Die Sterbehilfe stellt aufgrund der unterliegenden medizinischen, moralischen und rechtspolitischen Grundsatzfragen eine höchst komplexe Problematik dar, die von einer einheitlichen rechtlichen Behandlung noch weit entfernt ist. Die Autorin untersucht, inwieweit in der verstärkt einsetzenden deutschen Reformdiskussion die umfangreichen rechtlichen Erfahrungen der USA fruchtbar gemacht werden können. Im Zentrum steht dabei die Analyse, ob und in welchem Umfang die Verfassung bzw. das Grundgesetz ein right to die (Recht auf Sterben) enthält und damit dem einzelnen das Recht auf Entscheidungsfreiheit über die Umstände des eigenen Todes und auf Sterbehilfe gewährt.
Eine Untersuchung der zahlreichen US-amerikanischen Entscheidungen zur passiven Sterbehilfe dient als argumentative Grundlage, um die Notwendigkeit der Verankerung eines subjektiv einklagbaren Rechtes auf passive Sterbehilfe auch im deutschen Grundgesetz hervorzuheben. Hinsichtlich der Beteiligung an einer Selbsttötung und der aktiven Sterbehilfe treten Spannungen zwischen der strafrechtlichen Regelung und deren tatsächlicher Durchsetzung auf. Hierbei erweist sich das amerikanische Rechtssystem als flexibler; doch steht auch in den USA die Frage einer verbindlichen Lösung durch die verfassungsrechtliche Etablierung eines right to die im Mittelpunkt der Diskussion.
Analysiert werden die jeweils heftig umstrittenen Ansätze der Verankerung eines right to die im Recht auf Selbstbestimmung, im Common Law, im Recht auf Religionsfreiheit sowie die Frage der Vereinbarkeit der geltenden Strafgesetze mit dem Gleichheitsgebot. Zugleich werden methodische Fragen zur Verfassungsinterpretation und zum Kompetenzkonflikt zwischen Judikative und Legislative ausführlich erörtert. Hierbei spricht sich die Verfasserin dafür aus, die grundlegende Abwägung zwischen dem Recht des einzelnen auf Selbstbestimmung und den Rechten der Gesellschaft auf Lebenserhaltung bei der Legislative zu belassen und der Judikative eine korrigierende Funktion zuzuweisen. Die aufgezeigten rechtlichen Aspekte bieten dem Leser ein Fundament für eine eigene Entscheidungsfindung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Sterbehilfe stellt aufgrund der unterliegenden medizinischen, moralischen und rechtspolitischen Grundsatzfragen eine höchst komplexe Problematik dar, die von einer einheitlichen rechtlichen Behandlung noch weit entfernt ist. Die Autorin untersucht, inwieweit in der verstärkt einsetzenden deutschen Reformdiskussion die umfangreichen rechtlichen Erfahrungen der USA fruchtbar gemacht werden können. Im Zentrum steht dabei die Analyse, ob und in welchem Umfang die Verfassung bzw. das Grundgesetz ein right to die (Recht auf Sterben) enthält und damit dem einzelnen das Recht auf Entscheidungsfreiheit über die Umstände des eigenen Todes und auf Sterbehilfe gewährt.
Eine Untersuchung der zahlreichen US-amerikanischen Entscheidungen zur passiven Sterbehilfe dient als argumentative Grundlage, um die Notwendigkeit der Verankerung eines subjektiv einklagbaren Rechtes auf passive Sterbehilfe auch im deutschen Grundgesetz hervorzuheben. Hinsichtlich der Beteiligung an einer Selbsttötung und der aktiven Sterbehilfe treten Spannungen zwischen der strafrechtlichen Regelung und deren tatsächlicher Durchsetzung auf. Hierbei erweist sich das amerikanische Rechtssystem als flexibler; doch steht auch in den USA die Frage einer verbindlichen Lösung durch die verfassungsrechtliche Etablierung eines right to die im Mittelpunkt der Diskussion.
Analysiert werden die jeweils heftig umstrittenen Ansätze der Verankerung eines right to die im Recht auf Selbstbestimmung, im Common Law, im Recht auf Religionsfreiheit sowie die Frage der Vereinbarkeit der geltenden Strafgesetze mit dem Gleichheitsgebot. Zugleich werden methodische Fragen zur Verfassungsinterpretation und zum Kompetenzkonflikt zwischen Judikative und Legislative ausführlich erörtert. Hierbei spricht sich die Verfasserin dafür aus, die grundlegende Abwägung zwischen dem Recht des einzelnen auf Selbstbestimmung und den Rechten der Gesellschaft auf Lebenserhaltung bei der Legislative zu belassen und der Judikative eine korrigierende Funktion zuzuweisen. Die aufgezeigten rechtlichen Aspekte bieten dem Leser ein Fundament für eine eigene Entscheidungsfindung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Sterbehilfe stellt aufgrund der unterliegenden medizinischen, moralischen und rechtspolitischen Grundsatzfragen eine höchst komplexe Problematik dar, die von einer einheitlichen rechtlichen Behandlung noch weit entfernt ist. Die Autorin untersucht, inwieweit in der verstärkt einsetzenden deutschen Reformdiskussion die umfangreichen rechtlichen Erfahrungen der USA fruchtbar gemacht werden können. Im Zentrum steht dabei die Analyse, ob und in welchem Umfang die Verfassung bzw. das Grundgesetz ein right to die (Recht auf Sterben) enthält und damit dem einzelnen das Recht auf Entscheidungsfreiheit über die Umstände des eigenen Todes und auf Sterbehilfe gewährt.
Eine Untersuchung der zahlreichen US-amerikanischen Entscheidungen zur passiven Sterbehilfe dient als argumentative Grundlage, um die Notwendigkeit der Verankerung eines subjektiv einklagbaren Rechtes auf passive Sterbehilfe auch im deutschen Grundgesetz hervorzuheben. Hinsichtlich der Beteiligung an einer Selbsttötung und der aktiven Sterbehilfe treten Spannungen zwischen der strafrechtlichen Regelung und deren tatsächlicher Durchsetzung auf. Hierbei erweist sich das amerikanische Rechtssystem als flexibler; doch steht auch in den USA die Frage einer verbindlichen Lösung durch die verfassungsrechtliche Etablierung eines right to die im Mittelpunkt der Diskussion.
Analysiert werden die jeweils heftig umstrittenen Ansätze der Verankerung eines right to die im Recht auf Selbstbestimmung, im Common Law, im Recht auf Religionsfreiheit sowie die Frage der Vereinbarkeit der geltenden Strafgesetze mit dem Gleichheitsgebot. Zugleich werden methodische Fragen zur Verfassungsinterpretation und zum Kompetenzkonflikt zwischen Judikative und Legislative ausführlich erörtert. Hierbei spricht sich die Verfasserin dafür aus, die grundlegende Abwägung zwischen dem Recht des einzelnen auf Selbstbestimmung und den Rechten der Gesellschaft auf Lebenserhaltung bei der Legislative zu belassen und der Judikative eine korrigierende Funktion zuzuweisen. Die aufgezeigten rechtlichen Aspekte bieten dem Leser ein Fundament für eine eigene Entscheidungsfindung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Sterbehilfe stellt aufgrund der unterliegenden medizinischen, moralischen und rechtspolitischen Grundsatzfragen eine höchst komplexe Problematik dar, die von einer einheitlichen rechtlichen Behandlung noch weit entfernt ist. Die Autorin untersucht, inwieweit in der verstärkt einsetzenden deutschen Reformdiskussion die umfangreichen rechtlichen Erfahrungen der USA fruchtbar gemacht werden können. Im Zentrum steht dabei die Analyse, ob und in welchem Umfang die Verfassung bzw. das Grundgesetz ein right to die (Recht auf Sterben) enthält und damit dem einzelnen das Recht auf Entscheidungsfreiheit über die Umstände des eigenen Todes und auf Sterbehilfe gewährt.
Eine Untersuchung der zahlreichen US-amerikanischen Entscheidungen zur passiven Sterbehilfe dient als argumentative Grundlage, um die Notwendigkeit der Verankerung eines subjektiv einklagbaren Rechtes auf passive Sterbehilfe auch im deutschen Grundgesetz hervorzuheben. Hinsichtlich der Beteiligung an einer Selbsttötung und der aktiven Sterbehilfe treten Spannungen zwischen der strafrechtlichen Regelung und deren tatsächlicher Durchsetzung auf. Hierbei erweist sich das amerikanische Rechtssystem als flexibler; doch steht auch in den USA die Frage einer verbindlichen Lösung durch die verfassungsrechtliche Etablierung eines right to die im Mittelpunkt der Diskussion.
Analysiert werden die jeweils heftig umstrittenen Ansätze der Verankerung eines right to die im Recht auf Selbstbestimmung, im Common Law, im Recht auf Religionsfreiheit sowie die Frage der Vereinbarkeit der geltenden Strafgesetze mit dem Gleichheitsgebot. Zugleich werden methodische Fragen zur Verfassungsinterpretation und zum Kompetenzkonflikt zwischen Judikative und Legislative ausführlich erörtert. Hierbei spricht sich die Verfasserin dafür aus, die grundlegende Abwägung zwischen dem Recht des einzelnen auf Selbstbestimmung und den Rechten der Gesellschaft auf Lebenserhaltung bei der Legislative zu belassen und der Judikative eine korrigierende Funktion zuzuweisen. Die aufgezeigten rechtlichen Aspekte bieten dem Leser ein Fundament für eine eigene Entscheidungsfindung.
Aktualisiert: 2023-04-15
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