Aktualisiert: 2023-06-15
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Prof. Dr. Hartmut Krüger war bis zu seinem Tod am 8. 7. 1998 Ordinarius für öffentliches Recht und geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht in der Universität zu Köln. An der Entwicklung des Wissenschaftsrechts zu seiner heutigen Bedeutung hatte er großen Anteil, sowohl durch ständige wissenschaftliche Begleitung der aktuellen Fragen als auch durch zusammenfassende und vertiefte Beiträge zu Standardwerken.
Die Gedächtnisschrift erscheint zu einem Zeitpunkt, in dem die rechtlichen Grundlagen und die tatsächlichen Funktionsbedingungen der Hochschulen vor grundlegenden Veränderungen stehen. Die Beiträge behandeln die zentralen dadurch aufgeworfenen Fragen. Beleuchtet wird auch das Paradoxon, daß die Universitäten zunehmend in den Dienst praktischer, insbesondere wirtschaftlicher Aufgaben gestellt und auch in ihrer Ausbildung praxisnäher werden sollen, während sich die praxisnahen Fachhochschulen mit Nachdruck bemühen, den Universitäten gleichgestellt zu werden, mit dem Promotionsrecht als erstrebtem Rangabzeichen. Daß Stellung und Aufgaben der Hochschulverwaltung von diesem Wandlungsprozeß der Hochschulen zutiefst berührt werden, wird in Beiträgen zweier jetziger und eines ehemaligen Hochschulkanzlers authentisch belegt.
Die im Gesetzgebungsverfahren befindliche Reform des Hochschuldienstrechts mit den Hauptpunkten einer Zurückdrängung der Habilitation und eines stärkeren Leistungsbezuges der Professorenbesoldung wird aus der Sicht eines Mitglieds der Expertenkommission und von kompetenter beamtenrechtlicher Seite mit naturgemäß unterschiedlichen Akzenten erörtert.
Zur Forschung werden die Pole des Hochschullehrers als Erfinder und als Ursache wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgeleuchtet; die so viel beachtete Forschung an humanen Stammzellen wird als Ordnungsproblem des Wissenschaftsrechts verortet.
Umbrüche werden auch für das wissenschaftliche Studium diagnostiziert; in einem Beitrag allgemein für die Studienstruktur, in einem anderen speziell für die Juristenausbildung. Auch das wenig beachtete, aber wichtige Thema der konfessionsgebundenen Professuren außerhalb der Theologie wird erörtert. Es wird aber nicht nur über die Forschung geschrieben, sondern auch aktuelle Forschung geboten.
Die Verfasser sind als Professoren, hohe Ministerialbeamte, Universitätskanzler und führende Angehörige von Wissenschaftsorganisationen Insider, die hier aber nicht für ihresgleichen schreiben, sondern die Problematik allen Interessierten vermitteln wollen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Prof. Dr. Hartmut Krüger war bis zu seinem Tod am 8. 7. 1998 Ordinarius für öffentliches Recht und geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht in der Universität zu Köln. An der Entwicklung des Wissenschaftsrechts zu seiner heutigen Bedeutung hatte er großen Anteil, sowohl durch ständige wissenschaftliche Begleitung der aktuellen Fragen als auch durch zusammenfassende und vertiefte Beiträge zu Standardwerken.
Die Gedächtnisschrift erscheint zu einem Zeitpunkt, in dem die rechtlichen Grundlagen und die tatsächlichen Funktionsbedingungen der Hochschulen vor grundlegenden Veränderungen stehen. Die Beiträge behandeln die zentralen dadurch aufgeworfenen Fragen. Beleuchtet wird auch das Paradoxon, daß die Universitäten zunehmend in den Dienst praktischer, insbesondere wirtschaftlicher Aufgaben gestellt und auch in ihrer Ausbildung praxisnäher werden sollen, während sich die praxisnahen Fachhochschulen mit Nachdruck bemühen, den Universitäten gleichgestellt zu werden, mit dem Promotionsrecht als erstrebtem Rangabzeichen. Daß Stellung und Aufgaben der Hochschulverwaltung von diesem Wandlungsprozeß der Hochschulen zutiefst berührt werden, wird in Beiträgen zweier jetziger und eines ehemaligen Hochschulkanzlers authentisch belegt.
Die im Gesetzgebungsverfahren befindliche Reform des Hochschuldienstrechts mit den Hauptpunkten einer Zurückdrängung der Habilitation und eines stärkeren Leistungsbezuges der Professorenbesoldung wird aus der Sicht eines Mitglieds der Expertenkommission und von kompetenter beamtenrechtlicher Seite mit naturgemäß unterschiedlichen Akzenten erörtert.
Zur Forschung werden die Pole des Hochschullehrers als Erfinder und als Ursache wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgeleuchtet; die so viel beachtete Forschung an humanen Stammzellen wird als Ordnungsproblem des Wissenschaftsrechts verortet.
Umbrüche werden auch für das wissenschaftliche Studium diagnostiziert; in einem Beitrag allgemein für die Studienstruktur, in einem anderen speziell für die Juristenausbildung. Auch das wenig beachtete, aber wichtige Thema der konfessionsgebundenen Professuren außerhalb der Theologie wird erörtert. Es wird aber nicht nur über die Forschung geschrieben, sondern auch aktuelle Forschung geboten.
Die Verfasser sind als Professoren, hohe Ministerialbeamte, Universitätskanzler und führende Angehörige von Wissenschaftsorganisationen Insider, die hier aber nicht für ihresgleichen schreiben, sondern die Problematik allen Interessierten vermitteln wollen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Prof. Dr. Hartmut Krüger war bis zu seinem Tod am 8. 7. 1998 Ordinarius für öffentliches Recht und geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht in der Universität zu Köln. An der Entwicklung des Wissenschaftsrechts zu seiner heutigen Bedeutung hatte er großen Anteil, sowohl durch ständige wissenschaftliche Begleitung der aktuellen Fragen als auch durch zusammenfassende und vertiefte Beiträge zu Standardwerken.
Die Gedächtnisschrift erscheint zu einem Zeitpunkt, in dem die rechtlichen Grundlagen und die tatsächlichen Funktionsbedingungen der Hochschulen vor grundlegenden Veränderungen stehen. Die Beiträge behandeln die zentralen dadurch aufgeworfenen Fragen. Beleuchtet wird auch das Paradoxon, daß die Universitäten zunehmend in den Dienst praktischer, insbesondere wirtschaftlicher Aufgaben gestellt und auch in ihrer Ausbildung praxisnäher werden sollen, während sich die praxisnahen Fachhochschulen mit Nachdruck bemühen, den Universitäten gleichgestellt zu werden, mit dem Promotionsrecht als erstrebtem Rangabzeichen. Daß Stellung und Aufgaben der Hochschulverwaltung von diesem Wandlungsprozeß der Hochschulen zutiefst berührt werden, wird in Beiträgen zweier jetziger und eines ehemaligen Hochschulkanzlers authentisch belegt.
Die im Gesetzgebungsverfahren befindliche Reform des Hochschuldienstrechts mit den Hauptpunkten einer Zurückdrängung der Habilitation und eines stärkeren Leistungsbezuges der Professorenbesoldung wird aus der Sicht eines Mitglieds der Expertenkommission und von kompetenter beamtenrechtlicher Seite mit naturgemäß unterschiedlichen Akzenten erörtert.
Zur Forschung werden die Pole des Hochschullehrers als Erfinder und als Ursache wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgeleuchtet; die so viel beachtete Forschung an humanen Stammzellen wird als Ordnungsproblem des Wissenschaftsrechts verortet.
Umbrüche werden auch für das wissenschaftliche Studium diagnostiziert; in einem Beitrag allgemein für die Studienstruktur, in einem anderen speziell für die Juristenausbildung. Auch das wenig beachtete, aber wichtige Thema der konfessionsgebundenen Professuren außerhalb der Theologie wird erörtert. Es wird aber nicht nur über die Forschung geschrieben, sondern auch aktuelle Forschung geboten.
Die Verfasser sind als Professoren, hohe Ministerialbeamte, Universitätskanzler und führende Angehörige von Wissenschaftsorganisationen Insider, die hier aber nicht für ihresgleichen schreiben, sondern die Problematik allen Interessierten vermitteln wollen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Gedächtnisschrift erscheint zu einem Zeitpunkt, in dem die rechtlichen Grundlagen und die tatsächlichen Funktionsbedingungen der Hochschulen vor grundlegenden Veränderungen stehen. Die Beiträge behandeln die zentralen dadurch aufgeworfenen Fragen. Beleuchtet wird auch das Paradoxon, daß die Universitäten zunehmend in den Dienst praktischer, insbesondere wirtschaftlicher Aufgaben gestellt und auch in ihrer Ausbildung praxisnäher werden sollen, während sich die praxisnahen Fachhochschulen mit Nachdruck bemühen, den Universitäten gleichgestellt zu werden, mit dem Promotionsrecht als erstrebtem Rangabzeichen. Daß Stellung und Aufgaben der Hochschulverwaltung von diesem Wandlungsprozeß der Hochschulen zutiefst berührt werden, wird in Beiträgen zweier jetziger und eines ehemaligen Hochschulkanzlers authentisch belegt.
Die im Gesetzgebungsverfahren befindliche Reform des Hochschuldienstrechts mit den Hauptpunkten einer Zurückdrängung der Habilitation und eines stärkeren Leistungsbezuges der Professorenbesoldung wird aus der Sicht eines Mitglieds der Expertenkommission und von kompetenter beamtenrechtlicher Seite mit naturgemäß unterschiedlichen Akzenten erörtert.
Zur Forschung werden die Pole des Hochschullehrers als Erfinder und als Ursache wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgeleuchtet; die so viel beachtete Forschung an humanen Stammzellen wird als Ordnungsproblem des Wissenschaftsrechts verortet.
Umbrüche werden auch für das wissenschaftliche Studium diagnostiziert; in einem Beitrag allgemein für die Studienstruktur, in einem anderen speziell für die Juristenausbildung. Auch das wenig beachtete, aber wichtige Thema der konfessionsgebundenen Professuren außerhalb der Theologie wird erörtert. Es wird aber nicht nur über die Forschung geschrieben, sondern auch aktuelle Forschung geboten.
Die Verfasser sind als Professoren, hohe Ministerialbeamte, Universitätskanzler und führende Angehörige von Wissenschaftsorganisationen Insider, die hier aber nicht für ihresgleichen schreiben, sondern die Problematik allen Interessierten vermitteln wollen.
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