Praxiskommentar HOAI 2013

Praxiskommentar HOAI 2013 von Fahrenbruch,  Rainer, Randhahn,  Heiko, Schramm,  Clemens, Steeger,  Frank, Thaetner,  Thomas, Weber,  Frank
Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht. Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Praxiskommentar HOAI 2013 von Fahrenbruch,  Rainer, Randhahn,  Heiko, Schramm,  Clemens, Steeger,  Frank, Thaetner,  Thomas, Weber,  Frank
Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht. Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
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Praxiskommentar HOAI 2013

Praxiskommentar HOAI 2013 von Fahrenbruch,  Rainer, Randhahn,  Heiko, Schramm,  Clemens, Steeger,  Frank, Thaetner,  Thomas, Weber,  Frank
Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht. Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
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Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht. Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
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Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht. Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
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Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht. Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-03
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Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht. Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
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Unser Bauherren-Handbuch

Unser Bauherren-Handbuch von Haas,  Karl-Gerhard, Krisch,  Rüdiger, Siepe,  Werner, Steeger,  Frank
Dieses Standardwerk ist ein verlässlicher Begleiter für Ihr Bauprojekt mit Checklisten, Musterrechnungen und konkreten Planungshilfen. Die fünfte, aktualisierte Auflage von "Unser Bauherren-Handbuch" enthält alle Änderungen zum neuen Bauvertragsrecht, das zum 1.1.2018 in Kraft tritt und einen starken Fokus auf den Verbraucherschutz hat. Grundstück finden, Finanzierungskonzept ausarbeiten, Baugenehmigung einholen, Haustechnik auswählen – künftige Eigenheimbesitzer erfahren bis ins Detail alles rund um das Thema Hausbau. Sie bekommen einen Überblick über die aktuellen Immobilienpreise, Kreditkonditionen, die üblichen Betriebskosten sowie über die Rechtsprechung bei Maklertätigkeit. Erfahren Sie alles über das Thema Smart Home, über moderne Energiekonzepte für Heizung und Warmwasser, intelligente Regelungstechnik und die neuen Entwicklungen im Bereich gesunder Baustoffe. Mit diesem Ratgeber treffen Sie die richtigen Entscheidungen und begegnen Architekten, Handwerkern und Banken auf Augenhöhe.
Aktualisiert: 2020-02-18
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Unser Bauherren-Handbuch von Haas,  Karl-Gerhard, Krisch,  Rüdiger, Siepe,  Werner, Steeger,  Frank
Dieses Standardwerk ist ein verlässlicher Begleiter für Ihr Bauprojekt mit Checklisten, Musterrechnungen und konkreten Planungshilfen. Die fünfte, aktualisierte Auflage von "Unser Bauherren-Handbuch" enthält alle Änderungen zum neuen Bauvertragsrecht, das zum 1.1.2018 in Kraft tritt und einen starken Fokus auf den Verbraucherschutz hat. Grundstück finden, Finanzierungskonzept ausarbeiten, Baugenehmigung einholen, Haustechnik auswählen – künftige Eigenheimbesitzer erfahren bis ins Detail alles rund um das Thema Hausbau. Sie bekommen einen Überblick über die aktuellen Immobilienpreise, Kreditkonditionen, die üblichen Betriebskosten sowie über die Rechtsprechung bei Maklertätigkeit. Erfahren Sie alles über das Thema Smart Home, über moderne Energiekonzepte für Heizung und Warmwasser, intelligente Regelungstechnik und die neuen Entwicklungen im Bereich gesunder Baustoffe. Mit diesem Ratgeber treffen Sie die richtigen Entscheidungen und begegnen Architekten, Handwerkern und Banken auf Augenhöhe.
Aktualisiert: 2020-02-18
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Dieses Standardwerk ist ein verlässlicher Begleiter für Ihr Bauprojekt mit Checklisten, Musterrechnungen und konkreten Planungshilfen. Die fünfte, aktualisierte Auflage von „Unser Bauherren-Handbuch“ enthält alle Änderungen zum neuen Bauvertragsrecht, das zum 1.1.2018 in Kraft tritt und einen starken Fokus auf den Verbraucherschutz hat. Grundstück finden, Finanzierungskonzept ausarbeiten, Baugenehmigung einholen, Haustechnik auswählen – künftige Eigenheimbesitzer erfahren bis ins Detail alles rund um das Thema Hausbau. Sie bekommen einen Überblick über die aktuellen Immobilienpreise, Kreditkonditionen, die üblichen Betriebskosten sowie über die Rechtsprechung bei Maklertätigkeit. Erfahren Sie alles über das Thema Smart Home, über moderne Energiekonzepte für Heizung und Warmwasser, intelligente Regelungstechnik und die neuen Entwicklungen im Bereich gesunder Baustoffe. Mit diesem Ratgeber treffen Sie die richtigen Entscheidungen und begegnen Architekten, Handwerkern und Banken auf Augenhöhe.
Aktualisiert: 2020-02-17
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Handbuch Immobilienrecht

Handbuch Immobilienrecht von Becker,  Udo, Berger,  Christian, Burbulla,  Rainer, Grundmann,  Bodo, Halaczinsky,  Raymond, Hoppe,  Klaus, Ibold,  Hans Christian, Jurgeleit,  Andreas, Preuß,  Nicola, Röll,  Ludwig, Rombach,  Paul, Ruge,  Niki, Sauthoff,  Michael, Schildt,  Bernd, Schreiber,  Christoph, Schreiber,  Klaus, Steeger,  Frank, Will,  Heiner, Wochner,  Georg, Wolf,  Joachim
Dieses Handbuch ist zum einen Nachschlagewerk für die tägliche Entscheidungs- und Beratungspraxis. Zum anderen ermöglicht es, sich Rechtsgrundlagen zu erarbeiten und hierauf aufbauend in die Tiefen des Rechtsgebietes vorzustoßen. Die wichtigsten Gebiete des privaten und öffentlichen Immobilienrechts werden dargestellt. Das Werk enthält Beiträge zum allgemeinen Grundstücksrecht, zum Grundbuchverfahrensrecht, zum Grundsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht sowie zum Zwangsvollstreckungsrecht. Darüber hinaus werden für die Praxis besonders relevante Gebiete behandelt: das Maklerrecht, das Recht der Grundstücksmiete und der Grundstückspacht, das Vertragsrecht der Architekten und Ingenieure, das Wohnungseigentum, das Erbbaurecht und schließlich die Nutzungsrechte, Grundpfandrechte sowie die Vormerkung.
Aktualisiert: 2020-04-14
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