Die Monopolkommission zeigt in ihrem XXIV. Hauptgutachten "Wettbewerb 2022" auf, wie eine Anpassung der Wettbewerbsordnung zur ökologisch-digitalen Transformation beitragen kann. Sie befasst sich u.a. mit der Frage, wie Nachhaltigkeitsziele im Rahmen des Wettbewerbsrechts berücksichtigt werden können. Zudem empfiehlt sie, die im europäischen Digital Markets Act vorgesehene Regulierung der sogenannten Gatekeeper auf digitalen Märkten um nationale Vorschriften zur Erleichterung von Unterlassungs- und Schadensersatzklagen zu ergänzen. Auf die zunehmende Unternehmenskonzentration in den regulierten Sektoren und die steigenden Markups bei Großunternehmen sollte mit einer Stärkung der Wettbewerbskräfte in den betroffenen Sektoren reagiert werden.
Aktualisiert: 2023-01-13
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Die Monopolkommission zeigt in ihrem XXIV. Hauptgutachten „Wettbewerb 2022“ auf, wie eine Anpassung der Wettbewerbsordnung zur ökologisch-digitalen Transformation beitragen kann. Sie befasst sich u.a. mit der Frage, wie Nachhaltigkeitsziele im Rahmen des Wettbewerbsrechts berücksichtigt werden können. Zudem empfiehlt sie, die im europäischen Digital Markets Act vorgesehene Regulierung der sogenannten Gatekeeper auf digitalen Märkten um nationale Vorschriften zur Erleichterung von Unterlassungs- und Schadensersatzklagen zu ergänzen. Auf die zunehmende Unternehmenskonzentration in den regulierten Sektoren und die steigenden Markups bei Großunternehmen sollte mit einer Stärkung der Wettbewerbskräfte in den betroffenen Sektoren reagiert werden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In ihrem Sondergutachten 83 mit dem Titel "Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren" hat die Monopolkommission Analysen und konkrete Empfehlungen zur geplanten Krankenhausreform vorgelegt. Ziel der Empfehlungen ist es, Wettbewerb und Krankenhausplanung richtig auszutarieren, um dem Bedarf der Patientinnen und Patienten an einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung gerecht zu werden. Dabei ist es auch wichtig, die Transparenz der Geldflüsse, aber auch der Krankenhausqualität im Sinne der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Im Ergebnis präferiert die Monopolkommission eine Krankenhausplanung auf Basis sog. Leistungsgruppen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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In ihrem Sondergutachten 83 mit dem Titel „Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren“ hat die Monopolkommission Analysen und konkrete Empfehlungen zur geplanten Krankenhausreform vorgelegt. Ziel der Empfehlungen ist es, Wettbewerb und Krankenhausplanung richtig auszutarieren, um dem Bedarf der Patientinnen und Patienten an einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung gerecht zu werden. Dabei ist es auch wichtig, die Transparenz der Geldflüsse, aber auch der Krankenhausqualität im Sinne der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Im Ergebnis präferiert die Monopolkommission eine Krankenhausplanung auf Basis sog. Leistungsgruppen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In ihrem zwölften Sektorgutachten Post (2021) empfiehlt die Monopolkommission eine "große" Novelle des seit dem Jahr 1997 weitgehend unveränderten Postgesetzes. Hierbei sollten die Entgeltmaßstäbe in § 20 Postgesetz neu geregelt, der Teilleistungszugang auf Warensendungen und Pressepost erweitert und die Vorlagepflicht der Deutsche Post AG für Geschäftskundenverträge ausgedehnt werden. Daneben untersucht die Kommission die Rolle von Amazon für den Paketmarkt. Einerseits belebt das Unternehmen den Wettbewerb, andererseits besteht die Gefahr, dass Amazon seine Marktmacht als Betreiber des größten Onlinemarktplatzes in den Paketmarkt überträgt. Das zukünftige Verhalten von Amazon als Plattformbetreiber sollte daher beobachtet werden.
Aktualisiert: 2023-02-13
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In ihrem zwölften Sektorgutachten Telekommunikation (2021) legt die Monopolkommission Empfehlungen vor, wie der Wettbewerb auf der Netzebene und der Diensteebene zugunsten der Endnutzerinnen und Endnutzer ausgebaut werden kann. Sie spricht sich für eine wettbewerbskonforme Ausgestaltung des Migrationsprozesses von Kupfer- auf Glasfasernetze aus. Dazu sollten kupferbasierte Vorleistungsentgelte bis zum Ende des Migrationsprozesses real stabil gehalten werden. Die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen sollte auch künftig durch ein Versteigerungsverfahren erfolgen. Eine Interoperabilitätspflicht für Internetkommunikationsdienste wie WhatsApp, Signal, Threema und Wire lehnt die Kommission derzeit in jeglicher Form ab.
Aktualisiert: 2023-02-14
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In ihrem achten Sektorgutachten Bahn (2021) legt die Monopolkommission Empfehlungen zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnmarkt vor. Die vertikale Trennung von Schieneninfrastruktur und Betrieb kann den Wettbewerb auf der Schiene fördern und dazu beitragen, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Zur Umsetzung des Deutschlandtaktes sind weitere Rechtsanpassungen beim Zuweisungsverfahren von Schienenwegen und bei der Einführung von Systemtrassen notwendig. Die Einführung eines Ausschreibungs- oder Konzessionsmodells im Fernverkehr ist empfehlenswert. Daneben sollen Digitalisierungschancen genutzt werden, etwa in Form eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Echtzeitdaten für alle Vertriebsplattformen.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Die Monopolkommission befasst sich in ihrem 82. Sondergutachten mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Digital Markets Act (DMA) und zeigt auf, wie der DMA gezielter darauf ausgerichtet werden kann, den Wettbewerb in digitalen Märkten zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Zentrale Empfehlungen der Monopolkommission betreffen die Begrenzung des gesetzlichen Anwendungsbereichs auf große Betreiber digitaler Ökosysteme sowie die Ausweitung des im Gesetzesvorschlag angelegten Verbots von Selbstbevorzugungsstrategien. Im Gegenzug sollte eine Ausnahme von den Verhaltensregeln des DMA – eine sog. Effizienzrechtfertigung – bei deutlichen Vorteilen für die Verbraucher und Verbraucherinnen ermöglicht werden.
Aktualisiert: 2023-02-14
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In ihrem achten Sektorgutachten Energie (2021) setzt sich die Monopolkommission mit zwei neuen infrastrukturgebundenen Energiemärkten, den Märkten für Ladestrom und Wasserstoff, auseinander. Beim weiteren Aufbau der Ladeinfrastruktur ist darauf zu achten, dass Ladekundinnen und -kunden Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Betreibern haben. Die neuen Wasserstoffnetze sollen – wie der Telekommunikationssektor – einer dynamischen Regulierung unterworfen werden. Von einer Finanzierung durch ein gemeinsames Netzentgelt für die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetz wird abgeraten. Daneben befasst sich die Monopolkommission mit dem Wettbewerb unter Strombörsen und empfiehlt, die Handelsbücher über den gesamten Handelszeitraum zu teilen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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In ihrem zwölften Sektorgutachten Telekommunikation (2021) legt die Monopolkommission Empfehlungen vor, wie der Wettbewerb auf der Netzebene und der Diensteebene zugunsten der Endnutzerinnen und Endnutzer ausgebaut werden kann. Sie spricht sich für eine wettbewerbskonforme Ausgestaltung des Migrationsprozesses von Kupfer- auf Glasfasernetze aus. Dazu sollten kupferbasierte Vorleistungsentgelte bis zum Ende des Migrationsprozesses real stabil gehalten werden. Die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen sollte auch künftig durch ein Versteigerungsverfahren erfolgen. Eine Interoperabilitätspflicht für Internetkommunikationsdienste wie WhatsApp, Signal, Threema und Wire lehnt die Kommission derzeit in jeglicher Form ab.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In ihrem zwölften Sektorgutachten Post (2021) empfiehlt die Monopolkommission eine „große“ Novelle des seit dem Jahr 1997 weitgehend unveränderten Postgesetzes. Hierbei sollten die Entgeltmaßstäbe in § 20 Postgesetz neu geregelt, der Teilleistungszugang auf Warensendungen und Pressepost erweitert und die Vorlagepflicht der Deutsche Post AG für Geschäftskundenverträge ausgedehnt werden. Daneben untersucht die Kommission die Rolle von Amazon für den Paketmarkt. Einerseits belebt das Unternehmen den Wettbewerb, andererseits besteht die Gefahr, dass Amazon seine Marktmacht als Betreiber des größten Onlinemarktplatzes in den Paketmarkt überträgt. Das zukünftige Verhalten von Amazon als Plattformbetreiber sollte daher beobachtet werden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Monopolkommission befasst sich in ihrem 82. Sondergutachten mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Digital Markets Act (DMA) und zeigt auf, wie der DMA gezielter darauf ausgerichtet werden kann, den Wettbewerb in digitalen Märkten zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Zentrale Empfehlungen der Monopolkommission betreffen die Begrenzung des gesetzlichen Anwendungsbereichs auf große Betreiber digitaler Ökosysteme sowie die Ausweitung des im Gesetzesvorschlag angelegten Verbots von Selbstbevorzugungsstrategien. Im Gegenzug sollte eine Ausnahme von den Verhaltensregeln des DMA – eine sog. Effizienzrechtfertigung – bei deutlichen Vorteilen für die Verbraucher und Verbraucherinnen ermöglicht werden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In ihrem achten Sektorgutachten Bahn (2021) legt die Monopolkommission Empfehlungen zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnmarkt vor. Die vertikale Trennung von Schieneninfrastruktur und Betrieb kann den Wettbewerb auf der Schiene fördern und dazu beitragen, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Zur Umsetzung des Deutschlandtaktes sind weitere Rechtsanpassungen beim Zuweisungsverfahren von Schienenwegen und bei der Einführung von Systemtrassen notwendig. Die Einführung eines Ausschreibungs- oder Konzessionsmodells im Fernverkehr ist empfehlenswert. Daneben sollen Digitalisierungschancen genutzt werden, etwa in Form eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Echtzeitdaten für alle Vertriebsplattformen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In ihrem achten Sektorgutachten Energie (2021) setzt sich die Monopolkommission mit zwei neuen infrastrukturgebundenen Energiemärkten, den Märkten für Ladestrom und Wasserstoff, auseinander. Beim weiteren Aufbau der Ladeinfrastruktur ist darauf zu achten, dass Ladekundinnen und -kunden Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Betreibern haben. Die neuen Wasserstoffnetze sollen – wie der Telekommunikationssektor – einer dynamischen Regulierung unterworfen werden. Von einer Finanzierung durch ein gemeinsames Netzentgelt für die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetz wird abgeraten. Daneben befasst sich die Monopolkommission mit dem Wettbewerb unter Strombörsen und empfiehlt, die Handelsbücher über den gesamten Handelszeitraum zu teilen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In ihrem XXIII. Hauptgutachten mit dem Titel "Wettbewerb 2020" behandelt die Monopolkommission die Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt, die aus Subventionen von Drittländern wie China an Unternehmen resultieren. Vorgeschlagen wird die Einführung eines neuen Instruments zur Kontrolle von Drittlandsbeihilfen. Beim Thema Wettbewerb in der Corona-Krise empfiehlt die Kommission, das Kartellrecht auch in der Krise weiterhin ohne materiell-rechtliche Abstriche anzuwenden und staatliche Rettungsschirme für Unternehmen mit wettbewerbsfördernden Maßnahmen zu flankieren. Im Hinblick auf die digitale Plattformwirtschaft befürwortet sie die Einführung einer Ex-ante-Regulierung für marktbeherrschende Unternehmen auf EU-Ebene. Die im Zuge der 10. GWB-Novelle geplante Bereichsausnahme für den Krankenhaussektor wird abgelehnt. Das Gutachten enthält außerdem eine Analyse der wirtschaftlichen Konzentration in Deutschland und der kartellrechtlichen Entscheidungspraxis in den letzten zwei Jahren.
Aktualisiert: 2023-02-13
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In ihrem XXIII. Hauptgutachten mit dem Titel „Wettbewerb 2020“ behandelt die Monopolkommission die Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt, die aus Subventionen von Drittländern wie China an Unternehmen resultieren. Vorgeschlagen wird die Einführung eines neuen Instruments zur Kontrolle von Drittlandsbeihilfen. Beim Thema Wettbewerb in der Corona-Krise empfiehlt die Kommission, das Kartellrecht auch in der Krise weiterhin ohne materiell-rechtliche Abstriche anzuwenden und staatliche Rettungsschirme für Unternehmen mit wettbewerbsfördernden Maßnahmen zu flankieren. Im Hinblick auf die digitale Plattformwirtschaft befürwortet sie die Einführung einer Ex-ante-Regulierung für marktbeherrschende Unternehmen auf EU-Ebene. Die im Zuge der 10. GWB-Novelle geplante Bereichsausnahme für den Krankenhaussektor wird abgelehnt. Das Gutachten enthält außerdem eine Analyse der wirtschaftlichen Konzentration in Deutschland und der kartellrechtlichen Entscheidungspraxis in den letzten zwei Jahren.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In ihrem elften Sektorgutachten Post 2019 mit dem Titel „Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen für den Wettbewerb“ erörtert die Monopolkommission regulierungs- und wettbewerbsrelevante Probleme der Postmärkte. Sie analysiert die Entwicklung der Brief- und KEP-Märkte und erläutert die Reformbedürftigkeit der Postmarktregulierung in Deutschland. Die Monopolkommission würdigt kritisch die Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministerium für eine Novelle des Postgesetzes und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung der Postmarktregulierung. Sie kritisiert unter anderem die Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung durch die Bundesregierung und spricht sich für eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht auf den Postmärkten und für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes durch verpflichtende Schlichtungsverfahren aus. Die Monopolkommission schlägt weiter vor, den Umfang der Universaldienstleistungen zu überprüfen, um deren Kosten auch bei sinkenden Briefmengen zu begrenzen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In ihrem elften Sektorgutachten Telekommunikation mit dem Titel „Staatliches Augenmaß beim Netzausbau“ macht die Monopolkommission Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den privaten und öffentlich geförderten Netzausbau in Deutschland. Mit Blick auf den Festnetzbereich sollte die Auferlegung strenger Nichtdiskriminierungsvorschriften geprüft werden, um die Intensität der Zugangs- und Entgeltregulierung von Glasfasernetzen zurückführen zu können. Kritisch wird hingegen die Ausweitung der Festnetzförderung auf Gebiete, in denen bereits eine schnelle Infrastruktur vorhanden ist, bewertet. Das Bundesprogramm zur Förderung des Mobilfunks kann aus Sicht der Monopolkommission auf Ebene der Kommunen ansetzen oder in Form einer Rückwärtsauktion organisiert werden. Die geplante Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes kann dies sinnvoll flankieren, soweit sie auf begleitende administrative und beratende Aufgaben beschränkt bleibt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In ihrem siebten Sektorgutachten Energie macht die Monopolkommission auf Wettbewerbsprobleme insbesondere bei den Ausschreibungen für Windenergie und beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aufmerksam. Eine Analyse der Ausschreibungsergebnisse ergibt Wettbewerbsprobleme wegen zu geringer Teilnahme an den Windenergieausschreibungen. Beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist eine hohe regionale Konzentration einzelner Anbieter zu beobachten. Weitere Untersuchungsschwerpunkte sind die Stromgroßhandels- und Regelenergiemärkte. Die Monopolkommission entwickelt Empfehlungen für die Ausgestaltung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht, die im Stromgroßhandel angesichts künftig knapper werdenden Erzeugungskapazitäten zunehmende Bedeutung erlangen wird. Auf den deutschen Regelenergiemärkten werden Wettbewerbsprobleme identifiziert, die jedoch durch Anpassungen an die zukünftigen europäischen Rahmenbedingungen voraussichtlich behoben werden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In ihrem 81. Sondergutachten empfiehlt die Monopolkommission dem Bundeswirtschaftsminister, die Ministererlaubnis in dem Zusammenschlussfall Miba/Zollern nicht zu erteilen, weil die von den Zusammenschlussbeteiligten vorgetragenen Gemeinwohlvorteile die festgestellte Wettbewerbsbeschränkung nicht aufwiegen. Die Monopolkommission stellt fest, dass Gemeinwohlgründe nur dann berücksichtigungsfähig sind, wenn diese einen Inlandsbezug aufweisen. Im konkreten Fall können weder der Erhalt von Know-how noch die internationale Wettbewerbsfähigkeit eine Erlaubnis des Zusammenschlusses rechtfertigen. Dies gilt auch hinsichtlich der geltend gemachten verteidigungspolitischen Interessen und des Erhalts von Arbeitsplätzen. In einer gesonderten Stellungnahme untersucht die Monopolkommission die vom Bundeswirtschaftsminister im Rahmen einer Freigabeentscheidung beabsichtigten Nebenbestimmungen. Sie äußert Zweifel sowohl an der Zulässigkeit als auch an der Eignung zentraler Nebenbestimmungen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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