EU-MPfG

EU-MPfG von Bergmann,  Sebastian, Pinetz,  Erik, Spies,  Karoline
Erfolgreich melden nach dem EU-MPfG Ihre Vorteile auf einen Blick: - Klärung von Auslegungsfragen zur Meldung nach EU-MPfG - Vermeidung von Verstößen und empfindlichen Strafen - Korrekte Erfüllung der neuen Meldepflicht für Beratungspraxis, Finanzverwaltung und Steuerpflichtige Mit 1. Juli 2020 beginnt die laufende Meldeverpflichtung für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsfällen, unabhängig von ihrer Größe. Mit dem neuen EU-Meldepflichtgesetz wurde die sechste Stufe der EU Richtlinie betreffend der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation - DAC), die DAC 6-Richtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Berater. Damit besteht akuter Handlungsbedarf auf beiden Seiten: Steuerpflichtige und Berater sind fortan verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen knapper Fristen an die Finanzverwaltung zu melden. Schon jetzt zeigen sich in allen Bereichen wesentliche Auslegungsfragen, wie etwa dem Umfang der Meldepflicht, den relevanten Personen oder dem Inhalt der Meldung. Verstöße gegen die neuen Meldeverpflichtungen können zu empfindlichen Strafen führen. Die Klärung dieser Zweifelsfragen ist daher von zentraler Bedeutung. Dieser Kommentar zeigt den betroffenen Personen aus Beratungspraxis und Finanzverwaltung sowie Steuerpflichtigen den Weg zur erfolgreichen Meldung nach dem EU-MPfG.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Erfolgreich melden nach dem EU-MPfG Ihre Vorteile auf einen Blick: - Klärung von Auslegungsfragen zur Meldung nach EU-MPfG - Vermeidung von Verstößen und empfindlichen Strafen - Korrekte Erfüllung der neuen Meldepflicht für Beratungspraxis, Finanzverwaltung und Steuerpflichtige Mit 1. Juli 2020 beginnt die laufende Meldeverpflichtung für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsfällen, unabhängig von ihrer Größe. Mit dem neuen EU-Meldepflichtgesetz wurde die sechste Stufe der EU Richtlinie betreffend der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation - DAC), die DAC 6-Richtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Berater. Damit besteht akuter Handlungsbedarf auf beiden Seiten: Steuerpflichtige und Berater sind fortan verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen knapper Fristen an die Finanzverwaltung zu melden. Schon jetzt zeigen sich in allen Bereichen wesentliche Auslegungsfragen, wie etwa dem Umfang der Meldepflicht, den relevanten Personen oder dem Inhalt der Meldung. Verstöße gegen die neuen Meldeverpflichtungen können zu empfindlichen Strafen führen. Die Klärung dieser Zweifelsfragen ist daher von zentraler Bedeutung. Dieser Kommentar zeigt den betroffenen Personen aus Beratungspraxis und Finanzverwaltung sowie Steuerpflichtigen den Weg zur erfolgreichen Meldung nach dem EU-MPfG.
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Aktualisiert: 2023-06-02
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KStG | Körperschaftsteuergesetz

KStG | Körperschaftsteuergesetz von Allram,  Lukas, Binder-Gutwinski,  Anna, Blum,  Daniel, Brugger,  Florian, Dziurdz,  Kasper, Ecker,  Thomas, Gombotz,  Stefanie, Gruber,  Martina, Hofbauer-Steffel,  Ines, Hofstätter,  Matthias, Hohenwarter-Mayr,  Daniela, Hristov,  Dimitar, Klokar,  Martin, Knotzer,  Christian, Kofler,  Georg, Lang,  Michael, Marchgraber,  Christoph, Mayer,  Matthias, Mittendorfer,  Markus, Moldaschl,  Katharina, Naux,  Eva, Pinetz,  Erik, Plansky,  Patrick, Ressler,  Gernot, Riedl,  Mario, Röhm,  Birgit, Rust,  Alexander, Schuch,  Josef, Spies,  Karoline, Staringer,  Claus, Streicher,  Annika, Sutter,  Franz, Wenzl,  Michael
Aktualisiert: 2023-05-02
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Aktualisiert: 2023-05-02
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Erfolgreich melden nach dem EU-MPfG Ihre Vorteile auf einen Blick: - Klärung von Auslegungsfragen zur Meldung nach EU-MPfG - Vermeidung von Verstößen und empfindlichen Strafen - Korrekte Erfüllung der neuen Meldepflicht für Beratungspraxis, Finanzverwaltung und Steuerpflichtige Mit 1. Juli 2020 beginnt die laufende Meldeverpflichtung für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsfällen, unabhängig von ihrer Größe. Mit dem neuen EU-Meldepflichtgesetz wurde die sechste Stufe der EU Richtlinie betreffend der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation - DAC), die DAC 6-Richtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Berater. Damit besteht akuter Handlungsbedarf auf beiden Seiten: Steuerpflichtige und Berater sind fortan verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen knapper Fristen an die Finanzverwaltung zu melden. Schon jetzt zeigen sich in allen Bereichen wesentliche Auslegungsfragen, wie etwa dem Umfang der Meldepflicht, den relevanten Personen oder dem Inhalt der Meldung. Verstöße gegen die neuen Meldeverpflichtungen können zu empfindlichen Strafen führen. Die Klärung dieser Zweifelsfragen ist daher von zentraler Bedeutung. Dieser Kommentar zeigt den betroffenen Personen aus Beratungspraxis und Finanzverwaltung sowie Steuerpflichtigen den Weg zur erfolgreichen Meldung nach dem EU-MPfG.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) Kommentar

Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) Kommentar von Allram,  Lukas, Böhmer,  Julian, Gebhardt,  Ronald, Hagemann,  Tobias, Holle,  Florian, Kahlenberg,  Christian, Krüger,  Sebastian, Löprick,  Nico, Martini,  Ruben, Meger,  Marvin, Oertel,  Eva, Oppel,  Florian, Orlet,  Patrick, Pinetz,  Erik, Prusko,  Anselm, Radmanesh,  Sandy, Rüsch,  Gary, Schiefer,  Florian, Schürkötter,  Nicolas, Staccioli,  Guido, Vogel,  Nina, Wargowske,  Lars
Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken. Die BEPS-Initiative stellt nicht nur ein Novum im Bereich der OECD-Steuerpolitik dar, sondern ist auch in der EU-Steuerpolitik einmalig: Erstmals haben sich die EU-Mitgliedstaaten dazu entschlossen, harmonisiertes Steuerrecht – namentlich die Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) – auf den Weg zu bringen, das sich inhaltlich nicht auf Vergünstigungen für Steuerpflichtige bezieht, sondern sich vornehmlich auf Verschärfungen des nationalen Rechtsrahmens konzentriert. Die in der ATAD gefassten Maßnahmen sind von den Mitgliedstaaten – überwiegend bis zum 31.12.2018 – in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die Richtlinie sieht auch eine Anpassung der nationalen Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung vor. Der Kommentar zur ATAD zielt darauf ab, Verständnis und Anwendung der ATAD-Vorschriften zusammenzubringen. Hierzu erfolgt einerseits eine systematische Kommentierung der einzelnen Regelungsvorschriften unter besonderer Berücksichtigung von Historie und Motivation der einzelnen Bestimmungen. Parallelen und Unterschiede zu den OECD BEPS-Aktionspunkten werden aufgezeigt, sofern solche existieren. Gleichzeitig wird jede Regelung in den Kontext der EuGH-Rechtsprechung zum Primärrecht eingeordnet. Schließlich erfolgt eine Darstellung des nationalen Rechts nach der Umsetzung der ATAD, um etwaige Verwerfungen oder Reformbedarf aufzuzeigen. Andererseits soll der Kommentar im Rahmen einer „Einführung“ allgemeine Grundsätze zum Thema „BEPS“, „ATAD“ sowie Grundsätzliches zum Unionsrecht, insbesondere zur Umsetzung von Sekundärrecht und zur Auslegung des Unionsrechts näherbringen. Inhaltsverzeichnis: Teil 1: Einführung. A. Einführung und Hintergrund. B. Verhältnis zum Primärrecht, Auslegung und Anwendung. C. Verhältnis zum Beihilferecht. Teil 2: Kommentierung. Artikel 1 Anwendungsbereich. Artikel 2 Begriffsbestimmungen. Artikel 3 Mindestschutzniveau. Artikel 4 Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen. Artikel 5 Übertragung von Vermögenswerten und Wegzugsbesteuerung. Artikel 6 Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch. Vor Artikel 7 und 8. Artikel 7 Vorschrift für beherrschte ausländische Unternehmen. Artikel 8 Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens. Artikel 9 Hybride Gestaltungen. Artikel 9a Umgekehrt hybride Gestaltungen. Artikel 9b Inkongruenzen bei der Steueransässigkeit. Artikel 10 Überprüfung. Artikel 11 Umsetzung. Artikel 12 Inkrafttreten. Artikel 13 Adressaten.
Aktualisiert: 2022-01-07
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Geschäftsführer- und Vorstandshaftung im österreichischen Steuerrecht

Geschäftsführer- und Vorstandshaftung im österreichischen Steuerrecht von Althuber,  Franz, Bieber,  Thomas, Brandl,  Rainer, Fischerlehner,  Johann, Heffermann,  Verena, Kocab,  Daniel, Koran,  Birgitt U., Kotschnigg,  Michael, Lehner,  Johannes, Novak,  Sibylle, Pinetz,  Erik, Ritz,  Christoph, Schuhmacher,  Florian, Steffl,  Daniela, Tanzer,  Michael, Toifl,  Caroline, Twardosz,  Benjamin, Unger,  Peter, Varro,  Daniel, Völkl,  Clemens
Aktualisiert: 2019-09-04
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Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer

Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer von Bergmann,  Sebastian, Bieber,  Thomas, Denk,  Michael, Ebner,  Melanie, Finsterer,  Christoph, Fuchs,  Romana, Krafft,  Gabriele, Lehner,  Martin, Marschner,  Ernst, Maukner,  Lukas, Pinetz,  Erik, Pristner,  Alexander, Raab,  Melanie, Reiter,  Johannes, Renner,  Bernhard, Tratlehner,  Sebastian, Wurm,  Gustav, Zeiler,  Alexander
Fall, Rechtsproblem, Lösung: „Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer“ bietet eine einzigartige Kombination von Wissensvermittlung und Praxisfragen im Bereich der Körperschaftsteuer und hilft Ihnen praktische Probleme rund um die Körperschaftssteuer zu verstehen und gekonnt zu bewältigen.
Aktualisiert: 2021-09-01
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