Robert Schelp befaßt sich mit Wesen und Bedeutung des staatsrechtlichen Teils des Naturrechts der Aufklärung. Dieses entwickelte sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts unter der Bezeichnung "Jus Publicum Universale" oder "Allgemeines Staatsrecht" zu einer eigenständigen juristischen Disziplin.
Vorgestellt werden im ersten Teil kurz die geistigen und historischen Entwicklungslinien des Allgemeinen Staatsrechts, eine repräsentative Auswahl seiner wichtigsten Vertreter und deren Werke sowie seine typischen Inhalte. Dazu gehören etwa die Theorie von der Entstehung der Staaten, die abstrakte Beschreibung der möglichen Regierungsformen und die Formulierung der jeweiligen Rechte und Pflichten von Staatsgewalt und Bürger. Dabei wird auch auf die für das Allgemeine Staatsrecht charakteristischen Argumentationsstränge eingegangen.
In einem weiteren Hauptteil wird die Ambivalenz des Allgemeinen Staatsrechts als Wissenschaft einerseits und als normative Geltung beanspruchendes, universelles staats- bzw. verfassungsrechtliches Rechtssystem andererseits herausgearbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt in dem Anliegen, den normativen Charakter des Allgemeinen Staatsrechts, seine Rechtsqualität ausführlich darzustellen und anhand der verfügbaren Quellen zu belegen. Eine zentrale Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Verständnis der Staatsvertragsdoktrin als rechtliche, echte Rechtsansprüche und -pflichten begründende Fiktion.
Daran anschließend werden die praktischen Einflußmöglichkeiten des Allgemeinen Staatsrechts sowie seine tatsächliche Bedeutung für das politische Geschehen im absolutistischen Fürstenstaat der Aufklärung aufgezeigt. Da dieser Einfluß schon in der zeitgenössischen politischen und wissenschaftlichen Diskussion keineswegs unumstritten gewesen ist, werden in einem letzten Kapitel kurz auch einige zeitgenössische Gegner des Allgemeinen Staatsrechts und deren typische Kritikpunkte vorgestellt und diskutiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Robert Schelp befaßt sich mit Wesen und Bedeutung des staatsrechtlichen Teils des Naturrechts der Aufklärung. Dieses entwickelte sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts unter der Bezeichnung "Jus Publicum Universale" oder "Allgemeines Staatsrecht" zu einer eigenständigen juristischen Disziplin.
Vorgestellt werden im ersten Teil kurz die geistigen und historischen Entwicklungslinien des Allgemeinen Staatsrechts, eine repräsentative Auswahl seiner wichtigsten Vertreter und deren Werke sowie seine typischen Inhalte. Dazu gehören etwa die Theorie von der Entstehung der Staaten, die abstrakte Beschreibung der möglichen Regierungsformen und die Formulierung der jeweiligen Rechte und Pflichten von Staatsgewalt und Bürger. Dabei wird auch auf die für das Allgemeine Staatsrecht charakteristischen Argumentationsstränge eingegangen.
In einem weiteren Hauptteil wird die Ambivalenz des Allgemeinen Staatsrechts als Wissenschaft einerseits und als normative Geltung beanspruchendes, universelles staats- bzw. verfassungsrechtliches Rechtssystem andererseits herausgearbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt in dem Anliegen, den normativen Charakter des Allgemeinen Staatsrechts, seine Rechtsqualität ausführlich darzustellen und anhand der verfügbaren Quellen zu belegen. Eine zentrale Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Verständnis der Staatsvertragsdoktrin als rechtliche, echte Rechtsansprüche und -pflichten begründende Fiktion.
Daran anschließend werden die praktischen Einflußmöglichkeiten des Allgemeinen Staatsrechts sowie seine tatsächliche Bedeutung für das politische Geschehen im absolutistischen Fürstenstaat der Aufklärung aufgezeigt. Da dieser Einfluß schon in der zeitgenössischen politischen und wissenschaftlichen Diskussion keineswegs unumstritten gewesen ist, werden in einem letzten Kapitel kurz auch einige zeitgenössische Gegner des Allgemeinen Staatsrechts und deren typische Kritikpunkte vorgestellt und diskutiert.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Robert Schelp befaßt sich mit Wesen und Bedeutung des staatsrechtlichen Teils des Naturrechts der Aufklärung. Dieses entwickelte sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts unter der Bezeichnung "Jus Publicum Universale" oder "Allgemeines Staatsrecht" zu einer eigenständigen juristischen Disziplin.
Vorgestellt werden im ersten Teil kurz die geistigen und historischen Entwicklungslinien des Allgemeinen Staatsrechts, eine repräsentative Auswahl seiner wichtigsten Vertreter und deren Werke sowie seine typischen Inhalte. Dazu gehören etwa die Theorie von der Entstehung der Staaten, die abstrakte Beschreibung der möglichen Regierungsformen und die Formulierung der jeweiligen Rechte und Pflichten von Staatsgewalt und Bürger. Dabei wird auch auf die für das Allgemeine Staatsrecht charakteristischen Argumentationsstränge eingegangen.
In einem weiteren Hauptteil wird die Ambivalenz des Allgemeinen Staatsrechts als Wissenschaft einerseits und als normative Geltung beanspruchendes, universelles staats- bzw. verfassungsrechtliches Rechtssystem andererseits herausgearbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt in dem Anliegen, den normativen Charakter des Allgemeinen Staatsrechts, seine Rechtsqualität ausführlich darzustellen und anhand der verfügbaren Quellen zu belegen. Eine zentrale Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Verständnis der Staatsvertragsdoktrin als rechtliche, echte Rechtsansprüche und -pflichten begründende Fiktion.
Daran anschließend werden die praktischen Einflußmöglichkeiten des Allgemeinen Staatsrechts sowie seine tatsächliche Bedeutung für das politische Geschehen im absolutistischen Fürstenstaat der Aufklärung aufgezeigt. Da dieser Einfluß schon in der zeitgenössischen politischen und wissenschaftlichen Diskussion keineswegs unumstritten gewesen ist, werden in einem letzten Kapitel kurz auch einige zeitgenössische Gegner des Allgemeinen Staatsrechts und deren typische Kritikpunkte vorgestellt und diskutiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Robert Schelp befaßt sich mit Wesen und Bedeutung des staatsrechtlichen Teils des Naturrechts der Aufklärung. Dieses entwickelte sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts unter der Bezeichnung "Jus Publicum Universale" oder "Allgemeines Staatsrecht" zu einer eigenständigen juristischen Disziplin.
Vorgestellt werden im ersten Teil kurz die geistigen und historischen Entwicklungslinien des Allgemeinen Staatsrechts, eine repräsentative Auswahl seiner wichtigsten Vertreter und deren Werke sowie seine typischen Inhalte. Dazu gehören etwa die Theorie von der Entstehung der Staaten, die abstrakte Beschreibung der möglichen Regierungsformen und die Formulierung der jeweiligen Rechte und Pflichten von Staatsgewalt und Bürger. Dabei wird auch auf die für das Allgemeine Staatsrecht charakteristischen Argumentationsstränge eingegangen.
In einem weiteren Hauptteil wird die Ambivalenz des Allgemeinen Staatsrechts als Wissenschaft einerseits und als normative Geltung beanspruchendes, universelles staats- bzw. verfassungsrechtliches Rechtssystem andererseits herausgearbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt in dem Anliegen, den normativen Charakter des Allgemeinen Staatsrechts, seine Rechtsqualität ausführlich darzustellen und anhand der verfügbaren Quellen zu belegen. Eine zentrale Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Verständnis der Staatsvertragsdoktrin als rechtliche, echte Rechtsansprüche und -pflichten begründende Fiktion.
Daran anschließend werden die praktischen Einflußmöglichkeiten des Allgemeinen Staatsrechts sowie seine tatsächliche Bedeutung für das politische Geschehen im absolutistischen Fürstenstaat der Aufklärung aufgezeigt. Da dieser Einfluß schon in der zeitgenössischen politischen und wissenschaftlichen Diskussion keineswegs unumstritten gewesen ist, werden in einem letzten Kapitel kurz auch einige zeitgenössische Gegner des Allgemeinen Staatsrechts und deren typische Kritikpunkte vorgestellt und diskutiert.
Aktualisiert: 2023-04-15
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C. G. Svarez (1746–1798), who was the brains behind and the creator of Prussian codification between 1780 and 1798, was a figure who had a decisive influence on legal thought and legal practice. This volume focuses on his works. The articles deal with the visualization of the historical framework in which the Prussian law reforms and above all the implementation of Prussian Civil Code took place. Svarez is ever-present when it comes to the discussion of the Enlightenment and the developments in constitutional law at the end of the 18th century. Those surroundings which influenced Svarez and on which he had a decisive influence are examined. The appraisal of the Prussian Civil Code from a legal and literary perspective of the 19th century, which concludes this volume, may also be seen as the way in which the following generations judged Svarez's life's work.
Aktualisiert: 2019-01-08
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