Seit den 1930er Jahren wird Hugo Grotius (1583-1645) in der Literatur regelmäßig als Begründer des völkerrechtlichen politischen Asyls genannt. In seinem Werk »De Iure Belli ac Pacis Libri Tres« (kurz: IBP) soll er erstmals ein Recht auf politisches Asyl formuliert haben. Als Beleg wird auf IBP, Buch II, Kapitel 2, § XVI verwiesen, wo es heißt, daß Vertriebenen dauernder Aufenthalt nicht verweigert werden soll, wenn sie sich der bestehenden Staatsmacht unterwerfen.
Die Autorin fragt, inwieweit Grotius tatsächlich das moderne, politische Asyl begründet hat. Elke Tießler-Marenda belegt, daß die genannte Textstelle nicht im Zusammenhang mit politischem Asyl, sondern mit der Debatte über die Eroberung der Neuen Welt, über die Freiheit der Meere sowie Reise-, Niederlassungs- und Handelsfreiheit steht. Die Zuwanderung Fremder wird dabei unter dem Gesichtspunkt potentieller Schädlichkeit für den Aufnahmestaat behandelt. Eroberer und Kolonialisten wie die Spanier stellen eine Gefahr dar und haben deshalb kein Einwanderungsrecht. Als Gegenbeispiel dienen Vertriebene, die sich in einer Notlage befinden und eine neue Heimat suchen. Wenn sie sich der vorhandenen Staatsmacht unterwerfen, sollen sie aufgenommen werden. Auch in Grotius' sonstigen Ausführungen in IBP sind Staatsinteressen der Maßstab für die Aufnahme Fremder: Da ein Bevölkerungsverlust durch Auswanderung zumeist als nachteilig galt, bedeutet es demnach einen strafbaren Rechtsverstoß, fremde Untertanen gegen den Willen ihres Herkunftslandes aufzunehmen. Einzig die Aufnahme von Exilanten und Vertriebenen ist völkerrechtlich unbedenklich, da ihr Heimatstaat an ihrem Bleiben erkennbar kein Interesse hat. Zur Auslieferung von (politischen) Verbrechern, die in ein anderes Land geflohen sind, hat Grotius entgegen der Darstellung in der Literatur folglich eine restriktive Meinung: Trotz Berufung auf Asyl sind sie auszuliefern, da sonst der Strafanspruch des verfolgenden Staates verletzt würde.
Die Autorin zeigt, daß Grotius in seinen Überlegungen sowohl zur Asylgewährung wie auch zur Einwanderung staatliche Interessen in den Vordergrund stellt. Deshalb darf nur eingewandert werden, wenn dem Aufnahmestaat dadurch kein Schaden droht. Aus diesem Grund lehnt er Asyl für politisch (Straf-)Verfolgte explizit ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Seit den 1930er Jahren wird Hugo Grotius (1583-1645) in der Literatur regelmäßig als Begründer des völkerrechtlichen politischen Asyls genannt. In seinem Werk »De Iure Belli ac Pacis Libri Tres« (kurz: IBP) soll er erstmals ein Recht auf politisches Asyl formuliert haben. Als Beleg wird auf IBP, Buch II, Kapitel 2, § XVI verwiesen, wo es heißt, daß Vertriebenen dauernder Aufenthalt nicht verweigert werden soll, wenn sie sich der bestehenden Staatsmacht unterwerfen.
Die Autorin fragt, inwieweit Grotius tatsächlich das moderne, politische Asyl begründet hat. Elke Tießler-Marenda belegt, daß die genannte Textstelle nicht im Zusammenhang mit politischem Asyl, sondern mit der Debatte über die Eroberung der Neuen Welt, über die Freiheit der Meere sowie Reise-, Niederlassungs- und Handelsfreiheit steht. Die Zuwanderung Fremder wird dabei unter dem Gesichtspunkt potentieller Schädlichkeit für den Aufnahmestaat behandelt. Eroberer und Kolonialisten wie die Spanier stellen eine Gefahr dar und haben deshalb kein Einwanderungsrecht. Als Gegenbeispiel dienen Vertriebene, die sich in einer Notlage befinden und eine neue Heimat suchen. Wenn sie sich der vorhandenen Staatsmacht unterwerfen, sollen sie aufgenommen werden. Auch in Grotius' sonstigen Ausführungen in IBP sind Staatsinteressen der Maßstab für die Aufnahme Fremder: Da ein Bevölkerungsverlust durch Auswanderung zumeist als nachteilig galt, bedeutet es demnach einen strafbaren Rechtsverstoß, fremde Untertanen gegen den Willen ihres Herkunftslandes aufzunehmen. Einzig die Aufnahme von Exilanten und Vertriebenen ist völkerrechtlich unbedenklich, da ihr Heimatstaat an ihrem Bleiben erkennbar kein Interesse hat. Zur Auslieferung von (politischen) Verbrechern, die in ein anderes Land geflohen sind, hat Grotius entgegen der Darstellung in der Literatur folglich eine restriktive Meinung: Trotz Berufung auf Asyl sind sie auszuliefern, da sonst der Strafanspruch des verfolgenden Staates verletzt würde.
Die Autorin zeigt, daß Grotius in seinen Überlegungen sowohl zur Asylgewährung wie auch zur Einwanderung staatliche Interessen in den Vordergrund stellt. Deshalb darf nur eingewandert werden, wenn dem Aufnahmestaat dadurch kein Schaden droht. Aus diesem Grund lehnt er Asyl für politisch (Straf-)Verfolgte explizit ab.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *
Seit den 1930er Jahren wird Hugo Grotius (1583-1645) in der Literatur regelmäßig als Begründer des völkerrechtlichen politischen Asyls genannt. In seinem Werk »De Iure Belli ac Pacis Libri Tres« (kurz: IBP) soll er erstmals ein Recht auf politisches Asyl formuliert haben. Als Beleg wird auf IBP, Buch II, Kapitel 2, § XVI verwiesen, wo es heißt, daß Vertriebenen dauernder Aufenthalt nicht verweigert werden soll, wenn sie sich der bestehenden Staatsmacht unterwerfen.
Die Autorin fragt, inwieweit Grotius tatsächlich das moderne, politische Asyl begründet hat. Elke Tießler-Marenda belegt, daß die genannte Textstelle nicht im Zusammenhang mit politischem Asyl, sondern mit der Debatte über die Eroberung der Neuen Welt, über die Freiheit der Meere sowie Reise-, Niederlassungs- und Handelsfreiheit steht. Die Zuwanderung Fremder wird dabei unter dem Gesichtspunkt potentieller Schädlichkeit für den Aufnahmestaat behandelt. Eroberer und Kolonialisten wie die Spanier stellen eine Gefahr dar und haben deshalb kein Einwanderungsrecht. Als Gegenbeispiel dienen Vertriebene, die sich in einer Notlage befinden und eine neue Heimat suchen. Wenn sie sich der vorhandenen Staatsmacht unterwerfen, sollen sie aufgenommen werden. Auch in Grotius' sonstigen Ausführungen in IBP sind Staatsinteressen der Maßstab für die Aufnahme Fremder: Da ein Bevölkerungsverlust durch Auswanderung zumeist als nachteilig galt, bedeutet es demnach einen strafbaren Rechtsverstoß, fremde Untertanen gegen den Willen ihres Herkunftslandes aufzunehmen. Einzig die Aufnahme von Exilanten und Vertriebenen ist völkerrechtlich unbedenklich, da ihr Heimatstaat an ihrem Bleiben erkennbar kein Interesse hat. Zur Auslieferung von (politischen) Verbrechern, die in ein anderes Land geflohen sind, hat Grotius entgegen der Darstellung in der Literatur folglich eine restriktive Meinung: Trotz Berufung auf Asyl sind sie auszuliefern, da sonst der Strafanspruch des verfolgenden Staates verletzt würde.
Die Autorin zeigt, daß Grotius in seinen Überlegungen sowohl zur Asylgewährung wie auch zur Einwanderung staatliche Interessen in den Vordergrund stellt. Deshalb darf nur eingewandert werden, wenn dem Aufnahmestaat dadurch kein Schaden droht. Aus diesem Grund lehnt er Asyl für politisch (Straf-)Verfolgte explizit ab.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Die 5. überarbeitete Auflage des »Ausländerrechts« bietet eine Übersicht über Zugänge zum Aufenthalt in Deutschland, die verschiedenen Aufenthaltstitel und Sonderrechte sowie die Risiken des Verlusts eines Aufenthaltsrechts. Das Lehrbuch stellt Studierenden das methodische Handwerkszeug zur Lösung von Fallklausuren zur Verfügung und ebnet der Sozialberatung mit Hinweisen und Handlungsanregungen den Weg zu einer kompetenten Ausländerberatung.
Aktualisiert: 2021-06-17
> findR *
Zum Werk
Das SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen hat eine überaus große arbeitsmarkt- und sozialpolitische Bedeutung erlangt.
Für die dauerhafte Eingliederung der behinderten Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ist dieses Gesetz die wesentliche Grundlage.
Vorteile auf einen BlickDarstellung des kompletten SGB IXmit allen untergesetzlichen RegelungenKommentierung der neuen Eingliederungshilfe
Zur Neuauflage
Der mit dem Bundesteilhabegesetz erreichte Rechtsstand per 1.1.2020 wird umfassend kommentiert:SGB IX Teil 1: Neue Bestimmungen zur Zuständigkeit, Bedarfsfeststellung, Trägerzusammenarbeit, Teilhabe- und Gesamtplanverfahren, Frühförderung, Soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung.SGB IX Teil 2: Das aus dem SGB XII herausgelöste Eingliederungshilferecht wurde sowohl verfahrens- als auch leistungsrechtlich und hinsichtlich des Leistungserbringungs- und Vergütungsrechts weitgehend neu gefasst und umfassend kommentiert.SGB IX Teil 3: Im Schwerbehindertenrecht wurden die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt und ausgebaut. Das Recht der Werkstätten für behinderte Menschen wurde durch Leistungen an andere Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit ergänzt.Gesetz zur Änderung des SGB XIIAngehörigenentlastungsgesetzKommentiert sind zudem das AGG und das Behindertengleichstellungsgesetz.
Zielgruppe
Für die Leistungserbringer im Bereich Rehabilitation und Teilhabe, Verbände und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, betriebliche Personalabteilungen und betriebliche Interessenvertretungen und Sozialleistungsträger, Anwaltschaft und Gerichte.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Oliver Bloeck,
Maren Conrad-Giese,
Horst Cramer,
Harry Fuchs,
Daniel Hlava,
Karl Jung,
Diana Ramm,
Hans-Günther Ritz,
Roland Rosenow,
Marcus Schian,
Arno Schrader,
Elke Tießler-Marenda,
Michael Welsch
> findR *
Die 4. vollständig überarbeitete Auflage des "Ausländerrechts" bietet eine Übersicht über Zugänge zum Aufenthalt in Deutschland, die verschiedenen Aufenthaltstitel und Sonderrechte sowie die Risiken des Verlusts eines Aufenthaltsrechts. Das Lehrbuch stellt Studierenden das methodische Handwerkszeug zur Lösung von Fallklausuren zur Verfügung und ebnet der Sozialberatung mit Hinweisen und Handlungsanregungen den Weg zu einer kompetenten Ausländerberatung.
Aktualisiert: 2021-06-09
> findR *
Die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit ist seit Jahren ein bestimmendes Thema der deutschen Politik. Menschen mit Migrationshintergrund sind in erheblich höherem Umfang als gebürtige Deutsche von Arbeitslosigkeit betroffen. Als Grund dafür wird meist genannt, dass sie häufig niedrige oder keine Bildungsabschlüsse oder keine Berufsausbildung haben. Wesentlich seltener wird jedoch thematisiert, dass ihre Potentiale zu wenig gesehen und gefördert werden. Weiter spielen ausländerrechtliche Regelungen, die den Arbeitsmarktzugang erschweren, ebenso eine Rolle wie ausgrenzende Strukturen in der Arbeitsverwaltung sowie Vorurteile und Stereotype auf Arbeitgeberseite.
Das vorliegende Buch ist gedacht als Arbeitshilfe für Beschäftigte in Migrationsdiensten und anderen Einrichtungen, die sich mit der Eingliederung von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt befassen. Es beginnt mit einer Einführung in das SGB II unter migrationsspezifischen Gesichtpunkten. Weiter werden Auswirkungen von Hartz IV auf Menschen mit Migrationshintergrund und Handlungsbedarfe beschrieben. Es schließt mit einer komprimierten Beschreibung des Handlungsfelds Berufliche Integration.
Aktualisiert: 2022-02-17
> findR *
Seit den 1930er Jahren wird Hugo Grotius (1583-1645) in der Literatur regelmäßig als Begründer des völkerrechtlichen politischen Asyls genannt. In seinem Werk »De Iure Belli ac Pacis Libri Tres« (kurz: IBP) soll er erstmals ein Recht auf politisches Asyl formuliert haben. Als Beleg wird auf IBP, Buch II, Kapitel 2, § XVI verwiesen, wo es heißt, daß Vertriebenen dauernder Aufenthalt nicht verweigert werden soll, wenn sie sich der bestehenden Staatsmacht unterwerfen.
Die Autorin fragt, inwieweit Grotius tatsächlich das moderne, politische Asyl begründet hat. Elke Tießler-Marenda belegt, daß die genannte Textstelle nicht im Zusammenhang mit politischem Asyl, sondern mit der Debatte über die Eroberung der Neuen Welt, über die Freiheit der Meere sowie Reise-, Niederlassungs- und Handelsfreiheit steht. Die Zuwanderung Fremder wird dabei unter dem Gesichtspunkt potentieller Schädlichkeit für den Aufnahmestaat behandelt. Eroberer und Kolonialisten wie die Spanier stellen eine Gefahr dar und haben deshalb kein Einwanderungsrecht. Als Gegenbeispiel dienen Vertriebene, die sich in einer Notlage befinden und eine neue Heimat suchen. Wenn sie sich der vorhandenen Staatsmacht unterwerfen, sollen sie aufgenommen werden. Auch in Grotius' sonstigen Ausführungen in IBP sind Staatsinteressen der Maßstab für die Aufnahme Fremder: Da ein Bevölkerungsverlust durch Auswanderung zumeist als nachteilig galt, bedeutet es demnach einen strafbaren Rechtsverstoß, fremde Untertanen gegen den Willen ihres Herkunftslandes aufzunehmen. Einzig die Aufnahme von Exilanten und Vertriebenen ist völkerrechtlich unbedenklich, da ihr Heimatstaat an ihrem Bleiben erkennbar kein Interesse hat. Zur Auslieferung von (politischen) Verbrechern, die in ein anderes Land geflohen sind, hat Grotius entgegen der Darstellung in der Literatur folglich eine restriktive Meinung: Trotz Berufung auf Asyl sind sie auszuliefern, da sonst der Strafanspruch des verfolgenden Staates verletzt würde.
Die Autorin zeigt, daß Grotius in seinen Überlegungen sowohl zur Asylgewährung wie auch zur Einwanderung staatliche Interessen in den Vordergrund stellt. Deshalb darf nur eingewandert werden, wenn dem Aufnahmestaat dadurch kein Schaden droht. Aus diesem Grund lehnt er Asyl für politisch (Straf-)Verfolgte explizit ab.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Kenntnisse des Zuwanderungs- und Aufenthaltsrechts sind notwendiges Basiswissen in der Sozialen Arbeit für und mit Menschen mit Migrationshintergrund. Migranten haben jeweils unterschiedliche Zugangswege nach Deutschland, einen unterschiedlichen Rechtsstatus und abhängig vom Rechtsstatus unterschiedliche Rechte. Um auf diese unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten eingehen zu können, muss zumeist auch ihr rechtlicher Hintergrund mit in den Blick genommen werden.
In der dritten, aktualisierten Auflage werden die wesentlichen Grundlagen des Ausländerrechts und ihre Systematik dargestellt. Dabei werden Fragen des Einreise- und des Aufenthaltsrechts, des Arbeitsmarktzugangs und des EU-Rechts behandelt. Das Buch schließt mit einer kurzen Darstellung des Zuwanderungsverfahrens von Spätaussiedlern.
Aktualisiert: 2023-03-01
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher von Tießler-Marenda, Elke
Sie suchen ein Buch oder Publikation vonTießler-Marenda, Elke ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Tießler-Marenda, Elke.
Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher
von Tießler-Marenda, Elke im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die
Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus
unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und
populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich
bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch
von Tießler-Marenda, Elke .
Tießler-Marenda, Elke - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher
von Tießler-Marenda, Elke die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten
vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher
verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:
Unser Repertoire umfasst Bücher von
- Tieste, Karl-Dieter
- Tieste, Kerstin
- Tieste, Oliver
- Tieste, Reinhard
- Tieszen, Charles
- Tietäväinen, Ville
- Tietäväinen, Ville
- Tietböhl, Gerhard
- Tietböhl, Gerhard
- Tietböhl, Rainer
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Neben Büchern von Tießler-Marenda, Elke und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und
einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem
Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die
bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen,
Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
das Team von Buchfindr.