Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
realisiert der Gesetzgeber durchgreifende Änderungen des privaten Bau- und Architektenrechts. Seit dem Inkrafttreten am 1.1. 2018 gelten zum Teil gänzlich neue Regelungen, vor allem ist ein Recht des Bestellers zu Änderungsanordnungen festgeschrieben, außerdem gibt es Neuerungen vor allem in den Bereichen „Kündigung“ und „Abnahme“. Neue Vertragstypen, Stichwort „Verbraucherbauvertrag“, kommen hinzu, die Sachmängelhaftung für Baustoffe wird neu justiert, und es gibt erstmals gesetzliche Vorgaben für die Inhalte von Architekten- und Bauträgerverträgen.
„Prozesse in Bausachen“ aktuell – Die Reformauflage
Die Neuauflage des Prozesshandbuchs unterstützt Sie topaktuell in allen Phasen des baurechtlichen Mandats. Von konkreten Fallkonstellationen und den materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ausgehend erläutern die erfahrenen Autoren detailliert die prozessualen Abläufe, stets bezogen auf das neue Recht.
Das praxisgerechte Handbuch liefert Ihnen prozesstaktisches Know-how für die vorausschauende Mandatsbearbeitung und zahlreiche Praxishinweise für die jeweilige Arbeitssituation. Anspruchsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten werden aus der Sicht aller Prozessbeteiligter auf neuestem Rechtsstand dargestellt. Zusätzlich bieten Ihnen die Autoren Formulierungsvorschläge und Checklisten für die praktische Umsetzung der eigenen Strategie. Der vorläufige Rechtsschutz sowie Honorarfragen werden ausführlich behandelt.
Schwerpunkte
Alle Neuregungen zum Bauvertragsrecht
-Erstmalige Normierung eines Bauvertrags im BGB
-Anordnungsrecht des Bestellers für geänderte oder zusätzliche Leistungen und korrespondierende Vergütungsanpassungsansprüche des Unternehmers
-Einführung einer Einstweilige Verfügung bei Streitigkeiten über das Anordnungsrecht
-Neue Regelungen zur fiktiven Abnahme und zur Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung.
-Neue Regelungen für Abschlags- und Schlusszahlungen
-Erstmalige Normierung der Voraussetzungen und Folgen der außerordentlichen Kündigung von Bauverträgen
-Spezialregelung des neu eingeführten Verbraucherbauvertrages
Erweiterte Mängelrechte beim Kauf von Baustoffen
Erstmals Regelungen zu den Inhalten von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie Bauträgerverträgen
Einführung von Baukammern bei den Landgerichten
Die Autoren bilden die „Crème de la Crème der deutschen Bauanwälte“ (DAB regional 3/14):
RA Dr. Sebastian Bachmann, LL.M. | RA Dr. Günter Bauer, FABAR | RA Dr. Eick G. Busz | RA Dr. Karl-Heinz Inhuber | RA Dr. Thomas Jahn, FABAR | VRiOLG Dr. Dr. Bernhard Klose | RA Dr. Christopher Krusche | RAin Karen Mitterer, FABAR | VRiOLG i.R. Prof. Dr. Gerd Motzke | RA Thomas Schade | RA Dr. Mathias Schmid, FABAR | RA Dr. Florian Schrammel, FABAR | RA Thomas Seewald, LL.M., FABAR | RA Dr. Philipp Tschäpe | RAuN Dr. Frank-Hartmut Vogelsang | RA Dr. Tobias Wellensiek, FABAR | RA Dr. Klaus Weller, FABAR | RAuN Florian Wiesner, LL.M. Eur., FABAR
Aktualisiert: 2023-06-19
> findR *
Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
realisiert der Gesetzgeber durchgreifende Änderungen des privaten Bau- und Architektenrechts. Seit dem Inkrafttreten am 1.1. 2018 gelten zum Teil gänzlich neue Regelungen, vor allem ist ein Recht des Bestellers zu Änderungsanordnungen festgeschrieben, außerdem gibt es Neuerungen vor allem in den Bereichen „Kündigung“ und „Abnahme“. Neue Vertragstypen, Stichwort „Verbraucherbauvertrag“, kommen hinzu, die Sachmängelhaftung für Baustoffe wird neu justiert, und es gibt erstmals gesetzliche Vorgaben für die Inhalte von Architekten- und Bauträgerverträgen.
„Prozesse in Bausachen“ aktuell – Die Reformauflage
Die Neuauflage des Prozesshandbuchs unterstützt Sie topaktuell in allen Phasen des baurechtlichen Mandats. Von konkreten Fallkonstellationen und den materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ausgehend erläutern die erfahrenen Autoren detailliert die prozessualen Abläufe, stets bezogen auf das neue Recht.
Das praxisgerechte Handbuch liefert Ihnen prozesstaktisches Know-how für die vorausschauende Mandatsbearbeitung und zahlreiche Praxishinweise für die jeweilige Arbeitssituation. Anspruchsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten werden aus der Sicht aller Prozessbeteiligter auf neuestem Rechtsstand dargestellt. Zusätzlich bieten Ihnen die Autoren Formulierungsvorschläge und Checklisten für die praktische Umsetzung der eigenen Strategie. Der vorläufige Rechtsschutz sowie Honorarfragen werden ausführlich behandelt.
Schwerpunkte
Alle Neuregungen zum Bauvertragsrecht
-Erstmalige Normierung eines Bauvertrags im BGB
-Anordnungsrecht des Bestellers für geänderte oder zusätzliche Leistungen und korrespondierende Vergütungsanpassungsansprüche des Unternehmers
-Einführung einer Einstweilige Verfügung bei Streitigkeiten über das Anordnungsrecht
-Neue Regelungen zur fiktiven Abnahme und zur Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung.
-Neue Regelungen für Abschlags- und Schlusszahlungen
-Erstmalige Normierung der Voraussetzungen und Folgen der außerordentlichen Kündigung von Bauverträgen
-Spezialregelung des neu eingeführten Verbraucherbauvertrages
Erweiterte Mängelrechte beim Kauf von Baustoffen
Erstmals Regelungen zu den Inhalten von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie Bauträgerverträgen
Einführung von Baukammern bei den Landgerichten
Die Autoren bilden die „Crème de la Crème der deutschen Bauanwälte“ (DAB regional 3/14):
RA Dr. Sebastian Bachmann, LL.M. | RA Dr. Günter Bauer, FABAR | RA Dr. Eick G. Busz | RA Dr. Karl-Heinz Inhuber | RA Dr. Thomas Jahn, FABAR | VRiOLG Dr. Dr. Bernhard Klose | RA Dr. Christopher Krusche | RAin Karen Mitterer, FABAR | VRiOLG i.R. Prof. Dr. Gerd Motzke | RA Thomas Schade | RA Dr. Mathias Schmid, FABAR | RA Dr. Florian Schrammel, FABAR | RA Thomas Seewald, LL.M., FABAR | RA Dr. Philipp Tschäpe | RAuN Dr. Frank-Hartmut Vogelsang | RA Dr. Tobias Wellensiek, FABAR | RA Dr. Klaus Weller, FABAR | RAuN Florian Wiesner, LL.M. Eur., FABAR
Aktualisiert: 2023-05-17
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Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
realisiert der Gesetzgeber durchgreifende Änderungen des privaten Bau- und Architektenrechts. Seit dem Inkrafttreten am 1.1. 2018 gelten zum Teil gänzlich neue Regelungen, vor allem ist ein Recht des Bestellers zu Änderungsanordnungen festgeschrieben, außerdem gibt es Neuerungen vor allem in den Bereichen „Kündigung“ und „Abnahme“. Neue Vertragstypen, Stichwort „Verbraucherbauvertrag“, kommen hinzu, die Sachmängelhaftung für Baustoffe wird neu justiert, und es gibt erstmals gesetzliche Vorgaben für die Inhalte von Architekten- und Bauträgerverträgen.
„Prozesse in Bausachen“ aktuell – Die Reformauflage
Die Neuauflage des Prozesshandbuchs unterstützt Sie topaktuell in allen Phasen des baurechtlichen Mandats. Von konkreten Fallkonstellationen und den materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ausgehend erläutern die erfahrenen Autoren detailliert die prozessualen Abläufe, stets bezogen auf das neue Recht.
Das praxisgerechte Handbuch liefert Ihnen prozesstaktisches Know-how für die vorausschauende Mandatsbearbeitung und zahlreiche Praxishinweise für die jeweilige Arbeitssituation. Anspruchsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten werden aus der Sicht aller Prozessbeteiligter auf neuestem Rechtsstand dargestellt. Zusätzlich bieten Ihnen die Autoren Formulierungsvorschläge und Checklisten für die praktische Umsetzung der eigenen Strategie. Der vorläufige Rechtsschutz sowie Honorarfragen werden ausführlich behandelt.
Schwerpunkte
Alle Neuregungen zum Bauvertragsrecht
-Erstmalige Normierung eines Bauvertrags im BGB
-Anordnungsrecht des Bestellers für geänderte oder zusätzliche Leistungen und korrespondierende Vergütungsanpassungsansprüche des Unternehmers
-Einführung einer Einstweilige Verfügung bei Streitigkeiten über das Anordnungsrecht
-Neue Regelungen zur fiktiven Abnahme und zur Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung.
-Neue Regelungen für Abschlags- und Schlusszahlungen
-Erstmalige Normierung der Voraussetzungen und Folgen der außerordentlichen Kündigung von Bauverträgen
-Spezialregelung des neu eingeführten Verbraucherbauvertrages
Erweiterte Mängelrechte beim Kauf von Baustoffen
Erstmals Regelungen zu den Inhalten von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie Bauträgerverträgen
Einführung von Baukammern bei den Landgerichten
Die Autoren bilden die „Crème de la Crème der deutschen Bauanwälte“ (DAB regional 3/14):
RA Dr. Sebastian Bachmann, LL.M. | RA Dr. Günter Bauer, FABAR | RA Dr. Eick G. Busz | RA Dr. Karl-Heinz Inhuber | RA Dr. Thomas Jahn, FABAR | VRiOLG Dr. Dr. Bernhard Klose | RA Dr. Christopher Krusche | RAin Karen Mitterer, FABAR | VRiOLG i.R. Prof. Dr. Gerd Motzke | RA Thomas Schade | RA Dr. Mathias Schmid, FABAR | RA Dr. Florian Schrammel, FABAR | RA Thomas Seewald, LL.M., FABAR | RA Dr. Philipp Tschäpe | RAuN Dr. Frank-Hartmut Vogelsang | RA Dr. Tobias Wellensiek, FABAR | RA Dr. Klaus Weller, FABAR | RAuN Florian Wiesner, LL.M. Eur., FABAR
Aktualisiert: 2023-04-24
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