In den achtziger Jahren begann in den Industriestaaten die Deregulierung der Netzbranchen. Auch in Deutschland wurden die Wirtschaftsbereiche Eisenbahn, Strom- und Gasversorgung sowie Telekommunikation liberalisiert. In der Wasserversorgung dominieren dagegen bis heute vertikal integrierte Gebietsmonopolisten unter eigentumsrechtlichem Einfluss des Staates. Es stellt sich die Frage, inwieweit ein veränderter Regulierungsrahmen die Dispositionsspielräume privater Wirtschaftssubjekte angesichts dieser ordnungspolitisch zweifelhaften Situation ausweiten kann.
Mit dem disaggregierten Regulierungsansatz wird der bei natürlichen Monopolen als notwendig erachtete regulierende Eingriff in seiner Intensität reduziert. Ausschließlich monopolistische Engpassbereiche, die in Netzbranchen in der Verteilung lokalisiert werden, begründen Regulierungsbedarf. Ansonsten ist eine Rahmenordnung zu etablieren, die Wettbewerb ermöglicht. Christian Rüttgers erweitert die Perspektive durch Einbezug weiterer Marktversagenstatbestände und Disaggregationsdimensionen. Der Autor überträgt den ergänzten disaggregierten Regulierungsansatz auf die deutsche Wasserwirtschaft, um einen konkreten Reformfahrplan zu entwerfen, der den Einfluss von Interessengruppen, Politikern und Bürokraten berücksichtigt.
Fazit: Die Wasserwirtschaft muss kein wettbewerblicher Ausnahmebereich bleiben. Vielmehr sollte eine Marktöffnung erfolgen. Ohne staatliche Intervention ist die Wasserversorgung nicht koordinierbar. Eine Rechtfertigung für die Beibehaltung der regionalen Monopole ist dies jedoch nicht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In den achtziger Jahren begann in den Industriestaaten die Deregulierung der Netzbranchen. Auch in Deutschland wurden die Wirtschaftsbereiche Eisenbahn, Strom- und Gasversorgung sowie Telekommunikation liberalisiert. In der Wasserversorgung dominieren dagegen bis heute vertikal integrierte Gebietsmonopolisten unter eigentumsrechtlichem Einfluss des Staates. Es stellt sich die Frage, inwieweit ein veränderter Regulierungsrahmen die Dispositionsspielräume privater Wirtschaftssubjekte angesichts dieser ordnungspolitisch zweifelhaften Situation ausweiten kann.
Mit dem disaggregierten Regulierungsansatz wird der bei natürlichen Monopolen als notwendig erachtete regulierende Eingriff in seiner Intensität reduziert. Ausschließlich monopolistische Engpassbereiche, die in Netzbranchen in der Verteilung lokalisiert werden, begründen Regulierungsbedarf. Ansonsten ist eine Rahmenordnung zu etablieren, die Wettbewerb ermöglicht. Christian Rüttgers erweitert die Perspektive durch Einbezug weiterer Marktversagenstatbestände und Disaggregationsdimensionen. Der Autor überträgt den ergänzten disaggregierten Regulierungsansatz auf die deutsche Wasserwirtschaft, um einen konkreten Reformfahrplan zu entwerfen, der den Einfluss von Interessengruppen, Politikern und Bürokraten berücksichtigt.
Fazit: Die Wasserwirtschaft muss kein wettbewerblicher Ausnahmebereich bleiben. Vielmehr sollte eine Marktöffnung erfolgen. Ohne staatliche Intervention ist die Wasserversorgung nicht koordinierbar. Eine Rechtfertigung für die Beibehaltung der regionalen Monopole ist dies jedoch nicht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In den achtziger Jahren begann in den Industriestaaten die Deregulierung der Netzbranchen. Auch in Deutschland wurden die Wirtschaftsbereiche Eisenbahn, Strom- und Gasversorgung sowie Telekommunikation liberalisiert. In der Wasserversorgung dominieren dagegen bis heute vertikal integrierte Gebietsmonopolisten unter eigentumsrechtlichem Einfluss des Staates. Es stellt sich die Frage, inwieweit ein veränderter Regulierungsrahmen die Dispositionsspielräume privater Wirtschaftssubjekte angesichts dieser ordnungspolitisch zweifelhaften Situation ausweiten kann.
Mit dem disaggregierten Regulierungsansatz wird der bei natürlichen Monopolen als notwendig erachtete regulierende Eingriff in seiner Intensität reduziert. Ausschließlich monopolistische Engpassbereiche, die in Netzbranchen in der Verteilung lokalisiert werden, begründen Regulierungsbedarf. Ansonsten ist eine Rahmenordnung zu etablieren, die Wettbewerb ermöglicht. Christian Rüttgers erweitert die Perspektive durch Einbezug weiterer Marktversagenstatbestände und Disaggregationsdimensionen. Der Autor überträgt den ergänzten disaggregierten Regulierungsansatz auf die deutsche Wasserwirtschaft, um einen konkreten Reformfahrplan zu entwerfen, der den Einfluss von Interessengruppen, Politikern und Bürokraten berücksichtigt.
Fazit: Die Wasserwirtschaft muss kein wettbewerblicher Ausnahmebereich bleiben. Vielmehr sollte eine Marktöffnung erfolgen. Ohne staatliche Intervention ist die Wasserversorgung nicht koordinierbar. Eine Rechtfertigung für die Beibehaltung der regionalen Monopole ist dies jedoch nicht.
Aktualisiert: 2023-05-25
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In den achtziger Jahren begann in den Industriestaaten die Deregulierung der Netzbranchen. Auch in Deutschland wurden die Wirtschaftsbereiche Eisenbahn, Strom- und Gasversorgung sowie Telekommunikation liberalisiert. In der Wasserversorgung dominieren dagegen bis heute vertikal integrierte Gebietsmonopolisten unter eigentumsrechtlichem Einfluss des Staates. Es stellt sich die Frage, inwieweit ein veränderter Regulierungsrahmen die Dispositionsspielräume privater Wirtschaftssubjekte angesichts dieser ordnungspolitisch zweifelhaften Situation ausweiten kann.
Mit dem disaggregierten Regulierungsansatz wird der bei natürlichen Monopolen als notwendig erachtete regulierende Eingriff in seiner Intensität reduziert. Ausschließlich monopolistische Engpassbereiche, die in Netzbranchen in der Verteilung lokalisiert werden, begründen Regulierungsbedarf. Ansonsten ist eine Rahmenordnung zu etablieren, die Wettbewerb ermöglicht. Christian Rüttgers erweitert die Perspektive durch Einbezug weiterer Marktversagenstatbestände und Disaggregationsdimensionen. Der Autor überträgt den ergänzten disaggregierten Regulierungsansatz auf die deutsche Wasserwirtschaft, um einen konkreten Reformfahrplan zu entwerfen, der den Einfluss von Interessengruppen, Politikern und Bürokraten berücksichtigt.
Fazit: Die Wasserwirtschaft muss kein wettbewerblicher Ausnahmebereich bleiben. Vielmehr sollte eine Marktöffnung erfolgen. Ohne staatliche Intervention ist die Wasserversorgung nicht koordinierbar. Eine Rechtfertigung für die Beibehaltung der regionalen Monopole ist dies jedoch nicht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In den achtziger Jahren begann in den Industriestaaten die Deregulierung der Netzbranchen. Auch in Deutschland wurden die Wirtschaftsbereiche Eisenbahn, Strom- und Gasversorgung sowie Telekommunikation liberalisiert. In der Wasserversorgung dominieren dagegen bis heute vertikal integrierte Gebietsmonopolisten unter eigentumsrechtlichem Einfluss des Staates. Es stellt sich die Frage, inwieweit ein veränderter Regulierungsrahmen die Dispositionsspielräume privater Wirtschaftssubjekte angesichts dieser ordnungspolitisch zweifelhaften Situation ausweiten kann.
Mit dem disaggregierten Regulierungsansatz wird der bei natürlichen Monopolen als notwendig erachtete regulierende Eingriff in seiner Intensität reduziert. Ausschließlich monopolistische Engpassbereiche, die in Netzbranchen in der Verteilung lokalisiert werden, begründen Regulierungsbedarf. Ansonsten ist eine Rahmenordnung zu etablieren, die Wettbewerb ermöglicht. Christian Rüttgers erweitert die Perspektive durch Einbezug weiterer Marktversagenstatbestände und Disaggregationsdimensionen. Der Autor überträgt den ergänzten disaggregierten Regulierungsansatz auf die deutsche Wasserwirtschaft, um einen konkreten Reformfahrplan zu entwerfen, der den Einfluss von Interessengruppen, Politikern und Bürokraten berücksichtigt.
Fazit: Die Wasserwirtschaft muss kein wettbewerblicher Ausnahmebereich bleiben. Vielmehr sollte eine Marktöffnung erfolgen. Ohne staatliche Intervention ist die Wasserversorgung nicht koordinierbar. Eine Rechtfertigung für die Beibehaltung der regionalen Monopole ist dies jedoch nicht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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