Die bestehende Literatur im Bereich der Werbeverbote und Werbebeschränkungen für Ärzte befasst sich primär mit der Frage, was Ärzte werbetechnisch und -rechtlich dürfen und was sie nicht dürfen. Folglich richtet sich das Hauptaugenmerk der bisherigen wissenschaftlichen Befassung mit dem Thema „Werbeverbote für Ärzte“ seit Mitte der 1960er Jahre bis heute, einschließlich der einschlägigen Abhandlungen, auf die Frage, welche Werbe- und Marketingmaßnahmen sich im Rahmen der berufs-, standesrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben bewegen und welche Werbung berufswidrig ist, demnach irreführend oder gegen das UWG oder eingeschränkt gegen das HWG wäre, und welche Werbeträger zulässig sind.
Studiert man die bestehende Literatur, gewinnt man den Eindruck, dass die bisherige Literatur veraltet ist oder mit den neuen berufsrechtlichen und faktischen Gegebenheiten nicht mehr Schritt halten kann. Dementsprechend stammt die überwiegende Zahl der Werke, die sich des Themas annehmen (mit Ausnahme der allgemein gehaltenen Kommentierung der Musterberufsordnung der deutschen Ärzte und mit Ausnahme der allgemeinen Literatur zum Arztrecht), etwa aus den Jahren 1970 bis 2005. Angesichts der rasanten Entwicklungen der Arbeitsbedingungen für Mediziner erscheint daher eine aktuelle Abhandlung zum gestellten Thema als gerechtfertigt.
Während das Thema im Schrifttum vom Blickwinkel des Wettbewerbsrechts (lauterkeitsrechtliche Vorgaben), wie auch des Strafrechts (Arztstrafrecht) durchaus auf breiter Ebene behandelt wurde, existieren bislang nur wenige wissenschaftliche Arbeiten, die sich gezielt mit Werbeverboten/Werbebeschränkungen für Ärzte aus verfassungsrechtlicher Sicht beschäftigen. Insbesondere mangelt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob Werbebeschränkungen zulasten der Ärzteschaft heute – im Angesicht der aufgezeigten, gewandelten Rahmenbedingungen, überhaupt auf den zutreffenden Prämissen beruhen und ob eine Differenzierung zwischen Werbebeschränkungen für Ärzte und andere freie Berufe gerechtfertigt ist.
Eine tiefgehende Bearbeitung des Themas mit einem Rundumblick, der sich für Zwecke der Erklärung geltender Werbebeschränkungen der Regelungen anderer Staaten im deutschsprachigen Raum, wie auch zweier ausgewählter Staaten in den USA und in Kanada bedient, fehlt bislang gänzlich.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Die bestehende Literatur im Bereich der Werbeverbote und Werbebeschränkungen für Ärzte befasst sich primär mit der Frage, was Ärzte werbetechnisch und -rechtlich dürfen und was sie nicht dürfen. Folglich richtet sich das Hauptaugenmerk der bisherigen wissenschaftlichen Befassung mit dem Thema „Werbeverbote für Ärzte“ seit Mitte der 1960er Jahre bis heute, einschließlich der einschlägigen Abhandlungen, auf die Frage, welche Werbe- und Marketingmaßnahmen sich im Rahmen der berufs-, standesrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben bewegen und welche Werbung berufswidrig ist, demnach irreführend oder gegen das UWG oder eingeschränkt gegen das HWG wäre, und welche Werbeträger zulässig sind.
Studiert man die bestehende Literatur, gewinnt man den Eindruck, dass die bisherige Literatur veraltet ist oder mit den neuen berufsrechtlichen und faktischen Gegebenheiten nicht mehr Schritt halten kann. Dementsprechend stammt die überwiegende Zahl der Werke, die sich des Themas annehmen (mit Ausnahme der allgemein gehaltenen Kommentierung der Musterberufsordnung der deutschen Ärzte und mit Ausnahme der allgemeinen Literatur zum Arztrecht), etwa aus den Jahren 1970 bis 2005. Angesichts der rasanten Entwicklungen der Arbeitsbedingungen für Mediziner erscheint daher eine aktuelle Abhandlung zum gestellten Thema als gerechtfertigt.
Während das Thema im Schrifttum vom Blickwinkel des Wettbewerbsrechts (lauterkeitsrechtliche Vorgaben), wie auch des Strafrechts (Arztstrafrecht) durchaus auf breiter Ebene behandelt wurde, existieren bislang nur wenige wissenschaftliche Arbeiten, die sich gezielt mit Werbeverboten/Werbebeschränkungen für Ärzte aus verfassungsrechtlicher Sicht beschäftigen. Insbesondere mangelt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob Werbebeschränkungen zulasten der Ärzteschaft heute – im Angesicht der aufgezeigten, gewandelten Rahmenbedingungen, überhaupt auf den zutreffenden Prämissen beruhen und ob eine Differenzierung zwischen Werbebeschränkungen für Ärzte und andere freie Berufe gerechtfertigt ist.
Eine tiefgehende Bearbeitung des Themas mit einem Rundumblick, der sich für Zwecke der Erklärung geltender Werbebeschränkungen der Regelungen anderer Staaten im deutschsprachigen Raum, wie auch zweier ausgewählter Staaten in den USA und in Kanada bedient, fehlt bislang gänzlich.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Die bestehende Literatur im Bereich der Werbeverbote und Werbebeschränkungen für Ärzte befasst sich primär mit der Frage, was Ärzte werbetechnisch und -rechtlich dürfen und was sie nicht dürfen. Folglich richtet sich das Hauptaugenmerk der bisherigen wissenschaftlichen Befassung mit dem Thema „Werbeverbote für Ärzte“ seit Mitte der 1960er Jahre bis heute, einschließlich der einschlägigen Abhandlungen, auf die Frage, welche Werbe- und Marketingmaßnahmen sich im Rahmen der berufs-, standesrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben bewegen und welche Werbung berufswidrig ist, demnach irreführend oder gegen das UWG oder eingeschränkt gegen das HWG wäre, und welche Werbeträger zulässig sind.
Studiert man die bestehende Literatur, gewinnt man den Eindruck, dass die bisherige Literatur veraltet ist oder mit den neuen berufsrechtlichen und faktischen Gegebenheiten nicht mehr Schritt halten kann. Dementsprechend stammt die überwiegende Zahl der Werke, die sich des Themas annehmen (mit Ausnahme der allgemein gehaltenen Kommentierung der Musterberufsordnung der deutschen Ärzte und mit Ausnahme der allgemeinen Literatur zum Arztrecht), etwa aus den Jahren 1970 bis 2005. Angesichts der rasanten Entwicklungen der Arbeitsbedingungen für Mediziner erscheint daher eine aktuelle Abhandlung zum gestellten Thema als gerechtfertigt.
Während das Thema im Schrifttum vom Blickwinkel des Wettbewerbsrechts (lauterkeitsrechtliche Vorgaben), wie auch des Strafrechts (Arztstrafrecht) durchaus auf breiter Ebene behandelt wurde, existieren bislang nur wenige wissenschaftliche Arbeiten, die sich gezielt mit Werbeverboten/Werbebeschränkungen für Ärzte aus verfassungsrechtlicher Sicht beschäftigen. Insbesondere mangelt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob Werbebeschränkungen zulasten der Ärzteschaft heute – im Angesicht der aufgezeigten, gewandelten Rahmenbedingungen, überhaupt auf den zutreffenden Prämissen beruhen und ob eine Differenzierung zwischen Werbebeschränkungen für Ärzte und andere freie Berufe gerechtfertigt ist.
Eine tiefgehende Bearbeitung des Themas mit einem Rundumblick, der sich für Zwecke der Erklärung geltender Werbebeschränkungen der Regelungen anderer Staaten im deutschsprachigen Raum, wie auch zweier ausgewählter Staaten in den USA und in Kanada bedient, fehlt bislang gänzlich.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Die bestehende Literatur im Bereich der Werbeverbote und Werbebeschränkungen für Ärzte befasst sich primär mit der Frage, was Ärzte werbetechnisch und -rechtlich dürfen und was sie nicht dürfen. Folglich richtet sich das Hauptaugenmerk der bisherigen wissenschaftlichen Befassung mit dem Thema „Werbeverbote für Ärzte“ seit Mitte der 1960er Jahre bis heute, einschließlich der einschlägigen Abhandlungen, auf die Frage, welche Werbe- und Marketingmaßnahmen sich im Rahmen der berufs-, standesrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben bewegen und welche Werbung berufswidrig ist, demnach irreführend oder gegen das UWG oder eingeschränkt gegen das HWG wäre, und welche Werbeträger zulässig sind.
Studiert man die bestehende Literatur, gewinnt man den Eindruck, dass die bisherige Literatur veraltet ist oder mit den neuen berufsrechtlichen und faktischen Gegebenheiten nicht mehr Schritt halten kann. Dementsprechend stammt die überwiegende Zahl der Werke, die sich des Themas annehmen (mit Ausnahme der allgemein gehaltenen Kommentierung der Musterberufsordnung der deutschen Ärzte und mit Ausnahme der allgemeinen Literatur zum Arztrecht), etwa aus den Jahren 1970 bis 2005. Angesichts der rasanten Entwicklungen der Arbeitsbedingungen für Mediziner erscheint daher eine aktuelle Abhandlung zum gestellten Thema als gerechtfertigt.
Während das Thema im Schrifttum vom Blickwinkel des Wettbewerbsrechts (lauterkeitsrechtliche Vorgaben), wie auch des Strafrechts (Arztstrafrecht) durchaus auf breiter Ebene behandelt wurde, existieren bislang nur wenige wissenschaftliche Arbeiten, die sich gezielt mit Werbeverboten/Werbebeschränkungen für Ärzte aus verfassungsrechtlicher Sicht beschäftigen. Insbesondere mangelt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob Werbebeschränkungen zulasten der Ärzteschaft heute – im Angesicht der aufgezeigten, gewandelten Rahmenbedingungen, überhaupt auf den zutreffenden Prämissen beruhen und ob eine Differenzierung zwischen Werbebeschränkungen für Ärzte und andere freie Berufe gerechtfertigt ist.
Eine tiefgehende Bearbeitung des Themas mit einem Rundumblick, der sich für Zwecke der Erklärung geltender Werbebeschränkungen der Regelungen anderer Staaten im deutschsprachigen Raum, wie auch zweier ausgewählter Staaten in den USA und in Kanada bedient, fehlt bislang gänzlich.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Die bestehende Literatur im Bereich der Werbeverbote und Werbebeschränkungen für Ärzte befasst sich primär mit der Frage, was Ärzte werbetechnisch und -rechtlich dürfen und was sie nicht dürfen. Folglich richtet sich das Hauptaugenmerk der bisherigen wissenschaftlichen Befassung mit dem Thema „Werbeverbote für Ärzte“ seit Mitte der 1960er Jahre bis heute, einschließlich der einschlägigen Abhandlungen, auf die Frage, welche Werbe- und Marketingmaßnahmen sich im Rahmen der berufs-, standesrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben bewegen und welche Werbung berufswidrig ist, demnach irreführend oder gegen das UWG oder eingeschränkt gegen das HWG wäre, und welche Werbeträger zulässig sind.
Studiert man die bestehende Literatur, gewinnt man den Eindruck, dass die bisherige Literatur veraltet ist oder mit den neuen berufsrechtlichen und faktischen Gegebenheiten nicht mehr Schritt halten kann. Dementsprechend stammt die überwiegende Zahl der Werke, die sich des Themas annehmen (mit Ausnahme der allgemein gehaltenen Kommentierung der Musterberufsordnung der deutschen Ärzte und mit Ausnahme der allgemeinen Literatur zum Arztrecht), etwa aus den Jahren 1970 bis 2005. Angesichts der rasanten Entwicklungen der Arbeitsbedingungen für Mediziner erscheint daher eine aktuelle Abhandlung zum gestellten Thema als gerechtfertigt.
Während das Thema im Schrifttum vom Blickwinkel des Wettbewerbsrechts (lauterkeitsrechtliche Vorgaben), wie auch des Strafrechts (Arztstrafrecht) durchaus auf breiter Ebene behandelt wurde, existieren bislang nur wenige wissenschaftliche Arbeiten, die sich gezielt mit Werbeverboten/Werbebeschränkungen für Ärzte aus verfassungsrechtlicher Sicht beschäftigen. Insbesondere mangelt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob Werbebeschränkungen zulasten der Ärzteschaft heute – im Angesicht der aufgezeigten, gewandelten Rahmenbedingungen, überhaupt auf den zutreffenden Prämissen beruhen und ob eine Differenzierung zwischen Werbebeschränkungen für Ärzte und andere freie Berufe gerechtfertigt ist.
Eine tiefgehende Bearbeitung des Themas mit einem Rundumblick, der sich für Zwecke der Erklärung geltender Werbebeschränkungen der Regelungen anderer Staaten im deutschsprachigen Raum, wie auch zweier ausgewählter Staaten in den USA und in Kanada bedient, fehlt bislang gänzlich.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Aktualisiert: 2023-05-08
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