Nachdem der BGH in seiner Macrotron-Entscheidung sich erstmals zum regulären Delisting geäußert hat, sind die dogmatischen Grundlagen jedoch unklar geblieben, insbesondere auf welche (einfach)gesetzliche oder verfassungsrechtliche Grundlage die Hauptversammlungszuständigkeit, die Abfindung der Minderheitsaktionäre durch die AG oder den Großaktionär sowie die Berichtspflichten des Vorstands zu stützen sind. Gunther Thomas kommt zu dem Ergebnis, daß die Macrotron-Entscheidung des BGH dogmatisch auf den grundrechtlichen Schutz des Art. 14 GG gestützt werden kann, auch wenn das Eigentumsgrundrecht auf den ersten Blick ein grundrechtliches Abwehrrecht gegen staatliches Handeln darstellt. Art. 14 GG entfaltet auch zwischen privaten Rechtssubjekten (AG und Aktionär) als Schutzpflicht seine Wirkungen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend auf Fälle des kalten Delisting übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nachdem der BGH in seiner Macrotron-Entscheidung sich erstmals zum regulären Delisting geäußert hat, sind die dogmatischen Grundlagen jedoch unklar geblieben, insbesondere auf welche (einfach)gesetzliche oder verfassungsrechtliche Grundlage die Hauptversammlungszuständigkeit, die Abfindung der Minderheitsaktionäre durch die AG oder den Großaktionär sowie die Berichtspflichten des Vorstands zu stützen sind. Gunther Thomas kommt zu dem Ergebnis, daß die Macrotron-Entscheidung des BGH dogmatisch auf den grundrechtlichen Schutz des Art. 14 GG gestützt werden kann, auch wenn das Eigentumsgrundrecht auf den ersten Blick ein grundrechtliches Abwehrrecht gegen staatliches Handeln darstellt. Art. 14 GG entfaltet auch zwischen privaten Rechtssubjekten (AG und Aktionär) als Schutzpflicht seine Wirkungen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend auf Fälle des kalten Delisting übertragen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Nachdem der BGH in seiner Macrotron-Entscheidung sich erstmals zum regulären Delisting geäußert hat, sind die dogmatischen Grundlagen jedoch unklar geblieben, insbesondere auf welche (einfach)gesetzliche oder verfassungsrechtliche Grundlage die Hauptversammlungszuständigkeit, die Abfindung der Minderheitsaktionäre durch die AG oder den Großaktionär sowie die Berichtspflichten des Vorstands zu stützen sind. Gunther Thomas kommt zu dem Ergebnis, daß die Macrotron-Entscheidung des BGH dogmatisch auf den grundrechtlichen Schutz des Art. 14 GG gestützt werden kann, auch wenn das Eigentumsgrundrecht auf den ersten Blick ein grundrechtliches Abwehrrecht gegen staatliches Handeln darstellt. Art. 14 GG entfaltet auch zwischen privaten Rechtssubjekten (AG und Aktionär) als Schutzpflicht seine Wirkungen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend auf Fälle des kalten Delisting übertragen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Nachdem der BGH in seiner Macrotron-Entscheidung sich erstmals zum regulären Delisting geäußert hat, sind die dogmatischen Grundlagen jedoch unklar geblieben, insbesondere auf welche (einfach)gesetzliche oder verfassungsrechtliche Grundlage die Hauptversammlungszuständigkeit, die Abfindung der Minderheitsaktionäre durch die AG oder den Großaktionär sowie die Berichtspflichten des Vorstands zu stützen sind. Gunther Thomas kommt zu dem Ergebnis, daß die Macrotron-Entscheidung des BGH dogmatisch auf den grundrechtlichen Schutz des Art. 14 GG gestützt werden kann, auch wenn das Eigentumsgrundrecht auf den ersten Blick ein grundrechtliches Abwehrrecht gegen staatliches Handeln darstellt. Art. 14 GG entfaltet auch zwischen privaten Rechtssubjekten (AG und Aktionär) als Schutzpflicht seine Wirkungen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend auf Fälle des kalten Delisting übertragen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-04-15
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