Aktualisiert: 2023-06-30
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Zum Werk
Das Studienbuch behandelt die Entwicklung des römischen Rechts im patrizischen Adelsstaat, in der Republik unter der patrizisch-plebejischen Nobilität, während des Prinzipats und in der späten Kaiserzeit. Dabei werden nicht nur die einzelnen Rechtsbereiche und ihre Veränderungen im Laufe der Jahrhunderte dargestellt. Vielmehr werden auch die maßgeblichen politischen und gesellschaftlichen Hintergründe kurz beleuchtet, die für das Verständnis der Rechtsentwicklung unerlässlich sind.
Vorteile auf einen BlickDarstellung folgt Entwicklung und Aufbau des Römischen Staatesbeleuchtet auch soziale und geistige Grundlage des römischen Rechtsmit kurzem Ausblick auf die Rezeption des römischen Rechts im Mittelalter
Zur Neuauflage
Für die 12. Auflage ist das Werk überarbeitet und aktualisiert worden.
Dabei ist insbesondere die aktuelle Fachliteratur aus dem deutschen und italienischen Sprachraum eingearbeitet worden.
Außerdem hat der Autor das Lehrbuch um einen kurzen Ausblick auf die Rezeption des römischen Rechts im Mittelalter erweitert.
Zielgruppe
Für Studierende und Referendarinnen und Referendare.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das Studienbuch behandelt die Entwicklung des römischen Rechts im patrizischen Adelsstaat, in der Republik unter der patrizisch-plebejischen Nobilität, während des Prinzipats und in der späten Kaiserzeit. Dabei werden nicht nur die einzelnen Rechtsbereiche und ihre Veränderungen im Laufe der Jahrhunderte dargestellt. Vielmehr werden auch die maßgeblichen politischen und gesellschaftlichen Hintergründe kurz beleuchtet, die für das Verständnis der Rechtsentwicklung unerlässlich sind.
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Dabei ist insbesondere die aktuelle Fachliteratur aus dem deutschen und italienischen Sprachraum eingearbeitet worden.
Außerdem hat der Autor das Lehrbuch um einen kurzen Ausblick auf die Rezeption des römischen Rechts im Mittelalter erweitert.
Zielgruppe
Für Studierende und Referendarinnen und Referendare.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Das Studienbuch behandelt die Entwicklung des römischen Rechts im patrizischen Adelsstaat, in der Republik unter der patrizisch-plebejischen Nobilität, während des Prinzipats und in der späten Kaiserzeit. Dabei werden nicht nur die einzelnen Rechtsbereiche und ihre Veränderungen im Laufe der Jahrhunderte dargestellt. Vielmehr werden auch die maßgeblichen politischen und gesellschaftlichen Hintergründe kurz beleuchtet, die für das Verständnis der Rechtsentwicklung unerlässlich sind.
Vorteile auf einen BlickDarstellung folgt Entwicklung und Aufbau des Römischen Staatesbeleuchtet auch soziale und geistige Grundlage des römischen Rechtsmit kurzem Ausblick auf die Rezeption des römischen Rechts im Mittelalter
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Für die 12. Auflage ist das Werk überarbeitet und aktualisiert worden.
Dabei ist insbesondere die aktuelle Fachliteratur aus dem deutschen und italienischen Sprachraum eingearbeitet worden.
Außerdem hat der Autor das Lehrbuch um einen kurzen Ausblick auf die Rezeption des römischen Rechts im Mittelalter erweitert.
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Für Studierende und Referendarinnen und Referendare.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Im ersten Teil werden in einer Einleitung in allgemeiner Form die Rechtsregeln behandelt, die im römischen Recht zur Entstehung des Status der Unfreiheit führen. Dabei wird nach der Entstehung der Unfreiheit gemäß allgemeinem und dem speziell römischen unterschieden, ebenso nach vorklassischer und klassischer Zeit einerseits, die etwa bis Diokletian anzusetzen ist, sowie nachklassischer Zeit andererseits, die bis Justinian reicht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im antiken Rom stand der Sklave als Eigentum prinzipiell außerhalb der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Rechtsordnung, blieb Objekt rechtlicher Normierungen im Interesse der Sklavenhalter. Im Grunde gilt dies auch für das Sakralrecht, das die Beziehungen zu den Göttern regelte.
Allerdings war auch der Sklave zu Handlungen fähig, die das Verhältnis zu den Göttern betrafen und deren Wirken positiv oder negativ beeinflussen konnten. Insofern war er in den sakralrechtlichen Kontext eingebunden. Direkte Hinweise römischer Juristen betreffen Gelübde, Wahrsagerei, Funktionen in Kultvereinen, die Eidesleistung, Schutzgarantien sakraler Orte (Tempel / Kirchen) und das Grabrecht. Diese Bereiche fielen in die Kompetenz der Götter, die sich auch den Sklaven offenbaren oder Eingriffe Dritter bestrafen konnten. Unabhängig davon blieb aber die Dominanz der Herrenrechte weitgehend gewahrt. In der Spätantike wurde dann jedoch zunächst der Erwerb, dann auch der Besitz christlicher Sklaven durch Juden und Häretiker verboten.
Als Ergänzung zu dem Katalog rechtlicher Normierungen bietet der Band eine Selektion an literarischen und epigraphischen Zeugnissen, letztere in Auswahl auch im Anhang übersetzt
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im antiken Rom stand der Sklave als Eigentum prinzipiell außerhalb der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Rechtsordnung, blieb Objekt rechtlicher Normierungen im Interesse der Sklavenhalter. Im Grunde gilt dies auch für das Sakralrecht, das die Beziehungen zu den Göttern regelte.
Allerdings war auch der Sklave zu Handlungen fähig, die das Verhältnis zu den Göttern betrafen und deren Wirken positiv oder negativ beeinflussen konnten. Insofern war er in den sakralrechtlichen Kontext eingebunden. Direkte Hinweise römischer Juristen betreffen Gelübde, Wahrsagerei, Funktionen in Kultvereinen, die Eidesleistung, Schutzgarantien sakraler Orte (Tempel / Kirchen) und das Grabrecht. Diese Bereiche fielen in die Kompetenz der Götter, die sich auch den Sklaven offenbaren oder Eingriffe Dritter bestrafen konnten. Unabhängig davon blieb aber die Dominanz der Herrenrechte weitgehend gewahrt. In der Spätantike wurde dann jedoch zunächst der Erwerb, dann auch der Besitz christlicher Sklaven durch Juden und Häretiker verboten.
Als Ergänzung zu dem Katalog rechtlicher Normierungen bietet der Band eine Selektion an literarischen und epigraphischen Zeugnissen, letztere in Auswahl auch im Anhang übersetzt
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die beiden im Titel dieses CRRS-Teilbandes genannten Personengruppen werden in den römischen Rechtsquellen gleichermaßen als "bona fide servientes" bezeichnet und häufig gemeinsam behandelt. Dieses bislang als rätselhaft geltende Phänomen erhält in der Einleitung eine überzeugende rechtshistorische Deutung, die auch interessante sozialgeschichtliche Aspekte aufzeigt.
Auf dieser Grundlage werden in der Einleitung die verschiedenen Rechtsprobleme der "bona fide servientes" erörtert, insbesondere auch die Probleme, die beim Kauf und Verkauf von Freien als Sklaven und bei anderen Rechtsgeschäften an solchen Scheinsklaven entstanden.Im zweiten Teil des Bandes werden die darauf bezüglichen Rechtsquellen wiedergegeben, geordnet nach den originalen Quellensammlungen, denen sie entnommen sind.
Jedem der über 200 lateinischen Quellentexte ist eine Übersetzung ins Deutsche beigegeben und ein Kommentar angefügt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Das rechtliche Instrumentarium im Zusammenhang mit der Sklavenflucht ist vor allem am Ziel der Rückholung und Rückstellung orientiert. Neben die private Verfolgung durch den dominus trat der Aufbau einer staatlichen Rückholorganisation. Gegen Per- sonen, die flüchtigen Sklaven Unterschlupf boten (oft zum eigenen Vorteil, um deren Arbeitskraft zu nutzen), wurden delikts- und strafrechtliche Sanktionen entwickelt.
Die Juristen mussten die Frage des Besitzes am servus fugitivus klären; ebenso die Frage, wie von entlaufenen Sklaven vorgenommene Handlungen und Rechtsgeschäfte (z.B. Kauf und Verkauf von Sachen) zu beurteilen sind; andere Texte befassen sich damit, ob und in welchem Ausmaß im Rahmen von verschiedenen Rechtsverhältnissen für das Entlaufen eines Sklaven zu haften ist.
Auch nach Rückkehr oder Rückstellung behält der einmal entlaufene Sklave die rechtliche Qualifikation servus fugitivus. Bei Verkäufen von Sklaven muss die Fluchtneigung (zusammen mit anderen bestehenden Mängeln wie z.B. Krankheiten) kundgemacht werden, ansonsten ist der Käufer zur Wandlung (Rückabwicklung des Kaufes) oder Preisminderung berechtigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In diesem Einleitungsband stellen der Herausgeber des Corpus der römischen Rechtsquellen zur Sklaverei das neue interdisziplinäre Projekt zur Darbietung aller Sklaventexte (mit deutscher Übersetzung und Kommentar) aus den römischen Rechtsquellen, geordnet nach Sachgebieten, vor.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die beiden im Titel dieses CRRS-Teilbandes genannten Personengruppen werden in den römischen Rechtsquellen gleichermaßen als "bona fide servientes" bezeichnet und häufig gemeinsam behandelt. Dieses bislang als rätselhaft geltende Phänomen erhält in der Einleitung eine überzeugende rechtshistorische Deutung, die auch interessante sozialgeschichtliche Aspekte aufzeigt.
Auf dieser Grundlage werden in der Einleitung die verschiedenen Rechtsprobleme der "bona fide servientes" erörtert, insbesondere auch die Probleme, die beim Kauf und Verkauf von Freien als Sklaven und bei anderen Rechtsgeschäften an solchen Scheinsklaven entstanden.Im zweiten Teil des Bandes werden die darauf bezüglichen Rechtsquellen wiedergegeben, geordnet nach den originalen Quellensammlungen, denen sie entnommen sind.
Jedem der über 200 lateinischen Quellentexte ist eine Übersetzung ins Deutsche beigegeben und ein Kommentar angefügt.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das rechtliche Instrumentarium im Zusammenhang mit der Sklavenflucht ist vor allem am Ziel der Rückholung und Rückstellung orientiert. Neben die private Verfolgung durch den dominus trat der Aufbau einer staatlichen Rückholorganisation. Gegen Per- sonen, die flüchtigen Sklaven Unterschlupf boten (oft zum eigenen Vorteil, um deren Arbeitskraft zu nutzen), wurden delikts- und strafrechtliche Sanktionen entwickelt.
Die Juristen mussten die Frage des Besitzes am servus fugitivus klären; ebenso die Frage, wie von entlaufenen Sklaven vorgenommene Handlungen und Rechtsgeschäfte (z.B. Kauf und Verkauf von Sachen) zu beurteilen sind; andere Texte befassen sich damit, ob und in welchem Ausmaß im Rahmen von verschiedenen Rechtsverhältnissen für das Entlaufen eines Sklaven zu haften ist.
Auch nach Rückkehr oder Rückstellung behält der einmal entlaufene Sklave die rechtliche Qualifikation servus fugitivus. Bei Verkäufen von Sklaven muss die Fluchtneigung (zusammen mit anderen bestehenden Mängeln wie z.B. Krankheiten) kundgemacht werden, ansonsten ist der Käufer zur Wandlung (Rückabwicklung des Kaufes) oder Preisminderung berechtigt.
Aktualisiert: 2023-06-07
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In diesem Einleitungsband stellen der Herausgeber des Corpus der römischen Rechtsquellen zur Sklaverei das neue interdisziplinäre Projekt zur Darbietung aller Sklaventexte (mit deutscher Übersetzung und Kommentar) aus den römischen Rechtsquellen, geordnet nach Sachgebieten, vor.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Im ersten Teil werden in einer Einleitung in allgemeiner Form die Rechtsregeln behandelt, die im römischen Recht zur Entstehung des Status der Unfreiheit führen. Dabei wird nach der Entstehung der Unfreiheit gemäß allgemeinem und dem speziell römischen unterschieden, ebenso nach vorklassischer und klassischer Zeit einerseits, die etwa bis Diokletian anzusetzen ist, sowie nachklassischer Zeit andererseits, die bis Justinian reicht.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Im antiken Rom stand der Sklave als Eigentum prinzipiell außerhalb der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Rechtsordnung, blieb Objekt rechtlicher Normierungen im Interesse der Sklavenhalter. Im Grunde gilt dies auch für das Sakralrecht, das die Beziehungen zu den Göttern regelte.
Allerdings war auch der Sklave zu Handlungen fähig, die das Verhältnis zu den Göttern betrafen und deren Wirken positiv oder negativ beeinflussen konnten. Insofern war er in den sakralrechtlichen Kontext eingebunden. Direkte Hinweise römischer Juristen betreffen Gelübde, Wahrsagerei, Funktionen in Kultvereinen, die Eidesleistung, Schutzgarantien sakraler Orte (Tempel / Kirchen) und das Grabrecht. Diese Bereiche fielen in die Kompetenz der Götter, die sich auch den Sklaven offenbaren oder Eingriffe Dritter bestrafen konnten. Unabhängig davon blieb aber die Dominanz der Herrenrechte weitgehend gewahrt. In der Spätantike wurde dann jedoch zunächst der Erwerb, dann auch der Besitz christlicher Sklaven durch Juden und Häretiker verboten.
Als Ergänzung zu dem Katalog rechtlicher Normierungen bietet der Band eine Selektion an literarischen und epigraphischen Zeugnissen, letztere in Auswahl auch im Anhang übersetzt
Aktualisiert: 2023-06-07
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