Rheinschiffahrtspolizeiverordnung

Rheinschiffahrtspolizeiverordnung von Bemm,  Gesa, Bemm,  Wilfrid, Waldstein,  Thor von
Frontmatter -- Vorwort -- Einführung -- Abkürzungsverzeichnis -- Literaturverzeichnis -- Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) -- Einführung -- ERSTER TEIL Auf der gesamten Rheinstrecke anwendbare Bestimmungen -- ZWEITER TEIL: Sonderbestimmungen für einzelne Rheinstrecken -- DRITTER TEIL Umweltbestimmungen -- Anlagen -- Auszug aus der Rev. Rheinschiffahrtsakte vom 17.10.1868 -- Rheinregeln der Internationalen Vereinigung des Rheinschiffsregisters (IVR) 1979 -- Schubabkommen v. 16.6.1970. Allgemeine Bedingungen für Verträge über die Mitnahme fremder Schubleichter durch Schubboote -- Zusatzabkommen zu dem Vertrag „Allgemeine Bedingungen für Verträge über die Mitnahme fremder Schubleichter durch Schubboote“ v. 16.6.1970 (Schubabkommen) -- Sachwortverzeichnis
Aktualisiert: 2023-05-29
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Rheinschiffahrtspolizeiverordnung

Rheinschiffahrtspolizeiverordnung von Bemm,  Gesa, Bemm,  Wilfrid, Waldstein,  Thor von
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Abkürzungsverzeichnis -- Literaturverzeichnis -- Rheinschiffahrtspolizeiverordnung 1995 mit Kommentierung -- Übersicht -- Einführung -- Erster Teil. Auf der gesamten Rheinstrecke anwendbare Bestimmungen -- Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen -- Kapitel 2: Kennzeichnung und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung -- Kapitel 3: Bezeichnung der Fahrzeuge -- Kapitel 4: Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk; Radar -- Kapitel 5: Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße -- Kapitel 6: Fahrregeln -- Kapitel 7: Regeln für das Stilliegen -- Kapitel 8: Zusatzbestimmung -- Zweiter Teil: Sonderbestimmungen für einzelne Rheinstrecken -- Kapitel 9: Besondere Regeln für die Fahrt und das Stilliegen -- Kapitel 10: Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser und bei Niedrigwasser -- Kapitel 11 : Höchstabmessungen der Fahrzeuge, Schubverbände und sonstiger Fahrzeugzusammenstellungen -- Kapitel 12: Stromstrecken mit Meldepflicht oder mit Wahrschauregelung -- Kapitel 13: Besondere Bestimmungen für den Verkehr der Kanalpenichen auf der Strecke Basel bis Schleusen Iffezheim -- Kapitel 14: Vorschriften für die Reeden auf dem Rhein -- Dritter Teil: Umweltbestimmungen -- Kapitel 15: Gewässerschutz und Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen -- Anlagen -- Auszug aus der Rev. Rheinschiffahrtsakte vom 17.10.1868 -- Rheinregeln der Internationalen Vereinigung des Rheinschiffsregisters (IVR) 1979 -- Schubabkommen v. 16.6.1970 -- Zusatzabkommen zu dem Vertrag „Allgemeine Bedingungen für Verträge über die Mitnahme fremder Schubleichter durch Schubboote" v. 16.6.1970 (Schubabkommen) -- Sachwortverzeichnis
Aktualisiert: 2023-05-29
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Grenzgänge

Grenzgänge von Boese,  Heinz, Bräuninger,  Werner, Clemens,  Björn, Dahms,  Werner, Denes,  Ivan, Ehlert,  Gerhard, Fiedler,  Hans-Michael, Furth,  Peter, Hahn,  Dierk, Hinz,  Thorsten, Jebens,  Albrecht, Jentzsch,  Pater Thomas, Kalz,  Wolf, Kopp,  Hans-Ulrich, Kubitschek,  Götz, Lanfer,  Marita, Lichtmesz,  Martin, Luge,  Heiko, Mäder,  Werner, Malkowski,  Falk, Maschke,  Günter, Mattheuer-Neustädt,  Ursula, Patzak,  Hermann, Rabehl,  Bernd, Reisegger,  Gerhoch, Rieß,  Helmut, Romig,  Friedrich, Sander,  Elke, Schimmer,  Arne, Stiele,  Kurt W., Strauss,  Wolfgang, Treziak,  Pater Heinrich, Ule-Wettler,  Bernhard, Voigt,  Volkmar, Volk,  Klaus, Waldstein,  Thor von, Walter,  Elmar, Zehm,  Günter
»Man könnte über diesen ›nationalen Dissidenten‹ achselzuckend hinweggehen, wenn nicht ein bestimmter Ton aufmerksam machen würde – ein Ton, der junge Deutsche in der Geschichte immer wieder beeindruckt hat. Konsequenz, hochmütig und rücksichtslos – der Kompromiß wird der Verachtung preisgeben. Mit dem ›feigen fetten Fritzen der Wohlstandsgesellschaft‹ will Sander nichts zu tun haben… Was verhütet werden muß, ist, daß diese stilisierte Einsamkeit, diese Kleistsche Radikalität wieder Anhänger findet. Schon ein paar Tausend wären zu viel für die zivile parlamentarische Bundesrepublik.« (Peter Glotz 1989)
Aktualisiert: 2022-11-24
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Rheinschiffahrtspolizeiverordnung

Rheinschiffahrtspolizeiverordnung von Bemm,  Gesa, Bemm,  Wilfrid, Waldstein,  Thor von
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Abkürzungsverzeichnis -- Literaturverzeichnis -- Rheinschiffahrtspolizeiverordnung 1995 mit Kommentierung -- Übersicht -- Einführung -- Erster Teil. Auf der gesamten Rheinstrecke anwendbare Bestimmungen -- Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen -- Kapitel 2: Kennzeichnung und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung -- Kapitel 3: Bezeichnung der Fahrzeuge -- Kapitel 4: Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk; Radar -- Kapitel 5: Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße -- Kapitel 6: Fahrregeln -- Kapitel 7: Regeln für das Stilliegen -- Kapitel 8: Zusatzbestimmung -- Zweiter Teil: Sonderbestimmungen für einzelne Rheinstrecken -- Kapitel 9: Besondere Regeln für die Fahrt und das Stilliegen -- Kapitel 10: Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser und bei Niedrigwasser -- Kapitel 11 : Höchstabmessungen der Fahrzeuge, Schubverbände und sonstiger Fahrzeugzusammenstellungen -- Kapitel 12: Stromstrecken mit Meldepflicht oder mit Wahrschauregelung -- Kapitel 13: Besondere Bestimmungen für den Verkehr der Kanalpenichen auf der Strecke Basel bis Schleusen Iffezheim -- Kapitel 14: Vorschriften für die Reeden auf dem Rhein -- Dritter Teil: Umweltbestimmungen -- Kapitel 15: Gewässerschutz und Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen -- Anlagen -- Auszug aus der Rev. Rheinschiffahrtsakte vom 17.10.1868 -- Rheinregeln der Internationalen Vereinigung des Rheinschiffsregisters (IVR) 1979 -- Schubabkommen v. 16.6.1970 -- Zusatzabkommen zu dem Vertrag „Allgemeine Bedingungen für Verträge über die Mitnahme fremder Schubleichter durch Schubboote" v. 16.6.1970 (Schubabkommen) -- Sachwortverzeichnis
Aktualisiert: 2023-03-27
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Rheinschiffahrtspolizeiverordnung

Rheinschiffahrtspolizeiverordnung von Bemm,  Gesa, Bemm,  Wilfrid, Waldstein,  Thor von
Frontmatter -- Vorwort -- Einführung -- Abkürzungsverzeichnis -- Literaturverzeichnis -- Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) -- Einführung -- ERSTER TEIL Auf der gesamten Rheinstrecke anwendbare Bestimmungen -- ZWEITER TEIL: Sonderbestimmungen für einzelne Rheinstrecken -- DRITTER TEIL Umweltbestimmungen -- Anlagen -- Auszug aus der Rev. Rheinschiffahrtsakte vom 17.10.1868 -- Rheinregeln der Internationalen Vereinigung des Rheinschiffsregisters (IVR) 1979 -- Schubabkommen v. 16.6.1970. Allgemeine Bedingungen für Verträge über die Mitnahme fremder Schubleichter durch Schubboote -- Zusatzabkommen zu dem Vertrag „Allgemeine Bedingungen für Verträge über die Mitnahme fremder Schubleichter durch Schubboote“ v. 16.6.1970 (Schubabkommen) -- Sachwortverzeichnis
Aktualisiert: 2023-03-27
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Der Beutewert des Staates

Der Beutewert des Staates von Waldstein,  Thor von
Die vermeintlichen Vorzüge des Pluralismus werden in der öffentlichen Diskussion häufig betont; allerdings wissen die wenigsten, welcher konkrete politische Begriff sich hinter dieser Vokabel verbirgt. Tatsächlich geht es nicht um die – richtige – philosophische Feststellung, daß die Welt vielfältig, also plural ist und dies auch bleiben sollte. Im politikwissenschaftlichen Kontext ist vielmehr ein Staat pluralistisch, wenn seine Willensbildung beeinflußt – wenn nicht dirigiert – wird von dem Kampf und dem Kompromiß von wirtschaftlich-sozialen, im nichtstaatlichen Raum angesiedelten Mächten. Dieser verdeckte Kampf der Pressuregroups, denen eine demokratische Legitimation fehlt, läßt sich heute für den aufmerksamen Zeitgenossen auf nahezu allen Politikfeldern beobachten, so daß das Thema von hoher Aktualität ist. Es war Carl Schmitt, die paradigmatische Gestalt im deutschen Staatsrecht des 20. Jahrhunderts, der die von Harold Laski in England nach dem Ersten Weltkrieg entwickelte Pluralismustheorie in den Jahren 1926–1934 einer ebenso gründlichen wie schillernden Kritik unterzog. In seiner Pluralismuskritik spiegeln sich die zentralen Schmitt’schen Positionen und Begriffe der 1920er und 1930er Jahre. Im Fortgang der Untersuchung schält sich die Analyse Carl Schmitts an der unsichtbaren Herrschaft der Verbände als ein zentrales Element seines Antiliberalismus heraus. Die vorliegende Arbeit, eine bei dem Hobbes-Forscher Bernard Willms („Die Deutsche Nation“) entstandene Dissertation, arbeitet Begriff und Gestalt des Laski’schen Pluralismus heraus, um anschließend die Kritik Schmitts im einzelnen darzustellen und zu analysieren. Der Autor: Thor v. Waldstein wurde 1959 in Mannheim geboren. Von 1978 bis 1985 Studium der Rechtswissenschaft, Geschichte, Philosophie, Politikwissenschaft und Soziologie an den Universitäten München, Mannheim und Heidelberg. 1989 Promotion zum Dr. rer. soc. an der Ruhr-Universität Bochum mit der vorliegenden Arbeit. 1992 Promotion zum Dr. iur an der Universität Mannheim mit einer Arbeit aus dem Binnenschiffahrtsrecht. Seit 1989 als Rechtsanwalt in Mannheim tätig.
Aktualisiert: 2020-01-21
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