Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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In diesem dritten Band der Schriftenreihe „Vienna Law Inauguration Lectures“ werden in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien die Antrittsvorlesungen, die zwischen 2011 und 2014 von den ProfessorInnen Klaus Hirschler, Ernst Karner, Ursula Kriebaum, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Susanne Reindl-Krauskopf und August Reinisch gehalten wurden, zusammengefasst. Durch die Publizierung auf der wissenschaftlichen Plattform www.manzwissenschaft.at sind die Beiträge auch online recherchier- und beziehbar, englischsprachige abstracts sorgen für internationale Auffindbarkeit der Referate.
Aktualisiert: 2023-06-30
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In diesem dritten Band der Schriftenreihe „Vienna Law Inauguration Lectures“ werden in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien die Antrittsvorlesungen, die zwischen 2011 und 2014 von den ProfessorInnen Klaus Hirschler, Ernst Karner, Ursula Kriebaum, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Susanne Reindl-Krauskopf und August Reinisch gehalten wurden, zusammengefasst. Durch die Publizierung auf der wissenschaftlichen Plattform www.manzwissenschaft.at sind die Beiträge auch online recherchier- und beziehbar, englischsprachige abstracts sorgen für internationale Auffindbarkeit der Referate.
Aktualisiert: 2023-06-30
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In diesem dritten Band der Schriftenreihe „Vienna Law Inauguration Lectures“ werden in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien die Antrittsvorlesungen, die zwischen 2011 und 2014 von den ProfessorInnen Klaus Hirschler, Ernst Karner, Ursula Kriebaum, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Susanne Reindl-Krauskopf und August Reinisch gehalten wurden, zusammengefasst. Durch die Publizierung auf der wissenschaftlichen Plattform www.manzwissenschaft.at sind die Beiträge auch online recherchier- und beziehbar, englischsprachige abstracts sorgen für internationale Auffindbarkeit der Referate.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-05-24
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Aktualisiert: 2023-05-24
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington aus dem Jahr 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Restitutionsanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Liegenschaften, die in den Jahren 1938 bis 1945 entzogen wurden, zum Stichtag des Abkommens am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und in vielen Fällen nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Restitution von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt.
Band 5 enthält 16 Entscheidungen der Schiedsinstanz aus den Jahren 2007 und 2008 jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington aus dem Jahr 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Restitutionsanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Liegenschaften, die in den Jahren 1938 bis 1945entzogen wurden, zum Stichtag des Abkommens am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und die in vielen Fällen nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Restitution von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt.
Band 4 enthält zwölf Entscheidungen der Schiedsinstanz aus den Jahren 2006 und 2007 jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung.
Anlässlich des 10. Jahrestags der Schiedsinstanz für Naturalrestitution im Jahr 2011 umfasst Band 4 zudem einen historischen Abriss zur Entstehung des Washingtoner Abkommens und zur Einrichtung der Schiedsinstanz, das Faksimile des so genannten Joint Statement – einer dem Washingtoner Abkommen vorausgegangenen Gemeinsamen Erklärung der Verhandlungsparteien vom 17. Jänner 2001 – und einen umfassenden Bericht zu statistischen Daten zum Tätigkeitsbereich dieses Entscheidungsgremiums.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington aus dem Jahr 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Restitutionsanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Liegenschaften, die in den Jahren 1938 bis 1945entzogen wurden, zum Stichtag des Abkommens am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und die in vielen Fällen nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Restitution von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt.
Band 4 enthält zwölf Entscheidungen der Schiedsinstanz aus den Jahren 2006 und 2007 jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung.
Anlässlich des 10. Jahrestags der Schiedsinstanz für Naturalrestitution im Jahr 2011 umfasst Band 4 zudem einen historischen Abriss zur Entstehung des Washingtoner Abkommens und zur Einrichtung der Schiedsinstanz, das Faksimile des so genannten Joint Statement – einer dem Washingtoner Abkommen vorausgegangenen Gemeinsamen Erklärung der Verhandlungsparteien vom 17. Jänner 2001 – und einen umfassenden Bericht zu statistischen Daten zum Tätigkeitsbereich dieses Entscheidungsgremiums.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ dokumentiert einen wesentlichen Teil der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Umgang mit den Folgen der NS-Zeit. Für im Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute in öffentlicher Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington vom 17. Jänner 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Rückgabeanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Immobilien, die in den Jahren 1938 bis 1945 entzogen wurden, zum Stichtag am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und die in vielen Fällen nach 1945 Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Band 1 enthält folgende Entscheidungen der Schiedsinstanz jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung: Nr, 1/2003, Nr. 2/2003, Nr. 3/2003, Nr. 4/2004, Nr. 5/2004, Nr. 6/2004 und Nr. 7/2004.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ dokumentiert einen wesentlichen Teil der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Umgang mit den Folgen der NS-Zeit. Für im Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute in öffentlicher Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington vom 17. Jänner 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Rückgabeanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Immobilien, die in den Jahren 1938 bis 1945 entzogen wurden, zum Stichtag am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und die in vielen Fällen nach 1945 Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind.
Band 1 enthält folgende Entscheidungen der Schiedsinstanz jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung: Nr, 1/2003, Nr. 2/2003, Nr. 3/2003, Nr. 4/2004, Nr. 5/2004, Nr. 6/2004 und Nr. 7/2004.
Aktualisiert: 2023-05-11
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In diesem dritten Band der Schriftenreihe „Vienna Law Inauguration Lectures“ werden in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien die Antrittsvorlesungen, die zwischen 2011 und 2014 von den ProfessorInnen Klaus Hirschler, Ernst Karner, Ursula Kriebaum, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Susanne Reindl-Krauskopf und August Reinisch gehalten wurden, zusammengefasst. Durch die Publizierung auf der wissenschaftlichen Plattform www.manzwissenschaft.at sind die Beiträge auch online recherchier- und beziehbar, englischsprachige abstracts sorgen für internationale Auffindbarkeit der Referate.
Aktualisiert: 2023-05-11
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In diesem dritten Band der Schriftenreihe „Vienna Law Inauguration Lectures“ werden in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien die Antrittsvorlesungen, die zwischen 2011 und 2014 von den ProfessorInnen Klaus Hirschler, Ernst Karner, Ursula Kriebaum, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Susanne Reindl-Krauskopf und August Reinisch gehalten wurden, zusammengefasst. Durch die Publizierung auf der wissenschaftlichen Plattform www.manzwissenschaft.at sind die Beiträge auch online recherchier- und beziehbar, englischsprachige abstracts sorgen für internationale Auffindbarkeit der Referate.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington vom 17. Jänner 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Rückgabeanträge, die vorrangig Immobilien betreffen, entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. In fast allen Fällen waren diese Liegenschaften nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren.
Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Rückgabe von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes (EF-G) eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt.
Band 2 enthält folgende Entscheidungen der Schiedsinstanz jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung: Nr. 8/2004, Nr. 9/2005, Nr. 24/2005, Nr. 25/2005, Nr. 26/2005, Nr. 27/2005 und Nr. 28/2005.
Aktualisiert: 2023-05-11
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