Der Ausschuß der Regionen (Artikel 198 a – c EG-Vertrag).

Der Ausschuß der Regionen (Artikel 198 a – c EG-Vertrag). von Theissen,  Robert
In Anlehnung an den »kooperativen Föderalismus« umschreibt der Begriff »kooperativer Regionalismus« ein Verfassungssystem, in welchem regionale Gebietskörperschaften gesamtstaatliche Mitwirkungsrechte ausüben, ohne Staatsqualität zu besitzen. Sie kooperieren dazu untereinander auf einer horizontalen Ebene sowie mit dem Staat auf einer vertikalen Ebene. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob durch die Schaffung des Ausschusses der Regionen (AdR) die Möglichkeit eröffnet wurde, dieses System auf die drei Ebenen Regionen - Mitgliedstaaten - Europäische Union zu übertragen. Nach einer Kurzübersicht über die Verfassungsstrukturen der Mitgliedstaaten wird dazu zunächst auf die Hintergründe der Entstehung des AdR eingegangen. Es folgt eine Untersuchung der Aspekte seiner Beratungsfunktion und eine Erörterung seiner unmittelbaren wie mittelbaren Möglichkeiten, einen spürbaren Beitrag zur Gemeinschaftspolitik zu leisten. Im Anschluß wird auf Zusammensetzung, Position im institutionellen Gefüge der Gemeinschaft sowie interne Organisation eingegangen. Schließlich befaßt sich der Autor mit der Frage, ob der AdR bei Verletzung seiner Anhörungsrechte die Möglichkeit hat, selbst Nichtigkeitsklage zu erheben. Im Ergebnis wird die anfangs aufgeworfene Frage beantwortet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Ausschuß der Regionen (Artikel 198 a – c EG-Vertrag).

Der Ausschuß der Regionen (Artikel 198 a – c EG-Vertrag). von Theissen,  Robert
In Anlehnung an den »kooperativen Föderalismus« umschreibt der Begriff »kooperativer Regionalismus« ein Verfassungssystem, in welchem regionale Gebietskörperschaften gesamtstaatliche Mitwirkungsrechte ausüben, ohne Staatsqualität zu besitzen. Sie kooperieren dazu untereinander auf einer horizontalen Ebene sowie mit dem Staat auf einer vertikalen Ebene. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob durch die Schaffung des Ausschusses der Regionen (AdR) die Möglichkeit eröffnet wurde, dieses System auf die drei Ebenen Regionen - Mitgliedstaaten - Europäische Union zu übertragen. Nach einer Kurzübersicht über die Verfassungsstrukturen der Mitgliedstaaten wird dazu zunächst auf die Hintergründe der Entstehung des AdR eingegangen. Es folgt eine Untersuchung der Aspekte seiner Beratungsfunktion und eine Erörterung seiner unmittelbaren wie mittelbaren Möglichkeiten, einen spürbaren Beitrag zur Gemeinschaftspolitik zu leisten. Im Anschluß wird auf Zusammensetzung, Position im institutionellen Gefüge der Gemeinschaft sowie interne Organisation eingegangen. Schließlich befaßt sich der Autor mit der Frage, ob der AdR bei Verletzung seiner Anhörungsrechte die Möglichkeit hat, selbst Nichtigkeitsklage zu erheben. Im Ergebnis wird die anfangs aufgeworfene Frage beantwortet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Ausschuß der Regionen (Artikel 198 a – c EG-Vertrag).

Der Ausschuß der Regionen (Artikel 198 a – c EG-Vertrag). von Theissen,  Robert
In Anlehnung an den »kooperativen Föderalismus« umschreibt der Begriff »kooperativer Regionalismus« ein Verfassungssystem, in welchem regionale Gebietskörperschaften gesamtstaatliche Mitwirkungsrechte ausüben, ohne Staatsqualität zu besitzen. Sie kooperieren dazu untereinander auf einer horizontalen Ebene sowie mit dem Staat auf einer vertikalen Ebene. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob durch die Schaffung des Ausschusses der Regionen (AdR) die Möglichkeit eröffnet wurde, dieses System auf die drei Ebenen Regionen - Mitgliedstaaten - Europäische Union zu übertragen. Nach einer Kurzübersicht über die Verfassungsstrukturen der Mitgliedstaaten wird dazu zunächst auf die Hintergründe der Entstehung des AdR eingegangen. Es folgt eine Untersuchung der Aspekte seiner Beratungsfunktion und eine Erörterung seiner unmittelbaren wie mittelbaren Möglichkeiten, einen spürbaren Beitrag zur Gemeinschaftspolitik zu leisten. Im Anschluß wird auf Zusammensetzung, Position im institutionellen Gefüge der Gemeinschaft sowie interne Organisation eingegangen. Schließlich befaßt sich der Autor mit der Frage, ob der AdR bei Verletzung seiner Anhörungsrechte die Möglichkeit hat, selbst Nichtigkeitsklage zu erheben. Im Ergebnis wird die anfangs aufgeworfene Frage beantwortet.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Ausschuß der Regionen (Artikel 198 a – c EG-Vertrag).

Der Ausschuß der Regionen (Artikel 198 a – c EG-Vertrag). von Theissen,  Robert
In Anlehnung an den »kooperativen Föderalismus« umschreibt der Begriff »kooperativer Regionalismus« ein Verfassungssystem, in welchem regionale Gebietskörperschaften gesamtstaatliche Mitwirkungsrechte ausüben, ohne Staatsqualität zu besitzen. Sie kooperieren dazu untereinander auf einer horizontalen Ebene sowie mit dem Staat auf einer vertikalen Ebene. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob durch die Schaffung des Ausschusses der Regionen (AdR) die Möglichkeit eröffnet wurde, dieses System auf die drei Ebenen Regionen - Mitgliedstaaten - Europäische Union zu übertragen. Nach einer Kurzübersicht über die Verfassungsstrukturen der Mitgliedstaaten wird dazu zunächst auf die Hintergründe der Entstehung des AdR eingegangen. Es folgt eine Untersuchung der Aspekte seiner Beratungsfunktion und eine Erörterung seiner unmittelbaren wie mittelbaren Möglichkeiten, einen spürbaren Beitrag zur Gemeinschaftspolitik zu leisten. Im Anschluß wird auf Zusammensetzung, Position im institutionellen Gefüge der Gemeinschaft sowie interne Organisation eingegangen. Schließlich befaßt sich der Autor mit der Frage, ob der AdR bei Verletzung seiner Anhörungsrechte die Möglichkeit hat, selbst Nichtigkeitsklage zu erheben. Im Ergebnis wird die anfangs aufgeworfene Frage beantwortet.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Ausschuß der Regionen (Artikel 198 a – c EG-Vertrag).

Der Ausschuß der Regionen (Artikel 198 a – c EG-Vertrag). von Theissen,  Robert
In Anlehnung an den »kooperativen Föderalismus« umschreibt der Begriff »kooperativer Regionalismus« ein Verfassungssystem, in welchem regionale Gebietskörperschaften gesamtstaatliche Mitwirkungsrechte ausüben, ohne Staatsqualität zu besitzen. Sie kooperieren dazu untereinander auf einer horizontalen Ebene sowie mit dem Staat auf einer vertikalen Ebene. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob durch die Schaffung des Ausschusses der Regionen (AdR) die Möglichkeit eröffnet wurde, dieses System auf die drei Ebenen Regionen - Mitgliedstaaten - Europäische Union zu übertragen. Nach einer Kurzübersicht über die Verfassungsstrukturen der Mitgliedstaaten wird dazu zunächst auf die Hintergründe der Entstehung des AdR eingegangen. Es folgt eine Untersuchung der Aspekte seiner Beratungsfunktion und eine Erörterung seiner unmittelbaren wie mittelbaren Möglichkeiten, einen spürbaren Beitrag zur Gemeinschaftspolitik zu leisten. Im Anschluß wird auf Zusammensetzung, Position im institutionellen Gefüge der Gemeinschaft sowie interne Organisation eingegangen. Schließlich befaßt sich der Autor mit der Frage, ob der AdR bei Verletzung seiner Anhörungsrechte die Möglichkeit hat, selbst Nichtigkeitsklage zu erheben. Im Ergebnis wird die anfangs aufgeworfene Frage beantwortet.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Leistungsvergütung und Nachtragsmanagement III

Leistungsvergütung und Nachtragsmanagement III von Esch,  Christian, Theissen,  Robert
Der Bundesgerichtshof (BGH) - und ihm folgend die Obergerichte - hat mittlerweile die Anforderungen an die Geltendmachung von Kosten für Bauzeitverlängerungen deutlich verschärft. Der Unternehmer muss von Anfang des Bauvorhabens an ein Behin­derungsmanagement durchführen, das es ihm später möglich macht, die Ansprüche durchzusetzen. In gleicher Weise muss der Bauherr oder der ihn beratende Architekt die Bauzeitverzögerung durch die einzelnen Unternehmer dokumentieren, um auf diese Weise einen möglichst erfolgreichen Nachweis hierüber zu führen. Dieses Buch gibt Ihnen einen Leitfaden dafür an die Hand, ein erfolgreiches Claimmanagement bei Bauzeitverlängerung zu betreiben. Dabei werden Ihnen detailliert und leicht verständlich beide Seiten, die Anforderungen an den Bauunternehmer sowie an den Auftraggeber und seine Berater, dargestellt. Zahlreiche Beispiele, Checklisten und Musterbriefe dienen Ihnen als hilfreiche Unterstützung in Ihrer täglichen Praxis. Unsere Autoren, RA Dr. Robert Theissen und RA Christian Esch, sind Anwälte der Kanzlei Graf von Westphalen - Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Hamburg. Herr Dr. Robert Theissen ist Partner der Kanzlei. Beide haben ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet des privaten Baurechts sowie des Architektenrechts. Als Rechtsanwälte betreuen sie große Bauunternehmen ebenso wie Architekten und Ingenieure sowie mittlere Handwerksfirmen.
Aktualisiert: 2019-01-10
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Leistungsvergütung und Nachtragsmanagement am Bau

Leistungsvergütung und Nachtragsmanagement am Bau von Esch,  Christian, Theissen,  Robert
Die Geltendmachung von Nachträgen am Bau ist so alt wie das Bauen selbst. Die Entwicklung des Baurechts in Deutschland ist seit der ersten Auflage dieses Buchs 2005 jedoch noch rasant weiter vorange­schritten. Die Intensität, mit der die Auseinandersetzungen um die Vergütung heute geführt werden, haben weiter an Schärfe zugenommen. Das Risiko für alle Beteiligten bei der Geltendmachung, Zurückweisung und Gewährung von Nachträgen ist deshalb heute so hoch wie nie zuvor. Gerade der Planer, der einerseits die Kosten des Bauvorhabens im Auge behalten muss, andererseits aber für einen reibungslosen Bau­ablauf verantwortlich ist, steht hier besonders in der Verantwortung und wird im Falle des Misslingens nicht selten Schadensersatzan­sprüchen ausgesetzt sein. Unsere Autoren, RA Dr. Robert Theissen und RA Christian Esch, Graf von Westphalen - Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Hamburg, haben mit diesem Buch einen anschaulichen und praxisnahen Leitfaden erstellt, der Sie gezielt durch das Nachtragsmanagement führt. Sie erhalten die Antworten auf all Ihre nachtragsrelevanten Fragen auf einen Blick. Dabei geht es im ersten Teil des Buchs darum, wie das Bau-Soll, also die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung, überhaupt zu ermitteln ist. Es werden sodann die verschiedenen Situationen, aufgrund derer es zu Nachtragsforde­rungen kommen kann, im Einzelnen erläutert. Daneben werden die Konsequenzen für die Nachtragsberech­nung anhand von Berechnungsbeispielen dargestellt. Schließlich wird anhand konkreter Schritte auf die Möglichkeiten des Auftragnehmers eingegangen, seinen Nachtragsforderungen noch während der Bauphase Nachdruck zu verleihen.
Aktualisiert: 2019-01-10
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Leistungsvergütung und Nachtragsmanagement II

Leistungsvergütung und Nachtragsmanagement II von Esch,  Christian, Theissen,  Robert
Bei der Geltendmachung und Abwehr von Nachtragsforderungen steckt der Teufel nicht selten im Detail. Mit den in diesem Buch ent­haltenen erläuterten Checklisten, Fallbeispielen und Mustertexten kann bereits in der Bauphase der Druck aus dem Nachtragsmanagement entfernt werden. Mit Hilfe dieses Buchs kann der häufig im Prozess anzutreffenden Beweisnot bereits während der Bauphase vorgebeugt werden. Idealer­weise können die Konflikte bereits in der Bauphase zeitnah gelöst und der teure Umweg über einen Prozess vermieden werden. Im Falle eines erforderlichen Prozesses sind Sie mit dieser Beispielsammlung vorberei­tet und können Ihre Position stärken. Unsere Autoren, RA Dr. Robert Theissen und RA Christian Esch, sind Anwälte der Kanzlei Graf von Westphalen - Rechtsanwälte Wirtschafts­prüfer Steuerberater, Hamburg. Herr Dr. Robert Theissen ist Partner der Kanzlei. Beide haben Ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet des privaten Baurechts sowie des Architektenrechts. Als Rechtsanwälte betreuen sie große Bauunternehmen ebenso wie Architekten und Ingenieure sowie mittlere Handwerksfirmen. Als besonderes Extra erhalten Sie in dem Download-Paket 13 separate rechtssichere Musteranschreiben und 3 hilfreiche Vordrucke in WORD, die Sie individuell bearbeiten und speichern können.
Aktualisiert: 2019-01-10
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Leistungsvergütung und Nachtragsmanagement III

Leistungsvergütung und Nachtragsmanagement III von Esch,  Christian, Theissen,  Robert
Der Bundesgerichtshof (BGH) - und ihm folgend die Obergerichte - hat mittlerweile die Anforderungen an die Geltendmachung von Kosten für Bauzeitverlängerungen deutlich verschärft. Der Unternehmer muss von Anfang des Bauvorhabens an ein Behin­derungsmanagement durchführen, das es ihm später möglich macht, die Ansprüche durchzusetzen. In gleicher Weise muss der Bauherr oder der ihn beratende Architekt die Bauzeitverzögerung durch die einzelnen Unternehmer dokumentieren, um auf diese Weise einen möglichst erfolgreichen Nachweis hierüber zu führen. Dieses Buch gibt Ihnen einen Leitfaden dafür an die Hand, ein erfolgreiches Claimmanagement bei Bauzeitverlängerung zu betreiben. Dabei werden Ihnen detailliert und leicht verständlich beide Seiten, die Anforderungen an den Bauunternehmer sowie an den Auftraggeber und seine Berater, dargestellt. Zahlreiche Beispiele, Checklisten und Musterbriefe dienen Ihnen als hilfreiche Unterstützung in Ihrer täglichen Praxis. Unsere Autoren, RA Dr. Robert Theissen und RA Christian Esch, sind Anwälte der Kanzlei Graf von Westphalen - Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Hamburg. Herr Dr. Robert Theissen ist Partner der Kanzlei. Beide haben ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet des privaten Baurechts sowie des Architektenrechts. Als Rechtsanwälte betreuen sie große Bauunternehmen ebenso wie Architekten und Ingenieure sowie mittlere Handwerksfirmen.
Aktualisiert: 2019-12-18
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Leistungsvergütung und Nachtragsmanagement II

Leistungsvergütung und Nachtragsmanagement II von Esch,  Christian, Theissen,  Robert
Bei der Geltendmachung und Abwehr von Nachtragsforderungen steckt der Teufel nicht selten im Detail. Mit den in diesem Buch ent­haltenen erläuterten Checklisten, Fallbeispielen und Mustertexten kann bereits in der Bauphase der Druck aus dem Nachtragsmanagement entfernt werden. Mit Hilfe dieses Buchs kann der häufig im Prozess anzutreffenden Beweisnot bereits während der Bauphase vorgebeugt werden. Idealer­weise können die Konflikte bereits in der Bauphase zeitnah gelöst und der teure Umweg über einen Prozess vermieden werden. Im Falle eines erforderlichen Prozesses sind Sie mit dieser Beispielsammlung vorberei­tet und können Ihre Position stärken. Unsere Autoren, RA Dr. Robert Theissen und RA Christian Esch, sind Anwälte der Kanzlei Graf von Westphalen - Rechtsanwälte Wirtschafts­prüfer Steuerberater, Hamburg. Herr Dr. Robert Theissen ist Partner der Kanzlei. Beide haben Ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet des privaten Baurechts sowie des Architektenrechts. Als Rechtsanwälte betreuen sie große Bauunternehmen ebenso wie Architekten und Ingenieure sowie mittlere Handwerksfirmen. Als besonderes Extra erhalten Sie in dem Download-Paket 13 separate rechtssichere Musteranschreiben und 3 hilfreiche Vordrucke in WORD, die Sie individuell bearbeiten und speichern können.
Aktualisiert: 2019-12-18
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