronische Auftragsvergabe // Gefahren bei Missachtung des Vergaberechts.
Aktualisiert: 2021-11-02
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Jeder Staat ist nach dem Territorialitätsprinzip bei der Ausübung seiner Staatsgewalt grundsätzlich auf sein eigenes Territorium beschränkt. Durch die internationalverwaltungsrechtliche Anerkennung wird die Geltung eines fremden Hoheitsaktes auf das Inland erstreckt und dieser inländischen Akten gleichgestellt. Anerkennungspflichten vermögen die Kooperation von Staaten zu erleichtern und die Transaktionskosten für grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit zu senken. Das allgemeine Völkerrecht gebietet nur im Ausnahmefall die Anerkennung fremder Hoheitsakte. Demgegenüber bestehen weitgehende Anerkennungspflichten im Verhältnis der Mitglieder eines Bundesstaates.
Gleichsam zwischen diesen Polen liegt das Europäische Gemeinschaftsrecht: Im Verhältnis der Mitgliedstaaten können - bei hinreichender Gleichwertigkeit nationaler Regelungen - bereits aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages Anerkennungspflichten fließen. Auf diese Weise gewinnen die Grundfreiheiten auch eine kollisionsrechtliche Funktion. Mittels Sekundärrecht ist für das notwendige Maß an Gleichwertigkeit zu sorgen und können auch selbständige Anerkennungspflichten begründet werden. Mitunter führt die Verpflichtung zur antizipierten Anerkennung von aufgrund Sekundärrechts ergangenen Hoheitsakten anderer Mitgliedstaaten zu qualitativ neuen Formen grenzüberschreitender Jurisdiktion. Unter Anwendung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips im EG-Vertrag können Anerkennungspflichten Harmonisierungslösungen im Einzelfall vorzuziehen sein. Anerkennungspflichten können zwischen den Mitgliedstaaten einen Systemwettbewerb im Sinne des "Wettbewerbs als Entdeckungsverfahren" gewährleisten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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