Cum servis nullum est conubium

Cum servis nullum est conubium von Simonis,  Marcel
„Sklaven kann man nicht heiraten!“ – Was aus Sicht der römischen Juristen eindeutig war, gestaltete sich im Alltag jedoch vielschichtig. Sklavenpartnerschaften blieb zwar die rechtliche Legitimation verwehrt, ein soziales Faktum stellten sie dennoch dar. Gerade durch diese Ambivalenz bildete sich in der Praxis ein differenzierter Umgang mit der Partnerschaft, teils durch die Sklaven selbst, teils durch ihre Herren, teils durch staatliche Regulierung. Auf der Grundlage epigraphischer, juristischer und literarischer Quellen untersucht der vorliegende Band diese eheähnlichen Verbindungen römischer Sklaven im westlichen Mittelmeerraum der Jahre 200 v. Chr. bis 300 n. Chr. und beleuchtet die mit ihnen verknüpften Hoffnungen, Interessen und Vorbehalte. Dabei stellt sich heraus, dass nicht nur Sklaven ein Interesse an der eigenen Partnerschaft hatten.****************“You cannot marry slaves!” – This simple rule set up by Roman jurists was explicit, but everyday life was different and complex. Cohabitations of slaves were illegitimate; nevertheless they existed as a social fact. This ambivalence caused a distinguished handling of these relationships, partly on the part of the slaves themselves, in some instances on the part of their masters and partly on the part of official regulations. On the basis of epigraphic, juridical and literary sources this book analyses cohabitations of slaves in the Western Mediterranean world from 200 BC to 300 AD and takes a closer look at the hopes, interests and reservations connected with their relationships. In doing so, it becomes obvious that it were not just the slaves who were interested in their own partnership.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Cum servis nullum est conubium

Cum servis nullum est conubium von Simonis,  Marcel
„Sklaven kann man nicht heiraten!“ – Was aus Sicht der römischen Juristen eindeutig war, gestaltete sich im Alltag jedoch vielschichtig. Sklavenpartnerschaften blieb zwar die rechtliche Legitimation verwehrt, ein soziales Faktum stellten sie dennoch dar. Gerade durch diese Ambivalenz bildete sich in der Praxis ein differenzierter Umgang mit der Partnerschaft, teils durch die Sklaven selbst, teils durch ihre Herren, teils durch staatliche Regulierung. Auf der Grundlage epigraphischer, juristischer und literarischer Quellen untersucht der vorliegende Band diese eheähnlichen Verbindungen römischer Sklaven im westlichen Mittelmeerraum der Jahre 200 v. Chr. bis 300 n. Chr. und beleuchtet die mit ihnen verknüpften Hoffnungen, Interessen und Vorbehalte. Dabei stellt sich heraus, dass nicht nur Sklaven ein Interesse an der eigenen Partnerschaft hatten.****************“You cannot marry slaves!” – This simple rule set up by Roman jurists was explicit, but everyday life was different and complex. Cohabitations of slaves were illegitimate; nevertheless they existed as a social fact. This ambivalence caused a distinguished handling of these relationships, partly on the part of the slaves themselves, in some instances on the part of their masters and partly on the part of official regulations. On the basis of epigraphic, juridical and literary sources this book analyses cohabitations of slaves in the Western Mediterranean world from 200 BC to 300 AD and takes a closer look at the hopes, interests and reservations connected with their relationships. In doing so, it becomes obvious that it were not just the slaves who were interested in their own partnership.
Aktualisiert: 2023-06-29
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„Sklaven kann man nicht heiraten!“ – Was aus Sicht der römischen Juristen eindeutig war, gestaltete sich im Alltag jedoch vielschichtig. Sklavenpartnerschaften blieb zwar die rechtliche Legitimation verwehrt, ein soziales Faktum stellten sie dennoch dar. Gerade durch diese Ambivalenz bildete sich in der Praxis ein differenzierter Umgang mit der Partnerschaft, teils durch die Sklaven selbst, teils durch ihre Herren, teils durch staatliche Regulierung. Auf der Grundlage epigraphischer, juristischer und literarischer Quellen untersucht der vorliegende Band diese eheähnlichen Verbindungen römischer Sklaven im westlichen Mittelmeerraum der Jahre 200 v. Chr. bis 300 n. Chr. und beleuchtet die mit ihnen verknüpften Hoffnungen, Interessen und Vorbehalte. Dabei stellt sich heraus, dass nicht nur Sklaven ein Interesse an der eigenen Partnerschaft hatten.****************“You cannot marry slaves!” – This simple rule set up by Roman jurists was explicit, but everyday life was different and complex. Cohabitations of slaves were illegitimate; nevertheless they existed as a social fact. This ambivalence caused a distinguished handling of these relationships, partly on the part of the slaves themselves, in some instances on the part of their masters and partly on the part of official regulations. On the basis of epigraphic, juridical and literary sources this book analyses cohabitations of slaves in the Western Mediterranean world from 200 BC to 300 AD and takes a closer look at the hopes, interests and reservations connected with their relationships. In doing so, it becomes obvious that it were not just the slaves who were interested in their own partnership.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Cum servis nullum est conubium

Cum servis nullum est conubium von Simonis,  Marcel
„Sklaven kann man nicht heiraten!“ – Was aus Sicht der römischen Juristen eindeutig war, gestaltete sich im Alltag jedoch vielschichtig. Sklavenpartnerschaften blieb zwar die rechtliche Legitimation verwehrt, ein soziales Faktum stellten sie dennoch dar. Gerade durch diese Ambivalenz bildete sich in der Praxis ein differenzierter Umgang mit der Partnerschaft, teils durch die Sklaven selbst, teils durch ihre Herren, teils durch staatliche Regulierung. Auf der Grundlage epigraphischer, juristischer und literarischer Quellen untersucht der vorliegende Band diese eheähnlichen Verbindungen römischer Sklaven im westlichen Mittelmeerraum der Jahre 200 v. Chr. bis 300 n. Chr. und beleuchtet die mit ihnen verknüpften Hoffnungen, Interessen und Vorbehalte. Dabei stellt sich heraus, dass nicht nur Sklaven ein Interesse an der eigenen Partnerschaft hatten.****************“You cannot marry slaves!” – This simple rule set up by Roman jurists was explicit, but everyday life was different and complex. Cohabitations of slaves were illegitimate; nevertheless they existed as a social fact. This ambivalence caused a distinguished handling of these relationships, partly on the part of the slaves themselves, in some instances on the part of their masters and partly on the part of official regulations. On the basis of epigraphic, juridical and literary sources this book analyses cohabitations of slaves in the Western Mediterranean world from 200 BC to 300 AD and takes a closer look at the hopes, interests and reservations connected with their relationships. In doing so, it becomes obvious that it were not just the slaves who were interested in their own partnership.
Aktualisiert: 2020-11-30
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Cum servis nullum est conubium

Cum servis nullum est conubium von Simonis,  Marcel
„Sklaven kann man nicht heiraten!“ – Was aus Sicht der römischen Juristen eindeutig war, gestaltete sich im Alltag jedoch vielschichtig. Sklavenpartnerschaften blieb zwar die rechtliche Legitimation verwehrt, ein soziales Faktum stellten sie dennoch dar. Gerade durch diese Ambivalenz bildete sich in der Praxis ein differenzierter Umgang mit der Partnerschaft, teils durch die Sklaven selbst, teils durch ihre Herren, teils durch staatliche Regulierung. Auf der Grundlage epigraphischer, juristischer und literarischer Quellen untersucht der vorliegende Band diese eheähnlichen Verbindungen römischer Sklaven im westlichen Mittelmeerraum der Jahre 200 v. Chr. bis 300 n. Chr. und beleuchtet die mit ihnen verknüpften Hoffnungen, Interessen und Vorbehalte. Dabei stellt sich heraus, dass nicht nur Sklaven ein Interesse an der eigenen Partnerschaft hatten.****************“You cannot marry slaves!” – This simple rule set up by Roman jurists was explicit, but everyday life was different and complex. Cohabitations of slaves were illegitimate; nevertheless they existed as a social fact. This ambivalence caused a distinguished handling of these relationships, partly on the part of the slaves themselves, in some instances on the part of their masters and partly on the part of official regulations. On the basis of epigraphic, juridical and literary sources this book analyses cohabitations of slaves in the Western Mediterranean world from 200 BC to 300 AD and takes a closer look at the hopes, interests and reservations connected with their relationships. In doing so, it becomes obvious that it were not just the slaves who were interested in their own partnership.
Aktualisiert: 2019-01-15
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Unfreiheit und Sexualität von der Antike bis zur Gegenwart

Unfreiheit und Sexualität von der Antike bis zur Gegenwart von Fischer,  Josef, Simonis,  Marcel, Ulz,  Melanie
Sexuelle Ausbeutung unfreier Menschen findet sich in allen Epochen der Menschheitsgeschichte und ist angesichts immer noch akuter Formen wie z.B. der Zwangsprostitution aktueller denn je. Die elf Beiträge dieses Sammelbandes spiegeln die Ergebnisse wider, die von Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachrichtungen im März 2007 auf einem Workshop des DFG-Graduiertenkollegs „Sklaverei – Knechtschaft und Frondienst – Zwangsarbeit. Unfreie Arbeits- und Lebensformen von der Antike bis zum 20. Jahrhundert“ an der Universität Trier präsentiert wurden. Sie spannen einen weiten Bogen von Praktiken sexueller Abhängigkeit im Alten Orient bis zur Zwangsprostitution im Europa des ausgehenden 20. Jahrhunderts und zeigen dabei eine Vielfalt unterschiedlicher Formen sexueller Ausbeutung Gewaltunterworfener. Josef Fischer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Kleinasiatischen Kommission der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien. Seine Forschungsschwerpunkte sind Mykenologie, Griechische Früh- und Sozialgeschichte sowie das antike Kleinasien. Melanie Ulz ist Juniorprofessorin für Kunstgeschichte an der Universität Osnabrück. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Postcolonial und Gender Studies; ihr aktuelles Projekt setzt sich mit den Visualisierungen von Sklaverei seit der Aufklärung auseinander.
Aktualisiert: 2022-05-12
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