Der zum Großteil bis zum Erscheinen dieses Bandes unveröffentlichte Briefwechsel Wielands von April 1788 bis Dezember 1790 ist ein Spiegel seiner literarischen Tätigkeit in diesem Zeitraum: als Herausgeber des "Teutschen Merkur", als Kritiker und Förderer junger Schriftsteller, als Übersetzer und als Verfasser der "Neuen Göttergespräche" und der "Geheimen Geschichte des Philosophen Peregrinus Proteus". Seine Korrespondenzpartner sind vor allem Karl Leonhard Reinhold, Prinz August von Sachsen-Gotha und Altenburg, Sophie von La Roche, Herzogin Anna Amalia sowie die Weidmann'sche Buchhandlung und der Verlag Göschen in Leipzig. Der historisch-kritische Apparat zu den Briefen erscheint als Band 10.2 der Ausgabe.
Aktualisiert: 2023-05-29
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In den 1950er Jahren begann Hans-Werner Seiffert im Auftrag der Berliner Akademie der Wissenschaften mit der Bearbeitung des Wielandschen Briefwechsels. In den Jahren 1963 bis 1983 wurden die Bände 1 bis 5 veröffentlicht. Seit 1982 hat Siegfried Scheibe mit seinen Mitarbeitern neue editorische Grundlagen erarbeitet und erstmals vollständige Sammlungen des Materials angelegt. In den Jahren seit 1992 konnten in rascher Folge die Nachträge zu den ersten fünf Bänden und die ausstehenden Apparate der Bände 3 bis 5 sowie zwölf Bände mit Brief-Texten und zwölf Bände mit Anmerkungen publiziert werden. Insgesamt liegt die historisch-kritischen Edition nun in 18 Bänden (insgesamt 32 Büchern) vor. Die als Nachträge (Band 19) ergänzten Neufunde der letzten Jahre sowie ein Gesamtregister (Band 20) beschließen diese Ausgabe.
Aktualisiert: 2023-05-29
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In den 1950er Jahren begann Hans-Werner Seiffert im Auftrag der Berliner Akademie der Wissenschaften mit der Bearbeitung des Wielandschen Briefwechsels. In den Jahren 1963 bis 1983 wurden die Bände 1 bis 5 veröffentlicht. Seit 1982 hat Siegfried Scheibe mit seinen Mitarbeitern neue editorische Grundlagen erarbeitet und erstmals vollständige Sammlungen des Materials angelegt. In den Jahren seit 1992 konnten in rascher Folge die Nachträge zu den ersten fünf Bänden und die ausstehenden Apparate der Bände 3 bis 5 sowie zwölf Bände mit Brief-Texten und zwölf Bände mit Anmerkungen publiziert werden. Insgesamt liegt die historisch-kritischen Edition nun in 18 Bänden (insgesamt 32 Büchern) vor. Die als Nachträge (Band 19) ergänzten Neufunde der letzten Jahre sowie ein Gesamtregister (Band 20) beschließen diese Ausgabe.
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In den 1950er Jahren begann Hans-Werner Seiffert im Auftrag der Berliner Akademie der Wissenschaften mit der Bearbeitung des Wielandschen Briefwechsels. In den Jahren 1963 bis 1983 wurden die Bände 1 bis 5 veröffentlicht. Seit 1982 hat Siegfried Scheibe mit seinen Mitarbeitern neue editorische Grundlagen erarbeitet und erstmals vollständige Sammlungen des Materials angelegt. In den Jahren seit 1992 konnten in rascher Folge die Nachträge zu den ersten fünf Bänden und die ausstehenden Apparate der Bände 3 bis 5 sowie zwölf Bände mit Brief-Texten und zwölf Bände mit Anmerkungen publiziert werden. Insgesamt liegt die historisch-kritischen Edition nun in 18 Bänden (insgesamt 32 Büchern) vor. Die als Nachträge (Band 19) ergänzten Neufunde der letzten Jahre sowie ein Gesamtregister (Band 20) beschließen diese Ausgabe.
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In den 1950er Jahren begann Hans-Werner Seiffert im Auftrag der Berliner Akademie der Wissenschaften mit der Bearbeitung des Wielandschen Briefwechsels. In den Jahren 1963 bis 1983 wurden die Bände 1 bis 5 veröffentlicht. Seit 1982 hat Siegfried Scheibe mit seinen Mitarbeitern neue editorische Grundlagen erarbeitet und erstmals vollständige Sammlungen des Materials angelegt. In den Jahren seit 1992 konnten in rascher Folge die Nachträge zu den ersten fünf Bänden und die ausstehenden Apparate der Bände 3 bis 5 sowie zwölf Bände mit Brief-Texten und zwölf Bände mit Anmerkungen publiziert werden. Insgesamt liegt die historisch-kritischen Edition nun in 18 Bänden (insgesamt 32 Büchern) vor. Die als Nachträge (Band 19) ergänzten Neufunde der letzten Jahre sowie ein Gesamtregister (Band 20) beschließen diese Ausgabe.
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Dieser Supplementband versammelt Statuten, Gesetze und Konstitutionen, die über Ziel und Zweck, Struktur und Organisation der im Handbuch porträtierten Vereinigungen Auskunft geben. Während die Artikel im Handbuch beschreiben und auswerten, sprechen im Ergänzungsband die historischen Quellentexte für sich, sie werden erstmals in einer Gesamtschau bereitgestellt und ermöglichen so eine vergleichende Analyse. Die „Gesetze“ spiegeln den Selbstfindungsprozess und das Selbstverständnis einer Vereinigung wider. An den freiwillig geschlossenen „Vertrag“ waren alle Mitglieder gebunden; er war nicht durch den Einzelnen aufhebbar und zeigt die demokratische Grundstruktur der privaten Vereinigungen. Die „Verfassung“ regelte u.a. den Zweck der Vereinigung, die Mitgliedschaft, den Versammlungsablauf, die Wahlmodalitäten, Ämtervergabe und Finanzierung. In der Regel wird der früheste gedruckte oder handschriftliche Originaltext, bei größeren inhaltlichen Änderungen werden mehrere Textfassungen wiedergegeben. Liegen keine Gesetzestexte aus dem Untersuchungszeitraum vor, treten ersatzweise andere programmatische Äußerungen (wie Gründungsaufrufe, „gesetzliche“ Verabredungen, öffentliche Bekanntmachungen und Rechenschaftslegungen) an deren Stelle.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Handbuch bietet erstmalig in Form von Lexikonartikeln eine auf umfangreichem Quellenmaterial basierende Zusammenschau von mehr als 130 gesellig-literarischen, kunstausübenden, naturwissenschaftlichen, medizinisch-pharmazeutischen, freimaurerischen, jüdischen oder national-patriotischen Vereinigungen in Berlin im Zeitraum 1786–1815. Als Ergänzung werden ein Gesamt-Mitgliederverzeichnis sowie die Vereins-Statuten gesondert publiziert.
Aktualisiert: 2023-05-29
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In den 1950er Jahren begann Hans-Werner Seiffert im Auftrag der Berliner Akademie der Wissenschaften mit der Bearbeitung des Wielandschen Briefwechsels. In den Jahren 1963 bis 1983 wurden die Bände 1 bis 5 veröffentlicht. Seit 1982 hat Siegfried Scheibe mit seinen Mitarbeitern neue editorische Grundlagen erarbeitet und erstmals vollständige Sammlungen des Materials angelegt. In den Jahren seit 1992 konnten in rascher Folge die Nachträge zu den ersten fünf Bänden und die ausstehenden Apparate der Bände 3 bis 5 sowie zwölf Bände mit Brief-Texten und zwölf Bände mit Anmerkungen publiziert werden. Insgesamt liegt die historisch-kritischen Edition nun in 18 Bänden (insgesamt 32 Büchern) vor. Die als Nachträge (Band 19) ergänzten Neufunde der letzten Jahre sowie ein Gesamtregister (Band 20) beschließen diese Ausgabe.
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Das um 1900 durch Bernhard Seuffert gegründete Editionsvorhaben, das sich die historisch-kritische Edition des Wielandschen Œuvres (Werke, Übersetzungen und Briefwechsel) zum Ziel setzte, begann ab 1909 Bände in der Ersten Reihe (Werke) und Zweiten Reihe (Übersetzungen) zu veröffentlichen. Die Arbeit an der Ausgabe war während und nach den beiden Weltkriegen jeweils längere Zeit unterbrochen. In den 50er Jahren begann Hans-Werner Seiffert im Auftrag der Berliner Akademie der Wissenschaften mit der Bearbeitung des Wielandschen Briefwechsels. Der Erste Band konnte 1963 publiziert werden. Seit 1982 setzt Siegfried Scheibe mit seinen Mitarbeitern die Arbeit an der Wieland-Ausgabe erfolgreich fort. Es wurden neue editorische Grundlagen erarbeitet und erstmals vollständige Sammlungen des Materials angelegt.
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Dieser Supplementband versammelt Statuten, Gesetze und Konstitutionen, die über Ziel und Zweck, Struktur und Organisation der im Handbuch porträtierten Vereinigungen Auskunft geben. Während die Artikel im Handbuch beschreiben und auswerten, sprechen im Ergänzungsband die historischen Quellentexte für sich, sie werden erstmals in einer Gesamtschau bereitgestellt und ermöglichen so eine vergleichende Analyse. Die „Gesetze“ spiegeln den Selbstfindungsprozess und das Selbstverständnis einer Vereinigung wider. An den freiwillig geschlossenen „Vertrag“ waren alle Mitglieder gebunden; er war nicht durch den Einzelnen aufhebbar und zeigt die demokratische Grundstruktur der privaten Vereinigungen. Die „Verfassung“ regelte u.a. den Zweck der Vereinigung, die Mitgliedschaft, den Versammlungsablauf, die Wahlmodalitäten, Ämtervergabe und Finanzierung. In der Regel wird der früheste gedruckte oder handschriftliche Originaltext, bei größeren inhaltlichen Änderungen werden mehrere Textfassungen wiedergegeben. Liegen keine Gesetzestexte aus dem Untersuchungszeitraum vor, treten ersatzweise andere programmatische Äußerungen (wie Gründungsaufrufe, „gesetzliche“ Verabredungen, öffentliche Bekanntmachungen und Rechenschaftslegungen) an deren Stelle.
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Das Handbuch bietet erstmalig in Form von Lexikonartikeln eine auf umfangreichem Quellenmaterial basierende Zusammenschau von mehr als 130 gesellig-literarischen, kunstausübenden, naturwissenschaftlichen, medizinisch-pharmazeutischen, freimaurerischen, jüdischen oder national-patriotischen Vereinigungen in Berlin im Zeitraum 1786–1815. Als Ergänzung werden ein Gesamt-Mitgliederverzeichnis sowie die Vereins-Statuten gesondert publiziert.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Handbuch bietet erstmalig in Form von Lexikonartikeln eine auf umfangreichem Quellenmaterial basierende Zusammenschau von mehr als 130 gesellig-literarischen, kunstausübenden, naturwissenschaftlichen, medizinisch-pharmazeutischen, freimaurerischen, jüdischen oder national-patriotischen Vereinigungen in Berlin im Zeitraum 1786–1815. Als Ergänzung werden ein Gesamt-Mitgliederverzeichnis sowie die Vereins-Statuten gesondert publiziert.
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Dieser Supplementband versammelt Statuten, Gesetze und Konstitutionen, die über Ziel und Zweck, Struktur und Organisation der im Handbuch porträtierten Vereinigungen Auskunft geben. Während die Artikel im Handbuch beschreiben und auswerten, sprechen im Ergänzungsband die historischen Quellentexte für sich, sie werden erstmals in einer Gesamtschau bereitgestellt und ermöglichen so eine vergleichende Analyse. Die „Gesetze“ spiegeln den Selbstfindungsprozess und das Selbstverständnis einer Vereinigung wider. An den freiwillig geschlossenen „Vertrag“ waren alle Mitglieder gebunden; er war nicht durch den Einzelnen aufhebbar und zeigt die demokratische Grundstruktur der privaten Vereinigungen. Die „Verfassung“ regelte u.a. den Zweck der Vereinigung, die Mitgliedschaft, den Versammlungsablauf, die Wahlmodalitäten, Ämtervergabe und Finanzierung. In der Regel wird der früheste gedruckte oder handschriftliche Originaltext, bei größeren inhaltlichen Änderungen werden mehrere Textfassungen wiedergegeben. Liegen keine Gesetzestexte aus dem Untersuchungszeitraum vor, treten ersatzweise andere programmatische Äußerungen (wie Gründungsaufrufe, „gesetzliche“ Verabredungen, öffentliche Bekanntmachungen und Rechenschaftslegungen) an deren Stelle.
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In den 1950er Jahren begann Hans-Werner Seiffert im Auftrag der Berliner Akademie der Wissenschaften mit der Bearbeitung des Wielandschen Briefwechsels. In den Jahren 1963 bis 1983 wurden die Bände 1 bis 5 veröffentlicht. Seit 1982 hat Siegfried Scheibe mit seinen Mitarbeitern neue editorische Grundlagen erarbeitet und erstmals vollständige Sammlungen des Materials angelegt. In den Jahren seit 1992 konnten in rascher Folge die Nachträge zu den ersten fünf Bänden und die ausstehenden Apparate der Bände 3 bis 5 sowie zwölf Bände mit Brief-Texten und zwölf Bände mit Anmerkungen publiziert werden. Insgesamt liegt die historisch-kritischen Edition nun in 18 Bänden (insgesamt 32 Büchern) vor. Die als Nachträge (Band 19) ergänzten Neufunde der letzten Jahre sowie ein Gesamtregister (Band 20) beschließen diese Ausgabe.
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In den 1950er Jahren begann Hans-Werner Seiffert im Auftrag der Berliner Akademie der Wissenschaften mit der Bearbeitung des Wielandschen Briefwechsels. In den Jahren 1963 bis 1983 wurden die Bände 1 bis 5 veröffentlicht. Seit 1982 hat Siegfried Scheibe mit seinen Mitarbeitern neue editorische Grundlagen erarbeitet und erstmals vollständige Sammlungen des Materials angelegt. In den Jahren seit 1992 konnten in rascher Folge die Nachträge zu den ersten fünf Bänden und die ausstehenden Apparate der Bände 3 bis 5 sowie zwölf Bände mit Brief-Texten und zwölf Bände mit Anmerkungen publiziert werden. Insgesamt liegt die historisch-kritischen Edition nun in 18 Bänden (insgesamt 32 Büchern) vor. Die als Nachträge (Band 19) ergänzten Neufunde der letzten Jahre sowie ein Gesamtregister (Band 20) beschließen diese Ausgabe.
Aktualisiert: 2023-03-27
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In den 1950er Jahren begann Hans-Werner Seiffert im Auftrag der Berliner Akademie der Wissenschaften mit der Bearbeitung des Wielandschen Briefwechsels. In den Jahren 1963 bis 1983 wurden die Bände 1 bis 5 veröffentlicht. Seit 1982 hat Siegfried Scheibe mit seinen Mitarbeitern neue editorische Grundlagen erarbeitet und erstmals vollständige Sammlungen des Materials angelegt. In den Jahren seit 1992 konnten in rascher Folge die Nachträge zu den ersten fünf Bänden und die ausstehenden Apparate der Bände 3 bis 5 sowie zwölf Bände mit Brief-Texten und zwölf Bände mit Anmerkungen publiziert werden. Insgesamt liegt die historisch-kritischen Edition nun in 18 Bänden (insgesamt 32 Büchern) vor. Die als Nachträge (Band 19) ergänzten Neufunde der letzten Jahre sowie ein Gesamtregister (Band 20) beschließen diese Ausgabe.
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Dieser Supplementband versammelt Statuten, Gesetze und Konstitutionen, die über Ziel und Zweck, Struktur und Organisation der im Handbuch porträtierten Vereinigungen Auskunft geben. Während die Artikel im Handbuch beschreiben und auswerten, sprechen im Ergänzungsband die historischen Quellentexte für sich, sie werden erstmals in einer Gesamtschau bereitgestellt und ermöglichen so eine vergleichende Analyse. Die „Gesetze“ spiegeln den Selbstfindungsprozess und das Selbstverständnis einer Vereinigung wider. An den freiwillig geschlossenen „Vertrag“ waren alle Mitglieder gebunden; er war nicht durch den Einzelnen aufhebbar und zeigt die demokratische Grundstruktur der privaten Vereinigungen. Die „Verfassung“ regelte u.a. den Zweck der Vereinigung, die Mitgliedschaft, den Versammlungsablauf, die Wahlmodalitäten, Ämtervergabe und Finanzierung. In der Regel wird der früheste gedruckte oder handschriftliche Originaltext, bei größeren inhaltlichen Änderungen werden mehrere Textfassungen wiedergegeben. Liegen keine Gesetzestexte aus dem Untersuchungszeitraum vor, treten ersatzweise andere programmatische Äußerungen (wie Gründungsaufrufe, „gesetzliche“ Verabredungen, öffentliche Bekanntmachungen und Rechenschaftslegungen) an deren Stelle.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Dieser Supplementband versammelt Statuten, Gesetze und Konstitutionen, die über Ziel und Zweck, Struktur und Organisation der im Handbuch porträtierten Vereinigungen Auskunft geben. Während die Artikel im Handbuch beschreiben und auswerten, sprechen im Ergänzungsband die historischen Quellentexte für sich, sie werden erstmals in einer Gesamtschau bereitgestellt und ermöglichen so eine vergleichende Analyse. Die „Gesetze“ spiegeln den Selbstfindungsprozess und das Selbstverständnis einer Vereinigung wider. An den freiwillig geschlossenen „Vertrag“ waren alle Mitglieder gebunden; er war nicht durch den Einzelnen aufhebbar und zeigt die demokratische Grundstruktur der privaten Vereinigungen. Die „Verfassung“ regelte u.a. den Zweck der Vereinigung, die Mitgliedschaft, den Versammlungsablauf, die Wahlmodalitäten, Ämtervergabe und Finanzierung. In der Regel wird der früheste gedruckte oder handschriftliche Originaltext, bei größeren inhaltlichen Änderungen werden mehrere Textfassungen wiedergegeben. Liegen keine Gesetzestexte aus dem Untersuchungszeitraum vor, treten ersatzweise andere programmatische Äußerungen (wie Gründungsaufrufe, „gesetzliche“ Verabredungen, öffentliche Bekanntmachungen und Rechenschaftslegungen) an deren Stelle.
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Das Handbuch bietet erstmalig in Form von Lexikonartikeln eine auf umfangreichem Quellenmaterial basierende Zusammenschau von mehr als 130 gesellig-literarischen, kunstausübenden, naturwissenschaftlichen, medizinisch-pharmazeutischen, freimaurerischen, jüdischen oder national-patriotischen Vereinigungen in Berlin im Zeitraum 1786–1815. Als Ergänzung werden ein Gesamt-Mitgliederverzeichnis sowie die Vereins-Statuten gesondert publiziert.
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