Vermittlungsverträge unter besonderer Beachtung der Anlagevermittlung.

Vermittlungsverträge unter besonderer Beachtung der Anlagevermittlung. von Neidlinger,  Eva-Maria
Die Vermittlungsverträge unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche sind nicht regelungsgleich, sondern folgen den Besonderheiten des jeweiligen Vermittlungsobjekts. Ihnen ist aber gemeinsam, dass sich die Tätigkeit des Vermittlers häufig nicht in seiner originären Funktion der Vertragszusammenführung erschöpft, sondern auch auf Informationserteilung erstreckt. Dies gilt in besonderem Maße für die Information gegenüber dem Vertragspartner des Auftraggebers des Vermittlers. Eva-Maria Neidlinger beschäftigt sich mit der Anlagevermittlung im Bereich des Grauen und des Geregelten Kapitalmarkts sowie der Versicherungsvermittlung. Die Darstellung der Vermittlung im Grauen Kapitalmarkt nimmt den weit überwiegenden Teil ein. Aufgrund des Dreipersonenverhältnisses und der Ambivalenz des Vermittlerhandelns erweisen sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten als sehr komplex. Grundlage für die im Mittelpunkt stehenden Informationspflichten des Vermittlers gegenüber dem Vertragsgegner seines Auftraggebers sind insbesondere die culpa in contrahendo nach § 311 Abs. 3 BGB und der Auskunfts- bzw. Beratungsvertrag. Der Maklervertrag ist für die Informationspflichten nur von subsidiärer Bedeutung. Die Informationspflichten des Vermittlers werden systematisch von deren Entstehen als Ausnahmetatbestand bis hin zur Konkretisierung vorgestellt. Aus der Zusammenschau der so gewonnenen Erkenntnisse wurde ausgehend von den Vorschriften des Zivilmaklervertrags versucht, die charakteristischen Merkmale eines Vermittlungsvertrags herauszuarbeiten. Eine allgemeingültige Definition existiert nicht; der Vermittlungsvertrag kann nur anhand mehrerer Merkmale, die vom konkreten Vermittlungsobjekt und der Einzelfallgestaltung abhängen, beschrieben werden. Es ist festzuhalten, dass das steigende Bedürfnis nach Informationserteilung eine Umorientierung des Vermittlerwesens von einer grundsätzlich einseitigen Stellung zu einer neutralen Rolle zur Folge haben könnte. Für eine umfassende Pflichtenbegründung, insbesondere eine generelle Beratungspflicht gegenüber dem Vertragsgegner, ist eine gesetzliche Kodifizierung erforderlich.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Vermittlungsverträge unter besonderer Beachtung der Anlagevermittlung.

Vermittlungsverträge unter besonderer Beachtung der Anlagevermittlung. von Neidlinger,  Eva-Maria
Die Vermittlungsverträge unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche sind nicht regelungsgleich, sondern folgen den Besonderheiten des jeweiligen Vermittlungsobjekts. Ihnen ist aber gemeinsam, dass sich die Tätigkeit des Vermittlers häufig nicht in seiner originären Funktion der Vertragszusammenführung erschöpft, sondern auch auf Informationserteilung erstreckt. Dies gilt in besonderem Maße für die Information gegenüber dem Vertragspartner des Auftraggebers des Vermittlers. Eva-Maria Neidlinger beschäftigt sich mit der Anlagevermittlung im Bereich des Grauen und des Geregelten Kapitalmarkts sowie der Versicherungsvermittlung. Die Darstellung der Vermittlung im Grauen Kapitalmarkt nimmt den weit überwiegenden Teil ein. Aufgrund des Dreipersonenverhältnisses und der Ambivalenz des Vermittlerhandelns erweisen sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten als sehr komplex. Grundlage für die im Mittelpunkt stehenden Informationspflichten des Vermittlers gegenüber dem Vertragsgegner seines Auftraggebers sind insbesondere die culpa in contrahendo nach § 311 Abs. 3 BGB und der Auskunfts- bzw. Beratungsvertrag. Der Maklervertrag ist für die Informationspflichten nur von subsidiärer Bedeutung. Die Informationspflichten des Vermittlers werden systematisch von deren Entstehen als Ausnahmetatbestand bis hin zur Konkretisierung vorgestellt. Aus der Zusammenschau der so gewonnenen Erkenntnisse wurde ausgehend von den Vorschriften des Zivilmaklervertrags versucht, die charakteristischen Merkmale eines Vermittlungsvertrags herauszuarbeiten. Eine allgemeingültige Definition existiert nicht; der Vermittlungsvertrag kann nur anhand mehrerer Merkmale, die vom konkreten Vermittlungsobjekt und der Einzelfallgestaltung abhängen, beschrieben werden. Es ist festzuhalten, dass das steigende Bedürfnis nach Informationserteilung eine Umorientierung des Vermittlerwesens von einer grundsätzlich einseitigen Stellung zu einer neutralen Rolle zur Folge haben könnte. Für eine umfassende Pflichtenbegründung, insbesondere eine generelle Beratungspflicht gegenüber dem Vertragsgegner, ist eine gesetzliche Kodifizierung erforderlich.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

Vermittlungsverträge unter besonderer Beachtung der Anlagevermittlung.

Vermittlungsverträge unter besonderer Beachtung der Anlagevermittlung. von Neidlinger,  Eva-Maria
Die Vermittlungsverträge unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche sind nicht regelungsgleich, sondern folgen den Besonderheiten des jeweiligen Vermittlungsobjekts. Ihnen ist aber gemeinsam, dass sich die Tätigkeit des Vermittlers häufig nicht in seiner originären Funktion der Vertragszusammenführung erschöpft, sondern auch auf Informationserteilung erstreckt. Dies gilt in besonderem Maße für die Information gegenüber dem Vertragspartner des Auftraggebers des Vermittlers. Eva-Maria Neidlinger beschäftigt sich mit der Anlagevermittlung im Bereich des Grauen und des Geregelten Kapitalmarkts sowie der Versicherungsvermittlung. Die Darstellung der Vermittlung im Grauen Kapitalmarkt nimmt den weit überwiegenden Teil ein. Aufgrund des Dreipersonenverhältnisses und der Ambivalenz des Vermittlerhandelns erweisen sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten als sehr komplex. Grundlage für die im Mittelpunkt stehenden Informationspflichten des Vermittlers gegenüber dem Vertragsgegner seines Auftraggebers sind insbesondere die culpa in contrahendo nach § 311 Abs. 3 BGB und der Auskunfts- bzw. Beratungsvertrag. Der Maklervertrag ist für die Informationspflichten nur von subsidiärer Bedeutung. Die Informationspflichten des Vermittlers werden systematisch von deren Entstehen als Ausnahmetatbestand bis hin zur Konkretisierung vorgestellt. Aus der Zusammenschau der so gewonnenen Erkenntnisse wurde ausgehend von den Vorschriften des Zivilmaklervertrags versucht, die charakteristischen Merkmale eines Vermittlungsvertrags herauszuarbeiten. Eine allgemeingültige Definition existiert nicht; der Vermittlungsvertrag kann nur anhand mehrerer Merkmale, die vom konkreten Vermittlungsobjekt und der Einzelfallgestaltung abhängen, beschrieben werden. Es ist festzuhalten, dass das steigende Bedürfnis nach Informationserteilung eine Umorientierung des Vermittlerwesens von einer grundsätzlich einseitigen Stellung zu einer neutralen Rolle zur Folge haben könnte. Für eine umfassende Pflichtenbegründung, insbesondere eine generelle Beratungspflicht gegenüber dem Vertragsgegner, ist eine gesetzliche Kodifizierung erforderlich.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *

Vermittlungsverträge unter besonderer Beachtung der Anlagevermittlung.

Vermittlungsverträge unter besonderer Beachtung der Anlagevermittlung. von Neidlinger,  Eva-Maria
Die Vermittlungsverträge unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche sind nicht regelungsgleich, sondern folgen den Besonderheiten des jeweiligen Vermittlungsobjekts. Ihnen ist aber gemeinsam, dass sich die Tätigkeit des Vermittlers häufig nicht in seiner originären Funktion der Vertragszusammenführung erschöpft, sondern auch auf Informationserteilung erstreckt. Dies gilt in besonderem Maße für die Information gegenüber dem Vertragspartner des Auftraggebers des Vermittlers. Eva-Maria Neidlinger beschäftigt sich mit der Anlagevermittlung im Bereich des Grauen und des Geregelten Kapitalmarkts sowie der Versicherungsvermittlung. Die Darstellung der Vermittlung im Grauen Kapitalmarkt nimmt den weit überwiegenden Teil ein. Aufgrund des Dreipersonenverhältnisses und der Ambivalenz des Vermittlerhandelns erweisen sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten als sehr komplex. Grundlage für die im Mittelpunkt stehenden Informationspflichten des Vermittlers gegenüber dem Vertragsgegner seines Auftraggebers sind insbesondere die culpa in contrahendo nach § 311 Abs. 3 BGB und der Auskunfts- bzw. Beratungsvertrag. Der Maklervertrag ist für die Informationspflichten nur von subsidiärer Bedeutung. Die Informationspflichten des Vermittlers werden systematisch von deren Entstehen als Ausnahmetatbestand bis hin zur Konkretisierung vorgestellt. Aus der Zusammenschau der so gewonnenen Erkenntnisse wurde ausgehend von den Vorschriften des Zivilmaklervertrags versucht, die charakteristischen Merkmale eines Vermittlungsvertrags herauszuarbeiten. Eine allgemeingültige Definition existiert nicht; der Vermittlungsvertrag kann nur anhand mehrerer Merkmale, die vom konkreten Vermittlungsobjekt und der Einzelfallgestaltung abhängen, beschrieben werden. Es ist festzuhalten, dass das steigende Bedürfnis nach Informationserteilung eine Umorientierung des Vermittlerwesens von einer grundsätzlich einseitigen Stellung zu einer neutralen Rolle zur Folge haben könnte. Für eine umfassende Pflichtenbegründung, insbesondere eine generelle Beratungspflicht gegenüber dem Vertragsgegner, ist eine gesetzliche Kodifizierung erforderlich.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher von Neidlinger, Eva-Maria

Sie suchen ein Buch oder Publikation vonNeidlinger, Eva-Maria ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Neidlinger, Eva-Maria. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher von Neidlinger, Eva-Maria im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch von Neidlinger, Eva-Maria .

Neidlinger, Eva-Maria - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher von Neidlinger, Eva-Maria die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:

Unser Repertoire umfasst Bücher von

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Neben Büchern von Neidlinger, Eva-Maria und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.