Ausgelöst durch die 1995 gescheiterte Verfassungsänderung des Art. 48 Abs. 3 GG untersucht der Autor das Verfahren zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung. Dargestellt werden die historische Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung und des Festsetzungsverfahrens sowie der bisherige Meinungsstand.
Die weitere Untersuchung zeigt, daß die Regelungsform heute eine funktionsgerechte Entscheidungsstruktur aktivieren soll. Bei einer anschließenden Beurteilung der kollektiven Willensbildung erweist sich diese als besorgnisbehaftet. Eine effektive, aber nicht überzubewertende Kontrolle wird dabei durch die Öffentlichkeit gewährleistet. Die insoweit abgeleitete akzessorische Pflicht zur Gewährleistung des öffentlichen Kontrollbedürfnisses begrenzt den gesetzgeberischen Spielraum zur Wahl eines Festsetzungsverfahrens. Als zulässig erweisen sich demnach die selbständige Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung sowie eine Indexierung. Bedenklich erscheinen eine Staffelung, eine Kopplung an die Beamten- oder Richterbesoldung sowie eine Festsetzung mit volksunmittelbarer Beteiligung. Verfassungswidrig ist eine Festsetzung durch ein parlamentarisches Hilfsorgan, eine mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Kommission sowie eine Regelung im Haushaltsgesetz.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Ausgelöst durch die 1995 gescheiterte Verfassungsänderung des Art. 48 Abs. 3 GG untersucht der Autor das Verfahren zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung. Dargestellt werden die historische Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung und des Festsetzungsverfahrens sowie der bisherige Meinungsstand.
Die weitere Untersuchung zeigt, daß die Regelungsform heute eine funktionsgerechte Entscheidungsstruktur aktivieren soll. Bei einer anschließenden Beurteilung der kollektiven Willensbildung erweist sich diese als besorgnisbehaftet. Eine effektive, aber nicht überzubewertende Kontrolle wird dabei durch die Öffentlichkeit gewährleistet. Die insoweit abgeleitete akzessorische Pflicht zur Gewährleistung des öffentlichen Kontrollbedürfnisses begrenzt den gesetzgeberischen Spielraum zur Wahl eines Festsetzungsverfahrens. Als zulässig erweisen sich demnach die selbständige Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung sowie eine Indexierung. Bedenklich erscheinen eine Staffelung, eine Kopplung an die Beamten- oder Richterbesoldung sowie eine Festsetzung mit volksunmittelbarer Beteiligung. Verfassungswidrig ist eine Festsetzung durch ein parlamentarisches Hilfsorgan, eine mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Kommission sowie eine Regelung im Haushaltsgesetz.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Die Kommentierung zum Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) ist eine für die kommunale Finanzwirtschaft in Niedersachsen wichtige Rechtsmaterie. Auf der Grundlage dieses Gesetzes vollzieht sich die Erhebung aller wichtigen kommunalen Abgaben.
In der Ausgabe "Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)" erläutern die Autoren die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes praxisnah und leicht verständlich. Neben der Rechtsprechung des Niedersächsischen OVG werden die Entscheidungen der Obergerichte anderer Bundesländer, des BVerfG und des Bundesverwaltungsgerichts herangezogen. Inhaltliche Leitlinie des Kommentars ist weitgehend der durch die Auffassung des Niedersächsischen OVG beeinflusste Meinungsstand zu den zahlreichen Fragen des kommunalen Abgabenrechts.
Die Kommentierung enthält auch die für die kommunale Praxis wichtigen Vorschriften der Abgabenordnung, die in Zusammenarbeit von Niedersächsischem Innenministerium und kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten Satzungsmuster sowie -beispiele zu Bereichen, zu denen es keine solchen Muster gibt.
Das Werk ist somit eine kompetente Arbeits- und Orientierungshilfe für die gesamte Praxis des Kommunalabgabenrechts, insbesondere für alle (Samt)Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Zweckverbände, kommunalen Unternehmen, kommunalen Mandatsträger, kommunalen Dienstleister, Verwaltungsgerichte und Fachanwälte und sonstigen rechtsberatenden Personen.
Der von Wilhelm Hatopp, Städtischer Direktor a.D., begründete Praxis-Kommentar wurde von Stadtdirektor a.D. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Rosenzweig †, vormals Geschäftsführer beim Niedersächsischen Städtetag weitergeführt. Derzeitige Bearbeiter sind Herbert Freese, Beigeordneter beim Niedersächsischen Landkreistag und Dr. J. Christian von Waldthausen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Hannover.
Aktualisiert: 2023-05-12
> findR *
Ausgelöst durch die 1995 gescheiterte Verfassungsänderung des Art. 48 Abs. 3 GG untersucht der Autor das Verfahren zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung. Dargestellt werden die historische Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung und des Festsetzungsverfahrens sowie der bisherige Meinungsstand.
Die weitere Untersuchung zeigt, daß die Regelungsform heute eine funktionsgerechte Entscheidungsstruktur aktivieren soll. Bei einer anschließenden Beurteilung der kollektiven Willensbildung erweist sich diese als besorgnisbehaftet. Eine effektive, aber nicht überzubewertende Kontrolle wird dabei durch die Öffentlichkeit gewährleistet. Die insoweit abgeleitete akzessorische Pflicht zur Gewährleistung des öffentlichen Kontrollbedürfnisses begrenzt den gesetzgeberischen Spielraum zur Wahl eines Festsetzungsverfahrens. Als zulässig erweisen sich demnach die selbständige Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung sowie eine Indexierung. Bedenklich erscheinen eine Staffelung, eine Kopplung an die Beamten- oder Richterbesoldung sowie eine Festsetzung mit volksunmittelbarer Beteiligung. Verfassungswidrig ist eine Festsetzung durch ein parlamentarisches Hilfsorgan, eine mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Kommission sowie eine Regelung im Haushaltsgesetz.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Ausgelöst durch die 1995 gescheiterte Verfassungsänderung des Art. 48 Abs. 3 GG untersucht der Autor das Verfahren zur Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung. Dargestellt werden die historische Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung und des Festsetzungsverfahrens sowie der bisherige Meinungsstand.
Die weitere Untersuchung zeigt, daß die Regelungsform heute eine funktionsgerechte Entscheidungsstruktur aktivieren soll. Bei einer anschließenden Beurteilung der kollektiven Willensbildung erweist sich diese als besorgnisbehaftet. Eine effektive, aber nicht überzubewertende Kontrolle wird dabei durch die Öffentlichkeit gewährleistet. Die insoweit abgeleitete akzessorische Pflicht zur Gewährleistung des öffentlichen Kontrollbedürfnisses begrenzt den gesetzgeberischen Spielraum zur Wahl eines Festsetzungsverfahrens. Als zulässig erweisen sich demnach die selbständige Festsetzung der Abgeordnetenentschädigung sowie eine Indexierung. Bedenklich erscheinen eine Staffelung, eine Kopplung an die Beamten- oder Richterbesoldung sowie eine Festsetzung mit volksunmittelbarer Beteiligung. Verfassungswidrig ist eine Festsetzung durch ein parlamentarisches Hilfsorgan, eine mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Kommission sowie eine Regelung im Haushaltsgesetz.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Die Kommentierung zum Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) ist eine für die kommunale Finanzwirtschaft in Niedersachsen wichtige Rechtsmaterie. Auf der Grundlage dieses Gesetzes vollzieht sich die Erhebung aller wichtigen kommunalen Abgaben.
In der Ausgabe "Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)" erläutern die Autoren die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes praxisnah und leicht verständlich. Neben der Rechtsprechung des Niedersächsischen OVG werden die Entscheidungen der Obergerichte anderer Bundesländer, des BVerfG und des Bundesverwaltungsgerichts herangezogen. Inhaltliche Leitlinie des Kommentars ist weitgehend der durch die Auffassung des Niedersächsischen OVG beeinflusste Meinungsstand zu den zahlreichen Fragen des kommunalen Abgabenrechts.
Die Kommentierung enthält auch die für die kommunale Praxis wichtigen Vorschriften der Abgabenordnung, die in Zusammenarbeit von Niedersächsischem Innenministerium und kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten Satzungsmuster sowie -beispiele zu Bereichen, zu denen es keine solchen Muster gibt.
Das Werk ist somit eine kompetente Arbeits- und Orientierungshilfe für die gesamte Praxis des Kommunalabgabenrechts, insbesondere für alle (Samt)Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Zweckverbände, kommunalen Unternehmen, kommunalen Mandatsträger, kommunalen Dienstleister, Verwaltungsgerichte und Fachanwälte und sonstigen rechtsberatenden Personen.
Der von Wilhelm Hatopp, Städtischer Direktor a.D., begründete Praxis-Kommentar wurde von Stadtdirektor a.D. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Rosenzweig †, vormals Geschäftsführer beim Niedersächsischen Städtetag weitergeführt. Derzeitige Bearbeiter sind Herbert Freese, Beigeordneter beim Niedersächsischen Landkreistag und Dr. J. Christian von Waldthausen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Hannover.
Aktualisiert: 2023-04-20
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher von Waldthausen, J. Christian v
Sie suchen ein Buch oder Publikation vonWaldthausen, J. Christian v ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Waldthausen, J. Christian v.
Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher
von Waldthausen, J. Christian v im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die
Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus
unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und
populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich
bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch
von Waldthausen, J. Christian v .
Waldthausen, J. Christian v - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher
von Waldthausen, J. Christian v die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten
vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher
verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:
Unser Repertoire umfasst Bücher von
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Neben Büchern von Waldthausen, J. Christian v und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und
einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem
Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die
bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen,
Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
das Team von Buchfindr.