Gutachten des 20. Österreichischen Juristentages 2018 in Salzburg.
Seit dem 1.1.2006 existiert im österreichischen Recht eine Verantwortlichkeit von Verbänden (insb juristischen Personen) im allgemeinen gerichtlichen Strafrecht (VbVG) sowie im Finanzstrafrecht (§ 28a FinStrG); mit § 99d BWG und § 48e BörseG wurden mittlerweile auch Vorschriften erlassen, die eine sektorale Verantwortlichkeit juristischer Personen für bestimmte Verwaltungsübertretungen vorsehen. Ohne Zweifel handelte es sich bei der Einführung der strafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeit um einen großen Paradigmenwechsel im österreichischen Recht, weil damit mit dem Grundsatz „societas non delinquere potest“ gebrochen wurde. Die Frage einer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer strafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeit war von Anfang an umstritten; in einem Erkenntnis des VfGH vom Dezember 2016 wurde das VbVG – den dortigen Anfechtungsgegenstand betreffend – als nicht verfassungswidrig eingestuft. Ferner liegt aktuell auch ein thematisch einschlägiger Gesetzesprüfungsantrag durch das Bundesverwaltungsgericht vor (betreffend § 99d BWG). Bemerkenswert ist auch, dass die Verantwortlichkeit von Verbänden in der strafrechtlichen Praxis nicht die bedeutende Rolle spielt, die sich der Gesetzgeber wohl erwartet hätte. Aus diesen Gründen beschäftigt sich die Abteilung Strafrecht aus einer interdisziplinären Sichtweise (allgemeines Strafrecht; Finanzstrafrecht; Verwaltungsstrafrecht) mit der Verbandsverantwortlichkeit. Neben dogmatischen Problemfragen (zB passt das VbVG wirklich für Gebietskörperschaften?, „Organisationsverschulden“ bei Mitarbeiter-Straftaten, Konsequenzen von Rechtsirrtümern, Rückwirkungsverbots-Fragen) werden dabei auch die vorgesehenen Sanktionen (insb die vom VbVG vorgeschriebene Berechnung der Verbandsgeldbuße anhand der „Ertragslage“ des Verbandes) einer näheren Analyse unterzogen. Auch den verfahrensrechtlichen Aspekten des Themas soll gebührender Platz eingeräumt werden (insb Opportunitätsprinzip, nemo tenetur-Aspekte und die Frage, nach welchem Verfahrensrecht eigentlich eine Verbandsverantwortlichkeit nach § 99d BWG und § 48e BörseG verhängt wird). In den Vorträgen soll die praktische Seite dieses Themas von erfahrenen Praktikern und einem Legisten näher ausgeleuchtet werden, so etwa die Frage, wie eine mögliche Resozialisierung von Verbänden im Finanzstrafrecht eigentlich aussehen soll (kann Repression ein sachgerechter Strafzweck der Verbandsbuße sein?).
Aktualisiert: 2023-06-30
> findR *
Gutachten des 20. Österreichischen Juristentages 2018 in Salzburg.
Seit dem 1.1.2006 existiert im österreichischen Recht eine Verantwortlichkeit von Verbänden (insb juristischen Personen) im allgemeinen gerichtlichen Strafrecht (VbVG) sowie im Finanzstrafrecht (§ 28a FinStrG); mit § 99d BWG und § 48e BörseG wurden mittlerweile auch Vorschriften erlassen, die eine sektorale Verantwortlichkeit juristischer Personen für bestimmte Verwaltungsübertretungen vorsehen. Ohne Zweifel handelte es sich bei der Einführung der strafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeit um einen großen Paradigmenwechsel im österreichischen Recht, weil damit mit dem Grundsatz „societas non delinquere potest“ gebrochen wurde. Die Frage einer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer strafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeit war von Anfang an umstritten; in einem Erkenntnis des VfGH vom Dezember 2016 wurde das VbVG – den dortigen Anfechtungsgegenstand betreffend – als nicht verfassungswidrig eingestuft. Ferner liegt aktuell auch ein thematisch einschlägiger Gesetzesprüfungsantrag durch das Bundesverwaltungsgericht vor (betreffend § 99d BWG). Bemerkenswert ist auch, dass die Verantwortlichkeit von Verbänden in der strafrechtlichen Praxis nicht die bedeutende Rolle spielt, die sich der Gesetzgeber wohl erwartet hätte. Aus diesen Gründen beschäftigt sich die Abteilung Strafrecht aus einer interdisziplinären Sichtweise (allgemeines Strafrecht; Finanzstrafrecht; Verwaltungsstrafrecht) mit der Verbandsverantwortlichkeit. Neben dogmatischen Problemfragen (zB passt das VbVG wirklich für Gebietskörperschaften?, „Organisationsverschulden“ bei Mitarbeiter-Straftaten, Konsequenzen von Rechtsirrtümern, Rückwirkungsverbots-Fragen) werden dabei auch die vorgesehenen Sanktionen (insb die vom VbVG vorgeschriebene Berechnung der Verbandsgeldbuße anhand der „Ertragslage“ des Verbandes) einer näheren Analyse unterzogen. Auch den verfahrensrechtlichen Aspekten des Themas soll gebührender Platz eingeräumt werden (insb Opportunitätsprinzip, nemo tenetur-Aspekte und die Frage, nach welchem Verfahrensrecht eigentlich eine Verbandsverantwortlichkeit nach § 99d BWG und § 48e BörseG verhängt wird). In den Vorträgen soll die praktische Seite dieses Themas von erfahrenen Praktikern und einem Legisten näher ausgeleuchtet werden, so etwa die Frage, wie eine mögliche Resozialisierung von Verbänden im Finanzstrafrecht eigentlich aussehen soll (kann Repression ein sachgerechter Strafzweck der Verbandsbuße sein?).
Aktualisiert: 2023-06-30
> findR *
Gutachten des 20. Österreichischen Juristentages 2018 in Salzburg.
Seit dem 1.1.2006 existiert im österreichischen Recht eine Verantwortlichkeit von Verbänden (insb juristischen Personen) im allgemeinen gerichtlichen Strafrecht (VbVG) sowie im Finanzstrafrecht (§ 28a FinStrG); mit § 99d BWG und § 48e BörseG wurden mittlerweile auch Vorschriften erlassen, die eine sektorale Verantwortlichkeit juristischer Personen für bestimmte Verwaltungsübertretungen vorsehen. Ohne Zweifel handelte es sich bei der Einführung der strafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeit um einen großen Paradigmenwechsel im österreichischen Recht, weil damit mit dem Grundsatz „societas non delinquere potest“ gebrochen wurde. Die Frage einer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer strafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeit war von Anfang an umstritten; in einem Erkenntnis des VfGH vom Dezember 2016 wurde das VbVG – den dortigen Anfechtungsgegenstand betreffend – als nicht verfassungswidrig eingestuft. Ferner liegt aktuell auch ein thematisch einschlägiger Gesetzesprüfungsantrag durch das Bundesverwaltungsgericht vor (betreffend § 99d BWG). Bemerkenswert ist auch, dass die Verantwortlichkeit von Verbänden in der strafrechtlichen Praxis nicht die bedeutende Rolle spielt, die sich der Gesetzgeber wohl erwartet hätte. Aus diesen Gründen beschäftigt sich die Abteilung Strafrecht aus einer interdisziplinären Sichtweise (allgemeines Strafrecht; Finanzstrafrecht; Verwaltungsstrafrecht) mit der Verbandsverantwortlichkeit. Neben dogmatischen Problemfragen (zB passt das VbVG wirklich für Gebietskörperschaften?, „Organisationsverschulden“ bei Mitarbeiter-Straftaten, Konsequenzen von Rechtsirrtümern, Rückwirkungsverbots-Fragen) werden dabei auch die vorgesehenen Sanktionen (insb die vom VbVG vorgeschriebene Berechnung der Verbandsgeldbuße anhand der „Ertragslage“ des Verbandes) einer näheren Analyse unterzogen. Auch den verfahrensrechtlichen Aspekten des Themas soll gebührender Platz eingeräumt werden (insb Opportunitätsprinzip, nemo tenetur-Aspekte und die Frage, nach welchem Verfahrensrecht eigentlich eine Verbandsverantwortlichkeit nach § 99d BWG und § 48e BörseG verhängt wird). In den Vorträgen soll die praktische Seite dieses Themas von erfahrenen Praktikern und einem Legisten näher ausgeleuchtet werden, so etwa die Frage, wie eine mögliche Resozialisierung von Verbänden im Finanzstrafrecht eigentlich aussehen soll (kann Repression ein sachgerechter Strafzweck der Verbandsbuße sein?).
Aktualisiert: 2023-06-30
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-30
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-30
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-30
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-30
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-30
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-30
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-23
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-23
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Gutachten des 20. Österreichischen Juristentages 2018 in Salzburg.
Seit dem 1.1.2006 existiert im österreichischen Recht eine Verantwortlichkeit von Verbänden (insb juristischen Personen) im allgemeinen gerichtlichen Strafrecht (VbVG) sowie im Finanzstrafrecht (§ 28a FinStrG); mit § 99d BWG und § 48e BörseG wurden mittlerweile auch Vorschriften erlassen, die eine sektorale Verantwortlichkeit juristischer Personen für bestimmte Verwaltungsübertretungen vorsehen. Ohne Zweifel handelte es sich bei der Einführung der strafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeit um einen großen Paradigmenwechsel im österreichischen Recht, weil damit mit dem Grundsatz „societas non delinquere potest“ gebrochen wurde. Die Frage einer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer strafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeit war von Anfang an umstritten; in einem Erkenntnis des VfGH vom Dezember 2016 wurde das VbVG – den dortigen Anfechtungsgegenstand betreffend – als nicht verfassungswidrig eingestuft. Ferner liegt aktuell auch ein thematisch einschlägiger Gesetzesprüfungsantrag durch das Bundesverwaltungsgericht vor (betreffend § 99d BWG). Bemerkenswert ist auch, dass die Verantwortlichkeit von Verbänden in der strafrechtlichen Praxis nicht die bedeutende Rolle spielt, die sich der Gesetzgeber wohl erwartet hätte. Aus diesen Gründen beschäftigt sich die Abteilung Strafrecht aus einer interdisziplinären Sichtweise (allgemeines Strafrecht; Finanzstrafrecht; Verwaltungsstrafrecht) mit der Verbandsverantwortlichkeit. Neben dogmatischen Problemfragen (zB passt das VbVG wirklich für Gebietskörperschaften?, „Organisationsverschulden“ bei Mitarbeiter-Straftaten, Konsequenzen von Rechtsirrtümern, Rückwirkungsverbots-Fragen) werden dabei auch die vorgesehenen Sanktionen (insb die vom VbVG vorgeschriebene Berechnung der Verbandsgeldbuße anhand der „Ertragslage“ des Verbandes) einer näheren Analyse unterzogen. Auch den verfahrensrechtlichen Aspekten des Themas soll gebührender Platz eingeräumt werden (insb Opportunitätsprinzip, nemo tenetur-Aspekte und die Frage, nach welchem Verfahrensrecht eigentlich eine Verbandsverantwortlichkeit nach § 99d BWG und § 48e BörseG verhängt wird). In den Vorträgen soll die praktische Seite dieses Themas von erfahrenen Praktikern und einem Legisten näher ausgeleuchtet werden, so etwa die Frage, wie eine mögliche Resozialisierung von Verbänden im Finanzstrafrecht eigentlich aussehen soll (kann Repression ein sachgerechter Strafzweck der Verbandsbuße sein?).
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-09
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-04
> findR *
Aktualisiert: 2021-07-26
> findR *
Aktualisiert: 2023-04-01
> findR *
Aktualisiert: 2023-04-01
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher von Urtz, Christoph
Sie suchen ein Buch oder Publikation vonUrtz, Christoph ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Urtz, Christoph.
Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher
von Urtz, Christoph im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die
Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus
unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und
populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich
bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch
von Urtz, Christoph .
Urtz, Christoph - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher
von Urtz, Christoph die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten
vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher
verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:
Unser Repertoire umfasst Bücher von
- Urukalo, Jasmina
- Ürüm, Jasmin
- Uruma, Natsuko
- Urumov, Alexander
- Üründü, Halit
- Üründü, Halit
- Urupin, Innokentij
- Urushibara, Yuki
- Urushibara, Yura
- Urushihara, Michi
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Neben Büchern von Urtz, Christoph und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und
einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem
Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die
bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen,
Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
das Team von Buchfindr.