Die Erfolge deutscher Mannschaften oder deutscher Einzelsportler sind in der Regel auch mit den dahinterstehenden Trainern eng verknüpft. Ganze Trainerstäbe begleiten Mannschaften oder Einzelsportler im Profibereich und akzeptieren die Sportwissenschaft als wertvolle Unterstützung. Mit der stetig wachsenden Kommerzialisierung des Profisports einher geht aber auch der Umstand, dass Verträge zwischen Trainern und Vereinen oder Sportlern einen anspruchsvolleren Inhalt haben, als früher. Daneben stellen sich Fragen zum Status des Trainers.
Der Band widmet sich diesen Themenkreisen anhand von drei Vorträgen, die auf der Frühjahrstagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. – Konstanzer Arbeitskreis – vom 17. bis 18.4.2015 in Leipzig gehalten wurden:
Christian Dahms stellt die trainingswissenschaftliche Arbeit des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) vor. Das IAT ist deutschlandweit die einzige außeruniversitäre trainingswissenschaftliche Forschungseinrichtung. Der Beitrag erläutert die Forschungsstrategie des IAT und behandelt die Arbeitsschwerpunkte in den einzelnen Fächern.
Dirk Monheim beschäftigt sich mit der statusrechtlichen Einordnung des Trainers als selbständiger Übungsleiter oder Arbeitnehmer mit der Abgrenzung zum Ehrenamt. Außerdem beleuchtet das Referat die mögliche Haftung eines Trainers gegenüber Sportlern, Dritten oder auch dem Verein. Untersucht wird in diesem Zusammenhang auch, inwieweit ein Haftungsausschluss möglich ist.
Wolf-Dietrich Walker widmet sich schließlich der Frage, ob Trainerarbeitsverträge der AGB-Kontrolle unterliegen. Der Beitrag stellt sämtliche in der Praxis problemrelevanten Klauseln eines Trainerarbeitsvertrages dar. Er untersucht deren Wirksamkeit und zeigt auf, welche alternativen Formulierungen gewählt werden können.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Erfolge deutscher Mannschaften oder deutscher Einzelsportler sind in der Regel auch mit den dahinterstehenden Trainern eng verknüpft. Ganze Trainerstäbe begleiten Mannschaften oder Einzelsportler im Profibereich und akzeptieren die Sportwissenschaft als wertvolle Unterstützung. Mit der stetig wachsenden Kommerzialisierung des Profisports einher geht aber auch der Umstand, dass Verträge zwischen Trainern und Vereinen oder Sportlern einen anspruchsvolleren Inhalt haben, als früher. Daneben stellen sich Fragen zum Status des Trainers.
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Dirk Monheim beschäftigt sich mit der statusrechtlichen Einordnung des Trainers als selbständiger Übungsleiter oder Arbeitnehmer mit der Abgrenzung zum Ehrenamt. Außerdem beleuchtet das Referat die mögliche Haftung eines Trainers gegenüber Sportlern, Dritten oder auch dem Verein. Untersucht wird in diesem Zusammenhang auch, inwieweit ein Haftungsausschluss möglich ist.
Wolf-Dietrich Walker widmet sich schließlich der Frage, ob Trainerarbeitsverträge der AGB-Kontrolle unterliegen. Der Beitrag stellt sämtliche in der Praxis problemrelevanten Klauseln eines Trainerarbeitsvertrages dar. Er untersucht deren Wirksamkeit und zeigt auf, welche alternativen Formulierungen gewählt werden können.
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Die Erfolge deutscher Mannschaften oder deutscher Einzelsportler sind in der Regel auch mit den dahinterstehenden Trainern eng verknüpft. Ganze Trainerstäbe begleiten Mannschaften oder Einzelsportler im Profibereich und akzeptieren die Sportwissenschaft als wertvolle Unterstützung. Mit der stetig wachsenden Kommerzialisierung des Profisports einher geht aber auch der Umstand, dass Verträge zwischen Trainern und Vereinen oder Sportlern einen anspruchsvolleren Inhalt haben, als früher. Daneben stellen sich Fragen zum Status des Trainers.
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Christian Dahms stellt die trainingswissenschaftliche Arbeit des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) vor. Das IAT ist deutschlandweit die einzige außeruniversitäre trainingswissenschaftliche Forschungseinrichtung. Der Beitrag erläutert die Forschungsstrategie des IAT und behandelt die Arbeitsschwerpunkte in den einzelnen Fächern.
Dirk Monheim beschäftigt sich mit der statusrechtlichen Einordnung des Trainers als selbständiger Übungsleiter oder Arbeitnehmer mit der Abgrenzung zum Ehrenamt. Außerdem beleuchtet das Referat die mögliche Haftung eines Trainers gegenüber Sportlern, Dritten oder auch dem Verein. Untersucht wird in diesem Zusammenhang auch, inwieweit ein Haftungsausschluss möglich ist.
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Die Erfolge deutscher Mannschaften oder deutscher Einzelsportler sind in der Regel auch mit den dahinterstehenden Trainern eng verknüpft. Ganze Trainerstäbe begleiten Mannschaften oder Einzelsportler im Profibereich und akzeptieren die Sportwissenschaft als wertvolle Unterstützung. Mit der stetig wachsenden Kommerzialisierung des Profisports einher geht aber auch der Umstand, dass Verträge zwischen Trainern und Vereinen oder Sportlern einen anspruchsvolleren Inhalt haben, als früher. Daneben stellen sich Fragen zum Status des Trainers.
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Christian Dahms stellt die trainingswissenschaftliche Arbeit des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) vor. Das IAT ist deutschlandweit die einzige außeruniversitäre trainingswissenschaftliche Forschungseinrichtung. Der Beitrag erläutert die Forschungsstrategie des IAT und behandelt die Arbeitsschwerpunkte in den einzelnen Fächern.
Dirk Monheim beschäftigt sich mit der statusrechtlichen Einordnung des Trainers als selbständiger Übungsleiter oder Arbeitnehmer mit der Abgrenzung zum Ehrenamt. Außerdem beleuchtet das Referat die mögliche Haftung eines Trainers gegenüber Sportlern, Dritten oder auch dem Verein. Untersucht wird in diesem Zusammenhang auch, inwieweit ein Haftungsausschluss möglich ist.
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Aktualisiert: 2023-02-13
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Aktualisiert: 2023-02-13
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Mit dem Trainer zum Erfolg Vertragsrecht, Ehrenamt und Haftung Das Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) Selbständig, Arbeitnehmer oder Ehrenamt – eine Abgrenzung Der Trainervertrag – Allgemeine Geschäftsbedingungen?
Aktualisiert: 2021-02-11
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