Am 16. Februar 1919 fanden die Wahlen zur konstituierenden Nationalversammlung der Republik Deutschösterreich statt. Sie brachten – mit der Einführung des Frauenwahlrechts und des Verhältniswahlsystems – wesentliche Neuerungen für die staats- und gesellschaftspolitische Entwicklung.
Das vorliegende Buch spürt diese politisch und juristisch spannenden Anfänge der heute selbstverständlichen Errungenschaften auf:
- Wahlordnung zur konstituierenden Nationalversammlung (WKNV)
o parlamentarische Entstehung der WKNV
o Neuerungen und Schwächen der WKNV
- Wahlordnung für die Nationalversammlung 1920
- Wahlrecht im B-VG 1920
- die erste „NRWO“: Wahlordnung für den Nationalrat 1923
- B-VG-Novelle 1929: Änderung der Wahlverfassung, Ständige Wählerverzeichnisse, Bürgerlistengesetz
Im Anhang finden sich die WKNV und Nebengesetze im Wortlaut zum Nachlesen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Am 16. Februar 1919 fanden die Wahlen zur konstituierenden Nationalversammlung der Republik Deutschösterreich statt. Sie brachten – mit der Einführung des Frauenwahlrechts und des Verhältniswahlsystems – wesentliche Neuerungen für die staats- und gesellschaftspolitische Entwicklung.
Das vorliegende Buch spürt diese politisch und juristisch spannenden Anfänge der heute selbstverständlichen Errungenschaften auf:
- Wahlordnung zur konstituierenden Nationalversammlung (WKNV)
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- Wahlordnung für die Nationalversammlung 1920
- Wahlrecht im B-VG 1920
- die erste „NRWO“: Wahlordnung für den Nationalrat 1923
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Am 16. Februar 1919 fanden die Wahlen zur konstituierenden Nationalversammlung der Republik Deutschösterreich statt. Sie brachten – mit der Einführung des Frauenwahlrechts und des Verhältniswahlsystems – wesentliche Neuerungen für die staats- und gesellschaftspolitische Entwicklung.
Das vorliegende Buch spürt diese politisch und juristisch spannenden Anfänge der heute selbstverständlichen Errungenschaften auf:
- Wahlordnung zur konstituierenden Nationalversammlung (WKNV)
o parlamentarische Entstehung der WKNV
o Neuerungen und Schwächen der WKNV
- Wahlordnung für die Nationalversammlung 1920
- Wahlrecht im B-VG 1920
- die erste „NRWO“: Wahlordnung für den Nationalrat 1923
- B-VG-Novelle 1929: Änderung der Wahlverfassung, Ständige Wählerverzeichnisse, Bürgerlistengesetz
Im Anhang finden sich die WKNV und Nebengesetze im Wortlaut zum Nachlesen.
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In der Welt des Rechts zu leben und tätig zu sein, bedeutet mehr als Urteile zu fällen oder juristische Abhandlungen zu verfassen. Die hier zusammengetragenen Kurzbiographien zeigen Juristinnen und Juristen, die in sehr unterschiedlicher Weise, aber allesamt mit großer Begabung ans Werk gingen.
Darunter sind „klassische“ Rechtswissenschafterinnen und -wissenschafter vertreten, die vornehmlich rechtsdogmatische Arbeiten verfassten (u. a. Edmund Bernatzik, Karl Braunias, Heinrich Lammasch, Charlotte Leitmaier), aber auch besonders vielseitige, die sowohl in der Wissenschaft als auch in der literarischen Welt Erfolg hatten und haben (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans, Ingeborg Gampl), und wieder andere, die vornehmlich als Literaten bekannt wurden (Dino Buzzati-Traverso, E. T. A. Hoffmann).
Manche von ihnen überschritten die Grenzen ihres Fachs, wie z. B. die zur Volkswirtschaftspolitik (Martha Stephanie Browne) oder zur Soziologie (Eugen Ehrlich). Zwei waren neben ihrer richterlichen Tätigkeit auch Schriftsteller und sogar Burgtheater-Direktoren (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans).
Besonderes Augenmerk gilt herausragenden Frauen, unter denen Emilie Kempin als Pionierin der Rechtswissenschaft in die Geschichte einging. Ihr wurde die Lehrbefugnis vorenthalten, während andere (Martha Stephanie Braun, Charlotte Leitmaier, Ingeborg Gampl) als Professorinnen wirkten.
Vereint sind 29 Porträts bemerkenswerter Persönlichkeiten, die einen Begriff von der Vielfalt des Juristenberufs vermitteln. Illustriert wurde das Buch von der Wiener Künstlerin Ulli Klepalski.
Aktualisiert: 2023-06-30
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In der Welt des Rechts zu leben und tätig zu sein, bedeutet mehr als Urteile zu fällen oder juristische Abhandlungen zu verfassen. Die hier zusammengetragenen Kurzbiographien zeigen Juristinnen und Juristen, die in sehr unterschiedlicher Weise, aber allesamt mit großer Begabung ans Werk gingen.
Darunter sind „klassische“ Rechtswissenschafterinnen und -wissenschafter vertreten, die vornehmlich rechtsdogmatische Arbeiten verfassten (u. a. Edmund Bernatzik, Karl Braunias, Heinrich Lammasch, Charlotte Leitmaier), aber auch besonders vielseitige, die sowohl in der Wissenschaft als auch in der literarischen Welt Erfolg hatten und haben (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans, Ingeborg Gampl), und wieder andere, die vornehmlich als Literaten bekannt wurden (Dino Buzzati-Traverso, E. T. A. Hoffmann).
Manche von ihnen überschritten die Grenzen ihres Fachs, wie z. B. die zur Volkswirtschaftspolitik (Martha Stephanie Browne) oder zur Soziologie (Eugen Ehrlich). Zwei waren neben ihrer richterlichen Tätigkeit auch Schriftsteller und sogar Burgtheater-Direktoren (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans).
Besonderes Augenmerk gilt herausragenden Frauen, unter denen Emilie Kempin als Pionierin der Rechtswissenschaft in die Geschichte einging. Ihr wurde die Lehrbefugnis vorenthalten, während andere (Martha Stephanie Braun, Charlotte Leitmaier, Ingeborg Gampl) als Professorinnen wirkten.
Vereint sind 29 Porträts bemerkenswerter Persönlichkeiten, die einen Begriff von der Vielfalt des Juristenberufs vermitteln. Illustriert wurde das Buch von der Wiener Künstlerin Ulli Klepalski.
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In der Welt des Rechts zu leben und tätig zu sein, bedeutet mehr als Urteile zu fällen oder juristische Abhandlungen zu verfassen. Die hier zusammengetragenen Kurzbiographien zeigen Juristinnen und Juristen, die in sehr unterschiedlicher Weise, aber allesamt mit großer Begabung ans Werk gingen.
Darunter sind „klassische“ Rechtswissenschafterinnen und -wissenschafter vertreten, die vornehmlich rechtsdogmatische Arbeiten verfassten (u. a. Edmund Bernatzik, Karl Braunias, Heinrich Lammasch, Charlotte Leitmaier), aber auch besonders vielseitige, die sowohl in der Wissenschaft als auch in der literarischen Welt Erfolg hatten und haben (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans, Ingeborg Gampl), und wieder andere, die vornehmlich als Literaten bekannt wurden (Dino Buzzati-Traverso, E. T. A. Hoffmann).
Manche von ihnen überschritten die Grenzen ihres Fachs, wie z. B. die zur Volkswirtschaftspolitik (Martha Stephanie Browne) oder zur Soziologie (Eugen Ehrlich). Zwei waren neben ihrer richterlichen Tätigkeit auch Schriftsteller und sogar Burgtheater-Direktoren (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans).
Besonderes Augenmerk gilt herausragenden Frauen, unter denen Emilie Kempin als Pionierin der Rechtswissenschaft in die Geschichte einging. Ihr wurde die Lehrbefugnis vorenthalten, während andere (Martha Stephanie Braun, Charlotte Leitmaier, Ingeborg Gampl) als Professorinnen wirkten.
Vereint sind 29 Porträts bemerkenswerter Persönlichkeiten, die einen Begriff von der Vielfalt des Juristenberufs vermitteln. Illustriert wurde das Buch von der Wiener Künstlerin Ulli Klepalski.
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In der Welt des Rechts zu leben und tätig zu sein, bedeutet mehr als Urteile zu fällen oder juristische Abhandlungen zu verfassen. Die hier zusammengetragenen Kurzbiographien zeigen Juristinnen und Juristen, die in sehr unterschiedlicher Weise, aber allesamt mit großer Begabung ans Werk gingen.
Darunter sind „klassische“ Rechtswissenschafterinnen und -wissenschafter vertreten, die vornehmlich rechtsdogmatische Arbeiten verfassten (u. a. Edmund Bernatzik, Karl Braunias, Heinrich Lammasch, Charlotte Leitmaier), aber auch besonders vielseitige, die sowohl in der Wissenschaft als auch in der literarischen Welt Erfolg hatten und haben (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans, Ingeborg Gampl), und wieder andere, die vornehmlich als Literaten bekannt wurden (Dino Buzzati-Traverso, E. T. A. Hoffmann).
Manche von ihnen überschritten die Grenzen ihres Fachs, wie z. B. die zur Volkswirtschaftspolitik (Martha Stephanie Browne) oder zur Soziologie (Eugen Ehrlich). Zwei waren neben ihrer richterlichen Tätigkeit auch Schriftsteller und sogar Burgtheater-Direktoren (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans).
Besonderes Augenmerk gilt herausragenden Frauen, unter denen Emilie Kempin als Pionierin der Rechtswissenschaft in die Geschichte einging. Ihr wurde die Lehrbefugnis vorenthalten, während andere (Martha Stephanie Braun, Charlotte Leitmaier, Ingeborg Gampl) als Professorinnen wirkten.
Vereint sind 29 Porträts bemerkenswerter Persönlichkeiten, die einen Begriff von der Vielfalt des Juristenberufs vermitteln. Illustriert wurde das Buch von der Wiener Künstlerin Ulli Klepalski.
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Am 16. Februar 1919 fanden die Wahlen zur konstituierenden Nationalversammlung der Republik Deutschösterreich statt. Sie brachten – mit der Einführung des Frauenwahlrechts und des Verhältniswahlsystems – wesentliche Neuerungen für die staats- und gesellschaftspolitische Entwicklung.
Das vorliegende Buch spürt diese politisch und juristisch spannenden Anfänge der heute selbstverständlichen Errungenschaften auf:
- Wahlordnung zur konstituierenden Nationalversammlung (WKNV)
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- Wahlordnung für die Nationalversammlung 1920
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- die erste „NRWO“: Wahlordnung für den Nationalrat 1923
- B-VG-Novelle 1929: Änderung der Wahlverfassung, Ständige Wählerverzeichnisse, Bürgerlistengesetz
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Am 16. Februar 1919 fanden die Wahlen zur konstituierenden Nationalversammlung der Republik Deutschösterreich statt. Sie brachten – mit der Einführung des Frauenwahlrechts und des Verhältniswahlsystems – wesentliche Neuerungen für die staats- und gesellschaftspolitische Entwicklung.
Das vorliegende Buch spürt diese politisch und juristisch spannenden Anfänge der heute selbstverständlichen Errungenschaften auf:
- Wahlordnung zur konstituierenden Nationalversammlung (WKNV)
o parlamentarische Entstehung der WKNV
o Neuerungen und Schwächen der WKNV
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- Wahlrecht im B-VG 1920
- die erste „NRWO“: Wahlordnung für den Nationalrat 1923
- B-VG-Novelle 1929: Änderung der Wahlverfassung, Ständige Wählerverzeichnisse, Bürgerlistengesetz
Im Anhang finden sich die WKNV und Nebengesetze im Wortlaut zum Nachlesen.
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In der Welt des Rechts zu leben und tätig zu sein, bedeutet mehr als Urteile zu fällen oder juristische Abhandlungen zu verfassen. Die hier zusammengetragenen Kurzbiographien zeigen Juristinnen und Juristen, die in sehr unterschiedlicher Weise, aber allesamt mit großer Begabung ans Werk gingen.
Darunter sind „klassische“ Rechtswissenschafterinnen und -wissenschafter vertreten, die vornehmlich rechtsdogmatische Arbeiten verfassten (u. a. Edmund Bernatzik, Karl Braunias, Heinrich Lammasch, Charlotte Leitmaier), aber auch besonders vielseitige, die sowohl in der Wissenschaft als auch in der literarischen Welt Erfolg hatten und haben (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans, Ingeborg Gampl), und wieder andere, die vornehmlich als Literaten bekannt wurden (Dino Buzzati-Traverso, E. T. A. Hoffmann).
Manche von ihnen überschritten die Grenzen ihres Fachs, wie z. B. die zur Volkswirtschaftspolitik (Martha Stephanie Browne) oder zur Soziologie (Eugen Ehrlich). Zwei waren neben ihrer richterlichen Tätigkeit auch Schriftsteller und sogar Burgtheater-Direktoren (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans).
Besonderes Augenmerk gilt herausragenden Frauen, unter denen Emilie Kempin als Pionierin der Rechtswissenschaft in die Geschichte einging. Ihr wurde die Lehrbefugnis vorenthalten, während andere (Martha Stephanie Braun, Charlotte Leitmaier, Ingeborg Gampl) als Professorinnen wirkten.
Vereint sind 29 Porträts bemerkenswerter Persönlichkeiten, die einen Begriff von der Vielfalt des Juristenberufs vermitteln. Illustriert wurde das Buch von der Wiener Künstlerin Ulli Klepalski.
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In der Welt des Rechts zu leben und tätig zu sein, bedeutet mehr als Urteile zu fällen oder juristische Abhandlungen zu verfassen. Die hier zusammengetragenen Kurzbiographien zeigen Juristinnen und Juristen, die in sehr unterschiedlicher Weise, aber allesamt mit großer Begabung ans Werk gingen.
Darunter sind „klassische“ Rechtswissenschafterinnen und -wissenschafter vertreten, die vornehmlich rechtsdogmatische Arbeiten verfassten (u. a. Edmund Bernatzik, Karl Braunias, Heinrich Lammasch, Charlotte Leitmaier), aber auch besonders vielseitige, die sowohl in der Wissenschaft als auch in der literarischen Welt Erfolg hatten und haben (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans, Ingeborg Gampl), und wieder andere, die vornehmlich als Literaten bekannt wurden (Dino Buzzati-Traverso, E. T. A. Hoffmann).
Manche von ihnen überschritten die Grenzen ihres Fachs, wie z. B. die zur Volkswirtschaftspolitik (Martha Stephanie Browne) oder zur Soziologie (Eugen Ehrlich). Zwei waren neben ihrer richterlichen Tätigkeit auch Schriftsteller und sogar Burgtheater-Direktoren (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans).
Besonderes Augenmerk gilt herausragenden Frauen, unter denen Emilie Kempin als Pionierin der Rechtswissenschaft in die Geschichte einging. Ihr wurde die Lehrbefugnis vorenthalten, während andere (Martha Stephanie Braun, Charlotte Leitmaier, Ingeborg Gampl) als Professorinnen wirkten.
Vereint sind 29 Porträts bemerkenswerter Persönlichkeiten, die einen Begriff von der Vielfalt des Juristenberufs vermitteln. Illustriert wurde das Buch von der Wiener Künstlerin Ulli Klepalski.
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Am 16. Februar 1919 fanden die Wahlen zur konstituierenden Nationalversammlung der Republik Deutschösterreich statt. Sie brachten – mit der Einführung des Frauenwahlrechts und des Verhältniswahlsystems – wesentliche Neuerungen für die staats- und gesellschaftspolitische Entwicklung.
Das vorliegende Buch spürt diese politisch und juristisch spannenden Anfänge der heute selbstverständlichen Errungenschaften auf:
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o Neuerungen und Schwächen der WKNV
- Wahlordnung für die Nationalversammlung 1920
- Wahlrecht im B-VG 1920
- die erste „NRWO“: Wahlordnung für den Nationalrat 1923
- B-VG-Novelle 1929: Änderung der Wahlverfassung, Ständige Wählerverzeichnisse, Bürgerlistengesetz
Im Anhang finden sich die WKNV und Nebengesetze im Wortlaut zum Nachlesen.
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In der Welt des Rechts zu leben und tätig zu sein, bedeutet mehr als Urteile zu fällen oder juristische Abhandlungen zu verfassen. Die hier zusammengetragenen Kurzbiographien zeigen Juristinnen und Juristen, die in sehr unterschiedlicher Weise, aber allesamt mit großer Begabung ans Werk gingen.
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