Das BGB enthält zahlreiche, höchst unterschiedliche Vorschriften über die "Herausgabe von Nutzungen". Im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes wurden die Nutzungsersatzpflichten beim Widerruf und Rücktritt vom Vertrag zudem neu gestaltet. Raphael Thunhart behandelt die Nutzungsvergütung erstmals als einheitliches Rechtsgebiet und führt die Regelungen des Vertrags-, Sachen- und Bereicherungsrechts auf einheitliche Grundgedanken zurück, was die Entwicklung einer "allgemeinen Dogmatik" der Nutzungsvergütung erlaubt.
Im Vordergrund steht die Frage, nach welchen Kriterien das Nutzungsentgelt zu bemessen ist. Thunhart leitet aus den gesetzlichen Regelungen konkrete Vorgaben für die Bemessung im Einzelfall ab, wobei die verschiedenen Berechnungsmodelle der Rechtsprechung einer kritischen Analyse unterzogen werden. Damit eng verbunden ist die Frage, inwieweit die Nutzungsvergütung auch eine Entschädigung für die gebrauchsbedingte Wertminderung umfasst. Eine sachgerechte Bemessung des Nutzungsentgelts ist nicht nur nötig, um eine ungerechtfertigte Begünstigung der einen oder anderen Partei zu vermeiden, sondern auch von entscheidender Bedeutung für die Funktionsfähigkeit gesetzlicher Anfechtungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte.
Ein besonderes Anliegen der Untersuchung ist es, die Vorschriften des Gesetzbuches, die durchwegs auf die Herausgabe wirtschaftlicher Erträge zugeschnitten sind, auf die Vergütungspflicht für den Gebrauch von Konsumgütern umzulegen. Eingehend behandelt werden deshalb Ansprüche gegenüber Verbrauchern, wie sie nach dem Rücktritt vom Verbrauchsgüterkauf oder dem Widerruf von Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen entstehen. Nicht zuletzt wird auch die Frage der Europarechtskonformität der deutschen Rechtslage gestellt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das BGB enthält zahlreiche, höchst unterschiedliche Vorschriften über die "Herausgabe von Nutzungen". Im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes wurden die Nutzungsersatzpflichten beim Widerruf und Rücktritt vom Vertrag zudem neu gestaltet. Raphael Thunhart behandelt die Nutzungsvergütung erstmals als einheitliches Rechtsgebiet und führt die Regelungen des Vertrags-, Sachen- und Bereicherungsrechts auf einheitliche Grundgedanken zurück, was die Entwicklung einer "allgemeinen Dogmatik" der Nutzungsvergütung erlaubt.
Im Vordergrund steht die Frage, nach welchen Kriterien das Nutzungsentgelt zu bemessen ist. Thunhart leitet aus den gesetzlichen Regelungen konkrete Vorgaben für die Bemessung im Einzelfall ab, wobei die verschiedenen Berechnungsmodelle der Rechtsprechung einer kritischen Analyse unterzogen werden. Damit eng verbunden ist die Frage, inwieweit die Nutzungsvergütung auch eine Entschädigung für die gebrauchsbedingte Wertminderung umfasst. Eine sachgerechte Bemessung des Nutzungsentgelts ist nicht nur nötig, um eine ungerechtfertigte Begünstigung der einen oder anderen Partei zu vermeiden, sondern auch von entscheidender Bedeutung für die Funktionsfähigkeit gesetzlicher Anfechtungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte.
Ein besonderes Anliegen der Untersuchung ist es, die Vorschriften des Gesetzbuches, die durchwegs auf die Herausgabe wirtschaftlicher Erträge zugeschnitten sind, auf die Vergütungspflicht für den Gebrauch von Konsumgütern umzulegen. Eingehend behandelt werden deshalb Ansprüche gegenüber Verbrauchern, wie sie nach dem Rücktritt vom Verbrauchsgüterkauf oder dem Widerruf von Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen entstehen. Nicht zuletzt wird auch die Frage der Europarechtskonformität der deutschen Rechtslage gestellt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das BGB enthält zahlreiche, höchst unterschiedliche Vorschriften über die "Herausgabe von Nutzungen". Im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes wurden die Nutzungsersatzpflichten beim Widerruf und Rücktritt vom Vertrag zudem neu gestaltet. Raphael Thunhart behandelt die Nutzungsvergütung erstmals als einheitliches Rechtsgebiet und führt die Regelungen des Vertrags-, Sachen- und Bereicherungsrechts auf einheitliche Grundgedanken zurück, was die Entwicklung einer "allgemeinen Dogmatik" der Nutzungsvergütung erlaubt.
Im Vordergrund steht die Frage, nach welchen Kriterien das Nutzungsentgelt zu bemessen ist. Thunhart leitet aus den gesetzlichen Regelungen konkrete Vorgaben für die Bemessung im Einzelfall ab, wobei die verschiedenen Berechnungsmodelle der Rechtsprechung einer kritischen Analyse unterzogen werden. Damit eng verbunden ist die Frage, inwieweit die Nutzungsvergütung auch eine Entschädigung für die gebrauchsbedingte Wertminderung umfasst. Eine sachgerechte Bemessung des Nutzungsentgelts ist nicht nur nötig, um eine ungerechtfertigte Begünstigung der einen oder anderen Partei zu vermeiden, sondern auch von entscheidender Bedeutung für die Funktionsfähigkeit gesetzlicher Anfechtungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte.
Ein besonderes Anliegen der Untersuchung ist es, die Vorschriften des Gesetzbuches, die durchwegs auf die Herausgabe wirtschaftlicher Erträge zugeschnitten sind, auf die Vergütungspflicht für den Gebrauch von Konsumgütern umzulegen. Eingehend behandelt werden deshalb Ansprüche gegenüber Verbrauchern, wie sie nach dem Rücktritt vom Verbrauchsgüterkauf oder dem Widerruf von Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen entstehen. Nicht zuletzt wird auch die Frage der Europarechtskonformität der deutschen Rechtslage gestellt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2020-12-22
Autor:
Stefan Albiez,
Verena Cap,
Philipp Einberger,
Romana Fritz,
Oliver Frohner,
Andreas Krist,
Birgit Leb,
Martin Lutschounig,
Bernhard Motal,
Linda Oswald,
Valentina Philadelphy,
Joachim Pierer,
Jürgen C. Rassi,
Birgit Schneider,
Thomas Schoditsch,
Doris Täubel-Weinreich,
Raphael Thunhart,
Alfred Veith,
Stephan Verweijen,
Michael Vidmar,
Ingmar Vinzenz,
Margit Winkler
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Das BGB enthält zahlreiche, höchst unterschiedliche Vorschriften über die "Herausgabe von Nutzungen". Im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes wurden die Nutzungsersatzpflichten beim Widerruf und Rücktritt vom Vertrag zudem neu gestaltet. Raphael Thunhart behandelt die Nutzungsvergütung erstmals als einheitliches Rechtsgebiet und führt die Regelungen des Vertrags-, Sachen- und Bereicherungsrechts auf einheitliche Grundgedanken zurück, was die Entwicklung einer "allgemeinen Dogmatik" der Nutzungsvergütung erlaubt.
Im Vordergrund steht die Frage, nach welchen Kriterien das Nutzungsentgelt zu bemessen ist. Thunhart leitet aus den gesetzlichen Regelungen konkrete Vorgaben für die Bemessung im Einzelfall ab, wobei die verschiedenen Berechnungsmodelle der Rechtsprechung einer kritischen Analyse unterzogen werden. Damit eng verbunden ist die Frage, inwieweit die Nutzungsvergütung auch eine Entschädigung für die gebrauchsbedingte Wertminderung umfasst. Eine sachgerechte Bemessung des Nutzungsentgelts ist nicht nur nötig, um eine ungerechtfertigte Begünstigung der einen oder anderen Partei zu vermeiden, sondern auch von entscheidender Bedeutung für die Funktionsfähigkeit gesetzlicher Anfechtungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte.
Ein besonderes Anliegen der Untersuchung ist es, die Vorschriften des Gesetzbuches, die durchwegs auf die Herausgabe wirtschaftlicher Erträge zugeschnitten sind, auf die Vergütungspflicht für den Gebrauch von Konsumgütern umzulegen. Eingehend behandelt werden deshalb Ansprüche gegenüber Verbrauchern, wie sie nach dem Rücktritt vom Verbrauchsgüterkauf oder dem Widerruf von Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen entstehen. Nicht zuletzt wird auch die Frage der Europarechtskonformität der deutschen Rechtslage gestellt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Seit 2000 wird der Kommentar von den Zivilrechtsprofessoren Attila Fenyves, Ferdinand Kerschner und Andreas Vonkilch in dritter Auflage im Verlag Österreich herausgegeben. Der Großkommentar ist auf insgesamt 30 Bände ausgelegt. Der „Klang“ ist von jeher vom Anspruch geprägt, eine Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau zu bieten, die sich nicht mit der Wiedergabe der Judikatur und Literatur begnügt, sondern auch kritisch eigene Positionen vertritt und über den „Tellerrand“ hinausblickt. Ausführliche und übersichtliche Kommentierung des Kindesunterhaltsrechtes, des Abstammungsrechtes, des Adoptionsrechtes und des sonstigen Kindschaftsrechtes (Obsorge, Besuchsrecht) durch ExpertInnen des Familienrechtes auf höchstem, wissenschaftlichem Niveau.
Aktualisiert: 2021-04-13
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