Viel wird über die "Hartz-Reformen" und ihre Effekte spekuliert, aber es gibt bislang so gut wie keine aussagekräftigen Belege, auf die sich derartige Schlussfolgerungen stützen können. Auch wenn sich viele Wirkungen erst im Zeitablauf richtig entfalten werden, besteht doch die Möglichkeit zu einer ersten Zwischenbilanz für Komponenten, die bereits umgesetzt sind. Eine solche ist die Neuregelung bei Minijobs, die zum 1. April 2003 in Kraft trat. Die Untersuchung beinhaltet damit die erste fundierte Analyse für diesen Bereich. Sie knüpft an das umfassende Evaluierungskonzept an, das als Heft 74 der "RWI : Schriften" veröffentlicht worden war. Untersucht werden insbesondere die Quellen des Zuflusses in Minijobs nach der Reform sowie der Handlungsbedarf, der dadurch entsteht, dass Arbeitslose nicht im erwarteten Umfang derartige Beschäftigungsverhältnisse aufnehmen bzw. aus ihnen heraus in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln.
Die Ergebnisse liefern ein gemischtes Bild: So wurde das Ziel, die Attraktivität geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse zu steigern, zwar erreicht, jedoch sind erhebliche Zweifel angebracht, ob Minijobs für Arbeitslose tatsächlich als Brücke in nicht-geringfügige Beschäftigung dienen können. Um diese Funktion zu stärken, wird der "Erweiterte Minijob für Arbeitslose" vorgestellt, der in bestimmten Fällen eine zeitlich befristete Erhöhung der Einkommensgrenze vorsieht, wobei gleichzeitig die Hinzuverdienstmöglichkeiten generöser gestaltet werden. Zur Abrundung werden die Arbeitsmarktwirkungen sowie die "Kosten" des Reformvorschlags abgeschätzt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Viel wird über die "Hartz-Reformen" und ihre Effekte spekuliert, aber es gibt bislang so gut wie keine aussagekräftigen Belege, auf die sich derartige Schlussfolgerungen stützen können. Auch wenn sich viele Wirkungen erst im Zeitablauf richtig entfalten werden, besteht doch die Möglichkeit zu einer ersten Zwischenbilanz für Komponenten, die bereits umgesetzt sind. Eine solche ist die Neuregelung bei Minijobs, die zum 1. April 2003 in Kraft trat. Die Untersuchung beinhaltet damit die erste fundierte Analyse für diesen Bereich. Sie knüpft an das umfassende Evaluierungskonzept an, das als Heft 74 der "RWI : Schriften" veröffentlicht worden war. Untersucht werden insbesondere die Quellen des Zuflusses in Minijobs nach der Reform sowie der Handlungsbedarf, der dadurch entsteht, dass Arbeitslose nicht im erwarteten Umfang derartige Beschäftigungsverhältnisse aufnehmen bzw. aus ihnen heraus in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln.
Die Ergebnisse liefern ein gemischtes Bild: So wurde das Ziel, die Attraktivität geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse zu steigern, zwar erreicht, jedoch sind erhebliche Zweifel angebracht, ob Minijobs für Arbeitslose tatsächlich als Brücke in nicht-geringfügige Beschäftigung dienen können. Um diese Funktion zu stärken, wird der "Erweiterte Minijob für Arbeitslose" vorgestellt, der in bestimmten Fällen eine zeitlich befristete Erhöhung der Einkommensgrenze vorsieht, wobei gleichzeitig die Hinzuverdienstmöglichkeiten generöser gestaltet werden. Zur Abrundung werden die Arbeitsmarktwirkungen sowie die "Kosten" des Reformvorschlags abgeschätzt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Viel wird über die "Hartz-Reformen" und ihre Effekte spekuliert, aber es gibt bislang so gut wie keine aussagekräftigen Belege, auf die sich derartige Schlussfolgerungen stützen können. Auch wenn sich viele Wirkungen erst im Zeitablauf richtig entfalten werden, besteht doch die Möglichkeit zu einer ersten Zwischenbilanz für Komponenten, die bereits umgesetzt sind. Eine solche ist die Neuregelung bei Minijobs, die zum 1. April 2003 in Kraft trat. Die Untersuchung beinhaltet damit die erste fundierte Analyse für diesen Bereich. Sie knüpft an das umfassende Evaluierungskonzept an, das als Heft 74 der "RWI : Schriften" veröffentlicht worden war. Untersucht werden insbesondere die Quellen des Zuflusses in Minijobs nach der Reform sowie der Handlungsbedarf, der dadurch entsteht, dass Arbeitslose nicht im erwarteten Umfang derartige Beschäftigungsverhältnisse aufnehmen bzw. aus ihnen heraus in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln.
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Viel wird über die "Hartz-Reformen" und ihre Effekte spekuliert, aber es gibt bislang so gut wie keine aussagekräftigen Belege, auf die sich derartige Schlussfolgerungen stützen können. Auch wenn sich viele Wirkungen erst im Zeitablauf richtig entfalten werden, besteht doch die Möglichkeit zu einer ersten Zwischenbilanz für Komponenten, die bereits umgesetzt sind. Eine solche ist die Neuregelung bei Minijobs, die zum 1. April 2003 in Kraft trat. Die Untersuchung beinhaltet damit die erste fundierte Analyse für diesen Bereich. Sie knüpft an das umfassende Evaluierungskonzept an, das als Heft 74 der "RWI : Schriften" veröffentlicht worden war. Untersucht werden insbesondere die Quellen des Zuflusses in Minijobs nach der Reform sowie der Handlungsbedarf, der dadurch entsteht, dass Arbeitslose nicht im erwarteten Umfang derartige Beschäftigungsverhältnisse aufnehmen bzw. aus ihnen heraus in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln.
Die Ergebnisse liefern ein gemischtes Bild: So wurde das Ziel, die Attraktivität geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse zu steigern, zwar erreicht, jedoch sind erhebliche Zweifel angebracht, ob Minijobs für Arbeitslose tatsächlich als Brücke in nicht-geringfügige Beschäftigung dienen können. Um diese Funktion zu stärken, wird der "Erweiterte Minijob für Arbeitslose" vorgestellt, der in bestimmten Fällen eine zeitlich befristete Erhöhung der Einkommensgrenze vorsieht, wobei gleichzeitig die Hinzuverdienstmöglichkeiten generöser gestaltet werden. Zur Abrundung werden die Arbeitsmarktwirkungen sowie die "Kosten" des Reformvorschlags abgeschätzt.
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